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Mai 2021 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

Mai 2021 Deine tägliche Dosis Politik

/ 22 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom Mai 2021.

(© bpb)

03.05.2021: Urteil des BVerfG zum Klimaschutzgesetz

Guten Morgen!

Rückenwind für den Klimaschutz: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat letzte Woche entschieden, dass das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstößt.

Worum geht’s?

  • 2019 hat die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz – auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens – beschlossen. Kernziel: Die CO2-Emmissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Bis 2050 soll D. zudem klimaneutral werden.

  • Für einige junge Klimaschützer/-innen, etwa von Fridays for Future, war das nicht genug: Sie legten gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde ein. Aus ihrer Sicht verstoße es gegen Grund- und Freiheitsrechte.

  • Die Karlsruher Richter/-innen gaben ihnen nun in Teilen Recht: Das Gesetz darf zwar bleiben, muss aber nachgebessert werden.

Was bedeutet das konkret?

  • Den Richter/-innen fehlten ausreichende Vorgaben für die CO2-Reduzierung für die Zeit ab 2031.

  • Um das 1,5 Grad Ziel dann noch zu erreichen, seien dann immer dringendere Maßnahmen nötig. Die Last des Klimawandels würde auf nachfolgende Generationen abgewälzt. Und diese potenziell in ihrer Freiheit eingeschränkt.

  • Bis Ende 2022 muss die Bundesregierung das Gesetz nachbessern und regeln, wie D. den Klimaschutz nach 2030 gestalten will.

Und nun?

  • Beobachter/-innen sprechen von einer "historischen" Entscheidung: Sie sehen in dem Beschluss den Grundstein für weitere Klagen weltweit. Dieser mache den Schutz zukünftiger Generationen vor Klimafolgen zu einer verfassungsrechtlich verbindlichen Kategorie.

  • Auch aus der Politik kommt Lob: Sowohl Regierungs- als auch Oppositionspolitiker/-innen begrüßten die Entscheidung des BVerfG.

  • Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will nun noch in dieser Woche einen neuen Gesetzentwurf vorstellen.

Mehr zum Thema Klimawandel- und -schutz erfährst du bei fluter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp889

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

04.05.2021: Social Media und Influencer/-innen

Guten Morgen!

Immer mehr Menschen verdienen mit ihren Beiträgen in Sozialen Medien Geld. Wo Information und Meinung aufhört und Werbung anfängt, lässt sich dabei oft nur schwer ausmachen.

Mikro oder schon Mega?

  • Sogenannte Influencer/-innen gibt es mittlerweile auf allen Plattformen; neben YouTube sind aktuell besonders Instagram, TikTok und Twitch beliebt.

  • Influencer/-innen geben neben Einblicken in ihr Leben oft Ratschläge und Tipps, die ihr jeweiliges Spezialgebiet (z.B. Fitness, Kosmetik, Gaming,…) betreffen.

  • Während Mega-Influencer/-innen meist eine Followerschaft in Millionenhöhe vorweisen können, waren 2020 in D. auf Instagram mit 40% mehrheitlich Mikro-Influencer/-innen mit bis zu 20.000 Follower/-innen aktiv.

Influencer/-innen als Werbeträger

  • Die Reichweite und die authentische Kommunikation zu ihren Follower/-innen macht Influencer/-innen für Unternehmen als Markenbotschafter interessant. Sie sollen dem Produkt o. der Dienstleistung ein positives Image verleihen und Kaufanreize setzen.

  • Wie viel Unternehmen für die Platzierung des eigenen Produkts zahlen, hängt stark von der Anzahl der Follower/-innen ab.

  • Mega-Influencer/-innen kommen mitunter auf 15.000 $ und mehr pro Beitrag, bei Mikro-Influencer/-innen liegen sie im zwei- bis dreistelligen Bereich.

Meinung oder Werbung?

  • Die Trennung und Kennzeichnung von Werbung ist im Rundfunkstaatsvertrag und Telemediengesetz geregelt. Bisher gilt u.a.. Spielt das Produkt die Hauptrolle, muss der Beitrag deutlich lesbar als "Werbung" / "Anzeige" gekennzeichnet sein.

  • Anfang 2021 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf vorgelegt: Influencer/-innen sollen dann nur noch Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie dafür auch tatsächlich eine finanzielle Gegenleistung erhalten oder versprochen bekommen haben.

Werbung, Meinung oder sogar Falschinformation: Wie gut bist du im Umgang mit Informationen und Nachrichten im Internet?

Teste jetzt dein Wissen im "Newstest":
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp890

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.05.2021: Vor 66 Jahren: Pariser Verträge traten in Kraft

Guten Morgen,

heute vor 66 Jahren traten die Pariser Verträge in Kraft – damit wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) weitgehend souverän.

Deutschland nach 1945

  • Nach der Kapitulation der Wehrmacht (8. Mai 1945) teilten die Siegermächte Deutschland in vier Besatzungszonen und übernahmen die Regierungsgewalt.

  • Im Mai 1949 trat das Grundgesetz für die BRD in Kraft. Trotzdem kontrollierten die Besatzungsmächte durch die Hohe Alliierte Kommission u. a. außenpolitische und militärische Angelegenheiten (Besatzungsstatut).

  • Die im Oktober 1949 gegründete DDR blieb bis zu ihrem Ende stark abhängig von der Sowjetunion, erhielt aber durch einen "Freundschaftsvertrag" 1955 offiziell Souveränität.

Die Pariser Verträge…

  • … waren das Ergebnis langer Verhandlungen: Der sog. Deutschlandvertrag von 1952 und der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft waren 1954 an der französischen Nationalversammlung gescheitert.

