Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Urheberrecht im Alltag | Urheberrecht | bpb.de

Urheberrecht Bis hierher – und nicht weiter? Grundlagen Urheberrecht heute: Copyright oder Information Law? Wer will was? Geschichte des Urheberrechts Zweiter Korb Verwertungsgesellschaften und Pauschalvergütung Open Access Digitales Rechtemanagement Traum vom weltweiten Urheberrecht Urheberrecht in der Cloud Was bleibt von ACTA? Creative Commons und Lizenzen Filesharing und Filehoster Im Alltag Urheberrecht im Alltag Urheberrecht in Schule und Ausbildung Lizenzen: Klassiker und Alternativen Kopierschutz im Alltag Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen? Urheberrecht in Sozialen Netzwerken Mashups, Remixes, Samples Streams zwischen Youtube und kino.to Die Idee Kulturflatrate Urheberrecht in Bildern Kreisläufe des Urheberrechts Geistiges Eigentum Urheberrecht weltweit Urheberrecht und Copyright Urheberrecht und Digitalisierung Wie verdienen Urheber ihr Geld? Rechte des Urhebers Was steht im Urheberrecht? Wie funktionieren Verwertungsgesellschaften? Nutzer und das Urheberrecht Verwaiste Werke und Gemeinfreiheit Dienstleister und Vermittler im Urheberrecht Im Gespräch Ansgar Heveling (CDU) Bruno Kramm (Piratenpartei) Burkhard Lischka (SPD) Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) Petra Sitte (Die Linke) Stephan Thomae (FDP) Reto M. Hilty Dieter Gorny Gabriele Beger Patrick von Braunmühl Christine Ehlers In Zahlen Entwicklung des Kulturgütermarktes Import und Export nach Weltregionen Deutsche Verwertungsgesellschaften Urheberrechtsindustrien in Deutschland Die Bücher: Urheberrecht im Alltag/Wissen und Eigentum Der Film: Good Copy Bad Copy Literatur Glossar Redaktion

Urheberrecht im Alltag

Valie Djordjevic

/ 8 Minuten zu lesen

Und was hat das alles mit mir zu tun? Valie Djordjevic bricht das Urheberrecht auf das eigene Leben herunter – von Copyright, Privatkopie, Streaming und Remix.

Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de (© Bild: dieSachbearbeiter.de, cc by-nc-nd/2.0/de)

Wissen und Informationen stehen im Mittelpunkt der viel beschworenen Informationsgesellschaft. Damit sowohl die Produzenten, Verwalter und Schöpfer dieser Informationen als auch die Nutzer und Verbraucher zu ihrem Recht kommen, gibt es das Urheberrecht. Es regelt einerseits den Umgang mit "Immaterialgütern", andererseits schafft es die Grundlage dafür, dass Urheber von ihren Werken finanziell profitieren können.

In den letzten zehn Jahren ist das Urheberrecht immer wichtiger geworden: für Autoren, Musiker, Filmemacher – also die Kreativen – und für Musikfans, Buchkäufer oder Kinogänger, die urheberrechtlich geschützte Werke lesen, anhören, anschauen oder kopieren. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist, dass seit Anfang der 1990er Jahre Heimcomputer zum Alltagsgegenstand geworden sind. Laut statistischem Bundesamt hatten in Deutschland im Jahr 2012 81 Prozent der Haushalte einen Computer zu Hause stehen, davon über 90 Prozent mit Breitband-Internetanschluss.

Im Gegensatz zu analogen Inhalten – Büchern, Schallplatten, Videokassetten – lassen sich digitale Inhalte ohne Verluste beliebig oft kopieren. Verlage, Plattenfirmen, Filmverleihe – die sogenannte Verwertungsindustrie – sieht darin den Grund dafür, dass nach einem Hoch Mitte der neunziger Jahre ihre Umsätze stetig gesunken sind. Sie meinen, dass die Kopier- und Tauschaktivitäten ihrer Nutzer daran schuld sind.

Dabei haben die Inhalte-Anbieter vor allem Downloads und Streaming aus illegalen Quellen im Visier, entweder über Filesharing-Software wie Bittorrent oder Filehoster wie Rapidshare und ähnliche, wo man Filme, Musik, Software oder E-Books finden und herunterladen kann. Aber auch das private CD-Brennen sehen sie als problematisch an. Außerdem lassen sich digitale Daten, wenn sie erst einmal im Computer sind, nicht nur einfach kopieren, sondern auch bearbeiten, bilden also den Rohstoff für neue Werke. Zusammen mit der Vernetzung im weltweiten Internet entsteht so eine neue Form von Kreativität, die die Produktion von Werken, etwa Musik und Film, einfacher und für mehr Menschen zugänglich macht.

