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"Tragfähigkeit des Kompromisses zur Vorratsdatenspeicherung ist zweifelhaft" | Brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung? | bpb.de

Vorratsdatenspeicherung Quiz: Was weißt Du über die Vorratsdatenspeicherung? Quiz: Pro und Contra? Wer steht wo und wieso? Quiz: Vorratsdatenspeicherung – Umsetzung und Kritik

"Tragfähigkeit des Kompromisses zur Vorratsdatenspeicherung ist zweifelhaft"

Oliver Süme

/ 1 Minute zu lesen

Die Vorratsdatenspeicherung soll kommen. Vielleicht wird sie einen anderen Namen tragen und kürzere Speicherfristen vorsehen als zuvor - für die Provider bedeutet die Datenspeicherung nach wie vor einen Mehraufwand. Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., eco, hat den Vorschlag der Bundesregierung für Netzdebatte kommentiert.

Oliver Süme ist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, eco. (© eco)

Ein fauler Kompromiss

Mit Einführung der Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung wird der schwierige Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit versucht. Trotz reduzierter Daten, Speicherfristen, und Richtervorbehalt bleibt die Vorratsdatenspeicherung eine anlasslose Überwachung der Kommunikation der Bürger in der digitalen Welt. Die Leitlinien sind ein fauler Kompromiss, dessen Tragfähigkeit zweifelhaft ist, sowohl technische als auch rechtliche Fragen bleiben in den Leitlinien unbeantwortet und die Unsicherheit für die Unternehmen bleibt weiter bestehen. Auch der Eingriff in die Grundrechte der Bürger und die damit verbundenen Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem bisher nicht belegten Effektivitätsgewinn bei der Strafverfolgung.

Unternehmen werden alleine gelassen

Bei der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ist der technische und finanzielle Aufwand, sowie die Realisierbarkeit der Implementierung derzeit noch nicht absehbar. Hier werden die Unternehmen alleine gelassen. Insbesondere für die kleinen und mittleren Anbieter von TK-Dienstleistungen kann dies einen erheblichen Aufwand bedeuten. Deshalb ist, sollte die Ausgestaltung eines Gesetzes kommen, eine deutlich schärfere Klarheit gefordert. Es bleibt aber sowieso fraglich, ob der erneute Versuch der Einführung der Vorratsdatenspeicherung überhaupt den Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichtes genügt. Diesmal gilt es die Verfassungsmäßigkeit eindeutig vor der Umsetzung und Implementierung der Vorratsdatenspeicherung zu prüfen. Sonst werden die Unternehmen erneut finanziell belastet, ohne eine legitime gesetzliche Grundlage und es wird erneut Technik zur Vorratsdatenspeicherung von der Wirtschaft aufgebaut, die anschließend direkt wieder verschrottet werden muss.

Fussnoten

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Oliver Süme ist Stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bereich Politik & Recht beim Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco.