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Wahl-Lexikon für die Europawahl | Themen | bpb.de

Wahl-Lexikon für die Europawahl

/ 29 Minuten zu lesen

Von A wie Abgeordneter bis W wie Wahlurne - das Glossar erklärt alle Begriffe rund um die Europawahl 2014.

[INHALTSVERZEICHNIS] Quelle:
Nach: pocket politik. Demokratie in Deutschland, bpb 2011, und pocket europa. EU-Begriffe und Länderdaten, bpb 2009. Aktualisiert von Gereon Schloßmacher und Martin Hetterich.

Abgeordnete

Gewählte Mitglieder eines Parlaments.

acquis communautaire

→ Gemeinsamer Besitzstand

Amtssprachen der EU

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch/Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Parlamentsdebatten und wichtigen Dokumente in der EU müssen in die 24 Amtssprachen übersetzt werden, damit alle EU-Bürger in ihrer Muttersprache am politischen Prozess teilnehmen können.

Anfragen

Anfragen sind ein Mittel des Parlaments, die Tätigkeit anderer Organe und Einrichtungen der EU zu kontrollieren. Mündliche Anfragen werden im Rahmen von Parlamentssitzungen gestellt und auf die Tagesordnung gesetzt. Ihnen kann eine Entschließung folgen. In der Fragestunde – einem während der Plenartagungen dafür vorgesehenen Zeitpunkt – können ebenfalls Anfragen gestellt werden. Daneben gibt es auch Anfragen zur schriftlichen Beantwortung.

Ausschuss der Regionen (AdR)

Beratendes Organ der EU. Die höchstens 350 Mitglieder sind Regional- und Kommunalpolitiker (z.B. Landräte, Bürgermeister oder Vertreter der Bundesländer). Bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die regionale oder kommunale Ebene haben, muss die Stellungnahme des AdR eingeholt werden (betrifft v. a. die Bereiche Verkehr, Umweltschutz, Regionalpolitik und Bildung).

Beitrittskandidaten

Die EU hat der Türkei (1999), Mazedonien (2005), Montenegro (2010), Island (2010) und Serbien (2012) den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Mit Albanien und Bosnien und Herzegowina wurden zunächst Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen. Sie werden als potenzielle Beitrittskandidaten bezeichnet. Sinngemäß gilt dies auch für Kosovo, das allerdings noch nicht von allen EU-Staaten völkerrechtlich anerkannt ist.

Gemeinsamer Besitzstand

Der Gemeinsame Besitzstand oder auch "acquis communautaire" bezeichnet die Gesamtheit des gültigen EU-Rechts in der Europäischen Union. Beitrittskandidaten müssen vor dem Beitritt den gesamten Gemeinsamen Besitzstand in nationales Recht umgesetzt haben.

Binnenmarkt

Gemeinsamer Wirtschaftsraum innerhalb der Grenzen der EU, in dem der freie und unbeschränkte Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen (Vier Freiheiten) gewährleistet ist. Innerhalb des Binnenmarkts gibt es keine Zölle oder andere Handelshemmnisse mehr, für Importe aus Drittstaaten wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben (Zollunion).

Bologna-Prozess

Erklärung von 29 Bildungsministern, 1999 in Bologna unterzeichnet, in der die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2010 beschlossen wurde. Die Umsetzung der Ziele wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Dazu gehört die Vernetzung europäischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Förderung der Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen und die Einführung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen ("Bachelor" und "Master").

Briefwahl

Bezeichnet eine Form der Teilnahme an Wahlen, ohne am Tag der Wahl persönlich die Stimme vor Ort abzugeben. Die Briefwahl muss bei der kommunalen Behörde beantragt werden, die für den Versand der Wahlunterlagen und die Entgegennahme und die Auswertung der in verschlossenen Umschlägen enthaltenen Stimmzettel zuständig ist.

Brüssel

Hauptstadt von Belgien (Einwohner 2012: 166.479, Region: 1,1 Millionen). Der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union sowie die Kommission der Europäischen Union haben ihren Sitz in Brüssel. Auch die Ausschüsse und Fraktionen des Europäischen Parlaments tagen in Brüssel und halten dort bis zu sechsmal im Jahr zweitägige Plenartagung ab.

Bundesstaat

Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat. Im Gegensatz zu einem losen Staatenbund verfügt ein Bundesstaat über eine gemeinsame Regierung. Ebenso wie z.B. die USA, Indien, Brasilien oder Österreich ist auch die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat.

Bundeswahlleiter/in

Zuständig für die Organisation der Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament in Deutschland. Bildet unter anderem den Bundeswahlausschuss, prüft Wahlvorschläge, ermittelt das Wahlergebnis und gibt dieses bekannt. Traditionell nimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes das Amt des Bundeswahlleiters wahr.

Charta der Grundrechte

vom Europäischen Rat in Nizza (2000) feierlich verkündeter Grundrechtekatalog. Die 54 Artikel sichern den Unionsbürgern umfassende Rechte zu (Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, justizielle Rechte). Mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde die Charta für alle EU-Institutionen verbindlich. Großbritannien und Polen haben sich ausbedungen, dass die Grundrechtecharta nicht in ihre nationale Rechtsordnung eingreift (Protokoll Nr. 30 zum Vertrag von Lissabon).

Demokratie

Bezeichnung für eine Herrschaftsform. Die wörtliche griechische Übersetzung ist "Herrschaft des Volkes". Da sich mittlerweile jedoch auch Diktaturen als "wahre" Demokratien bezeichnen müssen charakteristische Merkmale benannt werden, die nach wissenschaftlichem Verständnis eine demokratische Herrschaftsordnung kennzeichnen.

Diäten

[lat. dies – der Tag, also ursprünglich "Tagegelder"] Bezeichnung für das Gehalt, das Abgeordnete für ihre Tätigkeit im Parlament erhalten.

Dienstleistungsrichtlinie

Richtlinie ("EU-Gesetz") zur Verwirklichung eines freien und ungehinderten Dienstleistungsverkehrs innerhalb des europäischen Binnenmarkts. Erbringer von Dienstleistungen (z.B. Handwerker, Freiberufler, Kaufleute) dürfen aufgrund ihrer Nationalität nicht diskriminiert werden, müssen sich aber an die Regeln des Empfängerlandes halten (z.B. die Arbeitszeiten, den Gesundheitsschutz betreffend).

Direkte Demokratie

Eine Form der Demokratie, in der die Bürger unmittelbar selbst politische Entscheidungen fällen anstatt dies gewählten Vertretern (Repräsentanten) zu überlassen. Beispiele für direkte Demokratie in der Gegenwart sind Volksentscheid und Referendum (Gegensatz: Repräsentative Demokratie).

