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Grenzkontrollen: Einblicke in die grenzpolizeiliche Praxis

Rainer Scharf

/ 6 Minuten zu lesen

Wie funktioniert Grenzschutz in der Praxis? Ein Einblick in die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an der deutsch-österreichischen Grenze am Beispiel der Rosenheimer Bundespolizei.

Kontrollstelle auf der A 93. Beamte der Bundespolizeiinspektion Rosenheim kontrollieren Einreisende an der deutsch-österreichischen Grenze. (© Bundespolizei)

Rosenheim, liegt verkehrsgünstig am Inntaldreieck, also der Verbindung von A 8 und A 93. Damit ist Rosenheim nicht nur ein wichtiges "Tor in den Süden", sondern – in umgekehrter Richtung gedacht – der Ort, an dem zwei Hauptmigrations- und -schleuserrouten zusammenlaufen: die "Balkan-" und die "Brennerroute". Am Zusammenschluss dieser Routen ist die Bundespolizeiinspektion Rosenheim die grenzpolizeilich verantwortliche Dienststelle. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich über einen Grenzabschnitt von rund 200 Kilometern vom Chiemsee bis zur Zugspitze. Geprägt ist die Arbeit der Inspektion grundsätzlich von der stichprobenartigen Fahndung im 30-Kilometer-Raum ab der Grenzlinie und seit Herbst 2015 im Besonderen von den umfassenden Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Die Zahlen festgestellter Migranten und Schleuser sind dort nicht mehr so hoch wie in den vorangegangenen Jahren. Dennoch stellt die Grenze zwischen Österreich und Deutschland auch nach dem ersten Halbjahr 2019 deutschlandweit weiterhin den Schwerpunkt dar, wenn es um Migrationsbewegungen und Schleuseraktivitäten geht.

Bemerkenswerte Entwicklung

Bereits mehrere Monate vor der vorübergehenden Wiederaufnahme der Grenzkontrollen Mitte September Interner Link: 2015 wurde eine Sporthalle in der Rosenheimer Bundespolizei-Liegenschaft als Sammel- und Versorgungsstelle für Migranten genutzt. Die Grenzfahnder beendeten damals mehrfach am Tag in Zügen aus Italien und Ungarn Reisen von Personen, die aus Afrika und dem Nahen Osten stammten und in Gruppen von jeweils 50 bis 100 Personen unterwegs waren. Zudem unterbanden die Beamten auf den Autobahnen von Österreich nach Deutschland, allen voran auf der A 93 und der A 8, eine Großschleusung nach der anderen. Immer häufiger wurden Personengruppen im Grenzraum angetroffen, die von ihren Schleusern ab- oder ausgesetzt worden waren. Fast täglich stellten die Fahnder in Fernreisebussen eine Vielzahl unerlaubt Einreisender fest. Zu den Hauptherkunftsländern der Migranten zählten neben einigen arabischen vor allem afrikanische Staaten, wie Eritrea, Interner Link: Somalia, Interner Link: Nigeria oder Interner Link: Äthiopien. Gerade die Feststellungen auf der "Brennerroute" sorgten dafür, dass diese Entwicklung spätestens ab Mitte 2015 als außergewöhnlich wahrgenommen werden konnte. Als sich die Migrationsbewegungen auf der "Balkanroute" verstärkten, änderten sich die Hauptherkunftsländer: Es wurden zunehmend Migranten aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Afghanistan und Interner Link: Irak festgestellt. Im September 2015 ordnete das Bundesinnenministerium die temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen an. Ziel war es, die Schleuserkriminalität einzudämmen und die massenhaft ankommenden Migranten einem geordneten Verfahren zuzuführen. Wie auf der A 8 oder der A 3 wurde auch auf der A 93 eine stationär betriebene Kontrollstelle unmittelbar an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich eingerichtet. Die Grenzkontrollen dienten und dienen nach wie vor insbesondere der Kontrolle und Registrierung einreisender Migranten sowie – je nach Fallkonstellation – auch der Rückführung oder der Weiterleitung an die zuständigen Stellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Interner Link: BAMF).

