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Auf dem "schulischen" Weg zum Berufsabschluss | Bildung | bpb.de

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Auf dem "schulischen" Weg zum Berufsabschluss Schulische Berufsausbildung in Deutschland

Maria Zöller

/ 10 Minuten zu lesen

Was kennzeichnet die schulische Ausbildung? Worin unterscheidet sie sich vom dualen System? Welche Bedeutung kommt ihr für die berufliche Ausbildung insgesamt zu und vor welchen aktuellen Herausforderungen steht sie?

Physiotherapie-Ausbildung an einer Schule in Berlin. Durch die gestiegene gesellschaftliche Nachfrage für Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel haben diese Berufe in den letzten Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren. (© picture-alliance, Keystone)

Wer in Deutschland einen Beruf erlernen möchte, kann entweder eine Ausbildung im dualen System absolvieren oder sich für eine sogenannte "vollzeitschulische Ausbildung" entscheiden, die zum großen Teil an beruflichen Schulen stattfindet. Neben rund 1,3 Millionen Auszubildenden im dualen System gingen allein 450.000 Auszubildende – und damit jeder Vierte – im Jahr 2016/17 einer schulischen Ausbildung nach.

Wodurch zeichnen sich schulische Ausbildungsgänge aus?

Das Spektrum schulischer Ausbildungsgänge ist breit und reicht von Alten-, Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger über kaufmännische Assistentinnen und Assistenten, Systemelektronikerin und -elektroniker bis hin zu künstlerischen Berufen wie Musicaldarstellerin und -darsteller. Mit rund 370.000 Auszubildenden – das sind über 80 Prozent aller schulischen Auszubildenden – liegt der Schwerpunkt deutlich bei den Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen. Durch die gestiegene gesellschaftliche Nachfrage für Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen bei gleichzeitigem Fachkräftemangel haben diese Berufe in den letzten Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren.

Jedoch lässt sich von "den" schulischen Ausbildungsgängen eigentlich nicht sprechen. Denn je nach Ausbildung sind entweder der Bund oder die Länder rechtlich zuständig. Zudem unterscheiden sich die Ausbildungsgänge nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Praxisanteilen teils stark voneinander. Gemeinsam ist ihnen im Unterschied zur betriebsgebundenen dualen Ausbildung jedoch, dass die beruflichen Schulen wesentlicher Lernort für die gesamte Ausbildung sind. Zu diesen beruflichen Schulen gehören insbesondere die Berufsfachschulen, Schulen des Gesundheitswesens oder Fachschulen (ohne die Beamtenausbildung im einfachen und mittleren Dienst) (siehe Infobox).

Welche Schularten gibt es in der schulischen Berufsausbildung?

"Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die Schülerinnen und Schüler in einen oder mehrere Berufe einführen, ihnen einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsberufen vermitteln oder sie zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Beruf führen."
(KMK 2017a, S. 139. Hinweis: In dem vorliegenden Beitrag werden nur diejenigen Bildungsgänge an Berufsfachschulen berücksichtigt, die zu einem Ausbildungsabschluss führen.)

Schulen des Gesundheitswesens "vermitteln die Ausbildung für nicht akademische bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und -therapeuten u.a.m.) und weitere landesrechtlich geregelte Berufe des Gesundheitswesens (z.B. Helferberufe). Die Ausbildungsgänge beruhen auf bundes- oder landesrechtlichen Regelungen und finden an staatlich anerkannten Schulen statt."
(KMK 2015 (2), S. 20)

Fachschulen "sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachschulen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. […] Fachschulen gibt es für die Fachbereiche Agrarwirtschaft (Agrarbetriebswirtin und -wirt), Gestaltung (Gestalterin und Gestalter), Technik (Technikerin und Techniker), Wirtschaft (Betriebswirtin und -wirt) und Sozialwesen (Erzieherin und Erzieher, Heilpädagogin und -pädagoge)."
(KMK 2015 (2), S. 18)

