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September 2020 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

September 2020 Deine tägliche Dosis Politik

/ 23 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom September 2020.

(© bpb)

01.09.2020: Wahlen in Montenegro

Guten Morgen,

Montenegro hat gewählt. Zum ersten Mal seit knapp 30 Jahren muss die regierende "Demokratische Partei der Sozialisten" (DPS) von Präsident Milo Djukanovic um ihren Machterhalt fürchten.

Montenegro und seine Geschichte

  • Bis 1992 war das rund 600.000 Einwohner/-innen zählende südosteuropäische Land Teil der "Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien".

  • Nach dem Zerfall Jugoslawiens gehörte Montenegro noch längere Zeit zu Serbien, bis 2006 Präsident Djukanovic das Land schließlich in die Unabhängigkeit führte.

  • Seit 2012 führt Montenegro Beitrittsverhandlungen mit der EU, die eine baldige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt hat.

  • 2017 ist das Land als jüngstes Mitglied der NATO beigetreten.

Die aktuelle Situation

  • Präsident Djukanovic und seine Partei (DPS) stehen seit 1991 an der Spitze des Landes.

  • Nicht ohne Kritik: Immer wieder wird der Führung Korruption, autoritäre Tendenzen und sogar Verbindungen zur organisierten Kriminalität vorgeworfen.

  • Laut Reporter ohne Grenzen liegt das Land auf Platz 105 von 180 in Sachen Pressefreiheit.

  • Jüngst gab es Proteste gegen Djukanovic, weil dieser Teile des Besitzes der Serbisch-Orthodoxen Kirche unter staatliche Kontrolle stellen will.

Wie geht es weiter?

  • Nach dem vorläufigen Endergebnis hat die regierende DPS 35 %, das größte Oppositionsbündnis "Für die Zukunft Montenegros" 32,5 % der Stimmen.

  • Die DPS steht ebenso wie einige Oppositionsparteien für einen pro-europäischen Kurs, während das größte Oppositionsbündnis das Land enger an Serbien und Russland heranführen möchte.

  • Ob es tatsächlich zum ersten Regierungswechsel in der Geschichte des Landes kommt, hängt von der Einigungsfähigkeit der Oppositionsparteien ab.

Wie es in Montenegro weitergeht, bleibt also spannend.

Viele Grüße
Deine bpb-Online Redaktion

02.09.2020: Konflikt zwischen der Türkei und Griechenland

Guten Morgen!

Wer darf die Erdgasvorkommen unter dem östlichen Mittelmeer ausbeuten? Über die Antwort streiten sich gerade die angrenzenden Länder Griechenland und Türkei.

Worum geht es genau?

  • Ein türkisches Forschungsschiff sucht seit Wochen nach Öl- und Gasvorkommen.

  • Auf dem Gebiet beansprucht aber Griechenland die Nutzungsrechte, weil die dortigen Inseln zu seinem Territorium gehören.

Türkei vs. Griechenland

  • Viele griechische Inseln liegen zwar weit weg vom griechischen Festland – aber direkt vor der Küste der Türkei.

  • Ein UN-Seerechtsabkommen hat 1982 "ausschließliche Wirtschaftszonen" festgelegt, die auch rund um die Inseln gelten.

  • Dort darf Griechenland u.a. Fischfang betreiben und Bodenschätze ausbeuten.

  • Ankara hat das Seerechtsabkommen aber nicht unterschrieben und erkennt den Anspruch Griechenlands daher nicht an.

Was sagt das Völkerrecht?

  • Die Festlegung von Seegrenzen ist kompliziert und wird von den Staaten unterschiedlich ausgelegt.

  • Das Völkerrecht sieht vor, dass sich Staaten auf einen Grenzverlauf einigen müssen – durch Vertrag oder gerichtlich.

  • Im aktuellen Fall betonen Experten/-innen, dass die kleinen griechischen Inseln die Aufteilung der Seegebiete verzerren würden.

Konfliktlösung in Sicht?

  • Über den Gang zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag könnte der Streit zwischen den beiden NATO-Partnern friedlich beigelegt werden.

  • Die Türkei machte nun aber deutlich klar, dass sie nicht zu Kompromissen bereit ist. Auch Griechenland bleibt bei seiner Position.

Vorbild könnten Russland und Norwegen sein: Die beiden Länder einigten sich 2010 nach langem Streit auf eine Seegrenze in der Arktis. Im Mittelmeer aber machen Konflikte etwa mit dem geteilten Zypern die Lage noch komplizierter:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp719

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.09.2020: Diplomatische Annäherung zwischen Israel und den VAE

Guten Morgen,

nicht nur für den Piloten war es ein besonderer Flug: Anfang der Woche landete erstmals eine israelische Passagiermaschine in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) – ein Zeichen der Annäherung beider Länder.

Wie kam es dazu?

  • Mitte August hatten Israel und die VAE (unter Vermittlung der USA) überraschend die Normalisierung ihrer Beziehungen angekündigt. Dazu soll in den kommenden Wochen ein Abkommen unterzeichnet werden.

  • Als ersten Schritt haben die Emirate den Boykott gegen Israel aufgehoben. Wirtschaftliche und Handelsbeziehungen sind jetzt erlaubt.

  • Im Gegenzug will die israelische Regierung vorerst darauf verzichten, Teile der besetzten palästinensischen Gebiete im Westjordanland zu annektieren.

  • Zudem wollen beide Länder gegenseitig Botschaften einrichten und bei Tourismus, Technologie und Sicherheit zusammenarbeiten.

Beginn einer neuen Ära?

  • Mit der Unterzeichnung des Abkommens wären die Emirate – neben Ägypten und Jordanien – der dritte arabische Staat, der mit Israel diplomatische Beziehungen unterhält.

