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Migrationspolitik – Januar 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Januar 2020

Vera Hanewinkel

/ 7 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Aus Protest gegen die restlos überfüllten Migrantenlager wurde auf den griechischen Inseln ein Generalstreik ausgerufen, Lesbos, 22.01.2020. (© picture-alliance/dpa, Angelos Tzortzinis)

14.187 Asylanträge im Januar

Im Januar nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 12.212 Erstanträge- und 1.975 Folgeanträge auf Asyl Externer Link: entgegen. Damit belief sich die Gesamtzahl der gestellten Interner Link: Asylanträge auf 14.187. Die meisten Erstantragstellenden kamen aus Interner Link: Syrien (3.498 Erstanträge), Interner Link: Irak (1.240) und Interner Link: Afghanistan (881). Das BAMF fällte 15.487 Entscheidungen in Asylverfahren und gewährte dabei in 5.965 Fällen einen Interner Link: Schutzstatus (Gesamtschutzquote: 38,5 Prozent). Die Interner Link: Asylverfahren dauerten im Durchschnitt 6,3 Monate. Die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylverfahren belief sich Ende Januar auf 58.277.

Bundesregierung verabschiedet "Aktionsplan Integration"

Die Bundesregierung hat einen neuen Externer Link: Nationalen Aktionsplan Integration verabschiedet. Mit der sogenannten "Vorintegration" sollen in einem ersten Schritt potenzielle Einwanderer besser auf ein Leben in Deutschland vorbereitet werden, etwa durch Sprach- und Orientierungskurse im Herkunftsland oder Qualifizierungs- und Informationsangebote zum Arbeitsmarkt (z.B. über Möglichkeiten der Anerkennung von Abschlüssen). Das Bundesentwicklungsministerium finanziert in zehn Partnerländern – darunter Afghanistan, Albanien und Marokko – Beratungszentren, die über Chancen und Voraussetzungen der Interner Link: Zuwanderung nach Deutschland informieren, aber auch Risiken von irregulärer Einreise und Verbleib aufzeigen.

Insgesamt orientiert sich der Integrationsplan an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, die von der Vorbereitung auf die Zuwanderung, über die Erstintegration in Deutschland bis hin zum Zusammenhalt reichen. Das Vorhaben, an dem verschiedene Ministerien und Bundesbeauftragte beteiligt sind, soll Anfang März auf dem 11. Integrationsgipfel im Kanzleramt vorgestellt werden. 2007 war auf dem zweiten Integrationsgipfel bereits ein Externer Link: Nationaler Integrationsplan verabschiedet worden, der 2012 durch einen Externer Link: Nationalen Aktionsplan Integration flankiert wurde.

Deutschlands Bevölkerung wächst nur durch Zuwanderung

Die Bevölkerung Deutschlands ist Externer Link: laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes zwischen Ende 2018 und Ende 2019 um rund 200.000 Menschen gewachsen und erreichte mit 83,2 Millionen einen neuen Höchststand. Das Bevölkerungswachstum ist dabei ausschließlich auf Zuwanderung zurückzuführen, da Interner Link: die natürliche Bevölkerungsentwicklung seit 1972 negativ ist, d.h. die Zahl der Gestorbenen die Zahl der Geborenen jedes Jahr übersteigt. Dieses sogenannte Geburtendefizit, das sich 2019 schätzungsweise auf 130.000 bis 170.000 belief, konnte in den meisten Jahren jedoch durch einen positiven Wanderungssaldo, d.h. die Differenz zwischen den Zuzügen nach Deutschland und den Fortzügen ins Ausland, ausgeglichen werden. Da sich dieser jedoch seit Interner Link: 2015 im vierten Jahr in Folge abgeschwächt hat, fiel das Bevölkerungswachstum 2019 deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Der Wanderungssaldo aus Zu- und Fortzügen für 2019 wird auf zwischen +300.000 und +350.000 Personen geschätzt. Die Schätzung zur Interner Link: Bevölkerungsentwicklung beruht auf vorläufigen Zahlen. Die endgültigen Ergebnisse werden im Sommer 2020 veröffentlicht.

Zahl der illegalen Einreisen in die EU gesunken

Die Zahl der an den EU- und Schengen-Außengrenzen entdeckten illegalen Grenzübertritte war 2019 so niedrig wie seit 2013 nicht mehr. Das geht aus einer Meldung der Europäischen Agentur für die Grenz und Küstenwache (Frontex) Externer Link: hervor. Insgesamt registrierte Frontex 2019 etwas über 139.000 illegale Einreisen. Das waren sechs Prozent weniger als im Vorjahr und rund 92 Prozent weniger als Interner Link: im Jahr 2015, als die Frontex den bislang höchsten Wert an illegalen Einreisen erfasste.

