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20.4.2005
Kurt Huber in seiner Verteidigungsrede vor dem Volksgerichtshof, 19. April 1943
"Als deutscher Staatsbürger, als deutscher Hochschullehrer und als politischer Mensch erachte ich es als Recht nicht nur, sondern als sittliche Pflicht, an der politischen Gestaltung der deutschen Geschicke mitzuarbeiten, offenkundige Schäden aufzudecken und zu bekämpfen."
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