  • Andere arabische Staaten wie Syrien, Saudi-Arabien, Irak oder Kuwait erkennen den Staat Israel bis heute nicht an. Sie bestehen – aus Solidarität mit den Palästinensern – auf der Rückgabe der von Israel im Sechs-Tage-Krieg 1967 eroberten Gebiete (u.a. Westjordanland).

  • Trotzdem gibt es erste Zeichen einer Annäherung auch mit anderen arabischen Staaten wie Saudi-Arabien. Ein Grund: Israel wird von ihnen nicht mehr als Hauptbedrohung in der Region angesehen, sondern der auch mit Israel verfeindete Iran.

Wie sind die Reaktionen?

  • Palästinensische Vertreter und der Iran warfen den VAE "Verrat" vor. Auch die Türkei verurteilte das Abkommen.

  • Die meisten arabischen Staaten reagierten bislang verhalten. Während Ägypten und Oman das Abkommen unterstützen, sieht u.a. Jordanien das Ende der Besatzung der palästinensischen Gebiete weiterhin als Voraussetzung für Frieden in der Region.

  • Auch die EU begrüßt die Einigung, zugleich müsse Israel an den Verhandlungstisch mit den Palästinensern zurückkehren.

Mehr zum Verhältnis von Israel zu seinen Nachbarn liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp720

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

04.09.2020: Nord Stream 2

Guten Morgen!

Nach der Vergiftung des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok hat die Bundesregierung Aufklärung von Russland gefordert. Gleichzeitig wird über (politische) Reaktionen diskutiert. Eine Forderung: der Baustopp für Nord Stream 2. Was hat das miteinander zu tun?

Was ist Nord Stream 2?

  • …eine 1230 km lange Gasleitung durch die Ostsee, die seit 2017 gebaut wird und Gas von Russland nach Deutschland und in die EU transportieren soll.

  • Sie soll helfen, die Energieversorgung Deutschlands und anderer EU-Länder mit Erdgas zu sichern.

  • Die Pipeline gehört dem russischen Staatskonzern Gazprom. Mitfinanziert wird sie etwa zur Hälfte von europäischen Energiekonzernen aus Deutschland, Österreich, Großbritannien und Frankreich.

Ein politisch umstrittenes Projekt

  • In D. kam bereits 2019 mehr als die Hälfte des importierten Erdgases aus Russland. Kritiker/-innen befürchten durch Nord Stream 2 eine noch stärkere Abhängigkeit von Russland.

  • Viele osteuropäische Staaten kritisieren das Projekt u.a. wegen Sicherheitsbedenken und weil sie weniger Einnahmen durch Transitgebühren erwarten - bisher wird Erdgas z. B. durch die Ukraine transportiert.

  • 2019 unterbrachen Sanktionen der USA gegen am Bau beteiligte Firmen das Projekt.

Was hat die Pipeline mit Nawalny zu tun?

  • Nachdem Bundeskanzlerin Merkel die Vergiftung Alexej Nawalnys als Verbrechen verurteilt hat, kündigte sie Konsequenzen und eine "angemessene" Reaktion gegenüber Russland an.

  • Mehrere Politiker/-innen fordern als Antwort den Stopp der fast abgeschlossenen Bauarbeiten an Nord Stream 2.

  • Andere wollen die diplomatischen Entscheidungen von dem privatwirtschaftlichen Projekt trennen.

Mehr zu den Beziehungen zwischen Russland und der EU:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp721

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.09.2020: Flaggen und Symbole auf Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen

Guten Morgen,

ob in Berlin oder Stuttgart: Im Zuge der Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen wurde zuletzt viel über Flaggen und Symbole diskutiert.

Was steckt dahinter? Wir schauen uns drei Symbole mal genauer an:

[1] Reichs- und Reichskriegsflagge:

  • Die schwarz-weiß-rote Fahne war die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Als Reichskriegsflagge mit Adler und Eisernem Kreuz war sie bis 1921 die Flagge der deutschen Streitkräfte. Sie existiert in verschiedenen Varianten.

  • Schon in der Weimarer Republik galt sie als Symbol gegen die Demokratie. Auch heute steht sie für die Ablehnung des freiheitlich-demokratischen Systems. Weil Flaggen und Symbole des NS-Regimes heute verboten sind, nutzen Neonazis sie häufig als Ersatzsymbol.

[2] Wirmer-Flagge:

  • Die Kreuzflagge in schwarz-rot-gold wurde 1944 vom Politiker Josef Wirmer als Symbol des Widerstands gegen den Nationalsozialismus entworfen. In ähnlicher Form nutzte die CDU sie zwischen 1953 und 1970 als Parteiflagge.

  • Heute ist die Flagge insbesondere bei "Reichsbürgern" beliebt, die den dt. Staat nicht anerkennen. Sie wurde aber auch schon bei Pegida-Demonstrationen getragen.

[3] "Q":

  • "Q" steht ist das Symbol der Bewegung "QAnon". Anhänger/-innen dieser religiös aufgeladenen Verschwörungstheorie aus den USA behaupten unter anderem, politische Eliten würden Kinder entführen, um sich mit deren Blut ihr Leben zu verlängern.

  • Die Bewegung misstraut den Medien und "Eliten" in Politik und Wirtschaft und vermutet eine geheime Schattenregierung, von der nur Donald Trump die Welt erlösen kann.

Mehr zu den Hintergründen und welche Rolle diese Gruppen im Rahmen der Corona-Proteste spielen, erfährst du in unserem Podcast:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp722

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.09.2020: Zuwanderung von Geflüchteten

Guten Morgen!

