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Erhaltung der Umwelt

Eckart D. Stratenschulte

/ 4 Minuten zu lesen

Durch EU-Regelungen im Bereich des Umweltschutzes hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Der Ausstoß von CO2 bedroht das Weltklima aber noch immer erheblich. Bis 2020 will die EU ihren CO2-Ausstoß sogar um 30 Prozent reduzieren – wenn die anderen mitmachen.

Energielabel - eine Maßnahme zur Verringerung des Energieverbrauchs. (© picture-alliance/dpa)

Umweltschutz ist ein der Europäischen Union von großer Bedeutung. In den letzten Jahren hat sich durch Regelungen der EU bei Luft- und der Gewässerreinhaltung, beim Lärmschutz und der Müllentsorgung viel getan. Dennoch ist die Umwelt stark gefährdet, und zwar in einer Weise, die selbst durch einen Staatenverbund wie die EU alleine nicht bewältigt werden kann.

Am deutlichsten wird dies bei der Gefährdung des Weltklimas durch den Ausstoß von sogenannten Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid, CO2). Dass das Klima sich über die natürliche Entwicklung hinaus verändert, ist nicht mehr zu verhindern. Jetzt geht es darum, den weltweiten Temperaturanstieg zu begrenzen, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, wie etwa noch größere Zerstörungen durch Dürren, Stürme oder Sturmfluten.

Die EU als Vorreiter: 3 x 20

Die EU sieht ihre Aufgabe darin, beim Klimaschutz voranzugehen, muss jedoch gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass andere Länder mit einem großen Kohlendioxid-Ausstoß wie die USA, China, Indien oder Russland mitziehen. Das gilt auch für Brasilien, dessen CO2-Ausstoß zu einem erheblichen Teil auf Brandrodungen zurückzuführen ist, die gleichzeitig für das Klima wertvollen Regenwald vernichten.

Im Jahr 2007 hat die EU unter deutscher Präsidentschaft einen »weitreichenden Beschluss« gefasst, den man mit "3 x 20" zusammenfassen kann: Bis zum Jahr 2020 soll der CO2-Ausstoß um 20 Prozent verringert, der Energieverbrauch um 20 Prozent gesenkt und der Anteil der erneuerbaren Energien am EU-Energiemix auf 20 Prozent erhöht werden. Wenn andere große Staaten mitmachen, will die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 sogar um 30 Prozent reduzieren. Die EU ist auf guten Wege, das 20-Prozent-Ziel zu erreichen. Dies wird allerdings von Kritikern als nicht ambitioniert genug angesehen. Ein Versuch, weitergehende Ziele zu beschließen, ist 2012 am Widerstand Polens gescheitert, das auf seine Kohleressourcen zurückgreifen will.

Bei schärferen Vorgaben für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen war es hingegen die deutsche Bundesregierung, die auf die Bremse trat, um die heimische Kfz-Industrie, die vor allem große Pkw herstellt, nicht einzuschränken. So wurde ein Beschluss über schärfere Grenzwerte durch Deutschland blockiert und konnte nicht in Kraft treten.

Weltweit hat die Finanz- und Wirtschaftskrise die Bestrebungen der CO2-Reduktionen beeinflusst. Zum einen sind die Emissionen wegen der geringeren Produktion zumindest vorübergehend zurück gegangen, zum anderen lassen die Bestrebungen nach, den Klimaschutz als Priorität anzusehen, die man lieber einer verstärkten Produktion und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zuweisen möchte. Entsprechend gering waren die Ergebnisse einer UN-Klimakonferenz, die Ende 2013 in Warschau stattfand und einen Weltklimavertrag in der Nachfolge der Kyoto-Vereinbarung vorbereiten sollte.

Anfang 2014 wurden Pläne der EU-Kommission bekannt, die eigenen Klimaziele bis 2030 zurückzustellen. Die Vorgaben der Kommission wurden daraufhin als „zu schwach“ kritisiert unter anderem auch von EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich. Bislang hat sich die EU nicht auf eine neuen Fahrplan beim Klimaschutz geeinigt.

Emissionshandel

Das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel ist der Emissionshandel. Dieses Instrument wurde 2005 beschlossen und regelt, dass es nur ein bestimmtes Maß an Luftverschmutzung geben darf und die Länder dafür Rechte an Unternehmen vergeben können. Die Länder können mit ihren Emissionsberechtigungen bis zu einer festgelegten Höchstmenge handeln. Das bedeutet: Wer weniger Schmutz macht und weniger CO2 ausstößt, kann daran etwas verdienen. Wer mehr CO2 ausstoßen will, muss dieses Recht zusätzlich erwerben. Über 10.000 Anlagen aus Industrie und Energieerzeugung sind in diesem System erfasst, dem auch Norwegen, Island und Liechtenstein angehören.

Kritiker bemängeln, dass nur Teile der Wirtschaft in den Emissionshandel einbezogen sind und dass Firmen sich, statt zu Hause Maßnahmen zum Klimaschutz durchzuführen, im Ausland das Recht auf weitere Verschmutzung erwerben können. Die Befürworter weisen darauf hin, dass die EU das System auf weitere Treibhausgase wie Stickoxide (Düngemittel) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Aluminiumherstellung) sowie auf alle industriellen Großemittenten wie Kraftwerke ausgedehnt hat und dass es das wirkungsvollste Mittel zum Klimaschutz sei. Das System soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden. Allerdings werden die Emissionszertifikate derzeit so niedrig gehandelt, dass davon kein hinreichender Ansporn ausgeht, Energie einzusparen.

Verbot von "Energiefressern"

Eine Maßnahme zur Verringerung des Energieverbrauchs ist auch das Verbot von Produkten, deren Umgang mit Energie wenig effizient ist. Bekanntestes Beispiel ist das schrittweise Verbot von herkömmlichen Glühbirnen, das die Europäische Kommission 2009 erlassen hat. In der Öffentlichkeit hat dies breite Diskussionen ausgelöst, allerdings weniger über den Klimaschutz, sondern darüber, ob "Brüssel" zu viel Macht über die Bürger habe. Viele Bürger haben Glühbirnen regelrecht gehortet, um sie nach dem Verkaufsstopp weiterhin verwenden zu können. Die Europäische Kommission verspricht sich von der Umstellung auf energieeffizientere Leuchtkörper bis 2020 eine Energieeinsparung in der Größenordnung von knapp 80 TWh (Terawattstunden, das sind 80 Mrd. Kilowattstunden), was der jährlichen Leistung von 20 500-Megawatt-Kraftwerken oder dem jährlichen Stromverbrauch von Belgien entspricht. Darüber, wie umweltfreundlich die Energiesparbirnen sind, die jetzt zum Einsatz kommen, wird heftig gestritten. Das Glühbirnenverbot gilt Kritikern als abschreckendes Beispiel für die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Umweltpolitik der EU.

Dennoch beschreitet die EU-Kommission mit dem Verbot von Staubsaugern mit hohem Stromverbrauch einen ähnlichen Weg: Im Juli 2013 legte sie eine Verordnung vor, die neben einem Energielabel für Staubsauger auch Regelungen für deren maximalen Stromverbrauch einführt. Ab September 2014 dürfen sie nur noch eine maximale Nennleistungsaufnahme von 1.600 Watt haben, ab September 2017 sinkt dieser Wert sogar auf 900 Watt.

Fussnoten