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Oktober 2020 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Oktober 2020 Deine tägliche Dosis Politik

/ 20 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Oktober 2020.

(© bpb)

01.10:2020: Kampf um die Region Berg-Karabach zwischen Armenien und Aserbeidschan

Guten Morgen,

seit dem Wochenende kämpfen armenische und aserbaidschanische Truppen wieder in der Region Berg-Karabach. Auf beiden Seiten sind zahlreiche Menschen gestorben oder wurden verletzt.

Worum geht es?

  • Berg-Karabach ist eine Region im Südkaukasus, die völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehört, de facto jedoch von Armenien kontrolliert wird.

  • Beide Länder beanspruchen die Region, der sie eine hohe Bedeutung in der nationalen Geschichte zuweisen, für sich.

Die Hintergründe

  • Berg-Karabach war lange Zeit Teil der Sowjetunion und gehörte zu Aserbaidschan. Die Zugehörigkeit war jedoch schon damals umstritten.

  • 1991 erklärte sich die mehrheitlich von christlich geprägten Armenierinnen und Armeniern bewohnte Region für unabhängig von dem muslimisch geprägten Aserbaidschan.

  • Darauf folgte ein Krieg, der etwa 30.000 Menschen das Leben gekostet und Hunderttausende in die Flucht getrieben hat.

  • Seit 1994 gilt eine Waffenruhe. Diese wurde jedoch immer wieder von Gefechten unterbrochen. Die nun ausgebrochenen Kämpfe sind die schwersten seit Jahren, beide Länder haben den Kriegszustand ausgerufen.

Internationale Dimension

  • Während Armenien auf Russland als Schutzmacht setzt, das dort Soldatinnen und Soldaten sowie Waffen stationiert hat, ist Aserbaidschan mit dem Nato-Mitglied Türkei verbündet. Die beiden Länder sind sprachlich, religiös und ökonomisch eng verbunden. Präsident Recep Tayyip Erdoğan sicherte Aserbaidschan bereits seine volle Unterstützung zu.

  • UN-Generalsekretär António Guterres und der UN-Sicherheitsrat riefen beide Seiten zur Einstellung der Kampfhandlungen und zur Aufnahme von Verhandlungen auf.

Mehr zu den Hintergründen des Konflikts erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp744

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

02.10:2020: Am 3. Oktober: 30 Jahre Deutsche Einheit

Guten Morgen!

Morgen feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit. Noch bis Ende der 1980er Jahre schien die Teilung Deutschlands unüberwindbar. Was waren die wichtigsten Etappen zur Wiedervereinigung?

Du kennst dich aus? Interner Link: Dann teste jetzt dein Wissen im Quiz.

Frühjahr bis Herbst '89

  • Während andere Ostblock-Staaten Reformen einleiteten, widersetzte sich die DDR-Regierung jeglicher Veränderung.

  • In der Bevölkerung wuchs der Unmut; insbesondere nachdem bei Kommunalwahlen im Mai massiver Wahlbetrug aufgedeckt wurde.

  • Immer mehr Menschen flohen über Ungarn, Österreich oder die bundesdeutschen Botschaften in Warschau, Prag und Budapest.

Mehr dazu:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp745

Mauerfall am 9. November

  • Die Ausreisewelle sowie friedliche Massenproteste zwangen die DDR-Regierung zum Handeln.

  • Am 9. November verkündete SED-Sekretär Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz ein neues Reisegesetz, das Westreisen künftig für alle DDR-Bürger/-innen möglich machte.

  • Daraufhin strömten tausende Menschen über die Berliner Grenzübergänge in den Westen – nach 28 Jahren war die Mauer keine unüberwindbare Hürde mehr!

Mehr dazu:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp746

Der Weg zur Wiedervereinigung

  • Bei der ersten freien Volkskammerwahl der DDR im März 1990 setzten sich die Parteien durch, die für eine schnelle Wiedervereinigung sind.

  • Ab Juli übernahm die DDR weitgehend das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik.

  • Mit dem 2+4 Vertrag garantierten die Siegermächte des 2. WK die volle Souveränität des vereinten Deutschlands – und ebneten den Weg zur Wiedervereinigung.

Mehr dazu:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp747

Am 3. Oktober 1990 trat schließlich der Einigungsvertrag in Kraft. Berlin wurde zur Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands. Allein hier feierten rund eine Million Menschen die Wiedervereinigung Deutschlands.

Einen Überblick aller Etappen findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp748

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.10:2020: EU-Kommissionsbericht zu Rechtsstaatlichkeit

Guten Morgen!

Vergangene Woche hat die EU-Kommission ihren ersten Bericht zur Situation der Rechtsstaatlichkeit vorgelegt. Einige Mitgliedstaaten kommen darin nicht gut weg.