"Schulische" Berufsausbildung im Überblick. (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Anders als die dualen Ausbildungen, die bundesweit einheitlich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind, unterliegt der größte Teil schulischer Berufsausbildungsgänge der Kulturhoheit der Länder und ist somit landesrechtlich geregelt. Für viele dieser Ausbildungsberufe bestehen jedoch bundesweite Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur wechselseitigen Anerkennung der Abschlüsse (vgl. BIBB-Datenreport 2018, S. 179). Darüber hinaus gibt es die Gruppe schulischer Ausbildungen, für die der Bund zuständig ist und die über Bundesrecht geregelt sind. So werden etwa Logopädinnen und Logopäden auf der Grundlage ihres Berufsgesetzes und der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Logopäden und Logopädinnen ausgebildet. Je nach Rechtsgrundlage und Zuständigkeit lassen sich daher vier Bereiche schulischer Ausbildung unterscheiden, die im Folgenden vorgestellt werden (vgl. Zöller 2015a).

1. Ausbildungsgänge in Gesundheitsfachberufen nach Bundesrecht (außerhalb BBiG/ HwO)

In den 17 Gesundheitsfachberufen werden im Schuljahr 2016/17 insgesamt 200.839 Frauen und Männer ausgebildet. Damit stellt diese Gruppe den größten Anteil an Auszubildenden in schulischen Ausbildungsgängen. Dazu zählen insbesondere die Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege), die allein rund 70 Prozent aller Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen ausmachen, sowie die Therapieberufe (z.B. Ergotherapie und Logopädie) (siehe Abbildung Zahl der Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen nach Bundesrecht im Schuljahr 2016/17).

Zahl der Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen nach Bundesrecht im Schuljahr 2016/17 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Diese für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung so wichtigen Ausbildungsberufe gehören zu den sogenannten Heilberufen und unterliegen bestimmten grundgesetzlich verbrieften Anforderungen an die Berufsausbildung und Berufszulassung: "Wer heilend beruflich tätig ist, unterliegt besonderer rechtlicher Regulierung. Deren Zweck ist es, die Patienten zu schützen. Dieser Schutzauftrag wird aus der objektiv-rechtlichen Verpflichtung des Staates entnommen, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). In Hinblick auf die Ausübung von Heilkunde wird dieser Schutzauftrag insbesondere dadurch wahrgenommen, dass für die Heilberufe besondere gesetzliche Anforderungen an die Berufsausbildung und Berufszulassung erhoben werden. Dies ist mit den auf der Grundlage einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassenen Heilberufegesetzen geschehen, z. B. für Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Ergo- und Physiotherapeuten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG)" (vgl: Gesundheitsberufe neu regeln. Rechtsexpertise. In: Robert Bosch Stiftung 2013, S. 281).

Zugangsvoraussetzung für diese Ausbildungen ist in der Regel ein mittlerer Schulabschluss. Um in den Berufen später arbeiten zu dürfen, bedarf es der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die an bestimmte Bedingungen gebunden ist und beantragt werden muss. Wenn die antragstellende Person die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, wird die Erlaubnis erteilt (vgl. Berufsgesetz Logopädie, Gesundheits- und Krankenpflege etc.).

Darüber hinaus sind die Ausbildungen nach jeweils eigenen Berufsgesetzen und bundesgesetzlich festgelegten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Den rechtlichen Rahmen setzt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bzw. für die Altenpflegeausbildung das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die neue Pflegeausbildung, die die drei bisherigen Pflegeausbildungen zusammenführt und im Jahr 2020 startet, unterliegt beiden Ministerien gemeinsam. Die Schulaufsicht – zuständig für die staatliche Ermächtigung der Schulen für Gesundheitsfachberufe, Entscheidungen in Ausbildungs- und Prüfungsfragen sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung – nehmen in der Regel die Gesundheitsministerien oder andere Behörden in den Bundesländern wahr.