Doppelte Mehrheit

Für einen Beschluss des Ministerrates sind nach dem Vertrag von Lissabon ab 1. November 2014 zwei "Mehrheiten" erforderlich. Ein Beschluss gilt erst dann als angenommen, wenn mindestens 15 der 28 Mitgliedstaaten zustimmen und diese Mitgliedstaaten dabei mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Bis 2017 sind jedoch Ausnahmen von dieser Regelung möglich.

Dreiprozenthürde (Sperrklausel)

Bestimmung im Europawahlgesetz. Danach werden nach einer Wahl nur diejenigen Parteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt, die mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten haben. Dadurch soll verhindert werden, dass allzu viele Splitterparteien ins Parlament einziehen. Die Dreiprozenthürde wurde am 26. Februar 2014 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Zur Europawahl 2014 existiert daher keine Sperrklausel.

Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Wichtiger Reformvertrag der EG von 1987: "Vollendung des Binnenmarktes" bis 1992, mehr Zuständigkeiten für die Europäische Gemeinschaft (in den Bereichen Forschung, Technologie und Umweltschutz), Stärkung des Europäischen Parlaments.

ERASMUS/ERASMUS+

Bildungsprogramm der EU zur Förderung des Studentenaustauschs in Europa und der Zusammenarbeit europäischer Hochschulen, Akronym (European Community Action Scheme for the Mobility of University Students) mit Anspielung auf den niederländischen Humanisten Erasmus von Rotterdam (1465-1536).

Etablierte Parteien

Parteien, die seit der letzten Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Andere Parteien müssen als Voraussetzung der Wahlteilnahme ihre Wahlbeteiligung gegenüber dem Bundeswahlleiter anzeigen und damit die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über ihre Parteieigenschaft herbeiführen.

EU

Abk. für Europäische Union, häufig in Zusammensetzungen wie EU-Länder, EU-Kommission oder EU-Recht verwendet.

Euro

Europäische Einheitswährung und offizielle Währung in 18 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern sowie in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt, ferner im Kosovo und in Montenegro. Der Euro ist nach dem US-Dollar die zweitwichtigste Reservewährung. Verantwortlich für die Geldpolitik im Euroraum ist die Europäische Zentralbank in Frankfurt a.M.

Eurobarometer

Regelmäßig von der EU-Kommission durchgeführte Stimmungs- und Meinungsumfrage zur europäischen Integration im Allgemeinen und zu zentralen Fragen und Politikbereichen der EU.

Europa

Ein Kontinent, genauer der westliche Teil des eurasischen Kontinents.
Der Europarat zählt 47 Mitglieder, einschließlich der Türkei, Armeniens, Georgiens und Aserbaidschans, aber ohne Belarus, Kosovo und den Vatikanstaat. In diesen 50 Staaten wohnen ca. 730 Mio. Menschen. Mitunter wird der Begriff "Europa" auch zur Bezeichnung der Europäischen Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten verwendet. Der Name stammt aus einer semitischen Sprache und bedeutet "dunkel" oder "Abend" (Abendland).

Europa 2020

Ein auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der EU, das im Jahr 2010 verabschiedet wurde. "Europa 2020" ist die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie. Ziel von Europa 2020 ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote der Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren von derzeit 69 % auf mindestens 75 %, die Erhöhung der Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung auf mindestens 3 % des Bruttoinlandsprodukts, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 % im Vergleich zu 1990, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 % und die Steigerung der Energieeffizienz um 20 %. Außerdem soll im Rahmen von Europa 2020 die Reduzierung des Anteils von Schulabbrechern von derzeit 15 % auf 10 % und die Steigerung von Hochschulabsolventen im Alter von 30 bis 34 Jahren von derzeit 31 % auf mindestens 40 % sowie die Reduzierung des Anteils an Bürgern unterhalb der jeweils nationalen Armutsgrenze um 25 % erreicht werden.

Europahymne

Die Melodie der Europahymne ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens (1823) entnommen. Inspiriert wurde Beethoven von Friedrich Schillers Ode "An die Freude" (1786) mit ihrer Vision: "Alle Menschen werden Brüder".

Europarecht

Das Recht der EU wird eingeteilt in das Primärrecht (Vertragsrecht) und das Sekundärrecht (Gemeinschaftsrecht). Zum Primärrecht zählen alle völkerrechtlichen Verträge, die die Gründerstaaten miteinander geschlossen haben, oder ihre grundlegenden Reformen (z.B. EU-Vertrag). Auf der Grundlage dieser Verträge erfolgt innerhalb der Gemeinschaft die Gesetzgebung des Sekundärrechts (z.B. Richtlinien, Verordnungen).

Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

1957 von Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland gegründete und 1958 in Kraft getretene Gemeinschaft zur raschen Entwicklung und gemeinsamen Kontrolle der Kernindustrie in Europa, auch Euratom genannt. Die friedliche Nutzung der Kernenergie sollte den rapide wachsenden Energiebedarf decken und die Abhängigkeit vom Öl verringern. Die Kernforschung und der Reaktorbau wurden gefördert, Vereinbarungen zum Gesundheitsschutz sowie zur Überwachung der Reaktorsicherheit getroffen.

Europäische Freihandelsvereinigung (EFTA)

Zwischenstaatliche Organisation zur Förderung des Freihandels und der wirtschaftlichen Integration ihrer Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz [engl. European Free Trade Association]; 1960 von Staaten gegründet, die sich nicht der EG angeschlossen haben. Der Europäische Wirtschaftsraum ermöglicht den EFTA-Staaten die Teilnahme am EU-Binnenmarkt (Ausnahme: Schweiz, mit der bilaterale Vereinbarungen mit ähnlicher Wirkung bestehen).

Europäischer Bürgerbeauftragter/Europäischer Ombudsmann

Anlaufstelle für alle Bürger, die sich über Missstände in der EU-Verwaltung beschweren möchten (2.442 Beschwerden im Jahr 2012). Der Bürgerbeauftragte [schwed. "ombudsmannen"] wird vom Europäischen Parlament auf fünf Jahre gewählt. Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf die Einrichtungen der EU.

Europäische Gemeinschaft (EG)

Sammelbezeichnung (seit 1967) für die drei Europäischen Gemeinschaften: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1993 die EG zu einem Teil der Europäischen Union. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 endete die Existenz der EG.

