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Handschrift von Trient | Geteilte Geschichte | bpb.de

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Handschrift von Trient

Magda Teter

/ 10 Minuten zu lesen

In der vollständig dokumentierten "Ritualmord"-Klage wurden die Juden von Trient 1475 des rituellen Mordes an einem christlichen Kleinkind namens Simon beschuldigt.

Handschrift von Trient, Externer Link: Shared History Projekt. (Yeshiva University Museum) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Das Objekt

Aufzeichnungen vom Prozess gegen die Trienter Juden

Das als "Handschrift von Trient" bezeichnete Manuskript wurde im Dezember 1987 auf einer Auktion bei Sotheby‘s für 176.000 USD von Ludwig und Erica Jesselson ersteigert, die es anschließend dem Yeshiva University Museum in New York als Schenkung übergaben. Die in deutscher Sprache abgefasste Handschrift von 1478, die eine Beschreibung des Verfahrens gegen die Juden von Trient (1475–1478) enthält, umfasst 614 Seiten; das Manuskript ist ca. 31 cm x 22 cm groß. Der Text ist in roter und schwarzer Tinte geschrieben und mit ausgeschmückten Initialen versehen; die Handschrift wurde im Jahr 1615 mit einem Pergamenteinband versehen. Rot gefasste, den folgenden Abschnitt zusammenfassende Überschriften trennen die verschiedenen Teile der Prozessakten voneinander. Im Text finden sich gelegentlich hebräische Passagen. An verschiedenen Stellen ist das Manuskript üppig verziert, so mit der den Textspiegel umspielenden Ranke auf Folio 2V in Gold und anderen Farben, in der das Wappen von Graf Eberhard I. im Bart von Württemberg angeordnet ist, sowie eine Initiale auf Folio 36 im Abschnitt zum Verhör des Samuel, über dem die Zwischenüberschrift ankündigt "Hienach saget er wie das kindlein gemartert haben". Im Inneren des Einbands sind moderne Bleistifteintragungen in englischer Sprache zu erkennen: "Mit dem Wappen von Eberhard I. im Bart, des ersten Herzogs von Württemberg, gestorben 1496, und der Herzogin Barbara, Tochter von Ludovico Gonzaga Herzog von Mailand; verheiratet am 3. Juli 1474". Auf dem Vorsatzblatt findet sich der Eintrag: "Ohne Zustimmung des Präsidenten und Bibliotheksleiters der American Jewish Historical Society niemandem zugänglich zu machen. A.S.W. Rosenbach, Präsident, 15. Januar 1938."

Historischer Kontext

Die Anschuldigung gegen die Juden von Trient, ein Kind ermordet zu haben, führte zur Zerstörung der jüdischen Gemeinde

Bei dieser Handschrift handelt es sich um eines von mehreren überlieferten Zeugnissen des berüchtigten Prozesses, der gegen die Juden von Trient angestrengt wurde, nachdem die Leiche eines Kleinkindes namens Simon am Ostersonntag 1475 in einem unter dem Haus einer jüdischen Familie verlaufenden Kanal gefunden worden war. Das Verschwinden des kleinen Jungen am Gründonnerstag und sein Tod waren Auslöser für das Verfahren, das zur Auslöschung der winzigen jüdischen Gemeinde von Trient und zur Entstehung des Kults um Simon von Trient führte, dessen Leichnam zur Wunder wirkenden Reliquie erklärt worden war. Der Prozess warf über Jahrhunderte seinen Schatten auf die jüdische Geschichte, die Geschichte der katholischen Kirche und auf das kanonische Recht, sowie auf die Interner Link: Geschichte des Antisemitismus. Seine Interner Link: Auswirkungen sind bis heute spürbar.

