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Migrationspolitik November 2019 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik November 2019

Vera Hanewinkel

/ 7 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Flüchtlinge auf der Insel Samos in Griechenland. Die griechische Regierung will die drei größten Flüchtlingslager auf den ägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos schließen. (© picture-alliance/AP)

Die Hälfte der Asylantragstellenden ist minderjährig

50 Prozent der Personen, die im Zeitraum Januar bis November 2019 einen Erstantrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben, waren minderjährig. Das geht aus einem Externer Link: Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Demnach wurden in den ersten elf Monaten des Jahres insgesamt 133.324 Erstanträge gestellt, rund die Hälfte davon von Personen unter 18. 22 Prozent (bzw. 29.325) der Asylerstanträge stammten dabei von Interner Link: in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. 73,7 Prozent der Erstantragstellenden waren jünger als 30 Jahre.

Neben den Erstanträgen nahm das BAMF zwischen Januar und November 21.732 Folgeanträge entgegen. Die Interner Link: Gesamtzahl der Asylanträge belief sich damit auf 155.056. Das waren 10,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Im November wurden 10.263 Erstanträge und 1.833 Folgeanträge auf Asyl beim BAMF registriert. Die meisten Erstantragstellenden kamen aus Interner Link: Syrien (2.679), Interner Link: Irak (957) und der Interner Link: Türkei (778). Insgesamt traf das BAMF im November 14.136 Entscheidungen über Asylverfahren. In 5.688 Fällen gewährte die Behörde einen Interner Link: Schutzstatus. Damit lag die Gesamtschutzquote im November bei 40,2 Prozent und damit etwas höher als im Zeitraum Januar bis November (38 Prozent).

7.206 Dublin-Überstellungen in den ersten zehn Monaten

Im Zeitraum Januar bis Oktober 2019 überstellte Deutschland im Rahmen des Interner Link: Dublin-Verfahrens in Externer Link: 7.206 Fällen Asylantragstellende an andere EU-Mitgliedstaaten, weil sich herausgestellt hatte, dass diese für das Asylverfahren verantwortlich waren. Insgesamt richtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den ersten zehn Monaten des Jahres allerdings 41.899 Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten. In 25.692 Fällen stimmten diese einer Übernahme der asylsuchenden Person auch zu. Die Interner Link: Überstellungen konnten in den meisten Fällen (18.486) dann aber nicht innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt werden. Die Externer Link: Dublin-Verordnung sieht (in Artikel 29) vor, dass Überstellungen in der Regel innerhalb von sechs Monaten erfolgen müssen. Geschieht dies nicht, wird der Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, in dem sich die schutzsuchende Person aufhält.

Auch an Deutschland wurden Übernahmeersuchen anderer Mitgliedstaaten gerichtet. In den ersten zehn Monaten des Jahres waren es insgesamt 20.170. In 12.473 Fällen stimmte Deutschland den Überstellungen zu. Tatsächlich erfolgten 5.033 Überstellungen in die Bundesrepublik. Das Dublin-System wird nicht zuletzt wegen seines hohen bürokratischen Aufwands sowohl von zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch aus politischer Sicht als gescheitert kritisiert. Bislang konnten sich die EU-Mitgliedstaaten allerdings nicht auf eine Reform einigen. Darum will sich nun die neue EU-Kommission bemühen. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass das Asylverfahren in der Regel in dem Dublin-Vertragsstaat durchgeführt werden muss, den ein Asylsuchender als erstes betreten hat.

45 Verfahren gegen Clankriminalität

2018 wurden in Bund und Ländern 45 Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) erfasst, die kriminellen Mitgliedern "ethnisch abgeschotteter Subkulturen" (sogenannte Clankriminalität) zugeordnet werden. Das geht aus dem Externer Link: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2018 des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. Damit machten 2018 solche Verfahren 8,4 Prozent aller Ermittlungsverfahren gegen OK aus. Die Mehrzahl der Verfahren in Zusammenhang mit Clankriminalität richtete sich dabei gegen Gruppierungen arabischstämmiger (24), westbalkanstämmiger (8) und türkeistämmiger (3) Herkunft. Insgesamt wurden im Rahmen der 45 Verfahren gegen Clankriminalität 654 Tatverdächtige ermittelt, darunter 152 libanesische, 148 deutsche, 54 syrische und 52 türkische Staatsangehörige. Die Clankriminalität bezog sich vor allem auf die Bereiche Rauschgifthandel/-schmuggel (23 Verfahren) und Eigentumsdelikte (12 Verfahren). BKA-Präsident Holger Münch, verwies zudem auf eine steigende Anzahl "tatverdächtiger Zuwanderer" in OK-Ermittlungsverfahren, die bundesweit im Bereich der organisierten Kriminalität gegen kriminelle arabische Clans geführt würden.