Im Sommer vor fünf Jahren gab es nur ein beherrschendes Thema: die Zuwanderung von Geflüchteten. 2015 und 2016 kamen mehr Menschen als je zuvor nach Deutschland. Viele sind geblieben.

Wie viele Menschen mit Fluchterfahrung leben heute hier?

  • Ende 2019 waren laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 1,84 Millionen Schutzsuchende registriert – und damit zweieinhalb Mal so viele als fünf Jahre zuvor.

  • Rund 74 Prozent verfügten über einen sogenannten Schutzstatus. Das heißt, sie sind zum Beispiel als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt. Die meisten kamen aus Syrien (41%), Afghanistan (11%) und Irak (10%).

  • Knapp 12 Prozent lebten mit abgelehntem Schutzstatus in Deutschland – etwa, weil ihre Abschiebung ausgesetzt wurde (Duldung).

  • Mehr als 14 Prozent warteten noch auf den Abschluss ihres Asylverfahrens.

Wie gut sind Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung gekommen?

  • Das hat sich das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) für die Jahre 2013 bis 2018 genauer angesehen (hier geht’s zur Studie: Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp724).

  • Knapp die Hälfte der Geflüchteten (49%) hat nach spätestens fünf Jahren einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz gefunden. Damit verlief die Eingliederung in den Arbeitsmarkt schneller als in der Vergangenheit.

  • Mehr als die Hälfte (57%) war in einem Fachberuf oder Tätigkeit mit höherer Anforderung tätig. Viele arbeiteten nach eigenen Angaben unterhalb des Niveaus ihrer früheren Tätigkeit.

  • Es gibt ein Geschlechtergefälle: Frauen waren fünf Jahre nach der Zuwanderung deutlich seltener erwerbstätig (29%) als Männer (57%). Das lag vor allem an der Familiensituation und Kinderbetreuung.

  • Knapp ein Viertel (23%) der erwachsenen Geflüchteten hat in D. eine allgemeinbildende oder Berufsschule, eine Hochschule oder Universität besucht.

Immer noch kein Zahlenkoller? Aktuelle Zahlen und Grafiken zu Flucht und Asyl findest du hier: Externer Link: https://bpb.de/zahlen-zu-asyl

Wie hat sich das Leben für Geflüchtete in Deutschland verändert? Drei persönliche Geschichten im fluter-Video:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp723

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.09.2020: Vor 20 Jahren: Ermordung von Enver Şimşek durch den NSU

Guten Morgen, heute vor 20 Jahren wurde Enver Şimşek durch die rechtsextreme Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ermordet. Er war das erste von insgesamt zehn Todesopfern.

Die Tat

  • Der 38-jährige Familienvater wurde an seinem Blumenstand in Nürnberg von zwei Männern brutal niedergeschossen. Kurz danach erlag er seinen Verletzungen.

  • Erst elf Jahre später konnten die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Täter identifiziert werden.

Die Mordserie

  • Im Fall Şimşek – ebenso wie bei vielen der späteren Morde – gingen die Ermittler/-innen von Verbindungen zur Drogen- oder Mafiakriminalität aus.

  • Die rechtsextreme Terrorgruppe konnte so in den folgenden Jahren eine in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartige Mordserie verrichten.

  • Zum Opfer fielen ihr: Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü und Habil Kılıç (2001), Mehmet Turgut (2004), İsmail Yaşar und Theodoros Boulgarides (2005), Mehmet Kubaşık und Halit Yozgat (2006) sowie die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter (2007).

Der Prozess

  • Erst ein missglückter Banküberfall von Mundlos und Böhnhardt im November 2011 führte zur Selbstenttarnung des NSU. Verfolgt von der Polizei nahmen sich die beiden in ihrem Wohnwagen das Leben.

  • Beate Zschäpe, die 3. im Terror-Trio, stellte sich kurz darauf der Polizei.

  • 2013 begann der NSU-Prozess, der fünf Jahre später für Zschäpe mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe endete.

Die Folgen

  • Die Angehörigen der Opfer leiden bis heute unter dem Verlust, aber auch der damaligen Vorverurteilung durch Behörden und Medien.

  • Sie kritisieren die ungenügende Aufarbeitung des Versagens der Sicherheitsbehörden und, dass sich der Prozess auf Zschäpe und enge Helfer konzentrierte, während mögliche weitere Unterstützer-/innen unerkannt blieben.

Auch 20 Jahre nach dem ersten Mord durch den NSU sind noch viele Fragen offen. Mehr dazu:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp725

Dokumentarfilm "Spuren – Die Opfer des NSU" bei uns in der Mediathek:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp726

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.09.2020: Brand im Flüchtlingslager Moira

Guten Morgen!

Im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos hat es gebrannt. Tausende Menschen mussten sich in Sicherheit bringen.

Was ist passiert?

  • Der Großbrand brach in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch aus, laut Helfer/-innen sind ca. 1/3 des Lagers zerstört.

  • Die griechische Regierung geht von Brandstiftung aus, ob von den Lagerbewohner/-innen oder Einwohner/-innen der Insel ist noch unklar.

  • Das Lager wurde sofort evakuiert, Tote oder Verletzte soll es laut Berichten nicht gegeben haben.

Wie ist die Situation jetzt?

  • In dem ursprünglich für 2.800 Bewohner/-innen konzipierten Lager lebten zuletzt fast 13.000 Menschen.

  • Tausende sind nun obdachlos. Viele sollen sich zu Fuß auf den Weg in die wenige Kilometer entfernte Inselhauptstadt Mytilini gemacht haben.

  • Bereits vor dem Brand kam es zu Unruhen, da Moria wegen einiger Covid-Erkrankungen unter Quarantäne stand.

Wie geht‘s weiter?

