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6.10.2014
Glossar
Drei-Stufen-Test / Dreistufentest
Der Drei-Stufen-Test ist ein seit 2009 vorgeschriebenes Verfahren zur Genehmigung öffentlich-rechtlicher
Telemedien- und Hörfunkangebote im Internet. Laut Rundfunkstaatsvertrag § 11f Abs. 4 "sind Aussagen darüber zu treffen,
- inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und
- welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist".
Damit soll sichergestellt werden, dass die gebührenfinanzierten Telemedien-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender keine unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrung für die werbefinanzierten privaten Anbieter darstellen, sondern sich im Rahmen des
Programmauftrags bewegen.
Quelle:
Weitere Informationen:
- Institut für Medien- und Kommunikationspolitik http://medienpolitik.eu/cms/index.php?idcat=102
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