Türkin wird nicht zum Integrationskurs verpflichtet
Eine 62-jährige Türkin darf nicht dazu gezwungen werden, einen Integrationskurs zu besuchen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 16. August entschieden (Az. 11 S 208/13). Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Ausländerbehörden im Hinblick auf Integrationskurse einen Ermessensspielraum besäßen (vgl. Ausgaben 7/09, 10/07). Da die türkische Klägerin an einer Krankheit leide, sei die Teilnahme unzumutbar, so das Gericht. Die Frau habe zudem die Integration ihrer eigenen Kinder "besonders erfolgreich gefördert". Nachdem das Karlsruher Landratsamt die seit 1981 in Deutschland lebende Frau zu einem Kurs verpflichten wollte, hatte sie geklagt. Nach dem Aufenthaltsgesetz können Ausländer nur dann zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn sie in "besonderer Weise integrationsbedürftig" sind. Auf diesen Passus bezogen sich auch die Mannheimer Richter. Von dem Urteil erhoffen sich Migrantenorganisationen, dass die Teilnahme an Integrationskursen künftig stärker vom Einzelfall abhängig gemacht wird. www.verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.de
NSU-Bericht: "Schwere behördliche Versäumnisse"
Der NSU-Ausschuss des deutschen Bundestages wirft den Innenministern und Behörden der Länder "schwere behördliche Versäumnisse" bei den Ermittlungen zur Mordserie vor. Das geht aus seinem 1.357 Seiten starken Abschlussbericht hervor, der Ende August veröffentlicht wurde. Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), einer rechtsextremistischen Terrorzelle, hatten zwischen 2000 und 2007 mindestens acht Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin getötet. Geht es nach dem Ausschuss, sollen Polizei und Verfassungsschutz künftig verpflichtend nach rassistischen oder politischen Motiven suchen, wenn Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ermordet werden. Zudem wird eine bessere Verzahnung der Behörden von Bund und Ländern gefordert (vgl. Ausgaben 3/12, 1/12, 10/11). Die Anwälte der Mordopfer kritisierten, dass der "institutionelle Rassismus" in den Behörden im Bericht ausgeblendet werde. Vor der Sommerpause hatte eine Zeugin im NSU-Prozess ausgesagt, die bereits im April 2007 zwei Angehörige der rechtsextremen Terrorzelle auf einem Video identifiziert hatte. Die Polizei war jedoch tatenlos geblieben. Seit dem 5. September wird der NSU-Prozess fortgesetzt. www.bundestag.de
Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung für Patchworkfamilien
Wer als Ausländer in Deutschland in einer Patchworkfamilie lebt, hat in einem außergewöhnlichen Härtefall Anspruch auf einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung. Ein möglicher zu prüfender Härtefall kann sein, wenn ein zur Familie gehörendes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit gezwungen wäre, mit seinen Eltern die EU zu verlassen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende Juli entschieden (BVerwG 1 C 15.12). Es gab damit einem 40-jährigen Mann aus Ghana Recht, der mit seiner ghanaischen Lebensgefährtin, zwei gemeinsamen Kindern ghanaischer Staatsangehörigkeit und einer Tochter deutscher Staatsangehörigkeit aus einer früheren Beziehung der Lebensgefährtin in Deutschland lebt. Ihm war zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung verweigert worden. Nach europäischer Rechtsprechung darf die Verweigerung eines Aufenthaltstitels aber nicht zur Folge haben, dass sich Unionsbürger wie die Tochter gezwungen sehen, die EU zu verlassen, und damit auf Rechte als Unionsbürger verzichten müssen. Dies gelte auch für Patchworkfamilien. www.bverwg.de
Berlin: Streit um Unterbringung von Asylsuchenden
Die Unterbringung von Asylsuchenden in einem ehemaligen Schulgebäude des Berliner Stadtbezirkes Marzahn-Hellersdorf hat zu kontroversen Diskussionen über den Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern geführt. Bereits vor dem Einzug der Asylsuchenden kam es Mitte August zu Demonstrationen rechtsextremer Parteien und lokaler Gruppierungen (vgl. Ausgabe 6/13). Zivilgesellschaftliche Bündnisse führten daraufhin Gegendemonstrationen durch. Vor diesem Hintergrund fand der Einzug der ersten Bewohner unter Polizeischutz statt. Ein Teil der dort untergebrachten Asylsuchenden verließ die Unterkunft in Hellersdorf umgehend und versuchte, in anderen Unterkünften aufgenommen zu werden. Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Sorge vor Auswirkungen auf den Ruf Deutschlands im Ausland ausdrückte, kritisierten Oppositionspolitiker sowie Flüchtlingshilfsorganisationen, dass eine restriktive Politik und Rhetorik gegenüber Asylsuchenden die Stimmungsmache rechtsextremer Gruppierungen verschärft habe. http://hellersdorfhilft.wordpress.com
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Christoph Wöhrle, Ulrike Pape, Stefan Alscher
Christoph Wöhrle
Christoph Wöhrle ist freier Journalist und lebt in Hamburg. Er hat an der Berliner Journalisten Schule volontiert und schreibt regelmäßig Texte zum Thema Migration und Integration. 2007 wurde er für ein Stück über Migranten mit dem Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet. E-Mail: christoph.woehrle@gmx.de
Ulrike Pape
Ulrike Pape ist Online-Redakteurin bei Diakonie Deutschland in Berlin und Redakteurin bei "Migration und Bevölkerung". E-Mail: up@up-redaktion.de.
Stefan Alscher
Stefan Alscher ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Forschungsfeld "Weltweite und irreguläre Migration, Islam, Demographie, Forschungstransfer, wissenschaftliche Leitung des Doktorandenprogramms". Er ist Redakteur beim Newsletter "Migration und Bevölkerung". E-Mail: stalscher@migra.org
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