  • Griechenland will die Geflüchteten zunächst auf Schiffen und in Zelten unterbringen.

  • Die EU-Kommission hat bereits Unterstützung zugesagt und will z.B. unbegleitete Minderjährige aufs Festland bringen.

  • NGOs und einige Politiker/-innen fordern, das umstrittene Lager nun endgültig aufzulösen und die Bewohner/-innen auf andere EU-Staaten zu verteilen.

Moria steht seit Jahren wegen seiner menschenunwürdigen Zustände in der Kritik. Manchen gilt das Lager als Symbol für das Scheitern der europäischen Flüchtlingspolitik.

Wie muss sich die EU-Flüchtlingspolitik verändern? Ein Gespräch mit dem Soziologen und Autor Jean Ziegler:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp727

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.09.2020: Streit zwischen GB und EU

Guten Morgen!

Nach dem Brexit ist alles wie vor dem Brexit… Es gibt wieder Streit zwischen der Europäische Union (EU) und Großbritannien (GB).

Was bisher geschah

  • Seit 2017 wurde verhandelt, aufgeschoben und gestritten – bis sich EU und GB Ende 2019 schließlich auf ein Austrittsabkommen einigten.

  • Am 31.1.2020 trat GB offiziell aus der EU aus – mit einer Übergangsfrist bis Ende 2020. In dieser Zeit bleibt GB Teil des EU-Binnenmarkts sowie der Zollunion und GB und EU verhandeln über die künftigen (Handels-)Beziehungen.

  • Derzeit läuft die 8. Verhandlungsrunde, in zentralen Streitpunkten (Fischerei, Wettbewerb) gibt es noch keine Annäherung.

Was jetzt geschah

  • Teil des Austrittsabkommens ist auch das "Nordirland-Protokoll", das die EU-Außengrenze in Irland regelt. Auch wenn sich GB und EU nicht auf ein Freihandelsabkommen einigen, soll die britische Provinz Nordirland erst einmal Teil des EU-Binnenmarktes bleiben und es keine harte (Zoll)Grenze zu Irland geben.

  • Die britische Regierung hat jetzt ein Gesetz vorgelegt, das diese Regelung aushebelt und Nordirland an den britischen Binnenmarkt bindet. Eine harte Zollgrenze zu Irland könnte die Folge sein.

  • Zudem kündigte Premierminister Boris Johnson an, die EU ohne Handelsabkommen zu verlassen, falls es bis Oktober 2020 zu keiner Einigung kommt. ("No-Deal-Brexit").

Die Reaktionen

  • Die EU, wie auch Irland und Schottland kritisieren das Vorgehen als "Rechtsbruch".

  • Die EU fordert GB auf, das Gesetz zurückzunehmen. Andernfalls könnte ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof drohen (EuGH).

Mehr Infos zu den Brexit-Verhandlungen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp728

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.09.2020: Kommunen / Kommunalwahlen

Guten Morgen!

Gestern fanden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Welche Bedeutung hat eigentlich die Kommunen in Deutschland?

Kommunen in Deutschland:

  • Ein Kommune oder Gemeinde kann ein Dorf oder auch eine Stadt (inkl. Vororte) sein – von ganz klein wie die Hallig Gröde in Nordfriesland (10 Einwohner/-innen) bis sehr groß wie Berlin (3,7 Mio. Einwohner/-innen).

  • Anders als Bund und Länder gelten Kommunen verfassungsrechtlich nicht als eigene Staatsebene, sondern als Verwaltungseinheiten der Länder.

  • Nach dem Grundgesetz (Artikel 28 GG) sind sie für "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" zuständig und kümmern sich um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Bürger/-innen.

Aufgaben

  • Kommunen haben viele Aufgaben, unterschieden wird dabei zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben.

  • Frei entscheiden können Kommunen z.B., ob sie Bibliotheken, Museen, Sportstätten etc. einrichten oder wie sie die lokale Wirtschaft fördern.

  • Pflichtaufgaben sind durch Bundes- oder Landesgesetze vorgegeben. Wie sie diese umsetzen, entscheiden sie entweder selbst (z.B. Müll & Abwasser, ÖPNV) oder nach Vorgaben von Bund/Ländern (Meldeaufgaben, Wahlen).

Wahlen und Co.

  • Kommunalwahlen sind von Land zu Land unterschiedlich geregelt – von reiner Verhältniswahl mit starren Listen (Saarland) bis hin zur freien Zusammenstellung von Wahlvorschlägen durch Kumulieren ("anhäufen") und Panaschieren ("bunt verteilen") wie in Bayern.

  • Gewählt werden die Stadt-, und Landräte, Kreistage und (Ober-)Bürgermeister/-innen je nach Land alle 4 bis 6 Jahre. In 11 von 16 Bundesländern gilt dabei: Wählen ab 16.

  • Neben den Wahlen gibt es in Kommunen eine Vielzahl weiterer Beteiligungsmöglichkeiten wie Jugendgemeinderäte, Bürgerinitiativen oder Bürgerbeteiligungsverfahren.

Mehr zu Kommunalwahlen gibt es hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp729

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Und wer in NRW wohnt, findet hier alle (vorläufigen) Ergebnisse der gestrigen Kommunalwahlen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp730

15.09.2020: Tag der Demokratie

Guten Morgen!

Heute feiern wir die Demokratie!

Die Vereinten Nationen erklärten 2007 den 15. September zum Internationalen Tag der Demokratie. Der Tag soll uns auch in Erinnerung rufen, dass eine Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist und nur durch das Mitwirken von uns allen funktionieren kann.

Wie unsere deutsche Demokratie funktioniert, zeigen dir 24 Infografiken:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp731

Du kennst dich aus? Dann teste jetzt dein Wissen in unserem Interner Link: Quiz!