Worum geht es?

  • Die Kommission hat sich alle 27 Mitgliedstaaten angesehen. Vor allem Polen und Ungarn werden im Bericht kritisiert. Es gebe "ernsthafte Bedenken" an der Unabhängigkeit von Justiz und Medien.

  • Auch in Ländern wie Bulgarien, Rumänien, Malta und Tschechien werden die Freiheit der Medien oder der Umgang mit Korruption thematisiert.

  • Deutschland kommt insgesamt gut weg, wird aber für die Weisungsbefugnis der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften kritisiert.

Was bedeutet Rechtsstaatlichkeit eigentlich?

  • In einem Rechtsstaat ist das Handeln der Regierung und der Verwaltung an die bestehenden Gesetze gebunden. Willkürliche Eingriffe in die Grundrechte der Bürger/-innen sollen damit ausgeschlossen werden.

  • Zentral ist das Prinzip der Gewaltenteilung: Unabhängige Gerichte (Judikative) müssen das staatliche Handeln (Exekutive) überprüfen können.

  • Dieses Handeln muss gesetzmäßig und verhältnismäßig sein – es muss eine rechtliche Grundlage haben und darf keine unangemessenen Maßnahmen und Mittel einsetzen.

Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU?

  • In Art. 2 des EU-Vertrags ist die Rechtsstaatlichkeit als gemeinsamer Wert aller Mitgliedstaaten festgehalten.

  • Die Situation der Rechtsstaatlichkeit wird in einigen EU-Ländern schon länger problematisiert. Gegen Polen und Ungarn gab es dazu bereits Vertragsverletzungsverfahren.

  • Der Kommissionbericht soll nun jährlich erscheinen und die Diskussion über Rechtstaatlichkeit innerhalb der EU anstoßen.

Warum der Rechtsstaat so wichtig ist? Abdel Karim erklärt’s dir im Video:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp749

Den EU-Bericht und alle Länderberichte findest du hier (Englisch):
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp750

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.10.2020: OSZE beobachtet US-Wahlen

Guten Morgen,

diese Woche sind die ersten Wahlbeobachter/-innen der OSZE in den USA angekommen. Warum und was sind ihre Aufgaben?

Was macht die OSZE?

  • Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) wurde 1994 im Zeichen der Ost-West-Versöhnung gegründet. (Vorläufer KSZE) Ihr gehören 57 Staaten an: alle europäischen Länder, die ehemaligen Mitgliedstaaten der Sowjetunion, die USA, Kanada und die Mongolei.

  • Wichtigstes Ziel: Friedenssicherung. Die OSZE unterstützt die Teilnehmerstaaten in Bereichen wie Rüstungskontrolle, Bekämpfung von Terrorismus, aber auch Fragen nach Rechtsstaatlichkeit, Minderheitenrechten oder Umweltschutz.

  • Und bei Wahlen: Die OSZE entsendet auf Einladung der jeweiligen Länder Beobachtungsmissionen, z. B. bei Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen.

Aufgaben bei Wahlen?

  • In der OSZE ist das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) für die Beobachtung von Wahlen in allen Mitgliedsstaaten zuständig.

  • Sogenannte Wahlbeobachter/-innen überprüfen, ob im Wahlprozess zentrale Prinzipien wie Gleichheit, Allgemeingültigkeit oder Transparenz gewährleistet sind.

  • Daneben gibt die OSZE z. B. auch technische Hilfestellung, Beratung und hilft NGOs bei der Beobachtung lokaler und nationaler Wahlen.

  • Auch in Deutschland werden Bundestagswahlen grundsätzlich von der OSZE beobachtet.

Die OSZE bei der US-Wahl

  • Die OSZE-Wahlbeobachter/-innen sollen z. B. die Registrierung von Wähler/-innen, technische Wahlwerkzeuge oder die mediale Berichterstattung kritisch überprüfen.

  • Geplant war etwa 500 Beobachter/-innen zu entsenden, wegen COVID-19 sind es jedoch nur 30.

  • Die Wahl ist teilweise umstritten, auch aufgrund der Diskussionen rund um die Briefwahl und defekte Wahlcomputer. Präsident Trump hat außerdem bisher nicht bestätigt, das Wahlergebnis auch im Fall einer Niederlage zu akzeptieren.

Mehr über die OSZE erfährst du in unserem Dossier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp751

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.10.2020: Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

Guten Morgen,

NRW, Hessen, Berlin: jüngst mehrten sich Hinweise auf rechtsextreme und rassistische Tendenzen bei Polizei und Verfassungsschutz. Gestern stellte Innenminister (BMI) Horst Seehofer im Lagebericht "Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden" erstmals Zahlen vor.