Die Ereignisse von Trient sind nicht das erste und auch nicht das letzte Mal, bei dem Juden sich auf Grund der Anschuldigung, sie hätten ein christliches Kind getötet, vor Gericht verantworten mussten. Anklagen dieser Art traten seit dem Interner Link: Mittelalter immer wieder auf, zunächst im England des 12. Jahrhunderts, als erzählt wurde, Juden hätten die Passion Christi durch die Kreuzigung eines christlichen Jungen nachgestellt. Auf dem Kontinent wandelte sich das Narrativ im Verlauf des 13. Jahrhunderts zur Interner Link: Ritualmordlegende, in der behauptet wurde, Juden ermordeten christliche Kinder, um deren Blut zu erlangen. Als das “Blutmotiv” hinzugefügt wurde, verteidigten die höchsten christlichen Instanzen, der Kaiser und der Papst, Juden, indem sie unmissverständlich geltend machten, dass keine Rituale oder Praktiken von Juden christliches Blut erforderten und verurteilten die Beschuldiger. Diese Eingriffe von höchster Stelle setzten zwar den antijüdischen Verleumdungen kein Ende, doch blieben die Auswirkungen der mittelalterlichen Volkssagen, Verfolgungen und Prozesse gegen Juden vorwiegend lokal begrenzt. Das änderte sich mit der Geschichte von Simon von Trient.

Deutscher Einblattdruck des Simon victima mit Votivgaben nach 1479 (© Public Domain)

Kein anderer Fall von Interner Link: antijüdischer Diffamierung war von ähnlich weitreichender Bedeutung für die Geschichte Europas und weder vorher noch nachher gab es eine ähnlich reichhaltige literarische und künstlerische Verwertung wie im Fall des Simon von Trient. Die Ereignisse hatten weit über die Stadt hinaus Folgen; dies auch, weil zum Zeitpunkt des Todes von Simon im Jahr 1475 und des Prozesses gegen die Trienter Juden die Druckerpresse bereits erfunden worden war und die Möglichkeit eröffnete, Geschichten sehr breit zu streuen. Mit finanzieller Unterstützung durch Johannes Hinderbach, dem in Interner Link: Deutschland geborenen und seit seinem Studium in Italien ansässigen Bischof von Trient wurde mit der Flut von Veröffentlichungen zu den Trienter Ereignissen zum ersten Mal die mittelalterliche Legende vom "Judenmord an Christenkindern" in Bild und Text vorstellbar gemacht. Sie beeinflusste weit über ihre Zeit hinaus in ganz Europa nicht nur visuelle Darstellungsformen, sondern auch spätere antijüdische Prozesse. In den Jahren zwischen 1475 und 1500 erschienen nicht weniger als 33 gesonderte Publikationen über das Verfahren, wobei Veröffentlichungen in Werken mit breiter gefasstem Gegenstand wie etwa die in Nürnberg erschienene Weltchronik von Hartmann Schedel nicht mitgezählt werden.

Über die lange Sicht hatte der Prozess in Trient auch Einfluss auf das kanonische Recht und untergrub die jahrhundertealte politische Linie des Papsttums, den Juden Schutz zu gewähren – die Konsequenzen waren über viele Jahrhunderte bis ins 20. Jahrhundert zu spüren. Bis zu den Trienter Ereignissen von 1475 und ihren Folgen war die Haltung der Päpste im Mittelalter unangefochten geblieben, die die Verfolgung von Juden wegen Blutanklagen verurteilt hatten. Doch als die Geschichte des Simon durch Druckwerke verbreitet wurde und allenthalben in Europa als Wahrheit Akzeptanz fand, auch unter Kirchenleuten, wurde in den 1580er Jahren der Kult um Simon mit dessen Seligsprechung offiziell zugelassen, auch wenn er nie in den Kanon der Heiligen aufgenommen wurde. Papst Benedikt XIV verlieh dem Kult neuen Aufschwung als er 1755 den Kult um Anderl von Rinn im Innsbrucker Raum billigte. Kein weiterer Papst äußerte danach eine öffentliche Verurteilung der Ritualmordvorwürfe gegen Juden. Erst 1965 wurde der Märtyrerkult um Simon von Trient im Zuge des 2. Vatikanischen Konzils und der Erklärung “Nostra Aetate” endgültig abgeschafft. (Die Abschaffung des Kultes um Anderl von Rinn erfolgte erst 1989).

