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Kommentar: In der Falle. Sechs weitere Jahre rechtspolitischer Stillstand | Russland-Analysen | bpb.de

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Kommentar: In der Falle. Sechs weitere Jahre rechtspolitischer Stillstand

Caroline von Gall

/ 5 Minuten zu lesen

Russland braucht dringend Reformen, doch Putins Politik zeichnet sich durch Reformstau und eine zunehmend repressive Politik aus. Die notwendigen Justizreformen sind durch das aktuelle Machtmonopol kaum möglich. Ist das politische Regime Russlands bewegungsunfähig?

Auch in dieser Wahlperiode des russischen Präsidenten Wladimir Putin werden keine Reformen erwartet. (© picture-alliance/ZUMA Press)

Reformpropaganda

Im ersten Teil seiner Ansprache an die Föderalversammlung vom 1.3.2018 betonte Präsident Putin die Bedeutung von Freiheit, Zivilgesellschaft und Justiz für die Entfaltung von neuen Ideen und Wettbewerb als Voraussetzung für eine notwendige Modernisierung der russischen Wirtschaft. Doch jenseits der Wahlkampfpropaganda ist nicht damit zu rechnen, dass die dringend erforderlichen Reformen tatsächlich umgesetzt würden. Dafür bleibt die Rede zu sehr bei oberflächlichen Problembeschreibungen, es fehlt ein konkretes Programm. Darüber hinaus gehören derartige Reformankündigen seit Jahren zur politischen Rhetorik Putins, ohne dass es tatsächlich zu Wirtschafts- oder Rechtsreformen gekommen wäre. Gerade in der dritten Amtszeit ist die Gesetzgebung stattdessen kontinuierlich repressiver geworden. Durch unbestimmte Eingriffsbefugnisse und die willkürliche Anwendung der Gesetze wurde das Klima für zivilgesellschaftliches Engagement nachhaltig beschädigt. Justizreformen wurden nicht nur verschleppt, die Entwicklung unabhängiger Gerichte wurde aktiv behindert, u. a. wurde das von den Wirtschaftsakteuren besonders geschätzte Oberste Wirtschaftsgericht abgeschafft. Damit verschloss sich das autoritäre russische Regime nicht nur dem westlichen Rechtsstaatsmodell, sondern auch einer Entwicklung ähnlich der in China, wo auch ohne Gewaltenteilung und innerhalb eines Einparteiensystems nach einer Justizreform gestärkte Gerichte zu einem attraktiveren Wirtschaftsklima beitragen.

Letztlich sind notwendige Justizreformen im gegenwärtigen System auch gar nicht möglich. Das Regime sitzt insofern in der Falle. Denn die Herrschaft der Politik über das Recht und die Gerichte (rule by law anstelle von rule of law) ist ein entscheidendes Attribut der Macht. Eine Stärkung der Zivilgesellschaft und der Gerichte würde sie ihrer Herrschaftsinstrumente berauben. Die politische Führung eint außerdem die Erfahrung der 1990er Jahre, nach der jede Öffnung des Systems oder ein Umbau (Perestroika) zu einem nicht kalkulierbaren Stabilitäts- und Machtverlust führen. Die Herrschaft durch Recht ist gekennzeichnet durch eine hohe Bedeutung von Recht und Gerichtsurteilen als staatlicher Legitimationsquelle, nicht aber als Machtbeschränkung. Darüber hinaus dient das Recht der Repression und Einschüchterung durch Justiz- und Behördenwillkür. Dieses "Macht durch Recht" umfasst auch die Kompetenz zum kalkulierten Rechtsbruch. Es ist letztlich eine Herrschaft über das Recht. Dies zeigt sich in der Haltung zum Völkerrecht. Mit der Annexion der Krim setzt sich Russland bewusst über das Völkerrechtsverständnis der großen Mehrheit der Staaten hinweg. Innenpolitisch führte diese Machtdemonstration zu einem gesellschaftlichen Mobilisierungseffekt und erzeugte hohe Zustimmung. Statt wirtschaftlicher und sozialpolitischer Performanz sind die Konfrontation mit dem Westen, dessen liberalen Werten und der behauptete Großmachtstatus entscheidend für die Legitimation der Regierung Putins.

Insofern ist statt Reformen damit zu rechnen, dass die Repression gegen Opposition und Zivilgesellschaft anhält oder sich sogar verstärkt.

