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Migrationspolitik – Mai 2019 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Mai 2019

Vera Hanewinkel

/ 8 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Mai 2018, Pressekonferenz im bayerischen Innenministerium zur bayerischen Einbürgerungsstatistik 2017: Ein neuer deutscher Staatsbürger hält einen Zettel mit dem Eid auf die Verfassung. (© picture-alliance/dpa)

Zahl der Asylanträge weiter rückläufig

Im April nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 12.353 Externer Link: Asylanträge entgegen: 10.488 Erstanträge und 1.865 Folgeanträge. Insgesamt registrierte das BAMF in den ersten vier Monaten des Jahres Interner Link: 51.370 Erstanträge und 8.519 Folgeanträge auf Asyl. Die Gesamtzahl der Asylanträge belief sich folglich auf 59.889 Anträge und lag damit 6,4 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum (Jan.-April 2018: 63.972 Asylanträge). Die meisten Asylsuchenden kamen aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Irak und Interner Link: Nigeria. 20,3 Prozent der Erstantragstellenden waren in Deutschland geborene Interner Link: Kinder im Alter von unter einem Jahr. 42,3 Prozent der Personen, die erstmals einen Asylantrag in Deutschland stellten, Interner Link: waren Frauen. Insgesamt entschied das BAMF in den ersten vier Monaten des Jahres über 74.408 Asylanträge. Die Interner Link: Gesamtschutzquote belief sich auf 37,2 Prozent und lag damit etwas höher als im Vorjahreszeitraum (32,5 Prozent). 15 Prozent der Asylverfahren (11.149) wurden dem Interner Link: Dublin-Verfahren zugeordnet: Demnach ist ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig. Zwischen Januar und April wurden 2.783 Personen in andere Mitgliedstaaten überstellt. Im selben Zeitraum nahm Deutschland 1.958 Asylsuchende aus anderen Mitgliedstaaten auf. 53.004 Asylverfahren warteten Ende April noch auf eine Entscheidung des BAMF.

Neues Programm zur Flüchtlingsaufnahme

Seit Anfang Mai gibt es in Deutschland ein neues Programm zur Flüchtlingsaufnahme: Über das Pilotprojekt "Neustart im Team" (NesT) können 500 Schutzsuchende aufgenommen werden. Die Aufnahme einer oder eines Schutzsuchenden ist möglich, wenn sich mindestens fünf Personen (sogenannte Mentoren) dazu verpflichten, die Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung zu tragen. Zudem müssen sie sich bereiterklären, die Schutzsuchenden beim Ankommen und der Interner Link: Integration in Deutschland zu unterstützen. Entwickelt wurde das Projekt unter Beteiligung von Wohlfahrts- und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Caritas und Diakonie. Es baut auf Erfahrungen aus Kannada auf: Dort können sich Privatpersonen und zivilgesellschaftliche Initiativen bereits seit 1976 im Rahmen des Externer Link: "Private Sponsorship of Refugee Program" an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen. Inzwischen spielt in Kanada der durch zivilgesellschaftliche Akteure finanzierte Flüchtlingsschutz eine größere Rolle als die staatlich finanzierte Flüchtlingsaufnahme: 2017 nahm das Land Externer Link: 26.980 Flüchtlinge (Refugees) auf. 62 Prozent davon wurden über private Flüchtlingspatenschaften aufgenommen.

Im Dezember 2016 riefen die kanadische Regierung, das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) und andere Partner die Externer Link: Global Refugee Sponsorship Initiative (GRSI) ins Leben. Sie zielt darauf, andere Länder zu motivieren, ebenfalls Programme zu privaten Flüchtlingspatenschaften aufzulegen. Deutschland sammelte bereits Interner Link: im Rahmen der Humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes und der Länder für syrische Flüchtlinge Erfahrungen mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Flüchtlingsaufnahme: In Deutschland lebende Verwandte syrischer Staatsangehöriger konnten die Aufnahme eines syrischen Flüchtlings beantragen, wenn sie sich bereiterklärten, sämtliche Kosten für den Lebensunterhalt zu übernehmen. Mittels dieser sogenannten "Verpflichtungserklärungen" (nach §68 AufenthG) versuchen auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie Externer Link: Flüchtlingspaten Syrien e.V. Schutzsuchende auf sicherem Wege nach Deutschland zu bringen.

Zahl der in Deutschland lebenden EU-Ausländer steigt – Zahl der Deutschen im EU-Ausland auch

Immer mehr Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten leben in Deutschland. Das zeigt eine vom Externer Link: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vorgenommene Auswertung des Ausländerzentralregisters. Demnach hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden EU-Ausländer innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt – von 2,4 Millionen im Jahr 2008 auf rund 4,8 Millionen im Jahr 2018. Damit sind etwa 44 Prozent aller in der Bundesrepublik lebenden Zugewanderten Staatsangehörige eines anderen EU-Landes. Vor allem für EU-Bürger aus Ost- und Südeuropa ist Deutschland ein beliebtes Zielland. So bilden Menschen aus Polen (860.000), Rumänien (696.000), Italien (644.000), Kroatien (396.000) und Griechenland (363.000) die größten Gruppen zugewanderter Unionsbürger.