Angesichts einer immens wachsenden Zahl festgestellter Migranten richtete die Bundespolizei in Rosenheim bereits im Juli 2015 in einer gesonderten Halle eine "Bearbeitungsstraße" ein, nachdem die Kapazitäten im Inspektionsgebäude nicht mehr ausgereicht hatten. Ergänzend musste auch eine Sporthalle durchgängig als Wartebereich für mehrere hundert Menschen dienen. Als dann im Herbst 2015 die Grenzkontrollen wieder eingeführt wurden, waren diese Einrichtungen besonders hilfreich. Sie ermöglichten der Bundespolizei in Rosenheim täglich über tausend Personen aufzunehmen und der grenzpolizeilichen Kontrolle zuzuführen. Die Notwendigkeit ergab sich vor allem, da die Zugstrecke zwischen Kufstein und Rosenheim für die "kontingentweise Übergabe" von Migranten genutzt wurde. Insgesamt gab es fünf solcher "Übergabepunkte", die zwischen Österreich und Deutschland vereinbart worden waren.

Die grenzpolizeiliche Kontrolle beinhaltet mehrere Verfahrensschritte: Neben dem Durchsuchen der Personen oder deren Gepäck, das besonders dem Auffinden von Papieren oder gefährlichen Gegenständen dient, sowie einem medizinischen Screening kommt auch eine grenzpolizeiliche Befragung in Betracht. Dabei stehen vor allem die Einreisegründe im Mittelpunkt. Nach diesen wird mithilfe von Übersetzern gefragt, um die Rückführungen der Migranten, die keine Schutz- oder Asylgründe bekunden, in die Wege leiten zu können. Ferner wird mithilfe der Fingerabdrücke überprüft, ob polizeilich relevante Einträge vorliegen, wie etwa Fahndungsnotierungen aufgrund von Untersuchungs- oder Vollstreckungshaftbefehlen. Die Fingerabdrücke werden zudem genutzt, um sie mit den Daten abzugleichen, die im Interner Link: Eurodac-System gespeichert sind. Liegen die Fingerabdrücke noch nicht in dieser gemeinsamen Datenbank der EU-Mitgliedstaaten vor, werden sie in diese eingespeist. Somit dient das Eurodac-System mit dem Vergleich der Fingerabdrücke von Migranten der effektiven Anwendung des Interner Link: Dubliner Übereinkommens.

Zwischen Februar und Interner Link: März 2016 haben sich die Zahlen festgestellter Migranten im Rosenheimer Zuständigkeitsbereich deutlich verringert. Als wesentliche Ursachen kommen die "Schließung der Balkanroute" sowie die Interner Link: EU-Türkei-Vereinbarung infrage. Seither wurden die Grenzkontrollen räumlich und zeitlich auf der Basis einsatztaktischer Erwägungen flexibilisiert. Das bedeutet, dass neben den permanent besetzten stationären auch vermehrt befristet eingerichtete mobile Kontrollstellen auf Haupt- und Nebenstrecken im deutsch-österreichischen Grenzbereich betrieben werden konnten.

Situation an deutsch-österreichischer Grenze im Jahr 2018

Der Abschnitt, für den die Rosenheimer Bundespolizisten verantwortlich sind, war im Jahr 2018 besonders von den Schleuseraktivitäten auf der "Brennerroute" geprägt: So wurden von Januar bis Dezember rund 130 Anzeigen wegen Einschleusens von Ausländern erstattet. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 14 Prozent dar. Demnach haben die Beamten der Bundespolizei zwischen Chiemsee und Zugspitze im Durchschnitt mindestens jeden dritten Tag einen mutmaßlichen Schleuser gefasst – trotz oder gerade wegen der Grenzkontrollen. Ein Großteil dieser Festnahmen erfolgte in der durchgehend besetzten Kontrollstelle auf der A 93 an der Rastanlage Inntal-Ost. Mutmaßliche Schleuser wurden 2018 in Einzelfällen aber auch im "kleinen Grenzverkehr" angetroffen. Nach wie vor ist die Rosenheimer Bundespolizei auf den Nebenstrecken mit mobilen Kontrollteams entsprechend einer tagesaktuellen Lagebeurteilung zu unterschiedlichen Zeiten an verschiedenen Kontrollpunkten präsent, sodass auch jenseits des Autobahnverkehrs durchgängig mit Grenzkontrollen zu rechnen ist.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Rosenheim entdecken bei ihren Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze immer wieder geschleuste Migranten. (© Bundespolizei)

Die Ermittlungen gegen die Hintermänner der festgenommenen Schleuserfahrer gestalten sich oft aufwändig. Schließlich müssen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Touren hergestellt sowie Strukturen zwischen den kriminellen Ebenen einer Schleuserorganisation aufgedeckt und beweiskräftig dargelegt werden. 2018 haben Ermittler der Rosenheimer Bundespolizei nach akribischer Ermittlungsarbeit rund 20 größere Verfahren betrieben, die über die Ebene der einzelnen Fahrer hinausgehen und sich gegen Hintermänner und Köpfe der Schleuserorganisationen richten.