Der Bericht

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den Bericht anhand von Abfragen bei allen Sicherheitsbehörden erstellt. (Bundes- und Landespolizei, Militärische Abschirmdienst (MAD)/Bundeswehr)

  • Erfasst wurden alle Verdachtsfälle auf rechtsextremistische Einstellungen oder Handlungen (wie rechtsextreme Äußerungen) zwischen Januar 2017 und März 2020, aufgrund derer dienst- oder arbeitsrechtliche Verfahren (bspw. Entlassung) eingeleitet wurden.

Was steht drin?

  • Die deutliche Mehrheit der Beschäftigten in dt. Sicherheitsbehörden verhalten sich laut BfV verfassungskonform. Aber:

  • Der Bericht zählt 377 Verdachtsfälle bei den Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie 1.064 bei der Bundeswehr.

  • Am häufigsten fielen Personen z. B. durch rechtsextreme Äußerungen auf, in 34 Fällen folgten weiterführende Untersuchungen aufgrund verdichteter Anhaltspunkte (z. B. Verbindungen in rechtsextreme Szene).

  • Der Bericht spricht auch von einem "Dunkelfeld", also Fällen, die nicht gemeldet werden.

Und jetzt?

  • Innenminister Seehofer sieht kein strukturelles Problem bei den Sicherheitsbehörden und lehnt eine wissenschaftliche Studie zu Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei ab.

  • Stattdessen soll der Verfassungsschutz eine Analyse zu Hintergründen und Meldewegen der Verdachtsfälle anfertigen.

  • Zudem sind weitere Studien zu Motivation von Polizeianwärter/-innen oder dem Alltag von Polizeibeamten geplant.

Mehr zum Thema Polizei und Rechtsextremismus liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp752

Hier geht’s zum Lagebericht:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp753

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

08.10.2020: Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

Guten Morgen,

wer wo, mit wem, wie lange telefoniert hat oder wie lange eine Person im Internet war – das sind Informationen, die Staaten nicht einfach über uns sammeln dürfen. In Ausnahmefällen ist eine solche "Vorratsdatenspeicherung" aber erlaubt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat.

Vorratsdatenspeicherung (VDS) …

  • … meint die flächendeckende Erfassung von Daten, die bei einem Telefonat oder beim Internetverkehr anfallen.

  • Telekommunikationsanbieter müssen die Daten ohne Anlass – „auf Vorrat“ – speichern und

  • … staatlichen Behörden übergeben, die sie dann für die Strafverfolgung in schweren Fällen nutzen können.

  • Inhalte der Kommunikation werden nicht erfasst.

Bereits 2016 hatte der EuGH entschieden, dass eine allgemeine VDS mit EU-Recht nicht vereinbar sei.

Warum ist die VDS umstritten?

  • Befürworter/-innen sagen, dass sie vor allem im Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen nötig sei.

  • Gegner/-innen argumentieren, dass die anlasslose Speicherung von Daten einer Massenüberwachung gleiche und somit einen schweren Eingriff in die Grundrechte darstelle.

Was besagt das aktuelle Urteil?

  • Gerichte aus Belgien, Frankreich und Großbritannien hatten den EuGH um eine Einschätzung gebeten, ob bei der Terrorismusbekämpfung doch ausnahmsweise Kommunikationsdaten auf Vorrat gespeichert werden dürften.

  • Der EuGH bekräftigt nun, dass die pauschale Speicherung von Kommunikationsdaten gegen die Grundrechte verstoße.

  • Ausnahmen seien aber bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder bei Bedrohung der nationalen Sicherheit möglich. Allerdings gelten diese nur zeitlich begrenzt und müssen gerichtlich oder durch unabhängige Institutionen überprüft werden.

Wie sieht es mit der VDS in Deutschland aus?

  • Hier wurde sie 2017 eingeführt. Daten sollten 10 Wochen gespeichert werden – dazu kam es aber bis heute nicht, weil ein Gericht feststellte, dass das Gesetz nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

  • Der EuGH prüft es momentan – eine Entscheidung steht noch aus.

Warum das Urteil von vielen gelobt wird:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp754

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.10.2020: Rechtsextremistischer Anschlag auf Synagoge in Halle

Guten Morgen,

heute vor einem Jahr versuchte ein Rechtsextremist in die Synagoge von Halle (Saale) einzudringen. Er scheiterte an der Tür, tötete jedoch danach zwei Menschen.

Was war passiert?

  • Am Tag der Tat ist Jom Kippur – der höchste jüdische Feiertag. In der Synagoge in Halle halten sich bis zu 80 Gemeindemitglieder auf.