Parallel zur gestiegenen Zuwanderung von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland ist auch die Zahl der Deutschen gestiegen, die im EU-Ausland leben. Hatten 2010 rund 527.000 deutsche Staatsangehörige ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland, so waren es Externer Link: nach Angaben des europäischen Statistikamts (Eurostat) 2018 rund 895.000. Deutsche Staatsangehörige bilden damit hinter Rumänen (3,4 Millionen), Polen (2,6 Millionen), Italienern (1,6 Millionen) und Portugiesen (1,2 Millionen) die fünftgrößte Gruppe von Interner Link: EU-Binnenmigranten. Das beliebteste Zielland deutscher Staatsangehöriger ist dabei Österreich, Externer Link: wo 2018 fast 187.000 Deutsche lebten. Auf den Plätzen zwei und drei folgen das Vereinigte Königreich (156.000) und Spanien (139.000).

Insgesamt machten 2017 laut Externer Link: Eurostat 1,3 Millionen Unionsbürger von ihrem Recht der Niederlassungsfreiheit Gebrauch und zogen von einem in ein anderes EU-Mitgliedsland. Am 1. Januar 2018 lebten 17,6 Millionen Personen mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Staates in einem anderen EU-Land.

EuGH-Urteil: Straftätern kann Flüchtlingsstatus entzogen werden – Schutz aber nicht

Personen, die als Flüchtlinge anerkannt worden sind, aber schwere Straftaten begehen, kann der Flüchtlingsstatus entzogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Externer Link: entschieden (AZ: C-391/16, C-77/17 und C-78/17). Allerdings bedeutet das nicht, dass sie zwangsläufig anschließend abgeschoben werden können. Solange ihnen im Herkunftsland Folter oder andere Gefahren für Leib und Leben drohen, dürfen sie nicht dorthin zurückgeführt werden. Der Entzug des Flüchtlingsstatus kann allerdings bedeuten, dass die Betroffenen im Aufnahmeland rechtlich schlechter gestellt werden, sie beispielsweise nicht mehr an Integrationsprogrammen teilnehmen dürfen. Ihnen stehen nach Ansicht des EuGH aber trotz der Aberkennung des Flüchtlingsstatus Mindeststandards nach der EU-Grundrechtecharta und der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention zu, da sie weiterhin der Interner Link: Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention entsprächen. Hintergrund des Urteils waren Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien bzw. Tschechien wegen besonders schwerer Straftaten eine rechtliche Anerkennung als Flüchtling verweigert hatten. Gerichte aus beiden Ländern hatten den EuGH daraufhin um eine Klärung gebeten.

Ausgaben des Bundes für Flüchtlingsaufnahme und Verminderung von Fluchtursachen

Der Bund hat 2018 rund 23 Milliarden Euro aufgewendet, um einerseits der Interner Link: Fluchtmigration nach Deutschland entgegenzuwirken und andererseits Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen. Das geht Externer Link: aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Demnach hat die Bundesregierung 7,9 Millionen Euro für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgegeben. Darunter fallen z.B. Projekte, mit denen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen in afrikanischen Staaten generiert und somit Lebensperspektiven "vor Ort" geschaffen werden sollen. Mit weiteren Externer Link: 7,5 Milliarden Euro unterstützte der Bund die Länder und Kommunen bei der Versorgung und Integration Geflüchteter. Die verbleibenden ebenfalls rund 7,5 Milliarden Euro flossen in Maßnahmen, die teilweise nur indirekt mit der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden in Verbindung stehen, etwa Bundeshilfen zum Ausbau der Kinderbetreuung und des sozialen Wohnungsbaus, die der Bevölkerung insgesamt zugutekommen.

Die vom Bund finanzierten Maßnahmen waren auf einem Asylgipfel im September 2015 beschlossen worden, um Länder und Kommunen zu helfen, die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten zu stemmen. Der Deutsche Städtetag hat die Bundesregierung Externer Link: aufgefordert, sich auch über 2019 hinaus an den Flüchtlings- und Integrationskosten zu beteiligen. Ende des Jahres laufen viele der Bundeshilfen zur Beteiligung an den Kosten der Fluchtmigration nach Deutschland aus. Der Städtetag Externer Link: lehnt eine von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgesehene deutliche Kürzung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten auf 1,3 Milliarden Euro ab. Auch die Länder forderten den Bund auf, sich weiter an der Finanzierung von Unterbringung und Integration zu beteiligen. Anfang Juni erzielten Bund und Länder schließlich eine Einigung. Demnach wird sich der Bund 2020 mit 3,35 und 2021 mit 3,15 Milliarden Euro weiter an den Interner Link: Flüchtlingskosten beteiligen.

Externer Link: 2016 hatte der Bund rund 20,3 Milliarden Euro und Externer Link: 2017 20,8 Milliarden Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen und der Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme und -integration ausgegeben.

