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"Gemeinschaftsfremde" und Kranke | 27. Januar – Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus | bpb.de

27. Januar - Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus Editorial Wessen Gedenken? Wessen gedenken? Rassistische Gesinnung(en) Ausgewählte Opfergruppen Juden Sinti und Roma Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter "Gemeinschaftsfremde" und Kranke Homosexuelle Nicht angepasste Jugendliche Anmerkungen zur Erinnerungskultur Impressum

"Gemeinschaftsfremde" und Kranke

Gernot Jochheim

/ 6 Minuten zu lesen

Der Begriff "Gemeinschaftsfremde" wurde in der NS-Zeit gleichbedeutend mit "Asoziale" verwendet. Die NS-Rassenlehre hatte einen spezifischen Begriff von "asozial", der auf alle möglichen gegenwärtigen Interpretationen nicht übertragbar ist. So hieß es in den Durchführungsrichtlinien zu einem Erlass über "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" vom 14. Dezember 1937: "Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will. Danach sind z. B. asozial: a) Personen die […] sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen […]." "Asozial" war demnach ein Mensch, der in seinem Verhalten dem nationalsozialistischen Menschenbild nicht entsprach. Das ließ in der Praxis beliebige und willkürliche Verwendungen des Begriffs zu.

Die Zeugen Jehovas oder "Bibelforscher" wurden unter anderem wegen der Verweigerung des Hitlergrußes und der Mitgliedschaft in NS-Zwangskörperschaften sowie des Bekenntnises zur Kriegsdienstverweigerung von den Nationalsozialisten verfolgt.

Was haben nun "Gemeinschaftsfremde" und Kranke mit erblichen Belastungen – um diese sollte es sich vorgeblich handeln – gemeinsam? Sie galten als "minderwertig", gleichsam als gesellschaftlicher "Bodensatz", wie es das Schaubild links aufzeigt. Damit ist ein Aspekt der rassistischen Gesellschaftspolitik des NS-Staates angesprochen: Der "Volkskörper" sollte von allen "kranken" und "asozialen Elementen" gereinigt werden.

QuellentextDer Blick der Nationalsozialisten auf das deutsche Volk

In einem Buch mit Unterrichtshilfen für die Schule aus der NS-Zeit* findet sich dieses Schaubild: Das deutsche Volk wird mit dem Inhalt eines Milchtopfes verglichen.

Josef Burgstaller: Erblehre, Rassenkunde und Bevölkerungspolitik: 400 Zeichenskizzen für den Schulgebrauch, Wien 1941, S. 32.

Danach gibt es eine Führerschicht, die 20 Prozent der Bevölkerung ausmacht und die als "besonders wertvoll" bewertet wird. Diese Schicht, bei der es sich offenbar um die überzeugten und aktiven Nationalsozialisten handelt, wird mit der "Rahmschicht" der Milch verglichen. Als "Bodensatz" des Milchtopfes gelten Menschen, die als "asozial" bzw. als "erbkrank" gekennzeichnet werden. Hier handelt es sich um die "Minderwertigen". Sie haben einen Anteil von insgesamt 23,6 Prozent an der Bevölkerung, also von annähernd einem Viertel! Geht man von rund 78 Mio. Einwohnern des "Großdeutschen Reiches" aus, so wären danach etwa 19 Mio. der Deutschen "minderwertig" gewesen.

Zwischen der "Führerschicht" und den "Minderwertigen" bleibt ein "Durchschnitt" von 56,4 Prozent Bevölkerungsanteil, der mit der "Magermilch" verglichen wird, was unzweifelhaft einer Abwertung der Mehrheit der Bevölkerung gleichkommt. Das Schaubild widerspiegelt so auch eine Verachtung gegenüber großen Teilen der Bevölkerung.

*Josef Burgstaller: Erblehre, Rassenkunde und Bevölkerungspolitik: 400 Zeichenskizzen für den Schulgebrauch, Wien 1941, S. 32

Die Nationalsozialisten schufen die rassistische Kategorie des "unnützen Menschen" und gossen sie in Gesetze und Verordnungen. Die schwerwiegendsten Maßnahmen dieser "Rassenhygiene": "polizeiliche Vorbeugehaft", also praktisch die (unter anderem hinsichtlich ihrer Dauer) willkürliche Gefangenschaft in einem KZ und damit eine mögliche "Vernichtung durch Arbeit", weiter "freiwillige" Sterilisation, Zwangssterilisation, "Gnadentod". Über diesem Programm stand der Begriff "Ausmerze" mit dem zugehörigen Verb "ausmerzen". 1934 erläuterte der Rechtschreib-Duden das Wort "ausmerzen" mit "als unbrauchbar aussondern".