Verfassungspolitik

Das Ende der Amtszeit Putins im Jahr 2024 bedeutet für die Nutznießer der Korruption, aber z. B. auch die Drahtzieher des verdeckten Krieges in der Ukraine, ein noch größeres Risiko. Einen Nachfolger zu finden, der die Kontrolle über die Rechtsschutzbehörden, das Militär, die Wirtschaft und die Opposition weiter gewährleistet und den vielen Personen in der Machtvertikale Garantien gegen strafrechtliche Verfolgung und Lustration bietet, scheint kaum denkbar. Auch wenn Putin beteuert, er könne nicht ewig regieren, bleibt eine lebenslange Herrschaft für die Sicherung der Interessen der Eliten wohl alternativlos. Gestützt auf das offizielle Wahlergebnis 2018 wäre eine Änderung der Verfassung zur erneuten Wiederwahl Putins unter Berufung auf den Volkswillen durchsetzbar. In zahlreichen Reden hat Putin immer wieder betont, dass er seine Macht auf den Willen des Volkes stützt, der einzigen Quelle der Macht, die in der Verfassung (lediglich) ihren Ausdruck findet.

Eine programmatische Entscheidung für die Verfassungsentwicklung in der vierten Amtsperiode Wladimir Putins wurde bereits am 31.1.2018 gefällt. An diesem Tag wählte der Föderationsrat den 75-jährigen Walerij Sorkin erneut zum Verfassungsgerichtspräsidenten. Die Wiederwahl Sorkins, der bereits seit 2003 im Amt ist, war durch verschiedene Gesetzesänderungen möglich gemacht worden.

Auch seine Wahl steht klar für Kontinuität. Sorkins wichtigste Eigenschaft ist Loyalität gegenüber der Politik. Mit Urteilen und Reden orchestriert er die staatliche Propaganda: Die Prinzipien der Verfassung, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sind für ihn ein Leitbild. Vorranging wären jedoch die Interessen des Staates, denn erst ein starker Staat könne die Freiheit auch sichern . Der Autoritarismus ist für ihn "Wegbegleiter", der vor Chaos und Rechtlosigkeit schützt. Die von der Opposition geführten Proteste dienten in Sorkins Augen den egoistischen Interessen der Liberalen und dem Westen, schadeten aber der Stabilität des Staates und damit dem Volk. Zuletzt hat das Verfassungsgericht den Ausschluss des nach russischem Recht vorbestraften Oppositionspolitikers Nawalnyj von der Präsidentschaftswahl legitimiert. Es rechtfertigte diesen Ausschluss mit dem notwendigen Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen: Die Möglichkeit, eine Person zu wählen, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, berge hohe Risiken für die rechtsstaatliche Demokratie, so das Verfassungsgericht (Entscheidung vom 18.1.2018, Nr. 13-0). Die verfassungsmäßigen Rechte Nawalnyjs und die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellten rechtsstaatlichen Probleme seiner Verurteilung werden dabei ignoriert.

Europarat

Sorkins neue Amtszeit spricht gleichwohl gegen einen freiwilligen Austritt Russlands aus dem Europarat. Sorkin betrachtet Russland als Teil Europas. Er genießt den Austausch und Vergleich mit anderen westlichen Gerichten und die Auseinandersetzung mit dem EGMR auf Augenhöhe. Eine entsprechende Isolation wäre für ihn eine Degradierung. In der Konfrontation beweist er seine Loyalität zur Macht. Er zeigt sich als Verteidiger der traditionellen russischen Werte gegenüber einer zu liberalen Außenwelt. Die "moralischen Grundlagen der Gesellschaft" sowie ihrer religiösen Identität bilden für ihn eine legitime Grundlage zur Begrenzung der Menschenrechte.

Ausblick

Letztlich dürfen die Chancen auf eine Rechtsstaatsreform aber weder unter- noch überschätzt werden. Kleine Inseln der Freiheit finden sich u. a. an den Universitäten, in einem engen Rahmen wird die Anschlussfähigkeit an das Ausland gefördert. In der Folge wird die staatliche Sicht auf das Recht in Lehre und Forschung durchaus in Frage gestellt. Zahlreichen russischen Anwälten gelingt es, die rechtsstaatlichen Probleme der russischen Justiz vorzuführen und vor dem EGMR beachtenswerte Urteile zu erzielen. Auch von ihnen wird es abhängen, ob sich in Russland in Zukunft alternative Vorstellungen von der Bedeutung und der Funktionsweise des Rechts politisch durchsetzen können. In der nächsten Amtszeit Waldimir Putins wird das nicht geschehen. Und auch darüber hinaus ist fraglich, ob die Vorstellung von der Unterordnung der Politik unter das Recht und der Einschränkung der staatlichen Souveränität durch die Rechtsprechung internationaler Gerichte in Russland politisch erfolgreich sein kann. Die schwierigen Justizreformen in der Ukraine zeigen aktuell, dass der Aufbau einer unabhängigen Justiz angesichts von Korruption, einer eingeübten Herrschaft durch Recht, dem fehlenden Vertrauen in die Justiz und der fehlenden Bereitschaft der Richter, ihre Unabhängigkeit auch einzufordern, im post-sowjetischen Kontext eine Mammutaufgabe ist.

Fussnoten

Caroline von Gall ist Juniorprofessorin am Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln. Sie forscht u. a. zur Justiz- und Verfassungsentwicklung in Russland und der Ukraine.