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Kennst du eigentlich schon unseren Studi-/Schülerkalender Timer? Ein Notizkalender, der dich durchs ganze Jahr begleitet – dazu gibt's Wissenswertes aus aller Welt:
Externer Link: https://www.bpb.de/timer

16.09.2020: Bedingungsloses Grundeinkommen

Guten Morgen!

Stell dir vor, du bekommst jeden Monat 1.200 € geschenkt. In der 1. Langzeitstudie in Deutschland soll die Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) nun erforscht werden.

Der Hintergrund

  • Das BGE erhält jede und jeder bedingungslos – also ohne, dass ein Bedarf besteht oder Gegenleistungen erbracht werden müssen. Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Kindergeld würden wegfallen.

  • Pilotprojekte gab es bereits in Kenia oder Finnland. In der Schweiz wurde 2016 über das BGE abgestimmt, es jedoch abgelehnt.

Die Studie

  • Der Verein "Mein Grundeinkommen" und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) wollen klären, welche Auswirkung das BGE auf Menschen hat: Sind sie mit BGE fauler, aktiver, entspannter?

  • Dafür erhalten 120 Menschen ab dem Frühjahr 2021 drei Jahre lang monatlich 1.200 €. Danach werden die Ergebnisse mit jenen der 1.380 Studienteilnehmenden verglichen, die kein BGE erhalten haben.

  • Finanziert wird die Studie durch private Spenden. Bis November kann man sich noch bewerben.

Pro und Contra

Die Vorteile

  • Das bürokratische Sozialsystem von Deutschland würde stark vereinfacht werden.

  • Ein BGE schütze vor Existenzangst und ermögliche eine selbstbestimmte Berufswahl. Es gäbe mehr Zeit für Ehrenämter und Hobbies.

Die Nachteile:

  • Ein/-e Spitzensportler/-in würde gleich viel bekommen wie ein Mensch mit schwerer Behinderung, dem im bestehenden Sozialsystem neben Geld aber auch Dienst- und Sachleistungen zustehen. Diese würden beim BGE wegfallen.

  • Ein BGE würde die Leistungsbereitschaft dämmen und niemand würde mehr unangenehme Lohnarbeiten wie etwa das Reinigen von Klos übernehmen.

Mehr Argumente für und gegen das BGE findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp732

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

17.09.2020: Vor 75 Jahren: Erster Kriegsverbrecherprozess gegen Verantwortliche des KZ Bergen-Belsen

Guten Morgen,

heute vor 75 Jahren begann in Lüneburg der erste Kriegsverbrecherprozess gegen Verantwortliche und Wachmannschaften des Konzentrationslagers (KZ) Bergen-Belsen – nur 5 Monate nach dessen Befreiung!

Das Lager

  • Das KZ bestand seit 1943. Bis Kriegsende starben hier mehr als 52.000 Menschen, mindestens 14.000 weitere an den Folgen ihrer Inhaftierung.

  • Insgesamt waren 120.000 Menschen in Bergen-Belsen interniert.

  • Es wurde am 15. April 1945 von britischen Truppen befreit.

Der Prozess

  • Fünf Monate später standen 44 KZ-Angehörige (darunter der Lagerkommandant Josef Kramer und SS-Aufseher/-innen) wegen Kriegsverbrechen vor einem britischen Militärgericht.

  • Rechtliche Grundlage für den Prozess war ein „Royal Warrant“ (königlicher Auftrag) von Juni 1945. Er erlaubte es britischen Militärgerichten Kriegsverbrechen zu ahnden, die in einem Krieg mit britischer Beteiligung begangen wurden.

Die Urteile

  • Am 17. November 1945 fällten die Richter die Urteile: 11 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, 19 erhielten Haftstrafen, 14 wurden freigesprochen. Die Todesurteile wurden am 13. Dezember 1945 vollstreckt.

  • Zwar erkannten die damaligen Beobachter/-innen das Verfahren als äußerst fair an, bemängelten aber das Strafmaß als teilweise zu niedrig.

  • Vor einem deutschen Gericht fand bis heute nur ein Prozess statt, der die Verbrechen in Bergen-Belsen behandelte. Der angeklagte SS-Mann wurde 1949 in Jena freigesprochen.

Anita Lasker-Wallfisch überlebte das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau und wurde in Bergen Belsen befreit. Ihre und Geschichten weiterer Zeitzeugen findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp733

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

18.09.2020: Solidarność

Guten Morgen,

gestern vor 40 Jahren, am 17.9.1980, wurde die polnische Gewerkschaft Solidarność (dt. Solidarität) gegründet. Aus ihr wurde schnell eine Massenbewegung, deren Einfluss weit über die Grenzen Polens hinausgehen sollte.

Gründung

  • 1980 steckte Polen in einer Wirtschaftskrise. Aus Protest gegen die Regierung gingen Menschen im ganzen Land auf die Straße.

  • Im August besetzten Arbeiter/-innen ihre Werft in Danzig – der Elektriker Lech Walesa wurde ihr Wortführer.

  • Nach zwei Wochen Streik wurde durch das "Danziger Abkommen" die erste unabhängige Gewerkschaft in einem kommunistischen Land zugelassen: Solidarność.

  • Innerhalb kurzer Zeit traten 10 Mio. Menschen der Gewerkschaft bei - rund zwei Drittel der polnischen Arbeiter/-innen.

Verbot

  • In der darauffolgenden Zeit kam es immer wieder zu Spannungen zwischen der Regierungspartei (PZPR) und der Gewerkschaft. 1981 wurde die Solidarność verboten, Aktivist/-innen verhaftet.