In der Folgezeit kam es von 1475 bis 1800 zu mindestens 74 weiteren Ritualmordlegenden in Europa. Mehr als 60 führten zu Gerichtsverfahren, von denen 46 nach der offiziellen Zulassung des Kults um Simon stattfanden. In dem davor liegenden, ähnlich langen Zeitraum von 1144 bis 1475 hatte es 26 Fälle gegeben, in denen Geschichten dieser Art die Runde machten, und acht führten zur strafrechtlichen Verfolgung von Juden.

Die Geschichte des Simon von Trient weist eine herausragende Quellenlage und eine außergewöhnlich starke ikonographische Überlieferung auf – in den Archiven von Trient, Wien, New York und des Vatikans sind tausende von Urkunden aufbewahrt, sowie hunderte von Kunstwerken, gedruckten Flugblättern, Pamphleten und Büchern. Und doch ist nur wenig über die Ereignisse des Frühjahrs 1475 und der darauf folgenden Monate bekannt. Was uns überliefert ist, stammt vorrangig aus Quellen des Bischofs Johannes Hinderbach, einem bedeutenden Akteur in der Angelegenheit, die er entweder selbst geschrieben oder in seine Akten aufgenommen hatte. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern formte er die öffentliche Erinnerung an Simons Tod, an das Gerichtsverfahren, sowie die historischen Urkunden, auf die sich die Geschichtswissenschaft stützt – darunter auch das hier gezeigte Manuskript. Sämtliche der überlieferten Urkunden des Trienter Gerichtsverfahrens wurden von Beamten in Hinderbachs Kanzlei erstellt, die sich größte Mühe gaben, die Geschichte aus ihrer Perspektive wiederzugeben; andere Sichtweisen wurden entweder gar nicht erst erwähnt oder von vornherein abgewertet. Mithin erfahren wir aus den auf uns gekommenen Prozessakten nicht, was sich wirklich zugetragen hat. Sie sind alle durch das Prisma des mit ihnen verfolgten Zwecks, des Zeitpunkts ihrer Entstehung und ihrer Sprache gebrochen. Zusätzlich, so bemerkte der Historiker R. Po-Chia Hsia, sind sie nicht nur durch die Verschriftlichung von gesprochener Sprache beeinträchtigt – was bei historischen Quellen immer ein Problem darstellt – sondern auch noch durch die Verdolmetschungen. Nachdem im Trienter Verfahren vier Sprachen zum Einsatz kamen – Deutsch, Hebräisch, Italienisch und Latein – von denen keine allen Beteiligten gemeinsam war, bedurfte es der Dolmetscher, um die sprachlichen Barrieren bei den Verhören und bei der Erstellung der Protokolle zu überwinden. Bei den hier gezeigten deutschsprachigen Prozessakten handelt es sich um Übersetzungen aus dem Lateinischen; sie wurden 1478 erstellt, nachdem der Prozess in Trient endlich abgeschlossen war. Angesichts des Verlustes, der allein mit der Übersetzung einherging, kann den Berichten nicht kritiklos geglaubt werden, wenn es darum geht, herauszufinden, was vor Gericht ausgesagt oder gefragt wurde. Stattdessen dokumentieren die Akten, wie die für ihre Erstellung und Bewahrung Verantwortlichen das Verfahren darstellen und für die Nachwelt erhalten wollten.