Gerade für die Gesundheitsfachberufe ist die Bezeichnung als vollzeitschulische Ausbildung irreführend. Denn diese zumeist dreijährigen Ausbildungen finden sowohl an beruflichen Schulen als auch in der Praxis statt, wobei der Praxisanteil je nach Ausbildungsgang und Berufsgesetz zwischen einer Mindeststundenzahl von 1.600 Stunden in der Physiotherapie-Ausbildung und 3.000 Stunden in der Hebammenausbildung liegt. Der Vergleich zur dualen Ausbildung mit durchschnittlich 3.600 Stunden praktischer Ausbildungszeit im Betrieb zeigt: Diese schulischen Ausbildungsgänge sind durchaus "dual" strukturiert, wobei jedoch im Unterschied zum dualen System die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bei den Schulen liegt.

2. Ausbildungsgänge in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach Landesrecht (außerhalb BBiG/ HwO)

Die Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen nach Landesrecht sind mit rund 170.000 Auszubildenden (Schuljahr 2016/17) der zweitgrößte Bereich schulischer Ausbildungen. Zu beachten ist, dass auch die Zahl der Auszubildenden in den Bildungsgängen für Erzieherinnen und Erzieher sowie Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger berücksichtigt sind, die zumeist an Fachschulen unterrichtet werden, die Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung sind (siehe Abbildung Zahl der Auszubildenden in ausgewählten Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach Landesrecht im Schuljahr 2016/17).

Zahl der Auszubildenden in ausgewählten Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufen nach Landesrecht im Schuljahr 2016/17 (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Zugangsvoraussetzung ist je nach Ausbildungsgang entweder ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Schulabschluss. Die Ausbildungen dauern je nach Bundesland zwei bis drei Jahre und umfassen Helferberufe wie Alten- und/oder Krankenpflegehelferin und -helfer, Heilerziehungspflegehelferin und -helfer sowie die Ausbildungen zu Sozialassistentinnen und -assistenten, Pflegeassistentinnen und- assistenten oder Ausbildungen an Fachschulen zu Erzieherinnen und Erzieher oder Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Sie sind nach Landesrecht geregelt und unterliegen den Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer. Für die Helferausbildungen in der Alten- und Krankenpflege sind je nach Bundesland teils auch die Gesundheits- und/oder Sozialministerien der Länder zuständig.

3. Ausbildungsgänge außerhalb BBiG/HwO nach Landesrecht (ohne Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe)

Zu diesen Bildungsgängen zählen insbesondere die sogenannten Assistentenberufe wie etwa "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in". Sie werden an Berufsfachschulen angeboten und sind nach Landesrecht geregelt. Je nach Bundesland haben sie unterschiedliche Schwerpunkte und Eingangsvoraussetzungen. Sie richten sich in der Regel an Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Abschluss und führen zumeist nach zwei Jahren zur Berufsqualifikation. Einige Ausbildungsgänge bieten die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zugleich auch die Fachhochschulreife zu erwerben. Die Ausbildung dauert in diesem Fall drei Jahre. Die zweijährige Ausbildung umfasst 2.240 Stunden berufsbezogenen und 320 Stunden berufsübergreifenden Unterricht sowie je nach Bundesland mindestens 160 Stunden Betriebspraktikum (vgl. KMK 2013, S. 3f.). Das Betriebspraktikum erfolgt nach den Richtlinien der Länder; so ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Ausbildungsgang "Staatlich geprüfte/r kaufmännische/r Assistent/in" ein Betriebspraktikum von mindestens acht Wochen vorgesehen (vgl. Zöller 2015b).

