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Migrationspolitik – Dezember 2020 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – Dezember 2020

Vera Hanewinkel

/ 7 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

Flüchtling im abgebrannten Flüchtlingslager Lipa in Bosnien und Herzegowina, 29.12.2020. Einen Tag vor Weihnachten ist das Flüchtlingslager Lipa abgebrannt. (© picture-alliance/AP, Kemal Softic)

Zahl der Asylanträge auf niedrigstem Stand seit 2012

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge ist 2020 Externer Link: auf den niedrigsten Stand seit 2012 gesunken. Insgesamt nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahresverlauf 122.170 Asylanträge entgegen. Dies entspricht einem Rückgang um 26,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (165.938 Asylanträge) und um 83,6 Prozent im Vergleich zu 2016, als mit 745.545 Erst- und Folgeanträgen Interner Link: die höchste Zahl an Asylanträgen in der Geschichte der Bundesrepublik registriert wurde.

Die Zahl der 2020 gestellten Asylanträge setzt sich aus 102.581 Erstanträgen und 19.589 Folgeanträgen zusammen. Die meisten Erstantragstellenden kamen aus Interner Link: Syrien (36.433), Interner Link: Afghanistan (9.901) und Interner Link: Irak (9.846). 26.520 (25,9 Prozent) der Erstanträge auf Asyl stammten von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. Insgesamt waren 77,3 Prozent der Erstantragstellenden jünger als 30 Jahre, 53,9 Prozent waren minderjährig. 57,9 Prozent aller Asylerstanträge wurden von Männern gestellt.

Im Jahresverlauf entschied das BAMF über 145.071 Erst- und Folgeanträge auf Asyl. In 62.470 Fällen wurde ein Schutzstatus gewährt. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 43,1 Prozent – 4,9 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (38,2 Prozent). In der Einzelbetrachtung war die Gesamtschutzquote am höchsten für syrische Asylantragstellende (89,1 Prozent), gefolgt von Staatsangehörigen aus Eritrea (81,7 Prozent) und Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (61,1 Prozent).

In 52.056 Verfahren stand die Entscheidung über den Asylantrag zum Jahresende noch aus (sogenannte anhängige Verfahren).

Interner Link: Aktuelle Zahlen und Grafiken zu Asyl in Deutschland finden Sie hier.

80 Millionen Menschen auf der Flucht

Mitte 2020 waren nach vorläufigen Angaben weltweit rund 80 Millionen Menschen auf der Flucht. Damit hat sich die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Das geht aus einem Externer Link: Bericht des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hervor. Vor allem gewaltsame Auseinandersetzungen in Ländern der Sahelzone (Burkina Faso, TInterner Link: schad, Interner Link: Mali, Mauretanien, Niger) sowie Interner Link: Syrien, der Interner Link: Demokratischen Republik Kongo, Mosambik, Interner Link: Somalia und im Interner Link: Jemen ließen in der ersten Jahreshälfte 2020 die Gesamtzahl der Menschen auf der Flucht weiter ansteigen, die sich zu Jahresbeginn auf 79,5 Millionen belaufen hatte. Die meisten Geflüchteten waren Interner Link: Binnenvertriebene (45,9 Millionen); 29,9 Millionen Menschen waren aus ihrem Herkunftsland geflohen und hatten entweder einen Schutzstatus erhalten oder lebten in einer flüchtlingsähnlichen Situation ; 4,2 Millionen Schutzsuchende warteten Mitte 2020 noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Interner Link: Corona-Pandemie haben es vielen Schutzsuchenden erschwert, sichere Orte zu erreichen, berichtet UNHCR. Beispielsweise habe sich die Zahl der Flüchtlinge, die in der ersten Jahreshälfte in einem Drittland neu angesiedelt wurden (Interner Link: Resettlement), im Vergleich zum Vorjahreszeitraum halbiert. Zudem hätten auf dem Höhepunkt der ersten Infektionswelle im April 168 Länder ihre Grenzen ganz oder teilweise geschlossen – 90 davon hätten dabei keine Ausnahme für Asylsuchende gemacht. Die weltweite Zahl der neuen Asylanträge (580.000) ist nach UNHCR-Angaben im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um 33 Prozent gesunken. Insgesamt sei es seit Ausbruch der Pandemie deutlich schwieriger geworden, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge – Rückkehr ins Herkunftsland, Integration im Aufnahmeland, Resettlement – zu finden. Für Flüchtlinge gebe es zudem ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Bis zum 22. November registrierte UNHCR in 103 Ländern insgesamt 33.900 Vertriebene und staatenlose Personen, die sich mit Covid-19 angesteckt hatten. Schwächelnde Wirtschaften führten zudem dazu, dass seit Ausbruch der Pandemie mehr Flüchtlinge in extremer Armut leben müssen.