  • Nach erneuten massiven Streiks Ende 1988 kamen Regierung, Solidarność und andere Vertreter/-innen der Opposition im Februar 1989 am "Runden Tisch" zusammen.

  • Das Ergebnis: halbfreie Wahlen und die Wiederzulassung der Gewerkschaft.

  • Bei den Wahlen im Juni 1989 gewann Solidarność die frei wählbaren Sitze im Parlament und fast alle Sitze des neu gebildeten Senats.

Vorbild

  • Solidarność war damit die erste Massenbewegung, die sich erfolgreich gegen die kommunistische Diktatur auflehnte.

  • Die friedlichen Proteste 1988 und ihre Folgen waren Vorbild und Wegbereiter für andere Protestbewegungen in Osteuropa und markierten den Beginn der Wendejahre 1989 und 1990.

Mehr zur Solidarność erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp734

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.09.2020: Internationaler Tag des Friedens

Guten Morgen!

Heute ist der Internationale Tag des Friedens. Der Welttag wurde 1981 von den Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen.

Was heißt eigentlich Frieden?

Oft wird zwischen positivem und negativem Frieden unterschieden:

  • Negativer Frieden ist – ganz einfach gesagt – die Abwesenheit von Krieg und gewalttätigen Konflikten.

  • Positiver Frieden ist schwerer zu erreichen: Dabei geht es auch um die Beseitigung der Ursachen von Gewalt, z. B. Armut und Ungleichheiten, und mehr Gerechtigkeit in der Welt.

Kriege und Konflikte

  • Leider sind wir selbst von negativem Frieden weit entfernt: 2019 gab es auf der Welt 15 Kriege. Insgesamt zählten Forscher/-innen 358 Konflikte, davon 196 gewaltsame Auseinandersetzungen.

  • Die meisten Kriege finden nicht zwischen Ländern statt, sondern innerhalb eines Landes, wie z.B. der Bürgerkrieg in Syrien.

  • Die weltweit am stärksten von Kriegen betroffenen Regionen sind Nordafrika und der Nahe Osten.

Welche Lösungsansätze gibt es?

  • Prävention: Die UN entsenden z. B. Friedensmissionen in Krisengebiete. Auch zivile Organisationen versuchen, in Konflikten zu vermitteln und Gewalt einzudämmen.

  • Sanktionen: Einzelne Länder oder die UN üben Druck auf Verantwortliche aus, indem sie z. B. den Handel einschränken oder Waffenlieferungen stoppen.

  • In großen Notlagen kann der UN-Sicherheitsrat militärische Eingriffe in Konflikte beschließen. Solche "humanitären Interventionen" sind aber sehr umstritten.

  • Oft beruhen Kriege und Konflikte auf wirtschaftlichen Interessen und einer ungerechten Verteilung von Ressourcen. Diese Ursachen zu bearbeiten ist eine große Herausforderung.

Was bedeutet Frieden für dich? Unser Erklärfilm stellt verschiedene Ansätze vor:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp735

Friedliche Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

22.09.2020: Supreme Court der USA

Guten Morgen,

am Freitag starb Ruth Bader Ginsburg. Sie war 27 Jahre lang Richterin am Supreme Court der USA. Ihre Nachfolge wird die politische Ausrichtung des obersten Gerichts möglicherweise auf Jahrzehnte beeinflussen.

Was macht der Supreme Court?

  • Er zählt als oberstes US-Gericht zur "dritten Gewalt": Als solche sorgt die Gerichtsbarkeit (Judikative) zusammen mit der Gesetzgebung (Legislative) und Regierung (Exekutive) für ein Gleichgewicht der Gewalten - so sieht es die US-Verfassung vor.

  • Gegen einen Urteilsspruch des Supreme Court kann kein anderes Gericht vorgehen.
    ➡️ Daher sind seine Entscheidungen enorm bedeutend, gerade wenn es um gesellschaftlich umkämpfte Themen wie Einwanderung, Recht auf Abtreibung oder Waffenrecht geht.

Wie ist der Supreme Court zusammengesetzt?

  • Er besteht aus einem Vorsitzenden und 8 beisitzenden Richter/-innen. Bei Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit.

  • Die Mitglieder werden vom US-Präsidenten auf Lebenszeit ernannt, müssen aber vom Senat bestätigt werden.
    ➡️ Ginsburg wurde 1993 von Bill Clinton ernannt. Sie galt als Ikone der Frauenbewegung und der Liberalen in den USA.

  • Nach ihrem Tod sind die Liberalen nur noch zu dritt – gegenüber fünf Richtern, die von republikanischen Präsidenten ernannt wurden und konservative Positionen durchsetzen können.

Wer folgt auf Ginsburg – und wann?

  • Das ist die Streitfrage. Trump plant, noch vor den Präsidentschaftswahlen am 3. November im Schnellverfahren eine Nachfolge zu nominieren.

  • Dazu bräuchte er die Zustimmung des Senats, in dem die Republikaner eine Mehrheit von 53 Sitzen haben.
    ➡️ Allerdings wackelt diese: Nicht alle republikanischen Senator/-innen sind mit dem Vorgehen einverstanden.

  • Die Demokraten fordern, dass die Nachfolge nach den Wahlen bestimmt wird – in der Hoffnung, mit Joe Biden dann den Präsidenten stellen zu können.

Es bleibt also spannend – mehr zum Supreme Court und zum System der "Checks and Balances": Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp736

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

23.09.2020: Ethikrat lehnt "Immunitätsausweis" ab

Guten Morgen,

sollen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, einen Nachweis darüber bekommen, dass sie niemanden anstecken können? Die Einführung eines solchen "Immunitätsausweises" lehnt der Deutsche Ethikrat ab – momentan.