Trient war im späten 15. Jahrhundert ein Ort des Übergangs, an dem sich deutsche und italienische Kultur und Politik miteinander verwoben. Diese Vermischungen und Grenzüberschreitungen sind im Nachhall des Prozesses gegen die Juden von Trient im Jahr 1475 spürbar, insbesondere im nördlichen und östlichen Europa, wo in den bildlichen Darstellungen besonders die Grausamkeit der Juden betont wurde, während in italienischen Bilder der sakrale Status des kleinen Simon hervorgehoben wurde, indem in entweder ein Strahlenkranz um seinen Kopf als Seligen oder ein Heiligenschein als “Heiligen” auszeichnete, obwohl er nie als solcher kanonisiert wurde und Papst Benedict XIV ihm hierfür auch die Voraussetzungen absprach. Diesen nordeuropäischen Überlieferungsstrang der Trienter Geschichte machte sich sehr viel später die nationalsozialistische Propaganda zunutze. Im Mai 1934 brachte die Wochenzeitung "Der Stürmer" das Bildnis Simons aus Hartmann Schedels Weltchronik, womit das Bild und die dahinterliegende Geschichte antisemitischen Kreisen verfügbar gemacht wurde. Bis heute ist diese Legende Interner Link: Inspiration für Neonazis und den eine Vorherrschaft der weißen Rasse postulierenden "white supremacists", etwa dem Attentäter , der im April 2019 Schüsse in die Synagoge von Poway bei San Diego feuerte. Die Ereignisse um Simon von Trient enthüllen eine geteilte Geschichte in mehrfacher Hinsicht. Sie ist nicht nur eine Geschichte, die Juden, Deutschen und Italienern gemeinsam teilen, sondern eine, in der sich die Verflechtungen innerhalb Europas ebenso wie die tiefgreifenden Auswirkungen einzelner Ereignisse auf die Weltgeschichte offenbaren, die noch fünfeinhalb Jahrhunderte später in den Vereinigten Staaten nachhallen.

Persönliche Geschichte

Selbst unter Folter weigerte sich ein weibliches Mitglied der Gemeinde, ein falsches Geständnis abzulegen

Von Anfang an wurde Brunetta, die Frau des Samuel, unter dessen Haus die Leiche von Simon gefunden worden war, anders behandelt als die anderen jüdischen Frauen. Sie wurde schon zu Beginn zusammen mit den Männern festgenommen und ist die einzige Frau, die in der Ikonographie um Simon von Trient einen wichtigen Platz einnimmt. In den Aussagen anderer Beschuldigter findet sie mehrfach Erwähnung, in den meisten Fällen als Ehefrau Samuels, und weil ein Raum in ihrem Haus als Synagoge der winzigen jüdischen Gemeinde von Trient genutzt wurde. Doch fehlen die Protokolle ihrer Verhöre und je nachdem, ob man eine jüdische oder eine christliche Quelle liest, unterscheiden sich die Darstellungen dessen, was schließlich aus ihr wurde. Ein in hebräischer Sprache abgefasster Brief aus dem Jahr 1475, der das Martyrium der jüdischen Männer berichtet, lässt anklingen, dass Brunetta ohne ein Geständnis abzulegen der Folter getrotzt hat; von ihrem Tod wird nichts erwähnt. Diese Fähigkeit, der Folter standzuhalten, ist auch in christlichen Quellen belegt, die vom der Verdacht der Trientiner Beamten berichten, sie könnte verhext worden sein. Als Gegenzauber gab Bischof Hinderbach Anweisung, Brunetta von Kopf bis Fuß mit dem Urin eines jungfräulichen Knaben zu waschen, – dies hatte er offenbar bei Vincent von Beauvais gelesen, im Speculum Historiale. Daraufhin, so der Bischof, sei Brunetta "nach zahlreichen Versuchen" auf ihrem Sterbebett konvertiert und habe sich auf den Namen Catherina taufen lassen. Der Historikerin Anna Esposito zufolge sind Zweifel an Hinderbachs Behauptung angebracht. Der einzige Hinweis auf den Übertritt Brunettas zum Christentum findet sich in diesem Denkmal, das Hinderbach ihr setzt, sowie in einer handschriftlichen Randnotiz in seiner Ausgabe des Speculum Historiale.