Während die Zahl der 2019 entdeckten illegalen Grenzübertritte im westlichen Mittelmeer (2019: 24.000, 2018: 56.800) und im zentralen Mittelmeer (2019: 14.000, 2018: 23.300) gegenüber dem Vorjahr zurückging, stieg sie auf der östlichen, von der Türkei ausgehenden Mittelmeerroute (2019: 82.000, 2018: 55.900) mit rund 46 Prozent deutlich an. Dort erreichten illegale Grenzübertritte im zweiten Halbjahr 2019 den höchsten Wert seit Inkrafttreten der Interner Link: EU-Türkei-Vereinbarung im März 2016. Ein Teil der über diese Route eingereisten Personen setzt ihren Weg über die in Griechenland ihren Ausgangspunkt nehmende Westbalkanroute fort, um nach West- und Nordeuropa zu gelangen. Aktuell steigt dort die Zahl der irregulär reisenden Migrantinnen und Migranten.

Wegen der Interner Link: völlig überfüllten Aufnahmelager auf den griechischen Inseln in der Ägäis kam es im Januar auf Lesbos, Chios und Samos zu einem Generalstreik. Regional- und Kommunalbehörden blieben geschlossen, ebenso die meisten Geschäfte. Die Bürgermeister sowie ein Großteil der Händlerverbände rufen die griechische Regierung auf, die Inseln zu entlasten. Über die Türkei eingereiste Neuankömmlinge sollen nach ihrer Registrierung sofort auf das Festland gebracht werden, so ihre Forderung. Griechenlands Regierung erwägt derweil den Einsatz schwimmender Barrieren, die Menschen daran hindern sollen mit dem Boot von der Türkei aus auf die griechischen Inseln überzusetzen. Die EU-Kommission will prüfen, ob diese Barrieren mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der EU vereinbar wären, da der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet werden müsse.

Neben der Situation in Griechenland rückt auch die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina zunehmend in den Fokus. Kroatien will 2020 dem Schengen-Raum beitreten, wodurch die Kontrollen an den Grenzen zu den benachbarten EU-Staaten Slowenien und Ungarn entfallen und Kroatiens Grenzen mit Bosnien und Herzegowina sowie Serbien zur Interner Link: Schengen-Außengrenze würden. Mehrere tausend Geflüchtete Externer Link: harren unter prekären Bedingungen in Bosnien und Herzegowina aus. Vergangenes Jahr registrierte UNHCR fast 30.000 Flüchtlinge in Bosnien-Herzegowina, für dieses Jahr wird mit einer Verdoppelung dieser Zahl gerechnet. Ein Treffen der EU-Innenminister im kroatischen Zagreb im Januar, bei dem über einen neuen Verteilmechanismus für Flüchtlinge beraten wurde, blieb ohne Ergebnisse.

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Innenminister stand die Umsetzung einer Anfang November vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Externer Link: Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex). Diese stärkt das Mandat von Frontex. Die Grenzschutzagentur soll mehr eigenes Personal, Ausrüstung und Budget erhalten. Interner Link: Bis 2027 sollen der Agentur 10.000 Grenzschutzbeamte unterstellt werden. Sie darf zukünftig eigenständig Rückführungen in die Herkunftsländer durchführen und auch die EU-Anrainerstaaten beim Grenzschutz unterstützen. Die Verordnung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, stärker mit Frontex zu kooperieren und führt Mechanismen ein, um die Beachtung der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts bei Frontex-Operationen besser sicherzustellen.

Klimawandel kann Anspruch auf Asyl begründen

Länder dürfen Menschen nicht abschieben, deren Leben im Herkunftsland durch die Folgen des Klimawandels bedroht ist. Das hat der UN-Menschenrechtsausschuss in einem Urteil Externer Link: entschieden. Ein Kläger aus dem vom Anstieg des Meeresspiegels bedrohten pazifischen Inselstaat Interner Link: Kiribati hatte in Neuseeland vergeblich Asyl beantragt und war 2015 zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Daraufhin hatte er beim UN-Menschenrechtsausschuss Beschwerde eingelegt, mit der Begründung, dass seine Rückführung nach Kiribati gegen sein Recht auf Leben verstoße.

Zwar wurde die Beschwerde abgelehnt, da die Regierung von Kiribati Maßnahmen ergriffen habe, um die Bürger zu schützen. In seinem Urteil betonte der UN-Menschenrechtsausschuss aber, dass das Interner Link: Recht auf Asyl grundsätzlich nicht verwehrt werden darf, wenn das Leben von Asylsuchenden im Herkunftsland aufgrund plötzlich eintretender Naturkatastrophen (wie z.B. Überflutungen) oder langsamer umweltverändernder Prozesse (wie z.B. Versalzung von Böden oder Anstieg des Meeresspiegels) gefährdet sei. Bislang haben Personen, die sich aufgrund von Umweltveränderungen gezwungen sehen, ihr Herkunftsland zu verlassen, Interner Link: kaum eine Chance als Flüchtling anerkannt zu werden, da in den meisten Fällen die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention nicht greift.