Zahl der Auszubildenden in den fünf am stärksten besetzten Berufshauptgruppen in Ausbildungsgängen (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Zuständig sind die jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer, deren Schulgesetze die Rechtsgrundlage dieser Ausbildung sind. Auch wenn diese Ausbildungsgänge nicht bundeseinheitlich geregelt sind, so können die je nach Bundesland unterschiedlichen Berufsabschlüsse gemäß einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) wechselseitig anerkannt werden. Auch wurden die Berufsbezeichnungen für technische und kaufmännische Assistenten, bzw. Assistentinnen bundesweit harmonisiert. Da es zahlreiche landesrechtliche Abschlüsse in diesem Bereich gibt, zeigt die folgende Grafik die fünf am stärksten besetzten Berufshauptgruppen im Schuljahr 2016/17 (siehe Abbildung Zahl der Auszubildenden in den fünf am stärksten besetzten Berufshauptgruppen in Ausbildungsgängen).

4. Ausbildungsgänge nach BBiG/HwO an Berufsfachschulen

Zahl der Auszubildenden in den fünf am stärksten besetzten Berufshauptgruppen in Ausbildungsgängen nach BBiG/HwO (Interner Link: Grafik zum Download) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

In einigen Bundesländern gibt es noch schulische Ausbildungsangebote an Berufsfachschulen mit der Möglichkeit, einen beruflichen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) zu erwerben. Die Dauer dieser Bildungsgänge orientiert sich an den vergleichbaren Ausbildungen im dualen System. Dem Unterricht liegen die Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan des jeweiligen dualen Ausbildungsberufes zugrunde. Vorgesehen sind mindestens 32 Wochenstunden an berufsbezogenem und berufsübergreifendem Unterricht.

Die Zahlen in diesem Bereich sind insbesondere vor dem Hintergrund der guten dualen Ausbildungsplatzsituation seit Jahren rückläufig. Waren es im Schuljahr 2007/08 noch fast 40.000 Auszubildende, so sind es im Schuljahr 2016/17 nur noch 18.102. Für einige Bundesländer wie Brandenburg, Hamburg und Saarland sind bereits keine Auszubildenden mehr in diesem Bereich verzeichnet.

Vor welchen Herausforderungen steht die schulische Ausbildung?

Die Herausforderungen für die berufliche Bildung insgesamt in Deutschland sind vielfältig: Demografischer Wandel, Digitalisierung und Fachkräfteengpässe sind nur einige Aspekte, die sowohl das duale System als auch den Arbeitsmarkt und die schulische Ausbildung betreffen. Was heißt dies konkret für die schulische Ausbildung?

Rund 80 Prozent der schulisch Auszubildenden erlernen Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe. Gerade in diesem Bereich wachsen die Schülerzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich an und verweisen auf die gestiegene gesellschaftliche Bedeutung der personennahen Dienstleistungsberufe in Deutschland. Angesichts der demografisch alternden Gesellschaft und einer höheren Zahl an Pflegebedürftigen mit neuen Versorgungs- und Betreuungsbedarfen, einem anspruchsvoller gewordenen frühkindlichen Bildungsauftrag und eines voraussichtlich auch mittelfristig bleibenden Fachkräftemangels in vielen dieser Berufe wurde es notwendig, attraktivere Ausbildungsbedingungen zu schaffen und die Berufsbilder wie Ausbildungsgänge zukunftsgerechter zu gestalten. Durch eine Erweiterung und Aufwertung der beruflichen Kompetenzprofile, die Öffnung von Qualifizierungswegen hin zur Hochschule sowie die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen etwa mit Blick auf die Finanzierung und Vergütung während der Ausbildung sollen mehr junge Menschen für diese Berufsfelder gewonnen werden.