Es fällt auf, dass Hinderbach, der geradezu zwanghaft Protokolle führte und notarielle Bestätigungen einholte und seine Unterstützer über die neuesten Entwicklungen informierte, im Fall von Brunetta eine merkwürdige Schweigsamkeit an den Tag legte. Es scheint, als sei sie im Dezember 1477 noch am Leben gewesen, also mehrere Monate, nachdem die anderen Frauen zum Christentum übergetreten waren. Vielleicht war selbst ihm, der so bereitwillig die historischen Aufzeichnungen verfälschte, klar geworden, dass es bei der öffentlichen Verbreitung von Lügengeschichten doch Grenzen gab. Mochte er auch die Konversion Brunettas in seinen privaten Aufzeichnungen erfunden haben, wissend, dass diese möglicherweise der Nachwelt erhalten bleiben würden, so schreckte er vielleicht doch davor zurück, öffentlich einen Glaubensübertritt von jemandem kundzutun, die unter Umständen die Taufe gar nicht angenommen hatte – in Trient hätte man von ihrem wahren Schicksal gewusst.

Erst Jahre später sang Umberto Pusculo in einem um 1481, fünf Jahre nach Hinderbachs Tod, verfassten und 1511 veröffentlichten Versepos das Loblied der Brunetta. Er war ursprünglich einer der Poeten gewesen, der im Auftrag von Hinderbach über Simon Dichtungen verfasst hatte. Und nun Brunetta, als einzige, die "die Folter überwand, vor der Männer sich fürchten, und kein Geständnis ablegte". Ihre legendäre Widerstandsfähigkeit beschrieb er in allen Einzelheiten: “Du allein, nackt vor Männern stehend, hast dich standhaft geweigert, deine Verbrechen offenzulegen. Glühende Kohlen hatten deine Füße schon verbrannt, und abscheulicher Gestank hatte den Podestà und alle anderen vertrieben, als du, den grimmigen Blick unverwandt auf den Mann gerichtet, der deine Füße mit brennender Kohle sengte, ihn einen Schlachter nanntest! Die Hoffnung, sie durch Folter zu brechen, war dahin; auch die, ihr irgendeine Wahrheit abzuringen. Sie blieb in Haft, wurde aber nicht weiter verhört und da sie alle Formen der Strafe besiegt hatte, wurde sie auch keiner mehr ausgesetzt.“ Doch dann, "von Gott berührt", überkam sie ein Gesinnungswandel und sie trat mit Wissen und Genehmigung Hinderbachs zum christlichen Glauben über; sie nahm den Namen Catherina mit der Taufe an und starb. Anschließend wurde sie unter großem Pomp begraben. Wäre das oben Dargestellte wahr, dann ist das Schweigen von Hinderbach und anderen damaligen Akteuren sehr auffällig im Lichte der allgemeinen Neigung, alle möglichen Nachrichten über Juden oder von Simon gewirkte Wunder möglichst weit zu verbreiten. In Anbetracht der Teilhabe Brunettas an Simons Geschichte hätte ihre Konvertierung als großer Sieg für Hinderbach und seine Mitstreiter gegolten.

Dieser Beitrag ist Teil des Externer Link: Shared History Projektes vom Externer Link: Leo Baeck Institut New York I Berlin.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ausführlich nachzulesen in: Magda Teter, Blood Libel: On the Trail of an Antisemitic Myth, Cambridge, Massachusetts: Harvard University Press, 2020; Wolfgang Treue, Der Trienter Judenprozess : Voraussetzungen, Ablaeufe, Auswirkungen (1475 -1588), Hannover : Hahnsche Buchhandlung, 1996.

Lizenz

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Weitere Inhalte

Magda Teter ist Professorin für Geschichte und Inhaberin des Shvidler-Lehrstuhls für Judaic Studies an der Fordham University. Ihre Forschungsschwerpunkte sind jüdische Geschichte, Historiographie und die Geschichte des Antisemitismus. Ihr jüngstes Buch ist Blood Libel: On the Trail of An Antisemitic Myth (2020).