Zwangssterilisation: Im 20. Jahrhundert wurde in vielen Staaten propagiert und auch praktiziert, dass sich Menschen mit krankhaften erblichen Belastungen sterilisieren lassen sollten. Das geschah durch eine operative Unterbrechung des Samenleiters bzw. des Eileiters. In Deutschland trat ein entsprechendes Gesetz zum 1. Januar 1934 in Kraft, das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Kern des Gesetzes war die Regelung einer Zwangssterilisation von Menschen mit (nach damaligem Kenntnisstand) gravierenden Erbkrankheiten.

In der Praxis wurden auf der Grundlage des Gesetzes in großer Zahl Menschen zwangssterilisiert, die körperlich vollkommen gesund waren. Das Gesetz geriet nämlich, wie das Beispiel des Mädchens Marianne zeigt, weitgehend zu einem Instrument der Verfolgung von "rassisch Entarteten" bzw. "Gemeinschaftsfremden", pauschal also von "Asozialen" nach dem Verständnis der rassistisch geprägten Volksgemeinschaftsideologie. Dabei half der Umstand, dass Diagnosen wie "Geistesschwäche", "Schizophrenie" oder "schwerer Alkoholismus" erhebliche Interpretationsspielräume zuließen. Zudem erfanden die Rassisten weitere angeblich erbliche Merkmale, die bewusst auf die Erfassung gesellschaftlicher Außenseiter gerichtet waren, nämlich "moralischer Schwachsinn" bzw. "sozialer Schwachsinn". Betroffen waren unter anderem Mitglieder von Großfamilien der Unterschichten, ledige Mütter, lernbehinderte Kinder (Sonderschülerinnen und Sonderschüler, damals "Hilfsschüler" genannt), weiter Bettler, Wohnungslose, Fürsorgezöglinge und Vorbestrafte. Den zuletzt Genannten drohte darüber hinaus als "Asozialen" die Einweisung in ein KZ.

Während der NS-Herrschaft wurden ungefähr 400.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene zwangssterilisiert, etwa je zur Hälfte weibliche und männliche Personen. Im Zusammenhang mit den Eingriffen starben 5000 Menschen, zu 90 Prozent weibliche Personen, für die diese Operation gravierender war als für Männer. Etwa tausend Menschen, die in die Mühlen des Verfahrens einer Zwangssterilisation gerieten, haben sich selbst getötet. Das Schicksal all dieser Menschen blieb im Nachkriegsdeutschland jahrzehntelang unbeachtet.

Krankenmorde: Auf den Tag des Kriegsbeginns, den 1. September 1939, datierte Hitler ein kurzes Schreiben an den Chef seiner Kanzlei Philipp Bouhler sowie an seinen Leibarzt Karl Brandt, in dem er sie beauftragte, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann". Dieser Auftrag löste den Aufbau einer bürokratischen Organisation aus, die ihr Zentrum in einer "arisierten" Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 hatte. Hier waren etwa 100 Personen tätig. Geregelt wurde der Mord an den Insassen der Anstalten für psychisch, geistig und körperlich Behinderte im Reichsgebiet.

Für die Durchführung der Krankenmorde wurden mehrere Tarnorganisationen gegründet, zum Beispiel eine "Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH", deren Busse, die von der Reichspost gekauft worden waren, die Kranken aus ihren Kliniken über Zwischenstationen in die Tötungsanstalten brachten. Es gab sechs Tötungszentren: im alten Reichsgebiet Brandenburg, Grafeneck, Sonnenstein/Pirna, Bernburg, Hadamar sowie in der "Ostmark", also in Österreich, Hartheim (bei Linz). Die Tötung der wehrlosen und oft vertrauensseligen Menschen geschah in Gaskammern oder Gaswagen.

