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Flucht und Asyl - Flüchtlingspolitik | Argentinien | bpb.de

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Flucht und Asyl - Flüchtlingspolitik

Thomas Maier

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Argentinien ist im Laufe seiner Geschichte erheblich von Einwanderung geprägt worden. 1985 hat das Land damit begonnen, Flüchtlinge anzuerkennen. Ein echtes Gesetz zum Flüchtlingsschutz gibt es jedoch erst seit 2006. Im Vergleich zu vielen europäischen Staaten hält sich die Zahl der in Argentinien gestellten Asylanträge bislang allerdings in Grenzen.

Juli 2014: Ein russisches lesbisches Paar heiratet auf dem zentralen Standesamt von Buenos Aires um danach einen Asylantrag auf Anerkennung als politische Flüchtlinge zu stellen. (© picture alliance / Demotix)

1961 hat Argentinien die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, später auch das dazugehörige Protokoll von 1967. Obwohl das Land bereits seit vielen Jahrzehnten Flüchtlinge aufnimmt, gibt es erst seit 2006 ein echtes Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz von Flüchtlingen (Ley General de Reconocimiento y Protección al Refugiado, Ley 26.165). Dieses Gesetz nahm auch die Erklärung von Cartagena aus dem Jahr 1984 auf, die die Flüchtlingsdefinition des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) erweiterte, indem sie sie auch auf Personen bezog, die vor Krieg und Unruhen fliehen.

2003 initiierte Argentinien einen Prozess zur Unterzeichnung aller noch ausstehenden internationalen Menschenrechtsabkommen. Das Land begann im Zuge seines menschenrechtsbasierten Politikansatzes damit, das Flüchtlingswesen und damit in Verbindung stehende Institutionen aufzubauen. In Erinnerung an die traumatische Erfahrung tausender argentinischer Auswanderer und Flüchtlinge während der letzten Militärdiktatur (1976-1983), verabschiedete Argentinien Gesetze, die den Flüchtlingsschutz anhoben und trat 2005 an die Seite anderer lateinamerikanischer Staaten, in ihrem gemeinsamen Bestreben Flüchtlinge umzusiedeln (Resettlement). Zusammen mit dem bereits erwähnten Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz von Flüchtlingen (No. 26.165) wurde im Jahr 2009 ein Nationaler Flüchtlingsrat (CONARE) eingerichtet, der das Innen-, Außen-, Justiz- und Sozialministerium und andere Einrichtungen einbezieht, über die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus entscheidet und sich für die Rechte von Flüchtlingen einsetzt. Heute haben Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge in Argentinien das Recht auf Dokumente, die ihren Aufenthaltsstatus nachweisen, sie dürfen arbeiten und haben Zugang zur Grundversorgung. Zudem haben Flüchtlinge und Asylsuchende dieselben Rechte wie andere im Land lebende Ausländer, sie dürfen sich im Land frei bewegen, haben Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsversorgung und zur Justiz und genießen Religionsfreiheit.

Seitdem das Land 1985 damit begonnen hat, Flüchtlinge anzuerkennen, sind in Argentinien etwa 13.000 Anträge von Asylsuchenden aus über 46 Herkunftsländern eingegangen. In 3.200 Fällen wurde Asyl gewährt. Zwischen 2006 und 2010 kamen die meisten Asylsuchenden aus dem Senegal (ca. 769 Personen), Kolumbien (665) und der Dominikanischen Republik (547). Eine weitere Gruppe, die von dem neuen Flüchtlingsgesetz profitierte, waren Staatsangehörige Haitis, die nach dem verheerenden Erdbeben 2010 in Argentinien Schutz gefunden haben. Im Januar 2014 registrierte der UNHCR 3.362 in Argentinien lebende anerkannte Flüchtlinge und 916 Asylsuchende; 2013 waren in Argentinien 614 Asylanträge gestellt worden.

Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Argentinien.

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Thomas Maier ist Doktorand am Institut für Amerikastudien (Institute of the Americas), das Teil des University College London und damit der Universität London ist. Sein Forschungsschwerpunkt ist die Geschichte von Arbeit und Wohlfahrtsstaat in den Amerikas, insbesondere in Argentinien und auf dem Südkegel Lateinamerikas. E-Mail: E-Mail Link: thomas.maier.12@ucl.ac.uk