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Fazit-Ausblick

Dr. Holger Kolb Holger Kolb

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Der Erfolg oder Misserfolg der Green Card-Initiative sollte in einem breiteren Kontext gesehen und nicht ausschließlich an der Anzahl vergebener Green Cards gemessen werden. Er sollte sich ebenfalls messen lassen an der öffentlichen Debatte über Zuwanderungspolitik in Deutschland und an dem kürzlich verabschiedeten Zuwanderungsgesetz.

Ohne jeden Zweifel lässt sich feststellen, dass die Green Card die Wettbewerbsfähigkeit von KMU im IT-Sektor verbessert hat. Es ist auch unstrittig, dass die Einführung der Green Card eine breite öffentliche Debatte über Zuwanderungsfragen ausgelöst hat, welche letztendlich wahrscheinlich mit zur Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes beigetragen hat. Das neue Gesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist , sieht eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte und ihre Familien vor. Wie auch schon die Green Card bietet es Studierenden, die ihren Abschluss an einer deutschen Universität machen, die Möglichkeit, in einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss ihres Studiums einen passenden Arbeitsplatz in Deutschland zu finden.

Kritiker der Regelungen zur Arbeitsmigration innerhalb des Zuwanderungsgesetzes weisen darauf hin, dass ein so genanntes "Punkte-System", wie es z.B. in Kanada angewandt wird, wesentlich erfolgversprechender gewesen wäre. Nach diesem System werden Punkte je nach Qualifikationen und Fähigkeiten des Bewerbers erteilt. Dieses System erlaubt es, flexibel und unbürokratisch auf Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Die Green Card sollte einem solchen sektor-spezifischen Engpass Rechnung tragen, und ein allgemeines Punkte-System als Teil des Zuwanderungsgesetzes wäre daher ein würdiger Nachfolger für das Green Card-Konzept gewesen. Nichtsdestotrotz ist die Zuwanderungsgesetzgebung in Deutschland durch die Ende 2004 ausgelaufene Green Card bereits einen maßgeblichen Schritt vorangekommen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern", das so genannte Zuwanderungsgesetz"; ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten (einzelne Teile sind bereits am 1. September 2004 in Kraft getreten).

Dr. Holger Kolb ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am "Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien" (IMIS), Universität Osnabrück.