Marianne und Marylene – Opfer der "Rassenhygiene"

Marianne wird 1925 in einer Stadt im Rheinland geboren. Nach den Vorstellungen jener Zeit ist Marianne mit mehreren Makeln behaftet. Ihre Mutter ist unverheiratet, ihr Vater ein französischer Besatzungssoldat, also ein "Feind". Das wäre für sich genommen schon schlimm genug gewesen. Schlimmer jedoch: Mariannes Vater ist ein farbiger Soldat, rekrutiert in einer der französischen Kolonien. Marianne gilt nach der NS-Rassenlehre als "minderwertiger Mischling". 1937 muss sich das Mädchen im Gesundheitsamt einfinden. Von einer Kommission aus fünf Männern wird es eingehend körperlich untersucht. Das Ergebnis des "Gutachtens": Eine Fortpflanzung des Mädchens wäre nicht wünschenswert, weil es "artfremdes Blut" in sich trage. Daher müsse Marianne sterilisiert werden. Gegen diese Verfügung gibt es keine Rechtsmittel.

Im Gegensatz zu Marianne ist Marylene 1928 in eine offenbar "normale Familie" mit mehreren Kindern hineingeboren worden. Das Mädchen hat das Down-Syndrom und zeigt geistige und körperliche Beeinträchtigungen. Es entwickelt sich im Rahmen der Behinderung jedoch recht gut. Nichtsdestoweniger empfindet der Vater, ein überzeugter Nationalsozialist und regional aktiver Funktionär, seine behinderte Tochter möglicherweise als Problem. Jedenfalls wird das Mädchen 1937 in eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Anstalt eingewiesen. Dort ist Marylene wie viele andere behinderte Kinder auch – insbesondere in medizinischer Hinsicht – einer bewussten Vernachlässigung ausgesetzt, so dass sie kurz vor ihrem zwölften Geburtstag stirbt, an einer Lungenentzündung – die offizielle Todesursache für viele weitere Kinder in dieser Anstalt.

Die Krankenmorde konnten nicht dauerhaft verheimlicht werden. Im Juni 1941 kursierten in Deutschland Flugblätter, die aus britischen Flugzeugen abgeworfen worden waren und die über die Krankenmorde informierten. Namentlich aus kirchlichen Kreisen – die Kirchen unterhielten in großer Zahl Pflegeanstalten – gab es bei den Behörden kritische Anfragen. Im August 1941 prangerte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, schließlich in einer öffentlichen Predigt die Krankenmorde an und erstattete Anzeige wegen Mordes, der die nationalsozialistische Justiz selbstverständlich nicht nachging. Als zentral durchgeführte Aktion wurden die Krankenmorde jedenfalls noch im Spätsommer 1941 eingestellt. Über 70.000 Menschen jeden Alters waren bis zu jenem Zeitpunkt umgebracht worden. 1943 wurde die Tötung von Patienten in Pflegeanstalten in verschleierter Form, und zwar durch Medikamente oder bewusste Unterernährung, wieder aufgenommen. Auf diese Weise kamen weitere etwa 30.000 Menschen um.

Zeitlich parallel zu den Morden an Patienten in Anstalten war bereits im August 1939 eine Aktion angelaufen, die missgebildete und geistig behinderte Kinder betraf. Hebammen und Ärzte hatten durch einen Runderlass des Innenministeriums die Anweisung erhalten, Kinder mit derartigen Erscheinungen den Gesundheitsämtern zu melden. In angeblichen "Kinderfachabteilungen" von Krankenhäusern und psychiatrischen Anstalten wurden die Kinder, oft nach medizinischen Experimenten, durch eine Injektion oder durch Nahrungsentzug getötet. Die Zahl der Opfer wird auf 5000 geschätzt.

Ein bislang weitgehend unerforschtes Geschehen ist das Töten der Anstalts-Patienten in den eroberten Gebieten Osteuropas. Dies geschah mit Kenntnis der Wehrmachtsstellen durch die SS-Einsatzgruppen, durch Gaswagen oder Erschießen. Die Zahl dieser Opfer ist bis heute ungeklärt.

Die Kranken in den psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten gefährdeten in keiner Weise das "deutsche Blut", denn sie konnten in den Einrichtungen, in denen sie lebten, keine Nachkommen zeugen. Die Nationalsozialisten wollten sich dieser Menschen schlicht entledigen, weil deren Unterhalt mit Kosten verbunden war – ein Gesichtspunkt, der ohne Weiteres öffentlich propagiert wurde, sogar in Schulbüchern. Die Opfer galten als "unnütze Esser", als "Ballastexistenzen" und als "lebensunwert".