  • ... beendeten die Besatzung: Die BRD wurde politisch weitgehend souverän. Die Alliierten behielten aber bis 1968 sog. Notstandsrechte.

  • … ermöglichten den Beitritt der BRD zur NATO und zur WEU (Westeuropäische Union) und regelten die Stationierung ausländischer Truppen in der BRD.

Gab es auch Widerstand?

  • Ja. Die Verträge lösten eine Protestbewegung aus – vor allem gegen die geplante Wiederbewaffnung.

  • Eine weitere Sorge: Die Integration der BRD in westliche Bündnisse würde Verhandlungen über die Wiedervereinigung erschweren.

Ganz souverän wurde die BRD tatsächlich erst im Zuge der Wiedervereinigung 1990 – durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Wie kommt es, dass sogenannte "Reichsbürger" noch heute die Souveränität Deutschlands verneinen? Mehr dazu im Podcast:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp891

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.05.2021: Politische motivierte Kriminalität: Zahlen für das Jahr 2020

Guten Morgen,

die politisch motivierte Kriminalität in Deutschland hat erneut deutlich zugenommen. Diesen beunruhigenden Trend zeigt die PMK-Statistik für das Jahr 2020, die in dieser Woche veröffentlicht wurde.

PMK?

  • Der polizeiliche Begriff der "Politisch motivierten Kriminalität" (kurz: PMK) wurde 2001 eingeführt und soll die einheitliche Erfassung politisch motivierter Straftaten ermöglichen.

  • Als politisch motiviert gelten u.a. gegen die Demokratie gerichtete Straftaten oder solche, die sich gegen eine Person allein aufgrund deren politischer Haltung oder äußerer Merkmale (z.B. Hautfarbe) richten.

  • Die Straftaten werden dabei einem von vier Bereichen zugeordnet – "links", "rechts", "ausländische Ideologie", "religiöse Ideologie" – oder als "nicht zuzuordnen" registriert.

Die PMK-Statistik

  • Auf Bundesebene werden die PMK-Fallzahlen in einer Statistik erfasst. Das Bundeskriminalamt (BKA) bekommt die Daten dafür von den 16 Landeskriminalämtern.

  • Die PMK-Statistik ist eine sogenannte Eingangsstatistik. Das heißt, dass Straftaten jeweils zu Beginn eines Verfahrens erfasst werden.

  • Einmal jährlich wird die Statistik für das jeweils vergangene Jahr gemeinsam von Bundesinnenministerium und BKA veröffentlicht.

Aktuelle Fallzahlen

  • 2020 wurden insgesamt 44.692 politisch motivierte Straftaten registriert. Das ist ein Zuwachs von rund 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr und die höchste Fallzahl seit Einführung der Statistik im Jahr 2001.

  • Mehr als die Hälfte aller Straftaten – 23.604 – werden dem Phänomenbereich "PMK-rechts" zugeordnet, darunter ein Tötungsdelikt mit 9 Todesopfern.

  • Auch Straftaten gegen den Staat und seine Vertreter/-innen haben im vergangenen Corona-Jahr stark zugenommen (+ 50 %).

Mehr Infos über politisch motivierte Kriminalität findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp892

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

07.05.2021: Sophie Scholl

Guten Morgen!

Sophie Scholl (© picture-alliance/AP)

"Wir sind Euer böses Gewissen": Mit Worten wie diesen rief die "Weiße Rose“ im Sommer 1942 zum Widerstand gegen das NS-Regime auf. An diesem Sonntag wäre das berühmteste Mitglied der Gruppe, Sophie Scholl, 100 Jahre geworden. Sie wurde mit nur 21 Jahren hingerichtet.

Wie alles begann…

  • Behütet aufgewachsen in einer bürgerlich-liberalen Familie war Sophie Scholl zunächst begeistert von dem Gemeinschaftsideal, das die Nazis propagierten.

  • Mit der Zeit entdeckte sie aber immer mehr Widersprüche zwischen der NS-Ideologie und ihrem eigenen Denken.

  • Während ihres Studiums in München 1942 lernte sie den Philosophieprofessor Kurt Huber sowie weitere Studierende kennen, deren gemeinsame Ablehnung des Hitler-Regimes letztlich zur Gründung einer Widerstandsgruppe führte.

Die "Weiße Rose"…

  • …wird gegründet von Sophies Bruder Hans und Alexander Schmorell. Später schlossen sich Christoph Probst, Sophie Scholl, Willi Graf und Prof. Huber an.

  • Ab 1942 verbreiteten sie erst in München, dann auch in weiteren süddeutschen Städten und Österreich Flugblätter.

  • Darin riefen sie zum aktiven Widerstand auf und prangerten den Krieg und die Mitschuld aller Deutschen am Massenmord an der jüdischen Bevölkerung an.

  • Entdeckt und verhaftet werden die Geschwister Scholl im Februar 1943, als Sophie das sechste Flugblatt in den Lichthof der Münchener Uni wirft.

Prozess & Todesurteil

  • Am 22.2.43 werden Sophie, Hans und Christoph zum Tode verurteilt und noch am selben Tage hingerichtet.

  • Alle Prozesse, auch gegen weitere Mitglieder und Unterstützer/-innen der "Weißen Rose", finden vor dem Volksgerichtshof statt, der ein politisches Instrument des NS-Regimes war.

Auch wenn ihre Person von verschiedensten Seiten verherrlicht oder vereinnahmt wurde, gilt Sophies Einsatz noch heute als ein Symbol für beispielhafte Zivilcourage.