Der Ethikrat…

  • ist ein unabhängiges Gremium aus 24 Experten/-innen, das sich mit ethischen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen beschäftigt.

  • erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen für Gesetzesvorhaben und politisches Handeln.

  • Nachdem die Idee eines "Corona-Passes" von Gesundheitsminister Jens Spahn im April eine kontroverse Diskussion auslöste, bat er den Rat um eine Stellungnahme.

Ethikrat sagt vorerst "Nein"

  • Zurzeit sei wissenschaftlich nicht klar, ob und wie lang man nach einer Infektion überhaupt immun ist.

  • Stattdessen fordert der Rat, dass stärker darüber aufgeklärt wird, wie man mit seinem Verhalten sich selbst und andere Menschen schützen kann.

Und in Zukunft? "Jein"

  • Die eine Hälfte der Ratsmitglieder befürwortet einen fälschungssicheren Ausweis, der zeitlich begrenzt und für bestimmte Lebens- und Arbeitsbereiche beschränkt wäre – unter der Voraussetzung, dass eine Immunität in der Zukunft nachgewiesen werden kann.

So könne individuelle Freiheit gewonnen werden, die durch die Beschränkung des Ausweises auf wichtige Bereiche auch dem Gemeinwohl diene.

  • Die andere Hälfte sagt: Die praktischen, ethischen und rechtlichen Hürden sind zu groß. Ausweisinhaber/-innen könnten im Umgang mit der Epidemie zudem nachlässig und somit ein schlechtes Vorbild werden.

Der Ausweis könne eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zur Folge haben, wenn die Rechte von wenigen in den Vordergrund rücken.

Die ganze Stellungnahme gibt’s hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp737

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24.09.2020: UN-Generalversammlung tagt zum 75. Mal

Guten Morgen,

193 Staaten zusammen in einem Video-Chat? Seit Dienstag tagt die UN-Generalversammlung zum 75. Mal – aufgrund der Corona-Pandemie zum ersten Mal digital.

Was ist die UN?

  • Die United Nations Organization (oft UN abgekürzt) wurde 1945 nach dem Ende des 2. Weltkrieges mit dem Ziel gegründet, dauerhaft den Weltfrieden zu sichern.

  • Ihre Aufgaben sind mittlerweile vielfältig: Einhaltung des Völkerrechts, Schutz der Menschenrechte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung.

Und die UN-Generalversammlung?

  • Sie ist das zentrale Beratungsorgan der 193 UN-Mitgliedstaaten.

  • Jedes Jahr von September bis Dezember debattieren Vertreter/-innen der Staaten (v.a. Diplomat/-innen) über aktuelle weltpolitische Fragen und Probleme wie z. B. Abrüstung, aber auch soziale, humanitäre und kulturelle Fragen.

  • Jeder Mitgliedstaat hat unabhängig von seiner Größe/Bevölkerungszahl genau eine Stimme – Resolutionen und Beschlüsse werden häufig einstimmig entschieden.

  • Weitere zentrale Aufgaben sind z. B. die Genehmigung des UN-Haushalts, Ernennung des UN-Generalsekretärs und die Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats.

Einfluss und Geltung

  • Im Gegensatz zum UN-Sicherheitsrat sind die Entscheidungen der Generalversammlung für die Mitgliedstaaten nicht bindend.

  • Weil aber die Mehrheit aller Staaten hinter den Entscheidungen steht, haben sie große politische Bedeutung.

Alles zur UN-Generalsversammlung auf einen Blick gibt es in unserer Infografik:
Interner Link: https://m.bpb.de/48586

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25.09.2020: EU-Kommission stellt neues Migrations- und Asylpaket vor

Guten Morgen,

endlich ein Kompromiss in der EU-Asylpolitik? Die EU-Kommission hat diese Woche ein neues Migrations- und Asylpaket vorgestellt.

Was steht drin?

  • Mit einem neuen Verfahren sollen vor der Einreise u. a. Identität, Gesundheit und Sicherheit der Asylsuchenden überprüft und zentral gespeichert werden. Das soll auch die Umsiedlung und ggf. Abschiebung von Asylsuchenden vereinfachen und beschleunigen.

  • Festgestellt werden soll auch, ob Personen eine gute Chance auf Asyl haben. Falls nicht, soll noch an der Grenze ein Schnellverfahren durchgeführt werden.

  • Die EU soll verstärkt mit Herkunfts- und Transitländern und Drittstaaten zusammenarbeiten, z.B. um die wirtschaftlichen Möglichkeiten vor Ort zu verbessern oder Schleuserkriminalität zu bekämpfen.

Wie soll ein Kompromiss zwischen den 27 EU-Staaten gelingen?

  • Jedes Land soll selbst entscheiden können, wie es seinen Beitrag zur EU-Asylpolitik leistet – zum Beispiel, indem es Schutzsuchende aufnimmt oder bei der Abschiebung hilft.

  • Die Vorschläge der EU-Kommission müssen noch von den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament gebilligt werden.

Wie sind die Reaktionen?

  • Kritiker/-innen sagen, mit den geplanten flexiblen Beiträgen konnten sich Länder wie Ungarn oder Polen durchsetzen, die selbst keine Asylsuchenden aufnehmen wollen. Zudem wird kritisiert, Asyl-Schnellverfahren an den EU-Grenzen widersprächen dem Grundcharakter des Asylrechts.

  • Andere loben das Asylpaket als Schritt zu einem tragfähigen Kompromiss.

So kommentiert die europäische Presse das Asylpaket:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp739

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28.09.2020: US-Wahlrecht

Guten Morgen!

Diese Woche treffen sich Donald Trump und Joe Biden zu ihrem ersten TV-Duell. Statt über Themen wird aktuell auch viel über das US-Wahlrecht diskutiert.