Migrationsbericht 2019: Nettozuwanderung in Deutschland rückläufig

2019 war die Nettozuwanderung (also die Differenz aus Zu- und Abwanderungen) in Deutschland das vierte Jahr in Folge rückläufig. Das geht aus dem Anfang Dezember 2020 vorgelegten Externer Link: Migrationsbericht der Bundesregierung hervor. Demnach zogen 2019 327.060 mehr Menschen nach Deutschland zu als im selben Zeitraum das Land verließen. Das bedeutet einen Rückgang der Nettozuwanderung um 18,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2018: +399.680) und um 71,3 Prozent im Vergleich zu 2015, als mit einer Nettozuwanderung von 1.139.402 Personen ein Höchststand erreicht wurde.

Insgesamt wurden 2019 rund 1,6 Millionen Zuzüge nach Deutschland und 1,2 Millionen Fortzüge ins Ausland erfasst. Die Zuwanderung aus humanitären Gründen ist dabei seit 2015 deutlich gesunken. Dafür ist die Zahl derjenigen gestiegen, die zum Studieren und Arbeiten nach Deutschland ziehen. 66,4 Prozent aller 2019 nach Deutschland zugewanderten Personen kamen aus europäischen Staaten, 51,1 Prozent davon aus Mitgliedsländern der Europäischen Union. Hauptherkunftsland war Rumänien (14,8 Prozent aller Zuzüge), gefolgt von Polen (8,4 Prozent) und Bulgarien (5,3 Prozent). Im europäischen Vergleich war Deutschland 2019 sowohl mit Blick auf die Gesamtzuwanderung als auch die Asylzuwanderung in absoluten Zahlen das Hauptzielland von Migration – gefolgt vom Vereinigten Königreich, Spanien und Frankreich. Insgesamt haben inzwischen 21,2 Millionen Menschen in Deutschland einen Interner Link: Migrationshintergrund. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 26,0 Prozent.

Abschiebestopp für syrische Geflüchtete endet

Der seit 2012 geltende Abschiebestopp für das Interner Link: Bürgerkriegsland Syrien ist zum Jahresende ausgelaufen. Darauf haben sich die Innenminister von Bund und Ländern im Dezember geeinigt. Im Fokus stehen vor allem nach Deutschland geflohene Syrerinnen und Syrer, die eine Straftat begangen haben oder von den Sicherheitsbehörden als Interner Link: Gefährder eingestuft werden. Für die allermeisten syrischen Geflüchteten steht eine Interner Link: Abschiebung schon allein deshalb nicht zur Diskussion, weil Rückführungen derzeit praktisch und technisch nicht möglich sind. Die Bundesregierung unterhält keine diplomatischen Beziehungen zum Regime von Machthaber Baschar al-Assad, das große Teile des Landes kontrolliert. Damit fehlt es an Anlaufstellen zur praktischen Organisation von Rückführungen. Zudem verbieten es internationale Menschenrechtsabkommen, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter oder Tod drohen. Das gilt auch für Straftäterinnen und Straftäter. Die deutschen Behörden müssen somit in allen Fällen individuell prüfen, ob eine Interner Link: Abschiebung nach Syrien überhaupt zulässig ist.

Großbrand im Flüchtlingslager Lipa in Bosnien und Herzegowina

Einen Tag vor Weihnachten ist das Flüchtlingslager Lipa in Bosnien und Herzegowina abgebrannt. Zuvor war das Lager von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) aufgegeben worden. Die IOM hatte sich im Dezember aus dem im Frühjahr 2020 eingerichteten Lager zurückgezogen – nach eigenen Angaben als Reaktion auf das von bosnischen Behörden getroffene, aber nicht gehaltene Versprechen, das Lager winterfest zu machen. Es hatte im Lager weder Strom noch fließendes Wasser gegeben. Zudem mangelte es an Nahrung und medizinischer Versorgung. Aus Wut über den Rückzug der IOM aus dem Lager sollen einige Bewohnerinnen und Bewohner Zelte und Container in Brand gesetzt haben. Durch den Brand sind rund 1.300 Menschen, die im Camp verblieben waren, obdachlos geworden. Sie waren tagelang ohne Schutz vor heftigen Schneefällen und Temperaturen um den Gefrierpunkt. Ein Versuch der bosnischen Behörden, die Menschen aus dem ausgebrannten Lager in eine ehemalige Kaserne im Süden des Landes zu verlegen, scheiterte am Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Lokalpolitikern. Die Migrantinnen und Migranten wurden daraufhin nach Lipa zurückgebracht, wo sie von Hilfsorganisationen seither notdürftig versorgt werden. Inzwischen hat die bosnische Armee Zelte aufgebaut, die die Menschen vor der Witterung schützen sollen.