Mehr zur "Weißen Rose" erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp893

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Anlässlich ihres 100. Geburtstags haben SWR und BR das Instagram-Projekt @ichbinsophiescholl gestartet. Es gibt einen Einblick in die letzten 10 Monate ihres Lebens:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp894

10.05.2021: Vor 150 Jahren: Friedensvertrag von Frankfurt

Guten Morgen!

Heute vor 150 Jahren, am 10. Mai 1871, wurde der Friedensvertrag von Frankfurt unterzeichnet. Damit endete der Deutsch-Französische Krieg.

Krieg gegen Frankreich?

  • Im Juli 1870 spitzte sich ein diplomatischer Streit zwischen den europäischen Großmächten Preußen und Frankreich um die Thronfolge in Spanien zu.

  • Ein durch den preußischen Kanzler Bismarck manipuliertes Telegramm ("Emser Depesche") provozierte die Franzosen zusätzlich. Am 19. Juli 1870 erklärt Frankreich Preußen den Krieg.

  • Preußen gelang es, eine große Militärallianz gegen Frankreich zu vereinen. Sie bestand aus den Staaten des Norddeutschen Bundes, denen Preußen vorsaß, sowie Bayern, Württemberg, Baden und Hessen.

  • Anfang September 1870 unterlag die frz. Armee in der "Schlacht von Sedan", die Vorentscheidung. Der Krieg dauerte noch bis Mai 1871.

  • Bereits am 18. Januar 1871 wurde in Versailles das Deutsche Reich ausgerufen: Der preußische König Wilhelm I. wurde zum dt. Kaiser ernannt.

Was regelt der Friedensvertrag?

  • Der Friede von Frankfurt bestätigte im Wesentlichen die im "Vorfrieden von Versailles" ausgehandelten Friedensbedingungen.

  • Diese sahen harte Verluste für Frankreich vor: Das Elsass und Teile Lothringens mussten an das Dt. Reich abgetreten sowie 5 Mrd. Francs Kriegsentschädigung gezahlt werden.

Welchen Folgen hatte das?

  • Der Krieg und die Friedensbedingungen führten zu einer Vertiefung der "Erbfeindschaft" zwischen Frankreich und Deutschland.

  • Während in Frankreich die Rückeroberung der verlorenen Gebiete gefordert wurde ("Revanchismus"), blieb der Sieg gegen den Nachbarn der nationalistische und militaristische Gründungsmythos des Dt. Kaiserreichs.

  • Das ebnete Konflikten den Weg, die im Ersten Weltkrieg erneut aufflammten – und an dessen Ende Frankreich die abgetretenen Gebiete zurückforderte.

Seit den 1950er-Jahren haben sich die deutsch-französischen Beziehungen stark verändert. Wie genau, erfährst dDu hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp895

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Deine bpb-Online-Redaktion

11.05.2021: Konferenz zur Zukunft Europas

Guten Morgen!
Wie soll die Zukunft der EU aussehen? Darüber berät die digitale "Konferenz zur Zukunft Europas", die am Sonntag gestartet ist. Alle EU-Bürger/-innen sollen ihre Ideen einbringen können.

Worum geht es?

  • Ein Jahr lang wollen das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission mit den rund 450 Mio. EU-Bürger/-innen in den Dialog treten.

  • Im Mittelpunkt steht eine mehrsprachige interaktive Online-Plattform. Hier kann jede/-r Wünsche und Reformvorschläge einreichen und eigene Veranstaltungen organisieren.

  • Außerdem gibt es lokale Veranstaltungen und Bürgerkonferenzen, auf denen z.T. zufällig ausgewählte EU-Bürger/-innen teilnehmen sollen.

Wie mitmachen?

  • Die EU-Institutionen haben sich auf neun Themenbereiche geeinigt – von Klimawandel, über Migration bis zu Bildung und Kultur.

  • Teilnehmende müssen sich registrieren oder mit ihrem Social Media Konto anmelden und eine "Konferenzcharta" unterschreiben, in der man sich zu Werten wie Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz und Gleichheit bekennt.

  • Neben EU-Bürger/-innen können auch Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen teilnehmen.

Was wird aus den Vorschlägen?

  • Die eingebrachten Ideen sollen regelmäßig ausgewertet werden und z.B. in die Diskussionen im Rahmen der Bürgerkonferenzen einfließen.

  • Zentrales Forum der Konferenz ist ein Plenum aus 433 Menschen – Vertreter/-innen der EU-Institutionen, Politiker/-innen der nationalen Parlamente sowie zufällig ausgewählte Bürger/-innen.

  • Bis zum Frühjahr 2022 sollen konkrete Vorschläge entwickelt werden. Aber: Einige Mitgliedsstaaten lehnen schon jetzt Änderungen von Gesetzen und Verträgen auf Grundlage der Empfehlungen aus der Konferenz ab.

Welche Idee hast du? Hier kannst du mitmachen oder die Ideen anderer unterstützen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp896

Mehr zur Zukunft der EU erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp897

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Deine bpb-Online-Redaktion

12.05.2021: Eskalation in Nahost

Guten Morgen,
seit Tagen eskaliert die Lage in Nahost. Was sind die Hintergründe und wie sieht die aktuelle Situation in Israel und den palästinensischen Autonomiegebieten aus?

Aktuelle Situation

  • In Jerusalem kam es in den vergangenen Tagen zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Palästinenser/-innen und israelischen Sicherheitskräften. Bei Unruhen auf dem Tempelberg an der Al-Aqsa-Moschee wurden zahlreiche Menschen verletzt.