Im November sorgte der Externer Link: Fall des aus dem Libanon stammenden, in Bremen ansässigen und mehrfach verurteilten Clanchefs Ibrahim Miri für Schlagzeilen. Miri war am 10. Juli 2019 in den Libanon abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt worden. Er tauchte jedoch am 30. Oktober wieder in Deutschland auf, erstattete Selbstanzeige wegen illegaler Einreise und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde vom BAMF als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Miri darf daher sofort wieder abgeschoben werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) reagierte mit einem Erlass auf die Wiedereinreise Miris: Menschen mit einer Einreisesperre dürfen demnach zukünftig an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden – selbst dann, wenn sie Asyl beantragen wollen. Zudem verstärkt die Bundespolizei ihre Kontrollen in Grenzgebieten. Seehofer will sich auch dafür einsetzen, dass Ausländer, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt sind, für die Dauer eines möglichen Asylverfahrens inhaftiert werden können.

Deutschland will 2020 erneut Flüchtlinge über UN-Programm aufnehmen

Deutschland will auch im kommenden Jahr in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Erstzufluchtsstaaten aufnehmen. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission laut Medienberichten mit, für das sogenannte Interner Link: Resettlement-Programm 2020 insgesamt 5.500 Plätze bereitstellen zu wollen. Das entspricht in etwa der aktuellen Zahl: Für 2018 und 2019 hatte die Bundesregierung zugesagt, insgesamt 10.200 Menschen über das Resettlement-Programm aufzunehmen. Rund Externer Link: 6.200 davon waren bis Mitte Oktober 2019 in Deutschland eingetroffen. Von den 5.500 im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden Resettlement-Plätzen entfallen 3.000 auf die humanitäre Aufnahme von syrischen Flüchtlingen, die im Rahmen der Interner Link: EU-Türkei-Vereinbarung in der EU aufgenommen werden. Diese sieht vor, dass die Türkei Geflüchtete zurücknimmt, die über ihr Territorium illegal nach Griechenland gelangt sind. Im Gegenzug nimmt die EU über den Weg des Resettlements die gleiche Zahl an Interner Link: syrischen Flüchtlingen aus der Türkei auf.

Weitere 1.900 der 5.500 Resettlement-Plätze entfallen auf Aufnahmeprogramme des Bundes, 200 weitere entfallen auf das Externer Link: Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins. 400 Menschen können im Rahmen des staatlich-zivilgesellschaftlichen Aufnahmeprogramms "Externer Link: Neustart im Team" (NesT) aufgenommen werden. Bei diesem Pilotprogramm teilen sich Bund und Zivilgesellschaft die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme und helfen bei der Wohnungssuche, der Finanzierung der Kaltmiete für zwei Jahre sowie bei der gesellschaftlichen Integration.

Türkei schiebt mutmaßliche IS-Anhänger nach Deutschland ab

Die Türkei hat damit begonnen, Personen, die mutmaßlich Bezug zum sogenannten Interner Link: Islamischen Staat (IS) haben, in ihre Heimatländer abzuschieben – auch nach Deutschland. Mitte November landete eine siebenköpfige Familie in Berlin, die dem Interner Link: salafistischen Milieu nahestehen soll. Alle Familienmitglieder bis auf den Vater besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Ob die Familie tatsächlich Bezug zum IS hat(te), ist unklar, ebenso wie die Tatsache, ob sie sich in vom IS-kontrollierten Gebieten in Syrien oder Irak aufgehalten hat. Die Familie steht nun ebenso unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden wie weitere mutmaßliche männliche und weibliche IS-Anhänger, die nach Deutschland abgeschoben wurden. Die Bundesregierung forderte von der Türkei geregelte Verfahren zur Rückführung deutscher Staatsangehöriger. Für die Sicherheitsbehörden sei es wichtig, dass die Identität der Betroffenen geklärt sei, damit sie eine Einschätzung der Interner Link: Gefährdung, die von ihnen ausgehen könnte, vornehmen könnten. Einige der mutmaßlichen IS-Mitglieder waren von der Türkei im Zuge ihrer Offensive gegen die kurdischen YPG-Milizen in Nordsyrien festgenommen worden.