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

1952 entstandene Vereinigung zur gemeinsamen Verwaltung und Kontrolle der gesamten Kohle- und Stahlproduktion der sechs Gründerstaaten der EG (Montanunion). Als erste supranationale Organisation in Europa gilt sie als Gründungsgemeinschaft der späteren EU. Ziele waren die Förderung von Wachstum und Beschäftigung im Montanbereich, ein gemeinsamer Markt für Kohle, Schrott und Stahl, ein unverzerrter Wettbewerb und soziale Fortschritte (Mitbestimmung). Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus, die Aufgaben der Montanunion gingen auf die Europäische Gemeinschaft über.

Europäische Kommission

Supranationales, von den Mitgliedstaaten unabhängiges Organ der EU. Die 28 Kommissionsmitglieder (pro Mitgliedsland eines) vertreten die Interessen der EU insgesamt und sind jeweils für ein bestimmtes Sachgebiet zuständig. Die Kommission verfügt allein über das Initiativrecht (Vorschlagsrecht für EU-Richtlinien und -Verordnungen), führt den EU-Haushalt, sorgt als Verwaltung für die Durchführung der EU-Politik und überwacht die Umsetzung des europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten.

Europäische Menschenrechtskonvention

Die Konvention des Europarats von 1950 garantiert allen Menschen auf dem Hoheitsgebiet seiner Mitgliedstaaten die klassischen Freiheitsrechte (u.a. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung). Sie verbietet Folter, erniedrigende Strafen und Zwangsarbeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überwacht die Wahrung dieser Rechte.

Europäische Partei

Politische Partei, die auf der Ebene der Europäischen Union tätig ist. Europäische Parteien sind eigentlich Parteibündnisse, die sich aus gleich gesinnten nationalen Parteien zusammengeschlossen haben (ähnlich, aber nicht deckungsgleich mit den Fraktionen im Europäischen Parlament): z.B. Europäische Volkspartei (EVP), Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), Europäische Grüne Partei (EGP), Europäische Liberale, Demokratische und Reform Partei (ELDR).

Europäischer Rat (ER)

Höchstes politisches Entscheidungsgremium der EU-Mitgliedstaaten. Im ER kommen mindestens vier Mal pro Jahr die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates sowie der Präsident der Europäischen Kommission zusammen. Der Präsident des Europäischen Rates wird vom ER für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und darf kein nationales Amt ausüben. Der ER legt die allgemeinen Leitlinien für die EU-Entwicklung fest (z.B. Beitritt neuer Staaten, Einführung des Euro). Details der europäischen Gesetzgebung entscheidet dagegen der Ministerrat. Das Gremium wurde mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags 2009 institutionalisiert.

Europäisches Parlament (EP)

Vertretung der Bürger der EU. Für die Arbeit der auf fünf Jahre direkt gewählten Abgeordneten ist die Fraktionszugehörigkeit wichtiger als die nationale Herkunft. Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland orientiert sich an der Größe der Bevölkerung, wobei kleine Staaten "überrepräsentiert" sind. Bei der Gesetzgebung, ist das EP gegenüber dem Ministerrat (auf fast allen Gebieten) gleichberechtigt. Nach der Europawahl 2014 umfasst das EP 750 Sitze zuzüglich des Präsidenten des Europäischen Parlaments.

Europäische Union

Wirtschaftliches und politisches Bündnis von 28 Staaten in Europa, 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Die EU geht zurück auf die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom).

Europäische Gemeinschaft (EG)

Sammelbezeichnung (seit 1967) für die drei Europäischen Gemeinschaften: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Die EG existierte bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009. Ihre Rechtsnachfolgerin ist die Europäische Union.

Europäische Zentralbank (EZB)

Unabhängige Zentralbank mit Sitz in Frankfurt a.M., bestimmt seit 1998 die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Zentrale Aufgabe ist die Sicherung der Preisstabilität. Die EZB wird von einem Direktorium geleitet (Präsident, Vize-Präsident und vier weitere Mitglieder). Es bildet zusammen mit den Präsidenten der 18 nationalen Zentralbanken den EZB-Rat, der über alle Fragen der Geldpolitik in der Eurozone entscheidet, v.a. über die Festlegung des Leitzinses.

Europarat

Am 5. Mai 1949 gegründete Organisation europäischer Staaten mit Sitz in Straßburg. Ziel ist die Förderung des Friedens und der Zusammenarbeit in Gesamteuropa. Die Konventionen des Europarats müssen einstimmig verabschiedet werden. Sie erlangen in den Mitgliedstaaten nur insoweit Gültigkeit, wie sie dort ratifiziert werden. Dem Europarat gehören 47 europäische Staaten einschließlich Russlands an. Am meisten Bedeutung hat der Europarat durch seine Arbeit zur Wahrung der Menschenrechte erlangt. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich und ihre Anerkennung ist die "Eintrittskarte" in den Europarat. Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union.

Europatag

Der 5. Mai ist der Europatag des Europarates, der an diesem Tag 1949 gegründet wurde. Der 9. Mai ist der Europatag der Europäischen Union. Am 9. Mai 1950 unterbreitete Robert Schuman seinen Vorschlag, die Kohle- und Stahlindustrie in Frankreich und Deutschland einer gemeinsamen obersten Behörde zu unterstellen. Der Schuman-Plan gilt als Grundstein der heutigen EU.

Exekutive

Im Sinne der Gewaltenteilung die ausführende/vollziehende Gewalt (Regierung, Verwaltung).

Extremistisch/Extremismus

[lat. extremus – äußerst, der äußerste Rand] Politische Haltung, die am äußersten rechten bzw. linken Meinungsrand angesiedelt ist [Rechts-Links-Schema]. Extremisten wollen die politische Ordnung umstürzen und die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Sie scheuen nicht vor der Anwendung von Gewalt zurück, um ihre Ziele zu erreichen.

Föderalismus

[lat. foedus – der Bund] Politischer und organisatorischer Zusammenschluss von mehr oder weniger selbstständigen Gliedern (Staaten) zu einem Ganzen. Der enge Zusammenschluss von Staaten ist der Bundesstaat, der lockere der Staatenbund.

Fraktion

Vereinigung im Parlament, die aus denjenigen Abgeordneten besteht, die der gleichen politischen Partei angehören. Auch Mitglieder verschiedener Parteien, die gleichgerichtete politische Ziele verfolgen, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Zur Bildung einer Fraktion im Europäischen Parlament sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der EU-Staaten nötig. Nach der Europawahl 2009 existieren sieben Fraktionen im Europäischen Parlament: Fraktion der Europäischen Volkspartei, Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, Die Grünen/Europäische Freie Allianz, Europäische Konservative und Reformisten, Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke, Europa der Freiheit und der Demokratie.