Zudem bietet das Internet einen neuen Kanal für die Verbreitung von Werken, der sehr einfach zu nutzen ist. Es wird also wichtiger zu wissen, was man mit kreativen Werken anfangen darf – und zwar nicht nur als Nutzer, sondern auch als Urheber, da es sehr viel einfacher ist als früher, mit seinen Schöpfungen an die Öffentlichkeit zu treten.

Wie funktioniert das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst" – das sind unter anderem Literatur, Musik, Tanz und Theater, bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Film, aber auch Computerprogramme, Karten, Pläne und Diagramme. Werke müssen zwar eine bestimmte Originalität erreichen, um geschützt zu werden. Da aber die Anforderungen sehr gering sind, sind die meisten kreativen Gestaltungen urheberrechtlich geschützt. Die Folge ist, dass der Urheber entscheiden darf, ob und wie er sein Werk veröffentlicht oder aufführt; er oder sie darf bestimmen, wie das Werk kopiert, verbreitet, gesendet, online gestellt oder anders öffentlich wiedergegeben wird. Um urheberrechtlichen Schutz zu genießen, muss eine Idee erst in eine Form gegossen werden. Das heißt, dass etwa Harry Potter als Buch geschützt ist, nicht aber die Idee, dass ein Junge plötzlich erfährt, dass er zaubern kann und auf eine Zauberschule geht.

Ein geschütztes Werk wird aus einer Idee erst dann, wenn man sie in eine konkrete Form bringt, also einen Text formuliert, einen Film dreht und so weiter. Es ist nicht nötig, sein Werk irgendwo anzumelden. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch, ohne dass der Autor oder die Autorin etwas dazu tun muss.

Copyright oder Urheberrecht

In der Umgangssprache wird oft der Begriff "Copyright" synonym zu "Urheberrecht" gebraucht. Rechtlich gesehen ist das aber falsch. Copyright ist die Bezeichnung für die gesetzlichen Regeln zum Schutz des Autors im angloamerikanischen Raum. Das deutsche Urheberrecht und das angloamerikanische Copyright unterscheiden sich in vielen Punkten.

Grundsätzlich steht beim deutschen Urheberrecht, wie der Name schon sagt, der Urheber im Mittelpunkt, während es beim Copyright mehr um die Verwertungsrechte geht. Copyright nimmt stärker auf kommerzielle Interessen, also die der Verlage, Rücksicht, während das Urheberrecht auch ein Persönlichkeitsrecht ist, das die ideellen Interessen des Urhebers an seinem Werk schützen soll.

Bis 1989 war es in den USA notwendig, sein Werk in ein zentrales Register eintragen zu lassen, um das "Copyright" wahrnehmen zu können. Zusätzlich musste das Copyright-Zeichen © mit Jahr und Namen angebracht werden. 1989 traten die USA der Berner Übereinkunft bei, einem internationalen Urheberrechtsvertrag. Seitdem ist diese Anmeldung nicht mehr nötig, genauso wenig wie in Deutschland. Das Copyright-Zeichen hat also inzwischen keine rechtliche Bedeutung mehr. Trotzdem wird es auch hierzulande oft als Hinweis verwendet, dass das damit versehene Werk urheberrechtlich geschützt ist und wer die Rechte daran besitzt. Grundsätzlich funktioniert das Urheberrecht nach dem "Territorialitätsprinzip". Das bedeutet, dass in jedem Land das jeweilige nationale Recht gilt – in Deutschland also das hiesige Urheberrecht. In Zeiten des Internet wird das oft problematisch – wenn Daten und Informationen aus der ganzen Welt angefordert werden können, ist es schwierig, auf Länder- und Rechtsgrenzen zu achten.

Vor allem Anbieter von Internetdienstleistungen können nicht auf alle Rechtsprechungen der Welt Rücksicht nehmen. Die nationalen Gesetze sind allerdings nicht völlig unabhängig voneinander: Es gibt internationale Abkommen und Organisationen, die weltweit die Gesetze zum geistigen Eigentum koordinieren. Die wichtigste ist die WIPO – die World Intellectual Property Organization. Dort verhandeln die Mitgliedsstaaten darüber, wie sich das Urheberrecht international entwickelt. Was bedeutet das alles in der Praxis?

Privatkopie

Der Gesetzgeber erlaubt für private Zwecke, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Diese Ausnahme nennt man auch die "Privatkopie-Schranke". Es gibt noch viele andere Schranken im Urheberrechtsgesetz, zum Beispiel für Unterrichtszwecke, Bibliotheken oder die Tagesberichterstattung. Sonst wären viele alltägliche Nutzungshandlungen nur schwer möglich. So dürfte man keine Seite aus einem Buch kopieren, ohne vorher den Autor zu fragen, oder ein Lied auf eine CD brennen, ohne die Erlaubnis der Band einzuholen.