Mehr türkische Staatsangehörige lassen sich einbürgern

Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland Interner Link: einbürgern lassen, ist Externer Link: nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2018 erstmals wieder gestiegen. Sie war seit 2013 rückläufig. Insgesamt haben rund 16.700 Personen aus der Türkei im Laufe des Jahres die Interner Link: deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Demgegenüber ist die Zahl britischer Staatsangehöriger, die sich für einen deutschen Pass entschieden haben, rückläufig. Hatten sich 2017 noch 7.500 Briten einbürgern lassen, so waren es 2018 nur 6.600 Personen aus Großbritannien. Insgesamt wurden von 2016 bis 2018 rund 17.000 britische Einbürgerungen registriert. In den vorangegangenen 15 Jahren hatten dagegen insgesamt nur 4.800 britische Staatsangehörige die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Den Anstieg der Einbürgerungen erklärte das Statistische Bundesamt mit dem bevorstehenden Externer Link: Brexit, durch den britische Staatsangehörige ihren Status als Unionsbürger und damit auch das Recht auf Niederlassungsfreiheit verlieren könnten. Dieser Sondereffekt scheint sich nun wieder abzuschwächen. Neben Türken und Briten entschieden sich 2018 vor allem polnische (6.220), rumänische (4.325) und irakische Staatsangehörige (4.080) für den deutschen Pass. Insgesamt ließen sich 2018 rund 112.300 ausländische Personen in Deutschland einbürgern – etwa so viele wie im Vorjahr (2017: 112.200 Einbürgerungen).

Europarat kritisiert Ungarns Flüchtlingspolitik

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, hat in einem Bericht über die Externer Link: Menschenrechtssituation in Ungarn die restriktive Asylpolitik des Landes kritisiert. Sie verstoße gegen internationale Menschenrechtsverpflichtungen. Trotz der deutlich gesunkenen Zahl neu ankommender Asylsuchender hält Ungarn den im September 2015 erklärten Notstand weiter aufrecht und kann dadurch die Rechte von Schutzsuchenden beschneiden. Mit Ausnahme von Interner Link: unbegleiteten Kindern unter 14 Jahren, haben Geflüchtete nur eingeschränkte Möglichkeiten, einen Asylantrag zu stellen. Stattdessen werden viele von ihnen nach Serbien abgeschoben oder auf unbestimmte Zeit in Transitzonen inhaftiert. Teilweise werde ihnen dort Nahrung verweigert und Gewalt zugefügt. Die Menschenrechtskommissarin fordert die ungarische Regierung auf, den Notstand zu beenden und die Rechte von Geflüchteten zu achten. Ungarn wies die Kritik an seiner Flüchtlingspolitik zurück. Der Notstand verstoße nicht gegen EU- oder internationales Recht. Die EU hatte bereits im September 2018 ein Strafverfahren gegen Ungarn eingeleitet, weil das Land systematisch die demokratischen Grundwerte der Europäischen Union verletze. Auch das UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) und Menschenrechtsorganisationen haben Ungarns restriktive Asylpolitik wiederholt kritisiert.

Zahl der weltweiten Binnenvertriebenen steigt

Weltweit steigt die Zahl der Menschen, die innerhalb ihrer Heimatländer auf der Flucht sind. Externer Link: Laut einem Bericht des Beobachtungszentrums für interne Vertreibung (International Displacement Monitoring Centre, IDMC) gab es Ende 2018 allein 41,3 Millionen Interner Link: Binnenvertriebene, die innerhalb ihrer Länder vor Konflikten und Gewalt ausgewichen waren. Die meisten dieser Binnenvertriebenen lebten in Interner Link: Syrien (6,1 Millionen), Interner Link: Kolumbien (5,8 Millionen) und der Interner Link: Demokratischen Republik Kongo (3,1 Millionen). Neben Gewaltkonflikten bilden auch Naturkatastrophen einen zentralen Grund für interne Fluchtbewegungen. Allein im Jahr 2018 wurden laut IDMC weltweit 28 Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen. 10,8 Millionen davon wichen vor gewaltsam ausgetragenen Konflikten aus. Weitere 17,2 Millionen Menschen verließen aufgrund von plötzlich auftretenden Naturkatastrophen (vorübergehend) ihre Heimatorte. Insgesamt waren 148 Länder von internen Fluchtbewegungen betroffen.

In vielen Staaten überschneidet sich die Flucht vor Gewaltkonflikten Interner Link: mit der Suche nach Schutz vor Naturkatastrophen und den Folgen des Klimawandels. Die Fluchtgründe lassen sich oft nicht eindeutig voneinander trennen. Anders als Menschen, die vor Krieg und Verfolgung ins Ausland fliehen und dort als Flüchtlinge anerkannt und geschützt werden können, gibt es kein der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention vergleichbares internationales Vertragswerk zum Schutz von Binnenvertriebenen. Für den Schutz dieser Menschen sind die Staaten zuständig, in denen sie sich befinden. Diese sind dazu aber häufig nicht in der Lage – nicht zuletzt, weil viele von ihnen als Interner Link: "fragile Staaten" eingestuft werden müssen.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de