Frankfurt am Main

Stadt in Deutschland (Einwohner 2012: 687.775) und Sitz der Europäischen Zentralbank.

Generaldirektion (GD)

Verwaltungseinheit der Europäischen Kommission, die für einen bestimmten Politikbereich zuständig sind (z.B. Umwelt, Landwirtschaft, Forschung, Erweiterung) oder interne Verwaltungsaufgaben (z.B. Haushalt, Übersetzung) erledigen. Die Generaldirektionen unterstehen unmittelbar den Kommissaren.

Gesetz

Staatliche Anordnung, die sich nicht auf einen Einzelfall bezieht, sondern allgemein gilt und von jedermann zu befolgen ist. Einzelfallgesetze sind im Rechtsstaat nur in engen Grenzen zugelassen, ein Beispiel ist der Haushaltsplan.

Gerichtshof der Europäischer Gerichtshof

Organ der EU mit Sitz in Luxemburg. Der Gerichtshof besteht aus dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und den Fachgerichten. Der EuGH als oberste rechtsprechende Gewalt der EU besteht aus 28 Richtern (je einer pro Mitgliedstaat) und acht Generalanwälten. Als oberster Hüter des Europarechts ist der Gerichtshof "allzuständig", d.h. er entscheidet u.a. über die Auslegung der EU-Verträge (Verfassungsgericht), über Klagen der Bürger gegen EU-Behörden (Verwaltungsgericht) und bei Streitigkeiten zwischen der EU und/oder den Mitgliedstaaten (Schiedsgericht).

Haushalt der EU

Alle Einnahmen und Ausgaben der EU, auch Budget oder Etat genannt (2014: 135,5 Mrd. Euro). Der Haushalt der EU muss ausgeglichen sein, darf also keine Schulden vorsehen. Der Haushaltsplan wird jährlich von der Kommission erarbeitet und vom Rat sowie dem Parlament beschlossen.

Hochrechnung

Computergestütztes mathematisches Verfahren, mit dem auf der Grundlage von Teilergebnissen ein Gesamtergebnis vorausgesagt wird. Häufig eingesetzt nach Wahlen, wenn Ergebnisse aus einigen Wahlbezirken bereits vorliegen und daraus – meist ziemlich genau – das voraussichtliche Endergebnis errechnet wird.

Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

Amt, das durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde und indem die außen- und sicherheitspolitischen Kompetenzen von Rat und Kommission gebündelt werden. Der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Europäischen Rat gewählt. Beratend zur Seite gestellt wird ihm/ihr ein noch im Aufbau befindlicher Europäischer Auswärtiger Dienst. Seit 2009 hat die Britin Catherine Ashton das Amt inne.

Immunität

Abgeordnete des Europäischen Parlaments, der Bundestages und der Länderparlamente genießen Immunität. Das bedeutet, sie sind – zunächst - vor Strafverfolgung geschützt. Die Polizei darf gegen sie wegen einer vermuteten Straftat nur ermitteln, wenn das Parlament dem zustimmt (= Aufhebung der Immunität). Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat.

Imperatives Mandat

Im Unterschied zum freien Mandat bindet das imperative Mandat Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen ihrer Partei/Fraktion. Abgeordnete im Europäischen Parlament haben ein freies Mandat und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Initiativrecht

Recht, Gesetzesvorschläge auszuarbeiten und in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Europäische Kommission hat als einziges EU-Organ das Initiativrecht. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können die Kommission lediglich auffordern, in einer bestimmten Frage gesetzgeberisch tätig zu werden.

Innerparteiliche Demokratie

Bestimmung im Parteiengesetz, die verlangt, dass die Parteien in Deutschland nach demokratischen Prinzipien aufgebaut sein müssen. Das bedeutet, dass Parteiämter regelmäßig durch Wahlen von unten nach oben besetzt werden und alle Mitglieder die Möglichkeit haben, innerhalb der Partei ihre Meinung zu sagen und so den Kurs der Partei mitzubestimmen.

intergouvernemental

Zwischen Regierungen stattfindende Zusammenarbeit. Sie bedarf im Unterschied zur supranationalen Integration der Einstimmigkeit unter den teilnehmenden Ländern.

Judikative

Im Sinne der Gewaltenteilung die Recht sprechende Gewalt (= Gerichte).

Koalition

Bündnis unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Der Begriff wird insbesondere verwendet für Fraktionen, die sich verbünden, um gemeinsam die Regierung zu bilden (Regierungskoalition).

Kommissar

Mitglied der Europäischen Kommission, das für einen bestimmten Politikbereich verantwortlich ist (z.B. Landwirtschaft, Umwelt usw.). Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar, insgesamt 28 Kommissare.

Konservativ/Konservativismus

[lat. conservare – bewahren]. Der Konservativismus ist neben dem Liberalismus und dem Sozialismus eine der drei politischen Grundströmungen, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildet haben. Konservative treten heute dafür ein, dass politische Inhalte, die sich – in ihren Augen – bewährt haben, nicht zu Gunsten des modernen Zeitgeistes verändert werden.

Kopenhagener Kriterien

Voraussetzungen, die beitrittswillige Länder erfüllen müssen, um Mitglied in der EU zu werden, 1993 in Kopenhagen vom Europäischen Rat festgelegt: stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz (politisches Kriterium), funktionierende und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft (wirtschaftliches Kriterium), Übernahme des gesamten EU-Rechts.

Legislative

Im Sinne der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Bundestag, Landtage).

Legislaturperiode

Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist. Eine Legislaturperiode im Europäischen Parlament beträgt fünf Jahre.

Lesung

Beratung und Abstimmung über einen Gesetzesentwurf im Plenum des Parlaments.

Liberal/Liberalismus

[lat. liber – frei] Neben Konservativismus und Sozialismus eine der drei im 19. Jahrhundert entstandenen politischen Grundströmungen. Liberale treten heute dafür ein, dass sich der einzelne Mensch frei von gesellschaftlichen Zwängen und staatlicher Bevormundung entfalten kann und sein Schicksal selbst in die Hand nimmt.

Lissabon-Strategie

Absicht des Europäischen Rats in Lissabon (2000), die EU binnen 10 Jahren zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Ziel war ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt. Bei der Halbzeitbilanz 2005 wurde festgestellt, dass die angestrebten Ziele im genannten Zeitraum nicht erreichbar sind. Die Lissabon-Strategie wurde daraufhin überarbeitet. Bis 2010 sollte erreicht werden, dass 3 & des EU-Bruttoinlandprodukts für die Bildung ausgegeben und, dass der Beschäftigungsanteil der Erwerbsfähigen auf 70 % erhöht wird. "Europa 2020", die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie wurde 2010 verabschiedet.