  • Gegen Mittag versucht ein Mann in die Synagoge einzudringen. Die Tür hält seinen Schüssen und Sprengsätzen stand – und rettet so die Anwesenden.

  • Der Mann verlässt das Gelände und erschießt zwei Menschen: Jana L. und Kevin S. Zwei weitere Personen verletzt er auf seiner Flucht schwer.

  • Seine Tat streamt der Angreifer live ins Internet. Dabei äußert er sich judenfeindlich.

  • Die Polizei nimmt den Täter am gleichen Tag fest.

Wie wird der Anschlag aufgearbeitet?

  • Seit Juli 2020 läuft der Prozess. Die Anklage lautet u.a. auf zweifachen Mord und mehrfachen versuchten Mord. Der Angeklagte hat seine Tat gestanden.

  • Die Tat löste eine Diskussion über den Schutz jüdischer Einrichtungen aus: Am Tag des Anschlags bewachten keine Polizisten/-innen die Synagoge. Überlebende kritisierten zudem unsensibles Verhalten der Einsatzkräfte.

  • Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert neben besserem Schutz auch die Schulung von Polizisten/-innen zum Thema Antisemitismus.

Antisemitismus in Deutschland

  • In Deutschland leben rund 170.000 Jüdinnen und Juden. Die Zahl der gegen sie gerichteten Straftaten ist in den letzten Jahren gestiegen.

  • 2019 gab es rund 2.000 antisemitische Straftaten, davon 73 Gewaltdelikte. Das ist der höchste Wert der letzten 20 Jahre.

  • Untersuchungen (wie die sogenannte Mitte-Studie) zeigen, dass antisemitische Vorurteile und Einstellungen in der Gesellschaft weiterhin verbreitet sind.

Mehr zum Anschlag in Halle:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp755

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

12.10.2020: Welttag gegen die Todesstrafe

Guten Morgen,

über 26.000 Menschen warteten Ende 2019 auf ihre Hinrichtung. Auf das unwürdige und international umstrittene Strafmaß machte am Samstag der Welttag gegen die Todesstrafe aufmerksam.

Todesstrafe weltweit

  • Laut Amnesty International (AI) wurden 2019 mindestens 657 Menschen in 20 Staaten hingerichtet, die meisten in Iran (mind. 251), Saudi-Arabien (184) und Irak (mind. 100). AI geht davon aus, dass außerdem Tausende in China hingerichtet wurden – genaue Daten liegen hier nicht vor.

  • In 56 Ländern wurden vergangenes Jahr Todesurteile verhängt. In Europa ist Belarus das einzige Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird.

  • In 106 Staaten ist die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft, insgesamt 142 wandten sie Ende 2019 nicht mehr an. Positive Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe gab es z. B. in Gambia, Kasachstan und Zimbabwe.

Warum Todesstrafe?

  • Oft angeführt wird das Argument, die Todesstrafe schrecke ab. Tatsächlich gibt es dafür in wissenschaftlichen Studien keine belastbaren Beweise.

  • Manche sehen die Hinrichtung als gerechte Vergeltung für schwere Verbrechen. Damit schließen sie aber das rechtsstaatliche Konzept der Resozialisierung von Verurteilten aus.

Kritik

  • Kritiker/-innen der Todesstrafe argumentieren: Sie verstoße gegen die Menschenrechte, verletze das Recht auf Leben und sei eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe.

  • Unverhältnismäßig oft werde die Todesstrafe gegen Angehörige von marginalisierten Gruppen verhängt. In den USA z. B. ist der Anteil von zum Tode verurteilten Afroamerikaner/-innen überproportional hoch.

  • Zudem könnten durch die Todesstrafe Justizirrtümer oder Fehlurteile nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Mehr zum Thema:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp756

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.10.2020: Einsatz der Bundeswehr während Corona-Pandemie

Guten Morgen,
angesichts einer steigenden Zahl von Neuinfektionen bitten einige Behörden bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie um Hilfe – und zwar bei der Bundeswehr.

Wann und wozu darf die Bundeswehr (BW) eingesetzt werden?

  • Das Grundgesetz (GG) gibt vor: Die Polizei ist für die Sicherheit im Inland, die BW für die Verteidigung nach außen zuständig.

  • Damit wollte man vermeiden, dass das Militär gegen den politischen Gegner eingesetzt werden kann, wie es während der NS-Zeit und zuvor bereits im Kaiserreich und in der Weimarer Republik geschah.

  • Daher darf die Bundeswehr im Inland nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen:

  • Im Verteidigungsfall,

  • im Fall des inneren Notstands, wenn die "demokratische Grundordnung" gefährdet ist (Art. 87a GG),

  • zur Katastrophenhilfe bei schweren Unglücken oder Naturkatastrophen,

  • oder im Rahmen der "Amtshilfe", also zur Unterstützung von Behörden (Art. 35 GG).