Das Problem

  • Laut US-Verfassung bestimmen die Einzelstaaten, wie sie Wahlen durchführen. Die Bundesebene kann aber Vorgaben machen.

  • Seit 2002 verpflichtet z. B. der Help America Vote Act (HAVA) die Staaten bestimmte Standards bei der Stimmabgabe einzuhalten.

Wahlhürden

  • Fast überall gilt: Alle Wahlberechtigten müssen sich bis zu einem bestimmten Termin zur Wahl registrieren lassen. Teilweise geht das online, manchmal müssen aber auch weite Wege bis zum nächsten lokalen Wahlamt zurückgelegt werden.

  • In 6 Staaten müssen sich Wahlberechtigte mit einem Lichtbildausweis am Wahltag ausweisen. Aber: Nicht jede/r Amerikaner/-in hat so einen – z.B. besitzen 25% der Afro-Amerikaner/-innen keinen Ausweis.

  • In 9 Staaten gibt es "Use it or Lose it"-Gesetze: Wer mehrmals nicht an Wahlen teilnimmt oder seine Adresse nicht bestätigt, wird aus dem Wahlregister gestrichen.

Die Wahl und Corona

  • In diesem Jahr wird aufgrund der Corona-Pandemie der Briefwahl große Bedeutung zugeschrieben. In einigen Bundesstaaten muss aber ein triftiger Grund angegeben werden, um per Post wählen zu gehen.

  • Manche befürchten auch, dass die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen. Andere sehen die Gefahr, dass Briefwähler/-innen ihre Stimme zusätzlich in Wahllokalen abgeben könnten.

Mehr zur US-Wahl erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp740

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

29.09.2020: Weltkindergipfel

Guten Morgen!

Heute vor 30 Jahren, am 29. September 1990, kamen 150 Staats- und Regierungschefs zum ersten Weltkindergipfel in New York zusammen. Ein Jahr zuvor hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Ihr Ziel: Die Rechte von Kindern international besser zu schützen. In 54 Artikeln sichern die Mitgliedsstaaten jedem Kind eigenständig Rechte zu, wie Zugang zu Bildung oder Schutz vor Gewaltanwendung. Die Konvention nimmt auch Erwachsene wie Politikerinnen und Politiker oder Unternehmen in die Pflicht, Kinder bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Mittlerweile sind 196 Staaten der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten. Darunter alle Mitgliedsstaaten der UN, bis auf die USA. Trotzdem werden in vielen Ländern die Kinderrechte nicht eingehalten. Viele Millionen Kinder leiden unter Armut, Umweltproblemen und Konflikten.

Deutschland hat einige UN-Kinderrechte bei Gesetzen berücksichtigt, wie das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung oder das Recht auf einen öffentlichen Betreuungsplatz für Kleinkinder. Seit 2015 überwacht zudem eine unabhängige Stelle die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland und macht Vorschläge zur Verbesserung. Daneben wird seit vielen Jahren in Politik und Gesellschaft diskutiert, ob Kinderrechte zusätzlich im Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Bisher geht es dort vor allem um die Pflichten der Eltern. Befürworterinnen und Befürworter erhoffen sich davon einen stärkeren Schutz von Kinderrechten und mehr Rücksichtnahme auf die Belange von Kindern bei politischen Entscheidungen. Andere befürchten, dass sich der Staat dann zu sehr in Familienangelegenheiten einmischen könnte.

Wie die Rechte von Kindern gewahrt werden können, ist also nicht nur in anderen Ländern, sondern auch bei uns ein aktuelles Thema. Mehr zu Kinderrechten erfährst du bei uns auf der Website, den Link findest du in der Nachricht.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.09.2020: Zwischenbericht zur Endlagersuche

Guten Morgen,

wohin mit dem Atommüll? Diese Frage beschäftigt Politik und Bürger/-innen schon seit dem Start des 1. Atomkraftwerks in Deutschland 1961 – und ist heute wieder hochaktuell. Am Montag hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Zwischenbericht zur Endlagersuche vorgelegt.

Endlager?!

  • Spätestens 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in D. vom Netz gehen. Dann müssen etwa 1900 Behälter mit ca. 27.000m³ radioaktivem Abfall sicher verwahrt werden – für bis zu 1 Mio. Jahre.

  • Im Salzstock Gorleben wurden bislang 113 Behälter zwischengelagert. Laut BGE kommt der Standort aber aus geologischen Gründen nicht als Endlager in Frage.

Suche?!

  • Die BGE hat über 1 Mio. Datensätze ausgewertet, um herauszufinden, wo in Deutschland die für ein Endlager nötigen geologischen Voraussetzungen herrschen.

  • Der Ort muss mind. 300m unter der Oberfläche liegen, stabile Gesteinsschichten (z.B. Granit) aufweisen und darf nicht in unsicheren Gebieten, wie etwa Erdbebenregionen, liegen.

  • Im Zwischenbericht sind nun 90 sog. Teilgebiete, mehr als die Hälfte D., als geologisch geeignet eingestuft worden.

Zukunft?!

  • Die Teilgebiete werden weiter überprüft, z.B. durch Bohrungen. Auch Aspekte wie Bevölkerungsdichte oder der Abstand zu Naturschutzgebieten werden einbezogen.

  • In Fachkonferenzen soll zudem die Öffentlichkeit beteiligt werden. Am Ende entscheidet der Bundestag, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen.

  • 2031 soll die die Suche abgeschlossen sein, 2050 die ersten Behälter eingelagert werden.

Mehr zur Endlagersuche hörst und erfährst du in unserer Podcastreihe:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp742

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Ob deine Region auch in Frage kommt, siehst du hier (BGE-Karte): Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp743

Fussnoten

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