Die Privatkopie-Ausnahme erlaubt es, für sich selbst und für Freunde und Familienangehörige Kopien anzufertigen. Oft hört man, dass man nicht mehr als sieben Privatkopien machen darf. Diese Zahl hat der Bundesgerichtshof einmal in einem Urteil genannt. Sie ist aber keine starre Grenze, sondern kann nur als ungefährer Anhaltspunkt verstanden werden – im Gesetz selbst ist keine Zahl angegeben.

Privatkopien darf man nur anfertigen, wenn das Original, also die CD oder DVD, nicht kopiergeschützt ist, denn solche "technischen Maßnahmen" – so nennt das Gesetz den Kopierschutz – sind nach dem Urheberrechtsgesetz gegen Umgehung geschützt. Das hat Folgen für die private Nutzung: Filme auf DVD gibt es zum Beispiel so gut wie gar nicht mehr ohne Kopierschutz. DVDs zu kopieren ist daher fast immer verboten.

Noch mal anders steht die Sache bei Computerprogrammen und -spielen. Von diesen darf man laut Gesetz nur eine Sicherheitskopie anfertigen. Wenn man ein Spiel oder ein Programm weitergibt – etwa verkauft oder verschenkt – dann muss man die Sicherheitskopie entweder mitgeben oder vernichten. Es gibt aber Programme, die unter Lizenzen freigegeben sind, die eine Weitergabe ausdrücklich erlauben. Das sind etwa Open-Source-, Shareware- oder Freeware-Programme, die explizit in ihren Lizenzbedingungen erlauben, dass man sie kopiert und weitergibt (mehr dazu im Dossier-Text Lizenzen).

Filesharing, Filehoster und Streaming-Seiten

Illegale Downloads sind ein kontroverses Thema. Glaubt man der Film- und Musikindustrie, sind sie (zusammen mit dem CD-Brennen) dafür verantwortlich, dass im Vergleich zu den 1990er Jahren der Umsatz an Tonträgern um fast die Hälfte gesunken ist. Andere Beobachter sehen verschiedene Gründe für den Umsatzrückgang – schlechte Geschäftsentscheidungen, geänderte Interessen der Verbraucher, veränderte Nutzungsgewohnheiten und ähnliches. Mit der letzten große Reform des Urheberrechts – dem "zweiten Korb", der Anfang 2008 in Kraft trat (siehe Dossier-Text Grundlage "Reformen des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft") – ist das Herunterladen von Dateien nicht zulässig, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" online gestellt wurde. Es ist allerdings klar, dass es nicht immer einfach ist, zu entcheiden, ob ein Song rechtswidrig online gestellt wurde oder nicht: immerhin bieten viele Bands selbst MP3-Dateien zum Download an und stellen ihre Songs zum Teil auch in Tauschbörsen ein. Bei Filmen mag das offensichtlicher sein – ein Film, der gerade im Kino angelaufen ist, wird in den meisten Fällen nicht legal in einer Tauschbörse oder auf einem Streaming-Host angeboten werden können. (Mehr zum Thema Streaming und Filehosting gibt es in den Dossier-Texten "Streams zwischen Youtube und kino.to" und "Filesharing und Filehoster")

Wenn man selbst zum Urheber wird

Es ist nicht nur einfacher geworden Musik zu kopieren, seit es Computer in (fast) jedem Haushalt gibt. Auch die eigene Kreativität kann ganz anders ausgelebt werden: Man kann selbst Musik produzieren, Texte veröffentlichen und Webseiten bauen, seine Fotos und Videos bearbeiten, online stellen und vieles mehr. Dabei ist es sehr einfach, die Werke anderer Leute zu verwenden – schnell mal einen Video seiner Lieblingsband auf Facebook zu posten oder den Reisebericht im Blog mit den Fotos professioneller Fotografen aufzupeppen. Dabei muss man jedoch aufpassen. Wie schon erläutert, sind die Werke – Bilder, Texte, Musik und so weiter – das geistiges Eigentum des jeweiligen Schöpfers und jemand anders darf sie nur dann online stellen, wenn er oder sie eine explizite Erlaubnis dazu hat. Ansonsten begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Ausnahmen bestehen für solche Fälle meist nur für die private Nutzung. Und Online-Angebote sind im Sinne des Gesetzes in der Regeln nicht privat, sondern finden in der Öffentlichkeit statt. Facebook und soziale Netzwerke sollten man dabei als öffentlich ansehen, denn auch wenn man die Privatsphäre-Einstellungen sehr restriktiv ausgelegt hat, kann man schwer kontrollieren, was Freunde etwas mit dem Foto machen.