In der Corona-Pandemie …

  • gingen seit März 917 Anträge auf Amtshilfe bei der Bundeswehr ein, 622 wurden gebilligt.

  • So leisten etwa 1.400 Soldaten/-innen an verschiedenen Stellen Unterstützung, z.B. bei Corona-Tests an Flughäfen oder der Nachverfolgung von Infektionsketten.

  • Es wurden aber auch Infizierte aus Italien und Frankreich von der deutschen Luftwaffe zur Behandlung nach Deutschland geflogen.

Sind weitere Einsätze vorstellbar?

  • Die BW hat angekündigt, weiteres Personal zur Verfügung stellen zu können, wenn sich die Lage verschlimmern sollte.

  • Ein großflächiger Einsatz dieser Kräfte fällt aber nicht mehr unter "Amtshilfe". Dafür müsste der Notstand ausgerufen werden, was sich derzeit aber nicht abzeichnet.

Was darf die Bundeswehr im Inland?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp757

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

14.10.2020: Untersuchungsausschüsse

Guten Morgen!

Ob NSA, die Pkw-Maut oder zuletzt Wirecard – wenn irgendetwas gründlich schiefgelaufen ist, setzt der Bundestag einen Untersuchungsausschuss ein.

Wichtiges Kontrollinstrument

  • U-Ausschüsse sollen Missstände aufklären und gelten als "schärfstes Schwert" der Opposition und des Parlaments, um die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren.

  • Häufig geht es um politische Skandale (Spendenaffären, Spionage,…) oder um das vermutete Fehlverhalten von Politiker/-innen.

  • U-Ausschüsse können jederzeit eingesetzt werden, wenn mindestens 1/4 der Abgeordneten des Bundestages es beantragen. (Art. 44, Grundgesetz/GG)

Arbeit im Ausschuss

  • Im Ausschuss sitzen Vertreter/-innen aller Fraktionen entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.

  • Ähnlich wie in einem Strafprozess werden Zeugen geladen und vernommen, Sachverständige angehört oder Akten geprüft.

  • Ein Urteil wird aber nicht gefällt, stattdessen gibt es einen Abschlussbericht. In diesem kommen Regierungs- und Oppositionsparteien oft zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Aktuelle U-Ausschüsse

  • Zurzeit beschäftigen sich drei U-Ausschüsse im Bundestag mit den Hintergründen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz 2016, dem möglichen Fehlverhalten der Bundesregierung bei der gescheiterten Pkw-Maut sowie der Aufklärung des Wirecard-Finanzskandals.

  • Bis zum Ende der Wahlperiode (2021) müssen sie ihre Arbeit abgeschlossen haben.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

15.10.2020: Ausnahmezustand in Kirgisistan

Guten Morgen,

Ausnahmezustand in Kirgisistan: Seit den umstrittenen Parlamentswahlen am 4. Oktober kam es zu Demonstrationen, Unruhen und einem Machtvakuum.

Kirgisistan…

  • … liegt in Zentralasien und hat ca. 6,5 Mio. Einwohner/-innen. Das Land grenzt an Kasachstan, China, Usbekistan und Tadschikistan.

  • … war bis 1991 eine Teilrepublik der Sowjetunion.

  • ... ist eine parlamentarische Republik und gilt in der Region als Land mit vergleichsweise weitreichenden politischen Freiheiten.

Wie wird’s regiert?

  • Präsident und Regierungschef teilen sich die Macht (sog. "semi-präsidentielles System").

  • Im Parlament sitzen 120 Abgeordnete, die alle fünf Jahre per Verhältniswahlrecht gewählt werden. Mit der Verfassung von 2010 vergrößerten sich die parlamentarischen Befugnisse.

  • Nach der Parlamentswahl 2015 zerbrachen zwei Regierungskoalitionen. Von Juni bis Anfang Oktober 2020 leitete der parteilose Kubatbek Boronow die Amtsgeschäfte.

Die Parlamentswahl 2020...

  • Bei der Wahl am 4. Oktober zogen 4 Parteien ins Parlament ein. Bei dreien bestand anscheinend eine enge Verbindung zum Präsidenten. Die Opposition witterte Wahlmanipulation.

  • Auch Wahlbeobachter/-innen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hielten gekaufte Stimmen für möglich.

... und ihre Folgen

  • Proteste formierten sich, Regierungsgegner/-innen stürmten das Parlament, der Premierminister trat zurück und der Präsident floh.

  • Die kirgisische Wahlkommission hat die Wahl inzwischen annulliert.