Lobby

[engl. Vorhalle] Ursprünglich die Wandelhalle des englischen Parlamentsgebäudes, in der sich Abgeordnete mit Vertretern wirtschaftlicher Interessenverbände trafen. Heute: Bezeichnung für alle diejenigen Gruppen, die Interessen gegenüber Parlament und Regierung vertreten, um politische Entscheidungen und Gesetze in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Luxemburg (Stadt)

Hauptstadt von Luxemburg (Einwohner 2013: 103.641) und Sitz des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Europäischen Rechnungshofs.

Mandat

[lat. mandare 'aus der Hand geben', 'beauftragen'] Bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. Allgemein meint es die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben einer anderen Person, Organisation etc.

MdEP

Abk. für Mitglied des Europäischen Parlaments, Abgeordnete im Europäischen Parlament.

Mehrheitswahl (Personenwahl)

Bei der Mehrheitswahl gewinnt in einem Wahlkreis derjenige Kandidat das Mandat, der entweder die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl), bzw. mind. 50 Prozent plus eine Stimme (absolute Mehrheitswahl) erhalten hat.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Bezeichnung für den siebenjährigen Finanzrahmen, den die EU voraussichtlich für ihre Aufgaben zur Verfügung hat. Zuletzt wurden 2013 die Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2014 bis 2020 festgelegt.

Mitbestimmung

Rechte von Arbeitnehmern, an Entscheidungen innerhalb ihres Betriebes mitzuwirken. Die Rechte sind im Einzelnen in verschiedenen Gesetzen festgeschrieben.

Mitgliedstaat

Die EU besteht aus 28 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Monarchie

[griech. Alleinherrschaft] Staatsform, in der das Staatsoberhaupt sein Amt nicht durch eine Wahl erhält, sondern es erbt. In Europa bestehen heute noch acht Monarchien, die jedoch sämtlich demokratisch regiert werden. Die gekrönten Häupter erfüllen hauptsächlich repräsentative Aufgaben.

Montanunion

Bezeichnung für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Das aus dem Lateinischen stammende Wort "montan" bedeutet: den Bergbau und das Hüttenwesen betreffend.

Nationalismus

Übersteigertes Bewusstsein vom Wert und der Bedeutung der eigenen Nation. Im Gegensatz zum Nationalbewusstsein und zum Patriotismus (Vaterlandsliebe) glorifiziert der Nationalismus die eigene Nation und setzt andere Nationen herab. Zugleich wird ein Sendungsbewusstsein entwickelt, möglichst die ganze Welt nach den eigenen Vorstellungen zu formen.

Opposition

[lat. opponere – sich entgegenstellen] Diejenigen Fraktionen im Parlament, die nicht zur Regierungskoalition gehören und den Absichten und Handlungen der Regierung eigene Entwürfe entgegenstellen.

Parlament

→ Europäisches Parlament

Parteien

Vereinigungen von Bürgern, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

Parteiendemokratie

Form der Demokratie, die davon geprägt ist, dass Parteien in ständigem Wettstreit miteinander stehen und versuchen, in möglichst vielen Bereichen Einfluss zu gewinnen.

Parteienfinanzierung

Die deutschen Parteien finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Einnahmen aus parteieigenen Unternehmen und zu einem ganz erheblichen Teil aus Steuergeldern. Parteien auf europäischer Ebene werden seit 2004 auch dem Haushalt der Europäischen Union finanziert. Die Höhe der Förderung hängt vor allem davon ab, wie viele Mitglieder im Europaparlament zu einer Partei auf europäischer Ebene gehören. Derzeit erhalten 13 Parteien von der EU Parteienfinanzierung.

Parteigründung

In Deutschland ist die Gründung von Parteien frei. Dazu bedarf es eines Gründungsvertrages mit dem Willen der Beteiligten, eine Partei zu gründen. Hierbei kommen nur natürliche Personen in Betracht, und nur solche können einer Partei angehören. Auf der Gründungsveranstaltung wird über die Gründung der Partei, ihr Programm und ihre Satzung abgestimmt und diese beschlossen sowie ein Parteivorstand gewählt.
Politische Parteien auf europäischer Ebene sind Bündnisse politischer Parteien, deren Mitglieder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten durch Mitglieder im Europäischen Parlament oder in nationalen oder regionalen Parlamenten vertreten sind, oder in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten mindestens 3 Prozent bei der letzten Wahl zum EP erhalten haben.

Parteiprogramm

Zusammenstellung der Ziele, die eine Partei verwirklichen will. Im Grundsatzprogramm sind die grundsätzlichen Ziele niedergelegt, hinzu kommen im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen jeweils aktualisierte Wahlprogramme.

Parteispenden

Geld- und Sachzuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen oder Vereinigungen an politische Parteien. Wer in Deutschland mehr als 10.000 Euro im Jahr an eine Partei spendet, muss mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei genannt werden.

Parteiverbot

Politische Parteien sind in Deutschland verboten, wenn sie verfassungswidrige Ziele verfolgen. Ob dies der Fall ist, entscheidet – jedoch nur auf Antrag – das Bundesverfassungsgericht. Ein Parteiverbot kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden. Auf Antrag der Länder läuft derzeit ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD.

Partizipation

[lat. participare – teilnehmen lassen] In demokratischen Staaten die freiwillige Beteiligung der Bürger am politischen Leben im weitesten Sinne, um dadurch Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Partizipation kann auf vielfältige Weise erfolgen: durch Teilnahme an Wahlen, an Volksentscheiden, durch Mitarbeit in Parteien, Interessenverbänden, Bürgerinitiativen, im Schülerrat, im Elternrat, im Senioren- oder Ausländerbeirat der Gemeinde usw.

Petition

Bitte, Gesuch oder Eingabe an die Volksvertretung oder eine Behörde. Jeder Unionsbürger hat das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten (Petitionsrecht). Er kann darin ein Anliegen von allgemeinem Interesse oder eine individuelle Beschwerde vorbringen. Missstände oder Benachteiligungen, von denen man selbst betroffen ist, kann man auch dem Europäischen Bürgerbeauftragen vortragen.