Gerade am Beispiel der Gesundheitsfachberufe zeigt sich die mögliche Dynamik von Modernisierungsprozessen im schulischen Ausbildungswesen. So wurden aktuell mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe die bislang drei beruflichen Pflegeausbildungen (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) in einem Pflegeberufegesetz (PflBG) zusammengeführt und damit ab dem Jahr 2020 eine neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachmann/ -fachfrau" geschaffen. Sie befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen. Für Pflegeauszubildende besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Abschluss für Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Inhaltlich neu aufgenommen im Pflegeberufegesetz sind vorbehaltene Tätigkeiten, das heißt insbesondere die pflegerischen Kernaufgaben wie selbstständig auszuführende Aufgaben zur Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und zur Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses (vgl. Deutscher Bundestag 2016, S. 70). Darüber hinaus wird eine nicht staatliche Zwischenprüfung eingeführt. Eine einheitliche Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung soll bundesweit eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Ausbildung ermöglichen. Künftig muss also kein Schulgeld mehr gezahlt werden und die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das Pflegeberufegesetz sieht auch die Einführung eines generalistisch ausgerichteten, primärqualifizierenden Pflegestudiums an Hochschulen auf Bachelor-Niveau als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung vor.

Auch in weiteren Gesundheitsfachberufen, wie den Ausbildungen zu Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten, wurden seit 2009 anhand von Modellklauseln in den jeweiligen Berufsgesetzen akademische Erstausbildungen zur Erprobung ermöglicht; zunächst zeitlich begrenzt, inzwischen bis zum Jahr 2021 verlängert.

Und wie sieht es in den anderen Ausbildungsbereichen aus? Die übrigen schulischen Ausbildungsgänge mit den verbleibenden rund 20 Prozent der Auszubildenden verlieren in den letzten Jahren rein zahlenmäßig kontinuierlich an Bedeutung, sowohl im Bereich der Assistentenberufe als auch bei schulischen Angeboten gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und unbesetzter dualer Ausbildungsplätze wurden sie zugunsten der dualen Ausbildung in einigen, insbesondere den ostdeutschen Bundesländern eingestellt. Dazu zählen unter anderem die Ausbildung zum "Assistent/in für Automatisierungs- und Computertechnik", "Chemisch-technische/r Assistent/in" oder auch "Internationale/r Touristikassistent/in", "Assistent/in für Hotelmanagement" und "Wirtschaftsassistent/in" an Berufsfachschulen für Wirtschaft (vgl. BIBB-Datenreport 2013, S. 241f.).

Was bleibt festzuhalten?

Die Ausführungen zeigen: schulische Ausbildung ist nicht gleich schulische Ausbildung! Eine Einordnung und Bewertung, auch der Vergleich mit dem dualen System, muss stets die breitgefächerten Strukturen bzw. die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen der Einzelberufe und Berufsgruppen beachten.

Mit dem eindeutigen Schwerpunkt im Bereich der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe ist die "schulische" Ausbildung für die Fachkräftesicherung insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und der frühkindlichen Bildung eine wichtige Ergänzung zum dualen Ausbildungssystem und damit eine relevante Säule der beruflichen Bildung in Deutschland. Um aktuellen und künftigen Herausforderungen zu begegnen, wurden in vielen Ausbildungsgängen, insbesondere für die Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe, bereits Modernisierungs- und Weiterentwicklungsprozesse angestoßen. Offensichtlich soll diese Dynamik in Sachen Modernisierung anhalten. So sieht der aktuelle Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD von März 2018 unter anderem vor, die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver zu machen, um mehr junge Menschen zu gewinnen und damit Fachkräfte zu sichern. Finanzielle Ausbildungshürden sollen abgebaut und Ausbildungsvergütungen eingeführt werden (vgl. Koalitionsvertrag, S. 31). Darüber hinaus sollen die Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu geordnet und gestärkt werden. Das Schulgeld soll für die Gesundheitsfachberufe abgeschafft und die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben akademisch werden (vgl. ebd., S. 100).