  • Sadyr Dschaparow, ehemaliger Berater des Ex-Präsidenten, saß bis vor wenigen Tagen noch im Gefängnis, wurde während der Unruhen befreit und erklärte sich letzte Woche zum Premierminister.

Die Lage ist weiter unübersichtlich. Verschiedene Gruppen der Opposition streiten derzeit um die Macht.

Mehr Infos gibt's hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp758

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.10.2020: Welternährungstag

Guten Morgen,

an was hast du heute beim Aufwachen gedacht? Vermutlich nicht daran, ob du heute etwas zu essen haben wirst. Für viele Menschen auf der Welt ist das aber Realität. Der heutige Welternährungstag soll uns daran erinnern.

Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht. Dennoch steigt die Zahl der Hungernden immer weiter an. Um auf die weltweite Ernährungssituation und den Hunger aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen 1979 den Internationalen Welternährungstag eingeführt. Das Datum erinnert auch an den 16. Oktober 1954, als vor 75 Jahren die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO, kurz FAO, gegründet wurde. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen trägt die FAO das World Food Programme (WFP), das Welternährungsprogramm. Als humanitäre Organisation leistet es insbesondere in Konflikt- und Krisenregionen Nothilfe und wurde dafür vergangene Woche mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Wie viele Menschen sind von Hunger betroffen?

Laut FAO etwa 690 Millionen. Das sind 60 Millionen mehr als noch vor fünf Jahren. Besonders verbreitet ist der Hunger auf dem afrikanischen Kontinent südlich der Sahara und in Südasien . Zu den am stärksten betroffenen Ländern zählen der Jemen, die Demokratische Republik Kongo, Afghanistan, Äthiopien oder auch der Südsudan. Für das Jahr 2030 prognostiziert die FAO, dass ein Viertel aller Menschen in Afrika an Unterernährung leiden werden. Das ist auch deswegen alarmierend, weil gleichzeitig die Bevölkerung wächst.

Was sind die Gründe?

Die sind ganz unterschiedlich. Die Hauptursache ist extreme Armut. Viele Menschen haben nicht genug Geld, um sich Lebensmittel zu kaufen oder sie selbst anzubauen. Besonders leiden Menschen in Regionen, die von Bürgerkriegen oder ähnlichen Konflikten betroffen sind. Auch Wetterextreme haben seit jeher zu Hungerkrisen geführt. So können z.B. Dürren oder Überschwemmungen ganze Ernten zerstören. Im Zuge des Klimawandels könnten sie noch häufiger auftreten. Das würde vor allem Kleinbauern im Globalen Süden betreffen, die von der Landwirtschaft leben. Auch die Corona-Pandemie könnte die bestehenden Probleme noch verstärken, vor allem für ärmere Menschen, deren Einkommensmöglichkeiten die Krise weiter erschwert.

Wie sich der Hunger auf der Welt bekämpfen lässt, dazu diskutieren Regierungen und internationale Organisationen schon seit Jahrzehnten. Das Welternährungsprogramm will vor allem die sozialen Sicherungssysteme zur Armutsbekämpfung stärken, eine nachhaltige Landwirtschaft fördern und den Zugang zu lokalen Märkten erleichtern. In einem sind sich die Expertinnen und Experten einig: Grundsätzlich wird weltweit genug Nahrung hergestellt, um alle Menschen zu ernähren. Sie müsste allerdings besser verteilt werden.

Mehr zum Thema erfährst du auf
Interner Link: bpb.de.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Wir verabschieden uns in eine kleine Herbstpause. Die nächste DTDP-Nachricht gibt es am 26. Oktober.

26.10.1945: Vor 75 Jahren: Gründung der Vereinten Nationen

Guten Morgen,

frisch und erholt melden wir uns aus der Herbstpause zurück – und gratulieren den Vereinten Nationen (UN) nachträglich zum 75. Geburtstag! Denn am 24. Oktober 1945 trat die UN-Charta in Kraft. Sie ist Gründungsvertrag und "Verfassung" der UN und seit jeher als völkerrechtlicher Vertrag für alle Mitgliedsstaaten bindend.

Das oberste Ziel der "United Nations" lautet bis heute die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

Du weißt schon alles über die Vereinten Nationen? Dann teste dein Wissen im Interner Link: Quiz!

Mehr zur Entstehung und zum Inhalt der UN-Charta liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp760

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

27.10.2020: Referendum in Chile für neue Verfassung

Guten Morgen,

am Sonntag sprach sich in einem Referendum eine große Mehrheit der Chileninnen und Chilenen für eine neue Verfassung aus.

Wozu braucht Chile eine neue Verfassung?

  • Die Aktuelle ist 40 Jahre alt und ein Überbleibsel der Militärdiktatur Augusto Pinochets.