EU-teilfinanziertes Flüchtlingslager in Libyen überfüllt

Ein Aufnahmelager für Flüchtlinge in Libyen, das teilweise von der EU finanziert wird, muss wegen Überfüllung teilgeräumt werden. Das haben Recherchen des ARD-Magazins Panorama ergeben. Die sogenannte "Externer Link: Gathering and Departure Facility" in Tripolis wurde im Dezember 2018 eröffnet und wird vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) verwaltet. Das Lager ist Teil der Interner Link: Zusammenarbeit der EU mit dem Regime in Libyen, die unter anderem das Ziel verfolgt, die Migration von Schutzsuchenden über das Mittelmeer nach Europa einzudämmen.

Flüchtende, die vor der libyschen Küste von der mit Mitteln der EU ausgerüsteten libyschen Küstenwache aufgegriffen werden, können in dieses Lager gebracht werden. Es sollte eine Alternative zu den von der libyschen Regierung und rivalisierenden Milizen betriebenen Haftlagern sein, in denen Flüchtlinge und Migranten schweren Menschenrechtsverletzungen wie Vergewaltigungen, Folter und Menschenhandel ausgesetzt sind. Nun herrschen aber auch im EU-finanzierten Aufnahmelager desolate Zustände, weil immer mehr Menschen in dieses Lager drängen. UNHCR bietet nun denjenigen, die bereit sind, das Lager freiwillig verlassen, ein "Hilfspaket" an, das vor allem Bargeld in Höhe von rund 280 Euro enthält.

Außerhalb des Lagers müssen Schutzsuchende allerdings massiv um ihre Sicherheit fürchten. Seit dem Sturz des langjährigen Diktators Muammar al-Gaddafi 2011 Interner Link: ringen in Libyen verschiedene Gruppierungen um die Macht. Zentral ist dabei der Externer Link: bewaffnete Konflikt zwischen der seit Dezember 2015 amtierenden und von der UN anerkannten Einheitsregierung und Kampfeinheiten des Generals Chalifa Haftar, der vor allem den Osten des Landes kontrolliert aber auch Tripolis bedroht.

Nach Angaben von UNHCR waren mit Stand 24. Januar 2020 in Libyen 343.180 Interner Link: Binnenvertriebene und 46.913 Interner Link: Flüchtlinge und Asylsuchende Externer Link: registriert. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) Externer Link: beziffert die Zahl der sich insgesamt in Libyen aufhaltenden Migranten auf 636.426 (Stand: 31.10.2019).

USA schicken zehntausende Migranten zurück nach Mexiko

In den vergangenen zwölf Monaten haben die USA mehr als 62.000 Migranten ohne gültige Aufenthaltserlaubnis nach Mexiko zurückgeschickt. Die Rückführungen erfolgten im Rahmen der sogenannten Externer Link: Migrantenschutzprotokolle (MPP), die die USA im Januar 2019 in Kraft gesetzt hatten. Auf dieser Grundlage werden ausländische Staatsangehörige, die auf dem Landweg über Mexiko in die USA einreisen aber keinen eindeutigen Anspruch auf ein Bleiberecht haben, nach Mexiko zurückgeschickt. Dort müssen sie auf ihre Anhörung vor dem zuständigen US-Einwanderungsgericht warten, das darüber entscheidet, ob sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Menschen aus Ländern des sogenannten "Nördlichen Dreiecks" (Interner Link: Guatemala, Honduras und El Salvador), die auf der Flucht vor Gewalt und Armut in ihren Herkunftsländern über Interner Link: Mexiko in die USA fliehen. Nachdem die US-Regierung mit Strafzöllen auf alle Einfuhren aus Mexiko gedroht hatte, willigte die mexikanische Regierung im Interner Link: Juni 2019 ein, seine Grenzen stärker zu sichern, u.a. durch den Einsatz von Soldaten und einem härteren Vorgehen gegen Schlepper. Zudem willigte das Land ein, Menschen aus Zentralamerika zurückzunehmen, die in den USA Asyl beantragen wollen.

Im Zuge dieser Politik ist die Zahl der illegalen Übertritte der Grenze zwischen den USA und Mexiko deutlich zurückgegangen. Während die US-Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection im Mai 2019 144.116 Festnahmen an der Grenze im Südwesten der USA registrierte, waren es im Dezember 40.620. Trotzdem schließen sich in Zentralamerika weiterhin tausende Menschen zu sogenannten Interner Link: Karawanen (caravanas) zusammen und versuchen gemeinsam die mexikanische Grenze zu überwinden, um in die USA zu gelangen. Allein im Januar Externer Link: starben 11 Menschen an der US-Mexiko-Grenze.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche Rechte (Interner Link: UN-Zivilpakt) und ist dabei auch für Individualbeschwerden von Bürgern zuständig, die sich in ihren bürgerlichen oder politischen Rechten verletzt sehen

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de