Insgesamt stellt die berufliche Bildung in Deutschland mit den dualen und schulischen Ausbildungsgängen ein sehr vielfältiges Ausbildungsangebot bereit, das den unterschiedlichen Berufswünschen und Kompetenzen junger Menschen Rechnung trägt, berufliche Entwicklungschancen bietet und die Qualifizierung der Fachkräfte in den unterschiedlichsten Berufen gewährleistet. Es bedarf jedoch weiterhin kontinuierlicher Modernisierungs- und Weiterentwicklungsprozesse, um Ausbildungen zeitnah an aktuelle Qualifikationsbedarfe anzupassen und zukunftssicher aufzustellen.

Quellen / Literatur

Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK): 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012, Ergebnisprotokoll, Hannover 2012.

Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2013. Informationen und Analysen zur beruflichen Bildung. Bonn 2013.

Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG); Drucksache 18/7823 vom 9.3.2016

Hackel, Monika et al.: Berufsschule im dualen System: Daten-Strukturen-Konzepte. Bundesinstitut für Berufsbildung, Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 185, 2017. Externer Link: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8367

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Berlin, 7. Februar 2018 Externer Link: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1 (23.3.2018)

Robert Bosch Stiftung: Gesundheitsberufe neu denken – Gesundheitsberufe neu regeln. Grundsätze und Perspektiven. Stuttgart 2013.

Sekretariat der Kulturministerkonferenz (KMK): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2014/15. Bonn 2017.[zit. 2017a]. Externer Link: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Eurydice/Bildungswesen-dt-pdfs/dossier_de_ebook.pdf (23.3.2018)

Sekretariat der Kulturministerkonferenz (KMK): Definitionenkatalog zur Schulstatistik 2015 (2): Externer Link: http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Defkat2015_2.pdf (23.3.2018)

Sekretariat der Kulturministerkonferenz (KMK): Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen ( Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 03.02.2017). [zit. 2017b]. https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_03-Berufsabschluesse-an-Berufsfachschulen.pdf (23.3.2018)

Sekretariat der Kulturministerkonferenz (KMK): Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher an Fachschule/Fachakademien (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011in der Fassung vom 24.11.2017). [zit. 2017c].

Statistisches Bundesamt: Bildung und Kultur – Berufliche Schulen, Fachserie 11, Reihe 2. Wiesbaden 2008 bis 2017.

Zöller, Maria: (Vollzeit-)Schulische Ausbildungsgänge mit einem beruflichen Abschluss gemäß und außerhalb BBiG/HwO. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), Wissenschaftliche Diskussionspapiere Heft 159. Bonn 2015.(zit. Zöller 2015a] Externer Link: http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/7661

Zöller, Maria: Schulische Ausbildungsgänge – eine unterschätzte Größe in der Berufsbildung. In: BWP 5/2015, S. 52-54. [zit. Zöller 2015b].

Fussnoten

Fußnoten

  1. Externer Link: https://www2.bibb.de/bibbtools/tools/dazubi/data/Z/B/30/99600000.pdf (23.3.2018)

  2. Externer Link: http://www.gesetze-im-internet.de/logopg/LogopG.pdf

  3. Externer Link: http://www.gesetze-im-internet.de/logapro/LogAPrO.pdf

  4. Siehe dazu Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017, vgl. BGBl I Nr. 49 v. 24. Juli 2017, S. 2581–2614.

  5. Eine detaillierte Auflistung der Angebote an Berufsabschlüssen an Berufsfachschulen inklusive der Angaben zu landesspezifischen Schwerpunkten und Eingangsvoraussetzungen finden interessierte Leser in: Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 03.02.2017). https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_03-Berufsabschluesse-an-Berufsfachschulen.pdf (Zugriff 8.3.2018)

  6. Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017, vgl. BGBl I Nr. 49 v. 24. Juli 2017, S. 2581–2614.

  7. Externer Link: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2016/neuregelungen-2017.html (23.3.2018)

  8. Eine aktuelle Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_03-Berufsabschluesse-an-Berufsfachschulen.pdf

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Maria Zöller, geb. 1959, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Berufsbildung. Schwerpunkte der Arbeit: Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe sowie berufliche Weiterbildung an Fachschulen."