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Machtfaktor Klugheit

Michael Reissenberger

/ 7 Minuten zu lesen

Die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts kann auch als eine Streitgeschichte zwischen Bonn/Berlin und Karlsruhe beschrieben werden. Immer wieder hat Karlsruhe Gesetze gekippt oder Versäumnisse der Politik offengelegt. Und auch wenn nicht alle Urteile ohne Kritik hingenommen werden, genießen die "Acht" doch eine unangefochtene Autorität.

Am Puls der Zeit: Im Online-Durchsuchungsbeschluss vom 27. Februar 2008 formulierte das Bundesverfassungsgericht das neue Computergrundrecht. (© AP)

Am 27. Februar 2008 war die Situation wieder da: Der spektakuläre Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Computerdaten beherrschte tagelang die politische Debatte. Das Gericht hatte nicht nur das Nordrhein-
Westfälische Landesgesetz zur Onlinedurchsuchung durch den Verfassungsschutz mit markanten Sätzen für verfassungswidrig und nichtig erklärt, es hatte ganz nebenbei ein neues Grundrecht formuliert. Mit dem rechtstechnisch dürren Begriff eines "Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme": das Computergrundrecht.

Karlsruher Zauber

Wieder geschah das kleine Wunder, fast alle politischen Akteure zeigten sich zufrieden mit der Entscheidung der Hohen Richter:

  • Die Sicherheitspolitiker, weil die Ausforschung von Zielpersonen mittels Onlinedurchsuchungen unter strengen Voraussetzungen vom Bundesverfassungsgericht erlaubt wurde, sofern ein entsprechendes Schutzkonzept den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" respektiert.

  • Die Datenschutzfraktion in Politik und Gesellschaft aber jubelte trotz (eingeschränkt) erlaubter Trojanerangriffe von Sicherheitsbehörden über das freihändig formulierte neue Computergrundrecht, das den Zugriff auf hochsensible Daten im Privatcomputer, aber auch in Mobiltelefonen oder elektronischen Terminkalendern etc. künftig nicht nur dem Staat, sondern auch privaten Datensammelstellen unmöglich machen oder zumindest erschweren soll.

"Ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit", "Ein Meilenstein in der juristischen Bewältigung der Herausforderung der technisch-wissenschaftlichen Moderne", im "Kampf um Troja..., eine juristische und gesellschaftspolitische Sensation", "ein Schritt von historischer Dimension", gleich ob man Spiegel, FAZ oder Süddeutsche las: begeistert, fast verzaubert schrieben alle über die neueste Recht-Schöpfung.

Kluges Entscheiden

Auch für Verfassungsrichter gilt eigentlich die Bindung an den Gesetzeswortlaut. Rational, logisch, widerspruchsfrei und berechenbar soll die Rechtsordnung sein. Die Rechtsprechung funktioniert aber nicht wie ein Automat: Problem rein, Lösung raus. Viele Gesetze – und gewiss auch der sehr karge Text des Grundgesetzes – räumen Richtern Spielräume bei der Entscheidungsfindung ein. Etwa bei der bloßen Vorgabe von Zielen und Aufgaben, ohne zugleich Maßnahmen oder ein Lösungsangebot vorzugeben. Bei solcher Offenheit der Rechtsprogramme trägt der immer wehende Zeitgeist sowie die persönliche Überzeugung der Richter zur Rechtspraxis bei - und beeinflusst auch die Auswahl der Richter. Der federführende Richter beim zitierten Online-Durchsuchungsurteil, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, der kürzlich altershalber aus dem Gericht ausschied, betont, dass eine der Voraussetzungen für kluge Entscheidungen des Gerichts unter anderem die richtige personelle Zusammenstellung ist.

Das Wahlverfahren für die Richter sichere die Grundidee, die beiden achtköpfigen Senate mit Persönlichkeiten sehr unterschiedlicher gesellschaftspolitischer Grundhaltung und aus möglichst verschiedenartigen Berufsfeldern zu besetzen. Dies führe in den Beratungen zu einer annähernden Widerspiegelung der verschiedenen Interessen und Erfahrungen der Gesellschaft. In der Offenheit für neue Einsichten zeige sich das Selbstverständnis der Richter als Mitglieder eines Kollegialorgans möglichst einmütig zu entscheiden. Hier werde Kreativität frei, entwickle sich eine Art Qualitätssicherungssystem. Diese Entscheidungsfaktoren fänden sich allerdings in keinem Lehrbuch des Verfassungsrechts.