In einer Externer Link: gemeinsamen Erklärung bezeichneten die EU-Kommissare für Äußeres, Inneres sowie Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik die Situation von Flüchtlingen in Bosnien und Herzegowina als "alarmierend". Die Europäische Union hat nach eigenen Angaben seit 2018 rund 89 Millionen Euro zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in dem Westbalkanland Externer Link: zur Verfügung gestellt. Viele der rund 8.000 Geflüchteten im Land wollen nicht bleiben, sondern über das Nachbarland Kroatien in die EU gelangen.

Bangladesch siedelt Rohingya-Flüchtlinge auf entlegene Insel um

Die Regierung Bangladeschs hat damit begonnen, Interner Link: nach Bangladesch geflüchtete Rohingya aus den Flüchtlingslagern im Bezirk Cox's Bazar auf die im Golf von Bengalen gelegene Insel Bhasan Char umzusiedeln. Anfang Dezember wurden 1.600 Menschen auf die Insel gebracht, weitere 1.800 folgten. Insgesamt sollen 100.000 Rohingya umgesiedelt werden. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Umsiedlung. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk, das bislang nicht am Umsiedlungsprozess beteiligt worden ist, Externer Link: hat Bedenken geäußert und gefordert, dass Umsiedlungen auf die Insel nur freiwillig erfolgen dürfen. Die rund 60 Kilometer vor der Küste Bangladeschs gelegene Insel gilt als unwirtlich. Sie wird regelmäßig von Wirbelstürmen heimgesucht und ist während des Monsuns wegen Überschwemmungen weitgehend unbewohnbar. Die Regierung Bangladeschs weist die Kritik zurück. Nach eigenen Angaben habe sie 350 Millionen Dollar investiert, um auf der Insel Infrastruktur wie Häuser und Krankenhäuser, aber auch Dämme und Notunterkünfte zum Schutz vor Zyklonen zu schaffen.

In Bangladesch leben rund eine Million Angehörige der in Myanmar verfolgten staatenlosen Minderheit der Rohingya. Die meisten von ihnen sind 2017 nach Übergriffen durch myanmarische Militäreinheiten nach Bangladesch geflohen. Versuche der bangladeschischen Regierung, Rohingya zur Rückkehr nach Myanmar zu bewegen, Interner Link: scheiterten bislang.

Was vom Monat übrig blieb...

Vor 65 Jahren, am 20. Dezember 1955, unterzeichneten Deutschland und Italien ein Interner Link: Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften für die deutsche Industrie. Es war das erste von insgesamt acht Anwerbeabkommen, die die Bundesrepublik mit Staaten im Mittelmeerraum schloss. Bis zum Anwerbestopp 1973 kamen so rund 14 Millionen sogenannte Interner Link: Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in die Bundesrepublik, mehr als elf Millionen kehrten wieder in ihre Herkunftsländer zurück.

Der Europäische Gerichtshof hat erneut Externer Link: entschieden, dass Teile von Interner Link: Ungarns Asylregeln gegen EU-Recht verstoßen. Er Externer Link: verurteilte Ungarn wegen der "rechtswidrigen Inhaftierung" von Asylsuchenden in sogenannten Transitzonen und der Interner Link: Abschiebung von Geflüchteten, ohne diesen die Möglichkeit zu geben, einen Asylantrag zu stellen. Weil der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet sei, hatte die EU-Kommission im Oktober ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

In Großbritannien sind zwei weitere Urteile im Fall der 39 im Interner Link: Oktober 2019 in einem Kühllaster gestorbenen vietnamesischen Migrantinnen und Migranten gefällt worden. Ein Gericht verurteilte zwei Männer wegen Totschlags und Menschenhandel. Ihnen droht lebenslange Haft. Bislang wurden in Großbritannien acht Menschen in diesem Fall schuldig gesprochen.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de