  • Pinochet, der von 1973 bis 1990 an der Macht war, ließ große Teile des Bildungs- und Gesundheitssektors privatisieren. Auch die Altersvorsorge und Wasser kamen in private Hand.

  • Gegner/-innen kritisieren, dass die bestehende Verfassung keinen ausreichenden Platz für soziale Rechte, die Beteiligung von Bürger/-innen sowie die Rechte der indigenen Bevölkerung biete.

Wie kam es zu dem Referendum am Sonntag?

  • Ausgelöst durch Preiserhöhungen im öffentlichen Nahverkehr richteten sich seit einem Jahr massive Proteste gegen eine breit wahrgenommene soziale Ungerechtigkeit.

  • Insbesondere der Zugang zu Bildung und Gesundheit, aber auch die extreme Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen stehen im Fokus.

  • Um die Lage zu beruhigen, stimmte Präsident Sebastián Piñera einem Referendum über eine neue Verfassung zu. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieses von April auf den 25.10. verschoben.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Im Referendum entschied sich die Bevölkerung nicht nur für eine neue Verfassung, sondern auch dafür, dass diese von einer verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet werden soll – ohne die Beteiligung der Parlamentarier/-innen.

  • Im April 2021 sollen Delegierte gewählt werden, und zwar je zur Hälfte Frauen und Männer.

  • Nach spätestens einem Jahr soll ein Verfassungsentwurf vorliegen, über den die Chileninnen und Chilenen dann erneut abstimmen.

Wie es zur Militärdiktatur in Chile kam und wer daran beteiligt war, erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp761

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

28.10.2020: Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen

Guten Morgen,

über den eigenen Körper selbst bestimmen zu können – dafür gehen seit letzter Woche Tausende Frauen in Polen auf die Straße. Sie protestieren gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts durch das Verfassungsgericht.

Worum geht‘s?

  • Das Oberste Gericht hat das geltende Gesetz für Schwangerschaftsabbrüche für verfassungswidrig erklärt.

  • Das Gesetz von 1993 erlaubt Abtreibungen u.a. bei einer schweren Fehlbildung des Fötus. Diese Regelung verstoße gegen den in der Verfassung garantierten Schutz des Lebens.

  • Damit folgten die Richter/-innen dem Antrag von 119 Parlamentsabgeordneten, die mehrheitlich der nationalkonservativen Regierungspartei (PiS) angehören. Diese hatten das Gesetz überprüfen lassen.

Was galt bisher?

  • Polens Abtreibungsrecht war bereits vor dem Urteil eines der strengsten in Europa. Schwangerschaftsabbrüche sind nur zulässig, wenn
    1.) das Leben der Mutter in Gefahr ist oder
    2.) das Kind durch eine Vergewaltigung oder Inzest gezeugt wurde oder
    3.) der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist.

  • Da die meisten Abtreibungen mit Fehlbildungen begründet werden, kommt das Urteil einem faktischen Verbot gleich.

  • Zum Vergleich: In Deutschland sind diese auch dann nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten 22* Schwangerschaftswochen und nach Beratung durch eine anerkannte Stelle von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen werden.

Wie ist die Reaktion?

  • Während die Regierungspartei PiS und die katholische Kirche das Urteil begrüßen, üben Frauenrechtsorganisationen und die Opposition scharfe Kritik.

  • Das Urteil verstoße gegen Menschenrechte und setze die Gesundheit schwangerer Frauen aufs Spiel.

  • Eine Befürchtung: Die Zahl illegaler Abtreibungen könnte durch die Entscheidung zunehmen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige Entscheidung. Auf Externer Link: http://fluter.de erzählen vier junge Frauen, wie sie damit umgegangen sind:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp762

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

*Nachtrag: Zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland noch eine Korrektur. Unsere Information im Post war an der Stelle unvollständig und missverständlich:

Straffrei ist ein Schwangerschaftsabbruch für alle Beteiligten (Schwangere, Ärzte/-innen etc.) dann, wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Empfängnis durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgt und vorher eine Beratung stattgefunden hat (oder die Schwangerschaft z.B. auf eine Sexualstraftat zurückgeht). Danach ist ein Abbruch nur unter bestimmten Bedingungen möglich (z.B. bei drohender schwerer Gesundheits- oder Lebensgefahr).

Die von uns zitierte Regelung, nachdem das unter gleichen Voraussetzungen bis zu 22 Wochen nach Empfängnis gilt, stellt nur die Schwangere selbst straffrei. (D.h. jedoch nicht zwingend, dass die ausführenden Ärzte/-innen auch bestraft werden müssen.)