Politik

[griech: polis – der Stadtstaat] Staatskunst. Vom griechischen Philosophen Aristoteles (384–322 vor Christus) stammt die Feststellung: Zur Natur des Menschen gehört es, dass er in einem Gemeinwesen (Polis) lebt, er ist ein "politisches Wesen". Hieran anschließend kann Politik als ein spezielles Handeln von Einzelnen oder Gruppen (Parteien) beschrieben werden, das in vielerlei Formen mit dem Zusammenleben von Menschen in einem Gemeinwesen zu tun hat. Oberstes Ziel der Politik muss es sein, dass dieses Zusammenleben friedlich ist und kein Faustrecht herrscht. Politik muss also Regeln für das Zusammenleben entwickeln (und laufend anpassen), an die sich alle halten müssen (Verfassung, Gesetze). Politik hat mit den unterschiedlichen Interessen von Menschen in einem Gemeinwesen zu tun, muss sie deutlich machen, aber zugleich auch dafür sorgen, dass die Durchsetzung von Interessen gewaltfrei verläuft und den inneren Frieden des Gemeinwesens nicht aufs Spiel setzt.

Populistisch/Populist

[lat. populus – das Volk] Abschätzige Bezeichnung für Politiker und ihre Programme. Gegner werfen ihnen vor: Sie redeten dem Volk nach dem Mund, folgten populären Stimmungen und Vorurteilen, vereinfachten unzulässig komplizierte Sachverhalte und machten Versprechungen, die nicht einzuhalten sind.

Präsident der Europäischen Kommission

Sitz der Kommission der der Europäischen Union, also der Exekutive vor. Er vertritt die Kommission nach außen und nimmt teil an den Sitzungen des Europäischen Rates, des Rates der EU sowie an wichtigen Sitzungen des Europäischen Parlaments. Der Kommissionspräsident treibt die Weiterentwicklung der Europäischen Union voran und hat eine Richtlinienkompetenz, ähnlich der eines nationalen Regierungschefs.
Er wird vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates für fünf Jahre gewählt. Seit 2004 ist der Portugiese José Manuel Barroso Präsident der Kommission.

Präsident des Europäischen Parlaments

Leitet die Plenarsitzungen des Parlaments und ist für die Einhaltung der Geschäftsordnung verantwortlich. Er vertritt das Europäische Parlament in seinen internationalen Beziehungen und gegenüber den anderen Gremien der EU. Er wird vom EP für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt, seit 2012 ist Martin Schulz Präsident des Europäischen Parlaments.

Präsident des Europäischen Rates

Leitet die Arbeit des Europäischen Rates und vertritt diesen gegenüber anderen Gremien der EU und in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach außen.
Er wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit für eine Dauer von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Das Amt wurde mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen und löste den bis dahin rotierenden Vorsitz ab. Seit 2009 ist Herman van Rompuy Präsident des Europäischen Rates.

Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist Teil der Meinungsfreiheit, denn zu ihr gehört das "Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild […] zu verbreiten" (Art. 5 GG). In der Europäischen Union ist die Pressefreiheit zudem durch die Charta der Grundrechte der EU und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt.

Primärrecht

Alle völkerrechtlichen Verträge, die im Rahmen der EU von den Staats- und Regierungschefs ausgehandelt und durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Als Gründungsverträge gelten der Pariser Vertrag von 1951 zur Bildung der Montanunion (1952 in Kraft getreten) und die Römischen Verträge von 1957 (EWG, Euratom - 1958 in Kraft getreten). Der jüngste Reformvertrag, der Vertrag von Lissabon trat 2009 in Kraft.-

Prognose

Ergebnis der Nachwahlbefragung. Meinungsforschungsinstitute befragen stichprobenartig Wähler beim Verlassen des Wahllokals nach ihrer Wahlentscheidung. Das Ergebnis dieser anonymen Wahltagsbefragung wird von den Instituten nach Schließung der Wahllokale (in der Regel 18 Uhr) veröffentlicht und dient bis zum Vorliegen der ersten Hochrechnung als Hinweis auf den Ausgang der Wahl.

Qualifizierte Mehrheit

Die qualifizierte Mehrheit im Ministerrat ist erreicht, wenn mindestens 260 von insg. 352 Stimmen vorliegen, wobei die EU-Staaten je nach Größe zwischen 3 (Malta) und 29 Stimmen (D, F, I, GB) haben, die Entscheidung gleichzeitig von der Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen wird und auf besonderen Antrag eines Mitglieds mehr als 62% der EU-Bevölkerung repräsentiert. Diese Regelung soll nach dem Vertrag von Lissabon ab 1. November 2014 durch die Doppelte Mehrheit abgelöst werden, allerdings mit einer Übergangszeit bis 2017.

Quorum

Festgelegte Mindestzahl, die bestimmt, wie viele Personen sich an einer Abstimmung beteiligen oder anwesend sein müssen, damit die Entscheidung gültig ist. Ein Quorum soll verhindern, dass zufällige Mehrheiten entstehen, z.B. bei einem Volksentscheid, an dem nur eine kleine Minderheit der Bürger teilnimmt.

Rat

→ Rat der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union

Offizielle Bezeichnung für den Ministerrat, besteht aus 28 Fachministern der Regierungen der Mitgliedstaaten. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bildet er den Gesetzgeber der EU. Der Ministerrat tagt je nach Thema in unterschiedlicher Zusammensetzung als Rat der Umweltminister, der Landwirtschaftsminister usw. Die Beschlüsse werden in vielen Bereichen mit qualifizierter Mehrheit gefasst, im Bereich der GASP einstimmig.

Ratifizierung

Ein von Regierungen ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag wird erst wirksam, wenn zuvor die Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung gegeben haben und das Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift bestätigt (=ratifiziert) hat.

Ratspräsidentschaft/ Vorsitz im Rat der Europäischen Union

Wird jeweils für ein halbes Jahr der Regierung eines Mitgliedstaates übertragen (2014: Griechenland/Italien). Dabei übernimmt der jeweilige Fachminister den Vorsitz im Ministerrat in der jeweiligen Zusammensetzung. Die Ratspräsidentschaft soll Impulse für die europäische Integration geben, die laufenden Geschäfte führen und zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen vermitteln.

Rechts-Links-Schema

Grobe Einteilung der politischen Einstellungen von Personen und Parteien. Die Rechts-Links-Unterscheidung soll auf die Sitzordnung in der französischen Abgeordnetenkammer von 1814 zurückgehen. Dort saßen - vom Präsidenten aus gesehen - auf der rechten Seite diejenigen Parteien, die für den Erhalt der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse eintraten. Links saßen diejenigen Parteien, die eine Änderung der politischen und sozialen Verhältnisse anstrebten.