Gehe es etwa um das Anliegen des Menschen, in seiner Privatheit geschützt zu sein, müsse man versuchen, ein altmodisches Ziel der Grundgesetzschöpfer gegen moderne Zumutungen zu sichern. Wie nun die Acht die Realität, die verschiedenen Facetten der politischen, ökonomischen, technischen, sozialen, und rechtlichen Probleme erfassen und bewerten, wie sie sich gegenseitig mit Argumenten fordern, wie sie auch erklärtermaßen voneinander lernen, all das schafft nach Hoffmann-Riems Überzeugung "eine Qualität der Problemlösung, die dem entspricht, was die Verfassung wollte in ihren Vorgaben".

Langgezogene Rechtsprechungslinien

Zu den informellen Klugheitsregeln des Gerichts gehört auch das Bemühen, aktuelle Urteile möglichst einzubetten in ein Umfeld früherer Entscheidungen.

Das zeigt sich etwa am Urteil zum Großen Lauschangriff vom 3. März 2004, das überbordendem Sicherheitsdenken das Veto des Gerichts entgegensetzte. Das Urteil kann als Meilenstein auf dem Weg zum jüngsten Computergrundrecht gelten. Der entscheidende Satz lautet: "Das sich einstellende Gefühl eines Überwachtwerdens kann zu Einschüchterungseffekten und in der Folge zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen. Hierdurch sind nicht nur die individuellen Entfaltungschancen einzelner betroffen, sondern auch das gemeine Wohl, weil die Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbestimmung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten freiheitlichen, demokratischen Ordnung ist."

Diesen Satz findet man nämlich fast wörtlich im Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983. Damals formulierte das Gericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, denn das Gefühl der Überwachung erzeuge ängstliche Staatsbürger, die sich nicht mehr trauen, ihre Grundrechte wahrzunehmen. Demokratie lebe aber vom Mut des Volkes.

Solche lang gezogenen Rechtsprechungslinien machen die Rechtsprechung berechenbarer und entschärfen mögliche Kritik der "Prozessverlierer".

Als etwa aus Berlin und den Landeshaupstädten in Reaktion auf den 11. September immer neue Gesetze kamen, die den Spielraum der Strafverfolger ausweiteten, konterte das Bundesverfassungsgericht regelmäßig mit Urteilen, die mit einem kleinen "Ja" und einem großen "Aber" den Überwachungs- und Datensammelwünschen des Staates enge Grenzen setzten:

  • 23. Mai 2006: Die Rasterfahndung nach dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz ist verfassungswidrig. Eine massenhafte Datenermittlung ist nur erlaubt bei einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter. Eine allgemeine Gefahrenlage wie nach dem 11. September 2001 reicht dazu nicht aus.

  • 12. Juli 2007: Die automatische Kontenabfrage zur Förderung der Steuerehrlichkeit und der Bekämpfung von Sozialbetrug ist nur erlaubt, wenn "konkrete Verdachtsmomente" gegen den Inhaber des Kontos vorliegen.

  • 27. Februar 2008:Das Bundesverfassungsgericht setzt hohe Hürden für die Online-Durchsuchung von Computern. So nebenbei wurde dabei ein neues Grundrecht geboren: Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme. Inzwischen als Computergrundrecht in aller Munde.

  • 11. März 2008: Die Massenkontrolle von Autokennzeichen verletzt den Datenschutz. Selbst Polizeiverbände reagieren mit Zustimmung auf die Beschränkung der automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung.

Verfassungsrecht als Streitgeschichte

Das heißt nicht, dass Politik und Gesellschaft nicht immer wieder mal "aufmucken" können gegen die Macht der Acht. Man kann, jenseits von staatsrechtlichen Kategorien, das deutsche Verfassungsrecht in manchem Aspekt auch als Streitgeschichte zwischen Bonn/Berlin und Karlsruhe beschreiben. Dazu muss man gar nicht die uralten Streitgeschichten zur Wehrverfassung, dem Paragrafen 218 oder der Kriegsdienstverweigerung per Postkarte rauskramen.

Vor acht Jahren, am 19. Januar 1999, rührte der spektakuläre Karlsruher Beschluss zur Entlastung der Familien die Bonner Haushälter auf: 25 Milliarden Familienentlastung pro Jahr im Namen der Steuergerechtigkeit. So berechneten Karlsruher Insider die beabsichtigte Wirkung des Richterspruchs mit der heute noch immer aktuellen Botschaft: Der Sozial- und Steuerstaat wächst zu Lasten der Familien immer weiter in die Verfassungswidrigkeit hinein. Als "Schutzengel der Familien" bezeichnete denn auch ein Kommentator das Bundesverfassungsgericht, andere beschuldigten es geradezu der Amtsanmaßung.

