zurück
9.9.2013
Glossar
Politische Bildung
P. B. bezeichnet die vielfältigen, meist staatlich finanzierten Bemühungen, die Interessen und Fähigkeiten der Bürger und Bürgerinnen auf politische Zusammenhänge zu lenken, ihre politischen Kenntnisse und Einsichten zu erweitern, ihre Urteilskraft zu stärken und ggf. ihr politisches Engagement zu fördern. Das Interesse des Staates ist es insbesondere, die komplizierten Zusammenhänge zwischen Freiheit und Verantwortung, demokratischer Teilhabe und Herrschaft sowie die Normen und Prozesse moderner politischer Systeme zu vermitteln und damit (immer wieder neue) Legitimität zu schaffen.
Das Interesse des Individuums ist es insbesondere, Teilhabemöglichkeiten zu erkennen, sich ggf. zu engagieren und politische Verantwortung zu übernehmen. Der Notwendigkeit demokratischer p. B. wurde von den Regierungen und Gesetzgebern z. B. durch Einrichtung der Bundeszentrale für p. B. und der Landeszentralen für p. B. Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden von allen im Parlament vertretenen Parteien politische Stiftungen eingerichtet, zu deren wichtigsten Aufgaben die p. B. zählt.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
zurueck
weiter