Rechtsstaat

Bezeichnung für einen Staat, in dem Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen. Die Grundrechte der Bürger müssen garantiert sein, staatliche Entscheidungen müssen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Das Rechtsstaatsgebot gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Bundesrepublik Deutschland.

Referendum

Volksabstimmung über ein Gesetz, das von einem Parlament ausgearbeitet oder bereits beschlossen worden ist und das nachträglich bestätigt oder abgelehnt werden kann. Das Referendum ist ein Instrument der direkten Demokratie. In einigen Mitgliedstaaten sind Referenden verbindlich für die Annahme von EU-Verträgen vorgesehen. Verschiedene Parteien fordern zudem die Einführung von EU-weiten Referenden zu bestimmten Fragen.

Repräsentative Demokratie

Form der Demokratie, in der die Bürger politische Entscheidungen nicht direkt selbst treffen, sondern sie – auf Zeit – gewählten Vertretern (Repräsentanten) überlassen, die für sie stellvertretend tätig sind. Gegensatz: Direkte Demokratie

Richtlinie

Rechtsakt der EU, der von allen Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dabei ist das darin festgelegte Ziel (zum Beispiel ein Grenzwert bei umweltbelastender Produktion) verbindlich. Die Wahl der Mittel zur Erreichung des Ziels (Verbot oder Steueranreiz) bleibt aber den Mitgliedstaaten überlassen.

Richtlinienkompetenz

Bezeichnet in Deutschland die Vorrangstellung des Bundeskanzlers gegenüber den übrigen Regierungsmitgliedern. In der Europäischen Union hat der Präsident der Europäischen Kommission eine ähnliche Position, da er laut EU-Vertrag die Leitlinien festlegt, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt.

Römische Verträge

Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG), am 25. März 1957 in Rom von den Vertretern der sechs Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet, 1958 in Kraft getreten.

Schengener Abkommen

1985 im Grenzort Schengen (Luxemburg) geschlossene Vereinbarung über den Abbau von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Um den Missbrauch offener Grenzen durch illegale Einwanderung oder das internationale Verbrechen zu verhindern, haben die Schengen-Staaten eine verstärkte Kontrolle der Außengrenzen und eine engere Zusammenarbeit ihrer Polizei- und Justizbehörden vereinbart, z.B. die Einrichtung des Schengener Informationssystems. Das Schengener Abkommen wurde mit dem Vertrag von Amsterdam in den Besitzstand der EU übernommen.

Sekundärrecht

Über "EU-Gesetze" entscheiden das Europäische Parlament und der Ministerrat. Dazu sind sie aufgrund der EU-Verträge bzw. des Primärrechts legitimiert. Ihre Rechtsakte werden deshalb als sekundär [lat. zweitrangig] bezeichnet. Zum Sekundärrecht gehören Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Empfehlungen.

Sozialismus

Neben Konservativismus und Liberalismus eine der drei politischen Grundströmungen, die sich im 19. Jahrhundert herausgebildet haben. Die Sozialisten forderten eine sozial gerechtere Wirtschaftsordnung. Über der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei, spaltete sich 1918 in Deutschland die sozialistische Bewegung.

Sozialstaat

Ein Staat, der sich um soziale Gerechtigkeit bemüht und sich um die soziale Sicherheit seiner Bürger kümmert. In Deutschland legt das Grundgesetz fest, dass die Bundesrepublik „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist (Art. 20 GG).

Spitzenkandidat/in

Bezeichnet den/die Erstplatzierte(n) auf einer Wahlliste. Parteien nominieren für gewöhnlich diejenige Person, die das wichtigste Amt nach einer Wahl übernehmen soll.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Vertragliche Abmachung zwischen den Mitgliedern der Europäischen Währungsunion, die sie zu einer soliden Haushaltsführung verpflichtet. Die Neuverschuldung eines Mitgliedstaates darf die Marke von 3 & des BIP nicht überschreiten, sonst drohen Geldbußen.

Steuern

Zwangsabgabe, die der Staat von seinen Bürgern und von Unternehmen erhebt. Steuern sind die Haupteinnahmequelle des Staates und dienen zur Bezahlung seiner vielfältigen Ausgaben. Die Europäische Union erhebt selbst keine eigenen Steuern.

Stichwahl

Bezeichnet den entscheidenden, letzten Wahlgang nach dem Mehrheitswahlrecht, falls die Kandidaten oder Kandidatinnen in den vorangegangenen Wahlgängen nicht die erforderliche (qualifizierte) Mehrheit erreicht haben.

Stimmenthaltung

Die Möglichkeit, bei der Teilnahme an einer Wahl weder positiv, noch negativ zu stimmen bzw. für keine Partei oder Kandidaten zu stimmen. Europawahlen sehen keine Stimmenthaltung vor. Allerdings besteht eine Stimmenthaltung de facto entweder in der Nichtwahrnehmung des Stimmrechts, also der Nichtteilnahme an der Wahl oder der Teilnahme an der Wahl bei Abgabe einer ungültigen Stimme.

Straßburg

Stadt in Frankreich (Einwohner 2011: 272.222) und Sitz des Europäischen Parlaments und des Europarats.

Streitbare Demokratie

Vom Bundesverfassungsgericht geprägter Begriff für die Entschlossenheit, sich gegenüber den Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht neutral zu verhalten, sondern sich zur Wehr zu setzen (auch: „Wehrhafte Demokratie“). So können z.B. Parteien verboten werden, die demokratische Spielregeln ausnutzen, um damit die Demokratie selbst abzuschaffen.

sui generis

[lat. einzigartig, von besonderer, eigentümlicher Art.] Wissenschaftler nennen die Europäische Union ein politisches System "sui generis", um damit auszudrücken, dass die EU historisch einmalig und mit keinem anderen bestehenden Staatsgebilde oder internationalem Verbund vergleichbar ist.

supranational

[lat. überstaatlich] Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen. Beispiel: Die Organe der EU entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip in bestimmten Politikbereichen (Binnenmarkt, Agrarpolitik, Währungsunion) verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Dagegen muss bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit ein Konsens aller hergestellt werden.

Untersuchungsausschuss

Kontrollinstrument des Parlaments, das Missstände aufklären soll. Das Europäische Parlament kann auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Einrichtung eines nichtständigen Untersuchungsausschusses beschließen. Ziel ist dabei die Aufklärung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht. Nach Abschluss der Arbeit legt der Ausschuss dem Parlament einen Bericht vor.