Die Regelungen findet ihr hier in §218a Strafgesetzbuch:
Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/218a.html

Mehr zur Entwicklung des §218:
Interner Link: https://bpb.de/290795

Mehr Infos zur Rechtslage und Beratungsangebote gibt es bei den Kollegen/-innen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Externer Link: https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/

Vielen Dank für die Hinweise, die uns dazu erreicht haben!
Deine bpb-Online-Redaktion

29.10.2020: Ein-Kind-Politik in China

Guten Morgen!

Vor fünf Jahren hat China seine Ein-Kind-Politik beendet. Warum wurde sie ursprünglich eingeführt – und mit welchen Folgen?

Was war die Ein-Kind-Politik?

  • Von 1979-2015 durften Paare in China nur ein Kind bekommen. Grund dafür war die Angst vor dem rasanten Bevölkerungswachstum, verknüpft mit den Sorgen vor wirtschaftlichem Abschwung und Hungersnöten.

  • Bei Verstößen drohten Geldstrafen, soziale Ausgrenzung oder sogar erzwungene Schwangerschaftsabbrüche.

  • Es gab aber auch Ausnahmen: Bauernfamilien durften z.B. ein zweites Kind bekommen, wenn das erste ein Mädchen war.

Und die Folgen?

  • Die Geburtenrate sank von durchschnittlich 4,9 (1975) auf 1,6 (2015). In China leben heute rund 1,4 Milliarden Menschen, Schätzungen nach wären es ohne die Ein-Kind-Politik ca. 300 Millionen mehr.

  • Besonders auf dem Land wurden viele Kinder nicht in das Geburtenregister eingetragen.

  • Viele weibliche Föten wurden gezielt abgetrieben. Das hat dazu geführt, dass es heute etwa 34 Millionen mehr Männer als Frauen in China gibt.

  • China krankt an Überalterung: Bis 2050 werden ca. 30% der Bevölkerung über 60 sein – wenige Junge müssen sich um viele Alte kümmern.

Kritik und Reformen

  • Kritiker/-innen verurteilten die Ein-Kind-Politik und ihre Umsetzung als massiven Eingriff in die Privatsphäre und Verstoß gegen die Menschenrechte.

  • Viele Expertinnen und Experten glauben, dass es auch ohne die Maßnahme zu sinkenden Geburtenraten und Wirtschaftswachstum gekommen wäre.

  • 2013 gab es erste Lockerungen, Ende Oktober 2015 wurde die Ein-Kind-Politik schließlich beendet. Seitdem dürfen Paare zwei Kinder bekommen. Auch über eine vollständige Aufhebung der Geburtenkontrolle wird mittlerweile diskutiert.

Mehr zur Ein-Kind-Politik erfährst du im Hintergrund aktuell:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp763

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.10.2020: Halloween

Guten Morgen!

Nehmt euch in Acht vor Hexen, Vampiren und Zombies! Moment, wie bitte? Ist die Online-Redaktion der bpb von allen guten Geistern verlassen? Gut möglich… morgen ist Halloween!

Woher kommt das Fest?

  • Halloween ist wahrscheinlich keltischen Ursprungs und entstand vor etwa 2500 Jahren im heutigen Irland. Die Kelten/-innen feierten am Abend des elften Vollmonds ihr Neujahrsfest "Samhain".

  • Laut keltischer Mythologie konnten die Toten in dieser Nacht als Geister auf die Erde zurückkehren und durch die Dörfer spuken.

  • Um die Geister abzuschrecken, verkleideten sich die Menschen, zündeten große Feuer an und stellten Essensgaben vor die Häuser.

  • Mit der Christianisierung Irlands verlor das Fest seine heidnische Bedeutung: Papst Gregor IV. setzte auf den 1. November Allerheiligen an. Der Vorabend wurde zum "All Hallows' Eve" (aller Heiligen Abend) und der Name Halloween entstand.

Warum ist es so beliebt?

  • Irische Auswander/-innen brachten Halloween im 19. Jh. nach Nordamerika. Dort ist es eines der beliebtesten Feste und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

  • In D. ist Halloween seit den 90er-Jahren beliebt. Den Grund dafür sehen Experten/-innen im zunehmenden Verschwinden von Bräuchen. Halloween sei eine Art Lückenfüller, der vor allem eins macht: Spaß.

  • Aber: Manche kritisieren die zunehmende Kommerzialisierung oder die Verdrängung christlicher Feiertage wie Allerheiligen oder den Reformationstag.

Statt große Gruselpartys zu feiern oder mit den Kindern von Haustür zu Haustür zu gehen, wird Halloween in diesem Jahr Corona-bedingt wohl eher im kleinen Kreis stattfinden.

Mehr zu Monstern, Vampiren und anderen gruseligen Gestalten erfährst du auch bei uns:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp764

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

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