Nach Angaben des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sind derzeit 1.149 Männer und Frauen mit IS-Bezug in der Türkei inhaftiert, darunter 737 ausländische Staatsangehörige. Die Türkei kritisiert europäische Staaten, die sich weigern, eigene Staatsangehörige, die sich dem IS angeschlossen haben, zurückzunehmen. Auch die kurdische YPG, die in Syrien vom IS kontrollierte Gebiete zurückerobert und IS-Anhänger und -anhängerinnen festgesetzt hatte, rief in der Vergangenheit die Herkunftsstaaten mehrfach zur Rückholung ihrer Staatsangehörigen auf. Die deutsche Bundesregierung konnte sich auf diesen Schritt bislang allerdings nicht einigen.

Türkei: Kooperationsanwalt des Auswärtigen Amtes verhaftet

In der Türkei ist der Anwalt Yilmaz S. verhaftet worden, der im Auftrag der deutschen Botschaft in Ankara Informationen über Personen gesammelt hat, die in Deutschland Asyl beantragt haben. So sollten ihre im Asylverfahren getroffenen Aussagen überprüft werden. Auch für die Botschaften der Länder Norwegen, Holland und Schweden soll er gearbeitet haben. Die türkischen Behörden werfen ihm Spionage vor. Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium bezeichneten die Zusammenarbeit mit Kooperationsanwälten in Asylverfahren jedoch als "europaweit gängige Praxis". Da Yilmaz S. türkischer Staatsbürger ist, kann er nicht von Deutschland konsularisch bereut werden. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung soll er nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Besitz sensibler personenbezogener Daten über Asylantragstellende gewesen sein, die nun in die Hände der türkischen Behörden gelangt sind. Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden haben die betroffenen Asylantragstellenden über diesen Vorgang informiert. Beobachter in den Medien werten die Festnahme des Kooperationsanwalts als "Externer Link: diplomatische Kampfansage". In der Vergangenheit hatte Ankara Deutschland immer wieder dazu aufgefordert, Anhänger der Interner Link: Gülen-Bewegung sowie der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK nahestehende Personen an die Türkei auszuliefern.

Griechenland: Regierung will drei Flüchtlingslager auf ägäischen Inseln schließen

Die griechische Regierung will die drei größten Flüchtlingslager auf den ägäischen Inseln Lesbos, Chios und Samos schließen und durch neue Aufnahmeeinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens je 5.000 Menschen ersetzen. In diesen so bezeichneten "Identifikations- und Abreisezentren " sollen vorrangig Personen untergebracht werden, die keine Aussicht auf Asyl hätten und in die Türkei oder ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden sollen. Geflüchtete mit guten Aussichten auf einen Schutzstatus sollen hingegen auf das griechische Festland gebracht werden. Bei den angestrebten neuen Aufnahmeeinrichtungen soll es sich um geschlossene Lager handeln, die die Migranten nicht verlassen dürften. Damit will die Regierung ein deutliches Signal senden: Menschen, die keine Chance auf Asyl haben, sollen sich nicht auf den Weg nach Griechenland machen. Bereits Anfang November hatte das griechische Parlament das Asylgesetz verschärft. Dadurch sollen Asylverfahren beschleunigt und Geflüchtete schneller im Rahmen der Interner Link: EU-Türkei-Vereinbarung in die Türkei abgeschoben werden. Wenn die Asylantragstellenden nicht mit den Behörden zusammenarbeiten, können ihre Asylanträge für unbegründet erklärt werden. Zudem hat das Interner Link: griechische Parlament beschlossen, 20.000 Schutzsuchende von den ägäischen Inseln aufs Festland zu transportieren. Externer Link: Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR hielten sich Mitte November 36.400 Geflüchtete auf den ägäischen Inseln auf. Die dortigen Flüchtlingslager Interner Link: sind heillos überfüllt.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de