  • Seit Sonntag feuern militante Palästinenser/-innen der radikalislamischen Hamas aus dem Gazastreifen Raketen auf Israel ab, u.a. auch auf Tel Aviv und Jerusalem.

  • Das israelische Militär reagierte darauf mit einem Luftangriff im Gazastreifen, der von der Hamas kontrolliert wird.

Hintergründe

  • Als ein Auslöser der schweren Zusammenstöße gelten mögliche Zwangsräumungen palästinensischer Wohnhäuser in Ostjerusalem, zugunsten israelischer Siedler/-innen.

  • Der Status Jerusalems ist umstritten. Sowohl Israelis als auch Palästinenser beanspruchen Jerusalem als Hauptstadt. Neben Israel selbst haben bislang nur wenige Staaten Jerusalem als israelische Hauptstadt anerkannt.

  • Der Tempelberg ist immer wieder Zentrum gewaltsamer Konflikte. Er gilt Juden und Muslimen als ein heiliger Ort.

Reaktionen

  • Die USA rief dazu auf, die Lage zu entschärfen. Angesichts der Gewalt warnte auch der UN-Generalsekretär vor einer weiteren Eskalation.

  • Die EU appellierte an die Konfliktparteien, weitere zivile Opfer zu verhindern.

  • Der UN-Sicherheitsrat kommt heute erneut zusammen, um über die Lage in Israel zu beraten.

Wie bewertet die europäische Presse die aktuellen Entwicklungen?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp898

Warum der Status Jerusalems bis heute so umstritten ist, liest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp899

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Deine bpb-Online-Redaktion

14.05.2021: Rückblick Impfstoffentwicklung

Guten Morgen!

"Halt still, es ist nur ein kleiner Ritzer": Mit diesen Worten impft der englische Landarzt Edward Jenner am 14. Mai 1796 einen 8-Jährigen mit einer Kuhpockenpustel – und infiziert ihn wenige Wochen später mit menschlichen Pocken. Das Experiment glückt: Der Junge wird nicht krank.

Ein medizinischer Durchbruch

  • Jenner gelang so vor 225 Jahren die erste Schutzimpfung der Welt. Das Grundprinzip gilt bis heute: Krankheitserreger werden einem Menschen injiziert, um ihn durch die Reaktion des Immunsystems vor einer schweren Krankheit zu schützen.

  • Viele sahen Jenners Experiment zunächst skeptisch – Kirchenvertreter nannten die Impfung "gottlos" – doch nach weiteren Tests wurde die Methode wissenschaftlich anerkannt.

  • Von den Kuhpocken kommt auch die Bezeichnung "Vakzination" (nach vacca lateinisch für Kuh).

Meilensteine der Impfstoffentwicklung

  • Im 19. und 20. Jahrhundert wurden viele weitere Impfstoffe entwickelt: etwa gegen Tuberkulose, Diphtherie, Tetanus, Cholera, Hepatitis-A, Tollwut oder Polio (Kinderlähmung).

  • Die Pocken wurden als erste Krankheit endgültig ausgerottet (1980). Viele weitere Infektionskrankheiten konnten durch Impfstoffe zurückgedrängt werden.

  • Es gab aber auch Rückschläge: Der erste Impfstoff gegen Kinderlähmung führte 1955 zu Todesfällen – erst eine spätere Version konnte sich durchsetzen.

Impfung gegen COVID-19

  • 2020 kamen nur wenige Monate nach Ausbruch der Corona-Pandemie die ersten Impfstoffe auf den Markt – auch weil viele Staaten die Entwicklung finanziell unterstützten.

  • Dabei haben Hersteller auch auf neue Methoden gesetzt – wie die sogenannte mRNA-Impfung.

  • Um Impfstoffe weltweit schneller verfügbar zu machen, wird diskutiert, den Patentschutz teilweise aufzuheben. Ob das die Herstellung wirklich beschleunigt, ist aber unklar.

Mehr über die Geschichte der Schutzimpfung erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp900

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Deine bpb-Online-Redaktion

17.05.2021: Welttag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

Guten Morgen!

Heute ist Welttag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Noch immer werden die Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender vielerorts systematisch verletzt.

Situation weltweit

  • In 69 Staaten wird gleichgeschlechtliche Sexualität strafrechtlich verfolgt, in 6 droht sogar die Todesstrafe (Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria, Saudi-Arabien).

  • In manchen Ländern sind staatliche Behörden an der Diskriminierung von LGBTI (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual) beteiligt, teils schüren religiöse oder politische Führer Hass. Ausgrenzung findet aber auch in Familien statt.

  • Angst, Gewalt und Diskriminierung sind auch in Europa nach wie vor weit verbreitet. Laut einer Umfrage der EU-Grundrechteagentur unter LGBTI aus 2020 vermeiden z.B. 6 von 10 Befragten, mit ihren Partner/-innen in der Öffentlichkeit Hand in Hand zu gehen. Jede/r fünfte fühlt sich am Arbeitsplatz diskriminiert.

Situation in D.

  • Hierzulande ist die rechtliche Gleichstellung vergleichsweise weit vorangeschritten. 2017 wurde bspw. die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

  • Trotzdem gibt es immer wieder gewalttätige Übergriffe und Hasskriminalität bspw. im Internet. Homophobe Einstellungen äußern sich zudem häufig subtil, z.B. in Ignoranz oder Ausgrenzung, aber auch in Wahlergebnissen für Parteien, die homophobe Positionen beziehen.

Hintergrund Aktionstag

  • Der Welttag erinnert an den 17.5.1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Erst 2018 folgte auch Transsexualität.