Daneben stellen Ermittlungen wegen vorgezeigter fremder, falscher oder verfälschter Papiere im Bereich der Bundespolizei in Rosenheim keine Besonderheit dar. Im Jahr 2018 gelang es mit den Grenzkontrollen, im Durchschnitt etwa 20 Urkundendelikte monatlich aufzudecken. Demzufolge wurde häufiger als jeden zweiten Tag ein solcher Täuschungsversuch unterbunden und angezeigt.

Fast zwei Drittel der Migranten, die 2018 von der Rosenheimer Bundespolizei beim Versuch, mit falschen oder gefälschten Urkunden beziehungsweise ohne die erforderlichen Papiere illegal einzureisen, in Gewahrsam genommen wurden, sind in Bussen, Autos oder Transportern festgestellt worden. Ein Drittel haben die Beamten in grenzüberschreitenden Nah- und Fernverkehrszügen angetroffen. Am häufigsten fallen jedoch Fernreisebusse mit fast 40 Prozent der für den illegalen Grenzübertritt genutzten Verkehrsmittel ins Gewicht.

Mit rund 20 Prozent stammen die meisten der etwa 2.800 unerlaubt Einreisenden, die 2018 allein zwischen Chiemsee und Zugspitze festgestellt wurden, aus Nigeria. Zu den weiteren Hauptherkunftsländern zählen Interner Link: Pakistan, Interner Link: Afghanistan, Irak und Albanien. Sofern Migranten bei der grenzpolizeilichen Befragung erklären, dass sie Schutz oder Interner Link: Asyl benötigen, werden sie dem zuständigen Interner Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeleitet. Wird – vermittelt über Dolmetscher – nachvollziehbar kein Interesse an Schutz oder Asyl dargelegt, kommt eine Einreiseverweigerung sowie die Interner Link: Zurückweisung in Betracht. Dies traf 2018 auf etwa 60 Prozent der von der Rosenheimer Bundespolizei monatlich durchschnittlich erfassten rund 240 Migranten zu. Im Vorjahr waren monatlich noch etwa 330 unerlaubt einreisende Personen registriert worden.

Wurden an der über 800 Kilometer langen deutsch-österreichischen Grenze, an der vier Bundespolizeiinspektionen grenzpolizeilich verantwortlich sind, im Jahr 2017 monatlich im Durchschnitt rund 1.200 unerlaubte Einreiseversuche festgestellt, waren es 2018 noch etwa 900 pro Monat. Wie schon im Vorjahr wurden in 50 Prozent der Fälle Zurückweisungen vollzogen.

Neben Schleusern und Urkundenfälschern haben die Bundespolizisten 2018 bei den Grenzkontrollen im Grenzraum zwischen Oberbayern und Tirol auch regelmäßig Drogenkuriere oder polizeilich gesuchte Personen aus dem Verkehr gezogen: Mit 390 vollstreckten Haftbefehlen hat allein die Rosenheimer Bundespolizei im vergangenen Jahr im Durchschnitt jeden Tag mindestens einmal dafür gesorgt, dass fällige Justizschulden beglichen oder gerichtlich verhängte Gefängnisstrafen angetreten werden mussten. Im Durchschnitt wurden pro Monat nicht weniger als rund 30 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt.

Die Menge der verschiedenen Feststellungen darf durchaus mit den Grenzkontrollen in Verbindung gebracht werden. Sobald diese wieder wegfallen, sind nach europäischem Recht nur noch stichprobenartige Kontrollen im deutsch-österreichischen Grenzgebiet möglich.

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers "Interner Link: Migration und Sicherheit".

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Rainer Scharf (MSc) ist Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Rosenheim.