Verhältniswahl

Bei der Verhältniswahl (Parteien-/Listenwahl) legen Parteien Listen mit Namen von Kandidaten vor. Die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden, werden in allen Wahlkreisen zusammengezählt. Dann wird errechnet, wie viele Parlamentssitze ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Wer z.B. 20 % der Wählerstimmen errungen hat, bekommt 20 & der Parlamentssitze. Sie werden an die Kandidaten in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf der Liste ihrer Partei stehen.

Versammlungsfreiheit

Im Grundgesetz garantiertes Grundrecht für alle Deutschen „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 GG). Für Versammlungen unter freiem Himmel können Gesetze Einschränkungen vorschreiben. Die Versammlungsfreiheit ist zudem durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt.

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Vom Verfassungskonvent erarbeiteter und 2004 in Rom vom Europäischen Rat unterzeichneter Vertrag, der die bestehenden EG- bzw. EU-Verträge in einem Grundlagendokument zusammenführt. Die Verfassung sollte die EU reformieren, durchschaubarer und bürgernäher machen. Nach negativ ausgegangenen Volksabstimmungen (in F u. NL) wurde der Vertrag nicht ratifiziert, wichtige Neuerungen sind jedoch im Vertrag von Lissabon (2009) enthalten.

Vertrag von Nizza

Von 2003 bis 2009 geltender EU-Vertrag. Wichtige Neuerungen waren strukturelle Reformen in den Institutionen der EU. Wurde im Dezember 2009 durch den Vertrag von Lissabon abgelöst.

Vertrag von Maastricht

Vertrag über die Europäische Union, am 7.2.1992 in Maastricht (Niederlande) unterzeichnet und 1993 in Kraft getreten. Bildung einer Europäischen Union mit Dreisäulenstruktur. 1. Säule: Fortführung der bisherigen EG (Agrarmarkt, Binnenmarkt) und Ausdehnung auf weitere Politikfelder (z.B. Verbraucherschutz). 2. Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und 3. Säule: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Wichtigster Beschluss war die Einführung der gemeinsamen Währung.

Vertrag von Lissabon

2007 unterzeichneter Vertrag mit dem Ziel die EU handlungsfähiger, demokratischer und transparenter zu machen. Wesentliche Neuerungen: mehr Rechte für das Europäische Parlament, direkte Beteiligungsrechte der Bürger, Verbindlichkeit der Grundrechtscharta, vereinfachtes Gesetzgebungsverfahren, öffentliche Sitzungen des Rates, Einführung der doppelten Mehrheit. Der Lissaboner Vertrag ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Vertrag von Amsterdam

Reform der EU (1999), um nach der Osterweiterung handlungsfähig zu bleiben: Stärkung des Europäischen Parlaments (Zustimmung zur Wahl des Kommissionspräsidenten, vermehrte Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens). Das Schengener Abkommen wurde in den EU-Vertrag aufgenommen und eine engere Zusammenarbeit bei der Asyl- und Einwanderungspolitik vereinbart. Das Amt des Hohen Vertreters wurde geschaffen, um die EU-Außen- und Sicherheitspolitik wirkungsvoller zu vertreten.

Verordnung

Rechtsakt der EU, der unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt und in allen Teilen verbindlich ist. Eine Verordnung ersetzt also nationales Recht. Es handelt sich überwiegend um Durchführungsbestimmungen.

Vier Freiheiten

Vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Danach ist es den EU-Staaten verboten, den grenzüberschreitenden Handel mit Waren zu beschränken oder ausländische Anbieter von Dienstleistungen zu behindern. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen zulässig (z.B. öffentliche Ordnung u. Sicherheit, Gesundheitsschutz, nationale Kulturgüter). EU-Bürger können in jedem Mitgliedsland arbeiten oder investieren. Die Vier Freiheiten gelten auch im Europäischen Wirtschaftsraum.

Volksentscheid

Abstimmung, bei der ein Gesetzentwurf nicht vom Parlament, sondern direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern beschlossen oder verworfen wird. Der Volksentscheid ist ein Instrument direkter Demokratie. Er unterscheidet sich vom Referendum dadurch, dass beim Volksentscheid die Initiative und die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes nicht vom Parlament kommen, sondern aus der Mitte des Volkes.

Volkssouveränität

Grundlegendes demokratisches Prinzip, nach dem im Staat die oberste Gewalt (= Souveränität) vom Volk ausgeht. In Deutschland ist die Volkssouveränität im Grundgesetz verankert (Art. 20 GG) und kommt dadurch zum Ausdruck, dass das Volk durch Wahlen direkt oder indirekt seine Regierung, seine Gesetzgeber und seine Richter selbst bestimmt.

Vorsitz im Rat der Europäischen Union

→ Ratspräsidentschaft

Wahlen

In demokratischen Staaten wählen die Bürgerinnen und Bürger Personen oder Parteien, die ihre Interessen vertreten sollen.. Regelmäßig wiederkehrende Wahlen drücken so die Volkssouveränität aus, das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes. In Deutschland finden allgemeine Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: zum Europäischen Parlament, zum Bundestag, zu den Parlamenten der Bundesländer und zu den unterschiedlichen kommunalen Parlamenten. Direktwahlen einzelner Amtsinhaber (z.B. Oberbürgermeister) finden in Deutschland nur auf kommunaler Ebene statt. In anderen Ländern der EU werden auch nationale Ämter (z.B. Präsidentschaft) durch Direktwahlen besetzt.

Wahlgeheimnis

Die geheime Wahl gehört zu den wichtigsten Wahlgrundsätzen. Demnach darf bei der Stimmabgabe nicht für andere erkennbar sein, wie individuell abgestimmt wurde.

Wahlgrundsätze

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden laut Art. 14 des EU-Vertrages (Vertrag von Lissabon) in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Wahlprogramm

Bezeichnet meist thematisch gegliederte Texte, in denen Parteien oder Wählervereinigungen im Vorfeld von Wahlen ihre aktuellen politischen Zielvorstellungen, Vorhaben und Positionen veröffentlichen.

Wahlrecht

Gesetzliche Bestimmung, unter welchen Bedingungen man an einer allgemeinen Wahl teilnehmen (aktives Wahlrecht) oder auch sich zur Wahl stellen (passives Wahlrecht) darf. Solche Bedingungen waren zu unterschiedlichen Zeiten und sind in unterschiedlichen Ländern verschieden. In der EU gibt es ein Mindestalter für das aktive Wahlrecht. In Österreich liegt es bei 16 Jahren, in allen anderen Mitgliedstaaten bei 18 Jahren.

Wahlurne

Geschlossener Behälter mit einem Schlitz, durch den bei einer geheimen Wahl die Stimmzettel eingeworfen und bis zur Stimmauszählung gesammelt werden.

Fussnoten