  • Der 2004 ausgerufene Aktionstag soll nicht nur auf Diskriminierung aufmerksam machen und Opfern gedenken, sondern auch ein Zeichen für Akzeptanz und Vielfalt setzen.

  • Heute finden in mehr als 130 Staaten Aktionen statt. Auch in D. sind Kundgebungen angekündigt und viele Städte wollen Regenbogenflaggen hissen.

Wie mit homophoben Vorurteilen im Alltag umgehen? Unsere Wandzeitung gibt dir Tipps und Hilfestellungen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp901

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Deine bpb-Online-Redaktion

18.05.2021: Vor 173 Jahren: erste deutschen Nationalversammlung in der Paulskirche

Guten Morgen,

Paulskirche Nationalversammlung (© picture-alliance/akg)

am 18. Mai 1848 – vor 173 Jahren – trat in der Frankfurter Paulskirche das erste gesamtdeutsche Parlament zusammen. Wie es dazu kam und warum das bis heute wichtig ist:

Die Vorgeschichte

  • Die wirtschaftlichen Krisen und Massenarmut der 1840er Jahre führten im Jahr 1848 in ganz Europa zu Aufständen.

  • Ziel der Proteste in D. war nichts Geringeres, als das Gewaltmonopol der damals herrschenden Fürsten zu brechen. Forderungen waren u. a. Freiheit der Presse, religiöse Freiheiten und Versammlungsfreiheit.

  • Die Fürsten gaben nach, machten Zugeständnisse (u.a. Aufhebung der Zensur) und stimmten der Einberufung einer Nationalversammlung zu.

Die Paulskirche

  • Nach den ersten gesamtdeutschen Wahlen (allgemeines, gleiches Männerwahlrecht) kamen die Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung am 18. Mai 1848 erstmals in der Frankfurter Paulskirche zusammen.

  • In parteipolitischen Fraktionen („Klubs“) und Ausschüssen diskutierten sie über eine Verfassung und die Bildung eines Nationalstaates.

  • Historisch herausragend war die Verabschiedung des "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes". Erstmals erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland, u.a. die Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Glaubensfreiheit.

  • Die im März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sah einen föderalen deutschen Einheitsstaat vor, mit dem Kaiser an der Spitze.

Die Folgen

  • Nachdem der Kaiser ablehnte und das Parlament an Rückhalt in der Bevölkerung verlor, löste es sich im Mai 1849 selbst auf. Die monarchischen Kräfte der deutschen Einzelstaaten hatten sich durchgesetzt.

  • Erst 1871 wurde unter Bismarck eine Verfassung verabschiedet, die inhaltlich zwar auf der Paulskirchenverfassung aufbaute, aber gleichzeitig die Macht des Kaisers nicht beschränkte (parlamentarische Monarchie).

  • Die in der Paulskirche ausgearbeiteten freiheitlichen Grundrechte wirken bis heute nach, waren Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung und das Grundgesetz.

Mehr zur Paulskirche findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp902

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

19.05.2021: Saisonarbeiter/-innen

Guten Morgen!
Hunderttausende Saisonarbeiter/-innen sorgen jedes Jahr dafür, dass Spargel und Erdbeeren in deutschen Supermärkten landen. Ihre Arbeitsbedingungen sind hingegen oft prekär.

Wer erntet die Felder?

Laut statistischem Bundesamt sind fast ein Drittel aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft Saisonarbeiter/-innen: Von Februar 2019 bis März 2020 waren es rund 272.000. Viele kommen aus Osteuropa nach Deutschland.

Wie steht es um die Arbeitsbedingungen?

  • Seit diesem Jahr beträgt der Mindestlohn für Saisonarbeiter/-innen 9,50 Euro brutto pro Stunde. Einige Beschäftigte erzählen aber von zu hohen Kosten für die Unterkunft oder die Anreise, die direkt von ihrem Lohn abgezogen würden.

  • Auch berichten Medien über zu beengte Zustände in den Unterkünften und auf den Feldern: Immer wieder kam es zu Corona-Ausbrüchen wie zuletzt auf einem großen Spargelhof in Niedersachsen.

  • Unzureichend ist vielerorts auch der Versicherungsschutz: Erst im April beschloss der Bundestag mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD eine Ausweitung der Versicherungsbefreiung: Landwirtinnen und Landwirte müssen Saisonarbeitskräfte nach der neuen Regelung erst nach vier Monaten (102 Tage) und nicht wie zuletzt nach 70 Tagen versichern.

Streitpunkt: Arbeitsbedingungen

  • Laut Bundeslandwirtschaftsministerium ist die Verlängerung der Versicherungsbefreiung notwendig, um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln zu gewährleisten. Kritik kommt von der Opposition: Grüne und Linke fordern die Abschaffung der Sozialversicherungsbefreiung.

  • Der deutsche Bauernverband hält den Corona-Schutz trotz Kritik für ausreichend. Gewerkschaften fordern hingegen bessere Arbeitsbedingungen, eine faire Entlohnung und soziale Absicherung für Erntehelfer/-innen.

Wie erlebten ausländische Saisonarbeitskräfte die Pandemie in Deutschland? Ein Erfahrungsbericht im fluter:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp903

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Gestern ist uns ein Fehler passiert. Nicht der "Kaiser", sondern der preußische König (Friedrich Wilhelm IV.) lehnte 1849 (die Kaiserkrone) ab. Bitte entschuldigt!

20.05.2021: Weltbienentag

Guten Morgen!