Die Rechtfragen hierbei sind komplex: Ist es illegal, wenn man Youtube-Videos über die Einbetten-Funktion auf der eigenen Seite postet? Wie erkenne ich, dass etwas offensichtlich rechtswidrig im Netz steht? Denn dann darf ich es nicht weiterverbreiten. Wer ist dann verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung? Derjenige, der das Video bei Youtube hochgeladen hat, oder der, der es geteilt hat? Diese Fragen werden in der Praxis entschieden – und nicht immer zur Zufriedenheit aller. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann man nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz fremde Werke nutzen kann. Eine davon ist das das Zitat. Wenn man sich wissenschaftlich oder journalistisch mit einem Werk auseinandersetzen will, darf man aus ihm zitieren. Man muss sich dabei allerdings an einige Regeln halten: Belegen, von wem und woher das Zitat stammt, nicht mehr zitieren als notwendig, und vor allem sich in seinem eigenen Werk mit dem zitierten auseinandersetzen. Etwas einfach nur zur Illustration, zur Verschönerung beigeben, ist nicht zulässig.

Auch sogenannte "freie Benutzungen" sind möglich. Dabei lässt man sich von einem anderen Werk inspirieren, das Ergebnis weicht aber so stark vom Original ab, dass es ein ganz neues, eigenes Werk darstellt. Sowohl bei Benutzungen als auch Zitaten ist es wichtig, dass man etwas Eigenes schafft und das ursprüngliche Material lediglich zur Unterstützung verwendet.

Problematisch wird es bei Musik. In den letzten zwanzig Jahren hat sich eine Praxis entwickelt, die neue Musik aus dem Material vorangegangener Künstler erzeugt: Samplen. Ein Sample ist ein kurzer Ausschnitt aus einem bestehenden Musikstück, der in einen neuen Kontext gestellt wird. Theoretisch könnte man argumentieren, dass es sich dabei um ein Musikzitat handelt, in der Praxis jedoch ist es fast niemals erlaubt, Samples ohne Erlaubnis – eine sogenannte Lizenz – der Original-Komponisten und -Musiker (oder deren Rechteinhabern) zu benutzen. Bei kommerzieller Pop-Musik kann dies, je nach Verwendungszweck, teuer und vor allem aufwändig werden.

Das Thema der Benutzung fremden Materials wird ausführlicher in dem Dossier-Text "Mashups, Remixes, Samples" behandelt. Es gibt allerdings auch Musik, die unter "freien Lizenzen" steht. Mit ihnen stellt der Autor sein Werk der Allgemeinheit zur Verfügung. Er oder sie kann dabei auf verschiedene Modelle zurückgreifen, und verschiedene Grade der Freigabe wählen. Mehr dazu gibt es im Dossier-Text Lizenzen.

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

Artikel

Streams zwischen Youtube und kino.to

Fernsehen und Video verschmelzen immer mehr im Netz. Das Angebot reicht von Videoplattformen wie Youtube über die Mediatheken der Fernsehsender bis hin zu illegalen Seiten in der Nachfolge von…

Artikel

Mashups, Remixes, Samples

Collage, Recycling, Sample, Remix oder Mashup sind viele Bezeichnungen dafür, aus bestehendem Material etwas Neues zu machen. Folgt man dem Urheberrecht, ist das nur in ganz engem Rahmen erlaubt –…

Artikel

Nutzer und das Urheberrecht

Ob Privatkopie, Remix, Upload oder Download – viele alltägliche Handlungen werden vom Urheberrecht geregelt. Was dürfen Nutzer mit kulturellen Gütern machen, was nicht?

Interview

Sand im DVD-Brenner

Über 20 Tonnen Raubkopien lagern in der Asservatenkammer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). 1984 wurde der Zusammenschluss von Film- und Videospiel-Herstellern…

Interview

Geistiges Eigentum verpflichtet

Es braucht Aufklärung und eine Debatte über Wert, Grenzen und soziale Pflichten des geistigen Eigentums – denn das berührt uns als Verbraucher mittlerweile täglich, so Patrick von Braunmühl.

Interview

Wissen zu angemessenen Bedingungen

Bibliotheken sind zentrale öffentliche Dienstleister der Wissensgesellschaft. Die Vorsitzende des Bibliothekenverbandes Gabriele Beger erläutert im Interview, wie das Urheberrecht die Interessen von…