Karlsruher Langzeitpolitik

Karlsruhe machte hier Langzeitpolitik gegen die Kurzatmigkeit der jeweiligen Bonner Gesetzesmacher, die die zahlenmäßige Wähler-Minderheit aktiver Eltern mit Kindern im Steuerrecht und im Beitragsrecht der Sozialversicherungen regelmäßig benachteiligen. Schon seit langem waren die Parteien gewarnt. Der große Karlsruher Richterfürst Wolfgang Zeidler, damals Verfassungsgerichtspräsident, hatte es schon 1984 drastisch formuliert: "In jedem Wolfsrudel gilt selbstverständlich die Instinktregel, dass die Aufzucht des Nachwuchses vorrangige Aufgabe für alle ist. Unser hochorganisiertes Staatswesen verfügt nicht einmal über den Verstand eines Wolfsrudels."

Er erzürnte sich über die Unbekümmertheit, mit der die Tragweite mancher Gerichtsentscheidungen zum Familienlastenausgleich schon damals vom Politikgeschehen nicht zur Kenntnis genommen wurde. "Sie sehen einfach nicht," meinte er, "dass sie mit Sicherheit ins offene Messer laufen werden."

So müssen immer wieder Versäumnisse der Politik, jahrzehntelanges Aussitzen des Gesetzgebers von Problemen durch Richterspruch auf Verfassungsstandard gebracht werden. Die Dauerbrenner Erbschafts- und Vermögenssteuer, bei denen Heerscharen von Lobbyisten das Parlament belagern, sind weitere Beispiele für solche Aufräumarbeiten, das Gericht forderte immer wieder mit neuen Urteilen Steuergleichheit für alle Erben.

Seltene Ungehorsamsparolen

Wenn sich allerdings das Gericht ungeschickt vergreift oder sich allzu keck an populären Streitthemen versucht, dann setzt es auch schon mal öffentlich Hiebe. Unvergessen etwa die Aufregung über den "Soldaten-Mörder-Beschluss", der ein pazifistisches Tucholsky-Zitat straffrei stellte. Unvorhersehbar auch der Entrüstungssturm über den so genannten Kruzifix-Beschluss, der auf Verlangen konfessionsloser Eltern einen bayrischen Schulrektor zum Abhängen dieses christlichen Glaubenssymbols von der Klassenzimmerwand zwang. Dies führte geradezu zu einer Aufkündigung des Verfassungsgehorsams bei Politik und Parteien. Selbst konservative Politiker mit und ohne Staatsamt leisteten sich den Sprachgestus der Revolte, wenn sie höhere Werte wie Soldatenehre oder christliches Bekenntnis meinten verteidigen zu müssen gegen garantierte Meinungsfreiheit im Bürgerlichen Verfassungsstaat."Gegen den puren Unsinn und Übermut auch der höchsten Gerichte ist Widerstand geboten." So ließ sich der frühere bayrische Kultusminister Hans Maier im August 1995 hinreißen.
Solche Grenzüberschreitungen gab es danach nicht mehr, der Schrecken, den das Gericht damals erfasste, ist verblasst.

Ungewöhnliche Rechtskultur

Das Verfassungsgericht steht heute wieder in höchstem Ansehen - übrigens auch international, die deutsche Entscheidungspraxis wird von vielen Verfassungsgerichten in und außerhalb Europas sehr genau studiert.

Und im sechzigsten Jahr des Grundgesetzes gibt es auch in Deutschland kaum noch jemanden, der sich heute noch über die Rolle des Verfassungsgerichts im politischen System der Bundesrepublik wundert oder erregt wie der erste Justizminister der jungen Bundesrepublik Thomas Dehler. Er stellte damals die rhetorische Frage: "Wer bewacht die Wächter".

Heute gibt es meist Beifall für die Urteile des Gerichts, selbst wenn es ein neues veritables Grundrecht formuliert und damit der Politik ein Stück Arbeit abnimmt.

Diese heute unangefochtene Autorität des Verfassungsgerichts bezeichnet der kürzlich pensionierte Professor Dr. Udo Steiner als "Teil einer ganz ungewöhnlichen Rechtkultur. Die Tatsache, dass die Politik im Prinzip unsere Entscheidungen akzeptiert, ist ein starkes Stück Deutschland." Man könne, so Steiner, sogar mit einem gewissen Pathos sagen:

"Das Bundesverfassungsgericht ist wahrscheinlich die größte Konzession, die die politische Macht überhaupt in der deutschen Geschichte an das Recht insgesamt gemacht hat."

Fussnoten

Michael Reissenberger ist Journalist und Leiter des SWR-Ressorts Recht und Rechtspolitik. Für die ARD-Radioprogramme berichtet er als Rechtsexperte aus Karlsruhe über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.