Eine Biene beim Bestäuben einer Blüte (© picture-alliance, Zoonar/JUERGENLANDSHOEFT)

Eine Biene, die auf einer Blüte sitzt – ein altbekanntes Bild. Aber wie lange noch? Viele Bienenarten sind vom Aussterben bedroht. Darauf macht der heutige Weltbienentag aufmerksam.

Bienensterben – ein globales Problem

  • Etwa drei Viertel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion hängt von Bestäubern wie Insekten, Vögeln oder Fledermäusen ab. In Deutschland werden rund 80 % aller Nutz- und Wildpflanzen von den in Bienenstöcken lebenden Honigbienen bestäubt.

  • Weltweit gibt es ein Massensterben von Bienen. Am meisten bedroht sind die Wildbienen: In D. betrifft das mehr als 40% der über 560 heimischen Arten.

  • Wo Bienen bereits ausgestorben sind, z.B. in Teilen Japans oder Chinas, müssen Menschen mit einem Pinsel Obstbäume bestäuben – Blüte für Blüte.

Was sind die Gründe?

  • Honigbienen werden u.a. durch eine Milbenart dezimiert, die die Bienenlarven befällt. Daneben machen Pflanzenschutzmitteln die Bienen orientierungslos. Sie finden dann nicht in den Bienenstock zurück.

  • Bei Wildbienen spielen v.a. Veränderungen der Natur durch den Menschen eine Rolle, wie monotone Agrarlandschaften, die weder Nahrung noch Unterschlupf oder Nistplätze für viele Wildinsekten bieten.

Was wird unternommen?

  • Mit einem "Aktionsprogramm Insektenschutz" will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten verbessern, u.a. Agrarlandschaften vielfältiger gestalten und zusätzliche Lebensräume für sie schaffen.

  • Neben der Förderung u.a. blütenreicher Saaten – auch als Ackerrandstreifen – soll auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln umwelt- bzw. naturverträglicher gestaltet werden.

Und was kannst Du tun?

  • Heimische und bienenfreundliche Pflanzen im Garten, auf dem Balkon oder Fensterbrett anpflanzen. Idealerweise so, dass zu jeder Jahreszeit etwas blüht.

  • Wildbienen Unterschlupf geben – z.B. in sog. Bienenhotels.

Mehr zum Thema Natur- und Artenschutz erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp904

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

21.05.2021: Geldwäsche

Guten Morgen,

100 Mrd. Euro – so viel machen große Konzerne wie BMW oder Telekom in etwa jährlich an Umsatz. Genauso viel Geld wird jedes Jahr in Deutschland auch "gewaschen" – ein Problem.

Wie funktioniert die Geldwäsche?

  • Von Geldwäsche ist die Rede, wenn Geld aus illegalen Aktivitäten wie Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel in den regulären Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird.

  • Das Geld wird in der Regel durch verschiedene Konten und Firmen geschleust, bis die eigentliche Quelle des Geldes nicht mehr nachvollziehbar ist.

  • Aus "schmutzigem" wird dann "sauberes" Geld, das oft in Immobilien oder anderen Luxusgüter angelegt wird.

Wie ist die Situation in Deutschland?

  • D. gilt als Paradies für Geldwäscher aus ganz Europa. Denn es gibt keine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Die lassen sich deutlich schwerer nachverfolgen als Kontoüberweisungen. Ab einer Summe von 10.000 € muss man sich zwar ausweisen, trotzdem können ganze Häuser mit Bargeld gekauft werden.

  • Geldwäsche ist in D. eine Straftat. Finanzinstitute müssen verdächtige Transaktionen bei der nationalen Zentralstelle Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Kritiker/-innen bemängeln aber, dass diese zu langsam agiere oder Hinweise nicht (rechtzeitig) an die Strafverfolgungsbehörden weitergibt.

Was wird gegen Geldwäsche getan?

  • 2018 wurde bereits die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet, die u.a. noch strengere Melde- und Transparenzpflichten von hohen Geldzahlungen vorsieht.

  • Die EU-Kommission prüft derzeit die Einrichtung einer gemeinsamen Anti-Geldwäsche-Behörde, um grenzüberschreitende Geldflüsse besser kontrollieren zu können.

Im Gespräch ist auch die Einführung einer strikten Obergrenze von 10.000 € für Bargeldzahlungen. In vielen EU-Staaten existiert eine solche bereits und liegt z.T. deutlich niedriger: In Griechenland bspw. dürfen max. 500 € bar bezahlt werden!

Einen Überblick über besonders schwere Formen der Kriminalität bekommst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp905

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

25.05.2021: Uploadfilter

Guten Morgen,

um "Uploadfilter" wurde vor zweieinhalb Jahren heftig gestritten – nun werden sie wohl kommen.

Warum?

  • 2019 erneuerte die EU ihr Urheberrecht.

  • Ziel der Reform war es, die Nutzung geschützter Werke wie Texte, Bilder, Videos und Musik im Internet besser zu regeln.

  • Das Urheberrecht sollte damit an das digitale Zeitalter angepasst werden.

Die Reform erregte damals die Gemüter. Denn wo z.B. Autor/-innen einen besseren Schutz ihrer Werke sahen, erkannten Netzaktivist/-innen eine Gefahr für das freie Internet.

Was heißt das für Nutzer/-innen in Deutschland?

  • Der Bundestag hat die EU-Vorgaben kurz vor Ablauf der Frist umgesetzt:

  • Das nun beschlossene Gesetz sieht u.a. vor, dass Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok künftig für die Inhalte haften, die Nutzer/-innen bei ihnen teilen.

  • Das bedeutet: Damit die Plattformen nicht gegen Urheberrechte verstoßen, werden Uploadfilter wohl unvermeidlich.

Hochgeladene Inhalte werden so überprüft und bei fehlender Lizenz automatisch blockiert.

Ausnahmen gibt es u.a. ...

für kleine Ausschnitte urheberrechtlich geschützter Werke (Bagatellgrenze):

  • 15 Sekunden eines Films,

  • 15 Sekunden einer Tonaufnahme,

  • 160 Textzeichen oder 125 Kilobyte einer Abbildung

fallen nicht darunter, wenn damit "weniger als die Hälfte eines Werkes" geteilt wird.

  • Auch Parodien oder Zitate bleiben lizenzfrei.

Kritik gibt es von …

  • der Opposition im Bundestag: Die Regierung habe das Versprechen gebrochen, keine Uploadfilter einzuführen.

  • der Musikindustrie, die sich an der Bagatellgrenze stört.

  • den Plattformen: Sie müssen nun mit den Rechteinhabern (z.B. der GEMA) über erweiterte Lizenzen verhandeln.

  • Der Digitalverband Bitkom befürchtet, dass die Plattformen im Zweifel mehr als nötig blockieren, um Verstöße zu vermeiden.

Wie sich die Reform auf die User/-innen tatsächlich auswirkt, wird sich ab August zeigen, wenn das Gesetz gilt. Mehr Infos zum EU-Urheberrecht findest du hier:
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26.05.2021: Erzwungene Linienflug-Landung in Minsk

Guten Morgen,

ein Vorfall bei einem Linienflug von Griechenland nach Litauen hat am Sonntagabend international für Entsetzen gesorgt. Der Grund: Mindestens zwei Passagiere erreichten den Zielort nicht.

Was ist passiert?

  • Auf dem Weg nach Norden flog das Ryanair-Flugzeug über Belarus. Die dortigen Behörden zwangen es zur Zwischenlandung in der Hauptstadt Minsk.

  • Bei der anschließenden Durchsuchung der Maschine wurden der regierungskritische Blogger Roman Protasewitsch und seine Freundin festgenommen. Weitere Personen sollen das Flugzeug in Minsk verlassen haben.

  • Belarus begründete die Zwischenlandung mit einer angeblichen Bombendrohung. Doch diese Darstellung halten Beobachter/-innen für unplausibel.

Wer ist der Festgenommene?

  • Roman Protasewitsch ist einer der Gründer des regierungskritischen Telegram-Kanals "Nexta", der mehrere Millionen Abonnent/-innen erreicht.

  • Nach den Präsidentschaftswahlen in Belarus im August 2020 gehörte der Kanal zu den wichtigsten Medien der Protestbewegung gegen das autoritäre Regime von Alexander Lukaschenko. Die Proteste wurden brutal niedergeschlagen.

  • Protasewitsch lebte zuletzt im Exil und war wegen "Anstiftung zu Protesten" zur Fahndung ausgeschrieben. Das belarussische Staatsfernsehen veröffentlichte am Montag ein Video, in dem er – offenbar unter Zwang – ein Geständnis ablegt.

Wie sind die Reaktionen?

  • Viele Staaten haben das Vorgehen der belarussischen Behörden scharf verurteilt und die sofortige Freilassung des 26-Jährigen gefordert.

  • Die EU reagierte mit Sanktionen:

    • Belarussische Fluglinien sollen den Luftraum der EU nicht mehr nutzen dürfen. Europäische Anbieter sind aufgerufen, Belarus nicht mehr anzufliegen.

    • Die bereits geltenden Wirtschaftssanktionen sollen ausgeweitet werden.

Was bringen die Sanktionen der EU? Pressestimmen gibt‘s bei euro|topics:
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27.05.2021: Präsidentschaftswahlen in Syrien

Guten Morgen,
zehn Jahre Krieg, eine verheerende Wirtschaftskrise und mittendrin: Präsidentschaftswahlen. In Syrien wurde gestern gewählt. Internationale Beobachter/-innen nennen die Wahl eine Inszenierung. Schon vor dem offiziellen Ergebnis ist klar: Baschar al-Assad wird wohl Präsident bleiben.

Weder frei noch fair

  • Neben Assad gab es zwei Kandidaten, die aber als Statisten gelten: Abdallah Salloum Abdallah ist ehemaliger Minister; Mahmoud Merhi gehört einem vom Regime akzeptierten Oppositionsbündnis an.

  • Kandidieren durfte nur, wer seit mind. 10 Jahren ununterbrochen in Syrien lebt. Außerdem musste man durch mind. 35 Stimmen des von Assad kontrollierten Parlaments bestätigt werden. Oppositionelle Kräfte boykottierten die Wahl.

  • Gewählt wurde nur in den vom Regime regierten Gebieten (etwa zwei Drittel des Landes). Menschen in Gegenden, die von kurdischen Kräften, der Türkei oder Rebellengruppen kontrolliert werden, waren ausgeschlossen.

Wie ist die Lage aktuell in Syrien?

  • Nach zehn Jahren Krieg scheint das Assad-Regime militärisch die Oberhand gewonnen zu haben – doch liegt das Land politisch, wirtschaftlich und strukturell am Boden.

  • Hunderttausende wurden seit 2011 getötet, Millionen Syrer/-innen sind auf der Flucht, drei Viertel der Menschen im Land leben unterhalb der Armutsgrenze und 13 Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.

  • Die Covid-19-Pandemie verschlechtert die Situation für viele Syrer/-innen weiter. Es fehlt an Krankenhäusern, Beatmungsgeräten oder Schutzkleidung.

Wie geht es weiter?

  • Seit Ende 2019 versucht die UN, für eine neue demokratische Verfassung zwischen der Regierung, Oppositionellen und der Zivilgesellschaft zu vermitteln.

  • Assad hat den Prozess immer wieder verschleppt, die Gespräche liegen seit Anfang des Jahres auf Eis.

Mehr zum Krieg in Syrien erfährst du hier:
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28.05.2021: Rahmenabkommen EU/Schweiz gescheitert

Guten Morgen!

Karte der EU (© Karte via Wikicommons, S. Sollberg J., gemeinfrei, angepasst durch bpb)

Sieben Jahre lang haben die Schweiz und die EU über ein Rahmenabkommen verhandelt. Nun hat das Alpenland die Verhandlungen abgebrochen.

Worüber wurde verhandelt?

  • Die EU und die Schweiz sind wirtschaftlich eng verbunden: Der Handel mit der EU macht rund 60 Prozent der Wirtschaftsleistung der Schweiz aus. Umgekehrt ist die Schweiz nach China, USA und GB der viertgrößte Handelspartner der EU.

  • Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, regeln über 100 bilaterale Abkommen die Beziehungen. Diese müssen ständig an EU-Recht angepasst und neu verhandelt werden.

  • Deswegen wurde seit 2014 über ein Rahmenabkommen verhandelt: Es sollte u.a. den Zugang zum EU-Binnenmarkt, aber auch die Personenfreizügigkeit und Arbeitnehmerrechte der rund 1,4 Millionen in der Schweiz lebenden EU-Bürger/-innen regeln.

Warum ist die Schweiz nicht in der EU?

  • Die Schweiz unterhält seit der Montanunion enge Beziehungen zu den Europäischen Gemeinschaften, lehnt einen EU-Beitritt aber ab. Volksabstimmungen für eine stärkere wirtschaftliche oder politische Integration waren mehrfach gescheitert.

  • Das Land fürchtet einen Verlust seiner staatlichen Souveränität und Neutralität. Auch die direkte Demokratie gilt als Hürde, da die Schweiz nach einem EU-Beitritt jeden ausgehandelten Vertrag durch eine Volksabstimmung bestätigen lassen müsste.

  • Zudem ist aus Sicht der Schweiz strittig, ob ein EU-Beitritt wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zu den bestehenden Verträgen hätte.

Warum ist das Abkommen gescheitert?

  • Die Schweiz konnte sich bei zentralen Streitfragen nicht durchsetzen. Sie wollte u.a. Regelungen zu Staatsbeihilfen und zur Personenfreizügigkeit aus dem Abkommen nehmen. Die EU lehnte das ab.

  • Kritik am Abkommen gab es in der Schweiz über politische Lager hinweg. Befürchtet wurden eine Senkung des hohen Lohnniveaus und ein erleichterter Zugang für EU-Bürger/-innen zur Schweizer Sozialhilfe.

  • Ohne Abkommen bleiben die bilateralen Verträge bestehen. Die EU will diese aber nicht mehr aktualisieren und keine neuen verhandeln.

Warum die Schweiz nicht in der EU ist, hat sich fluter von einem Schweizer Politologen erklären lassen:
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31.05.2021: Verbrechen an den Herero und Nama als Völkermord anerkannt

Guten Morgen,
über 100 Jahre nach den Kolonialverbrechen an den Herero und Nama in Namibia hat die Bundesregierung diese erstmals offiziell als Völkermord anerkannt.

Hintergrund

  • Namibia war von 1884 bis 1915 die dt. Kolonie "Deutsch-Südwestafrika".

  • Die dt. Kolonialverwaltung regierte das Gebiet mithilfe von Rassentrennung und Unterdrückung.

  • Deutsche Siedler/-innen beanspruchten Teile des Landes für sich, was zur Enteignung, Vertreibung und Misshandlung der ansässigen Völker der Herero und Nama führte.

Widerstand und Vernichtung

  • 1904 lehnten sich zunächst die Herero und schließlich auch die Nama gegen die dt. Gewaltherrschaft auf.

  • Das Dt. Reich reagierte mit äußerster Brutalität. Generalleutnant Lothar von Trotha rief zur Tötung aller Herero auf.

  • Ein Großteil von ihnen – darunter viele Frauen und Kinder – flüchtete und wurde in die Wüste getrieben, wo Tausende verdursteten. Überlebende wurden in Konzentrationslager gesperrt und zur Zwangsarbeit gezwungen.

  • Von den ursprünglich 60.000 bis 80.000 Herero überlebten etwa 16.000, mindestens die Hälfte der etwa 20.000 Nama wurden getötet.

Aufarbeitung

  • Für Historiker/-innen gilt der Vernichtungskrieg seit vielen Jahren als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts.

  • Die dt. Bundesregierung weigerte sich lange, dies offiziell anzuerkennen, sich zu entschuldigen und Wiedergutmachung zu leisten.

  • Seit 2015 verhandelten Sondergesandte der Regierungen aus D. und Namibia über ein Aussöhnungsabkommen.

  • In diesem werden die Verbrechen an den Herero und Nama als Völkermord anerkannt, eine offizielle Entschuldigung angekündigt sowie Zahlungen in Höhe von 1,1 Mrd. € innerhalb von 30 Jahren zugesagt.

Es gibt jedoch auch Kritik: Einige Vertreter/-innen der Herero und Nama kritisieren u. a. die Entschädigungszahlungen als zu niedrig und sehen ihre Anliegen nicht genügend repräsentiert, da nicht alle Herero- und Nama-Organisation in die Verhandlungen eingebunden waren.

Mehr zur Aufarbeitung des Völkermords:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp910

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Deine bpb-Online-Redaktion

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