Im Zusammenhang mit den Krankenmorden der NS-Zeit wird häufig der Begriff "Euthanasie" verwendet, wenn auch im Schriftlichen in der Regel mit Anführungszeichen versehen. Unter "Euthanasie" wird eine (nach wie vor moralisch umstrittene) Sterbehilfe für unheilbar Kranke oder Schwerverletzte verstanden, um ihnen gemäß einem frei geäußerten Wunsch einen qualvollen Tod zu ersparen. Davon kann hinsichtlich der Krankenmorde während des NS-Regimes in keiner Weise die Rede sein. Es handelte sich – auch nach den damals formal bestehenden Rechtsgrundsätzen – im juristischen Sinn um Morde. Im Übrigen wurde in den offiziellen Dokumenten über die Tötungs-Aktionen auch nicht von "Euthanasie" gesprochen, sondern etwa von "Behandlung", "Ausmerze" oder – laut Hitler – von "Gnadentod".

Täter und Täterinnen waren Mediziner in wissenschaftlichen Institutionen, Ärzte, Angehörige von, wie wir heute sagen, Gesundheitsberufen sowie Angestellte in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen, Mitarbeiter der Sozialfürsorge, Lehrpersonal, Standesbeamte, technisches Personal. Erschreckend ist auch das Ausmaß von Lügen, Fälschungen und Verschleierungen gegenüber den Angehörigen der Ermordeten. Niemand war gezwungen, sich an den grausamen "rassenhygienischen" Maßnahmen zu beteiligen. Allerdings bot der NS-Rassismus vielfältige Chancen zu Einstiegen in wissenschaftliche und andere berufliche Karrieren, die nach der NS-Herrschaft oft ohne Weiteres fortgesetzt werden konnten, im Übrigen gleichermaßen in der Bundesrepublik wie in der DDR.

Von den Krankenmorden gibt es eine Verbindung zum Morden in den osteuropäischen Vernichtungslagern. Etwa 100 Männer, die in den Tötungsanstalten in verschiedenen Funktionen tätig gewesen waren, erhielten als "Fachleute" Positionen namentlich in Treblinka, Sobibor und Belzec, teilweise in Leitungsfunktionen. Sogar der Betrieb, der die Gaskammern in den Tötungsanstalten im Reich gebaut hatte, konnte nun seine "Erfahrungen" bei dem Bau der Tötungseinrichtungen in Osteuropa einbringen.

Das Denkmal der "Grauen Busse"

Mittlerweile finden sich in allen ehemaligen Tötungsanstalten und in vielen anderen psychiatrischen Einrichtungen Deutschlands wie Österreichs Denkzeichen und Ausstellungen mit Literaturangeboten über die Zwangssterilisationen und die Krankenmorde während der NS-Zeit. Seit dem 27. Januar 2006 gibt es zudem ein mobiles Denkmal, das an die Krankenmorde während der NS-Zeit erinnern soll. Die Schöpfer sind Horst Hoheisel (geb. 1944) und Andreas Knitz (geb. 1963), Protagonisten des Konzepts von "Gegen-Denkmälern". Hoheisel und Knitz wollten die in der Regel grauen Busse, mit denen die Kranken zu den Tötungsanstalten gebracht worden sind, das Werkzeug der Täter also, zu einem Erinnerungszeichen werden lassen.

Diese Fahrzeuge waren beinahe zwangsläufig an den Orten und in den Gegenden der Anstalten aufgefallen. Das wusste auch die NS-Führung, wie ein Brief Himmlers vom 19. Dezember 1940 beweist: "Wie ich höre, ist auf der Alb wegen der Anstalt Grafeneck eine große Erregung. Die Bevölkerung kennt das graue Auto der SS und glaubt zu wissen, was sich in dem dauernd rauchenden Krematorium abspielt. Was dort geschieht, ist ein Geheimnis und ist es doch nicht mehr."

Das Denkmal besteht aus zwei identischen, aus Beton gegossenen Bussen, einer stilisierten, aber originalgroßen Nachbildung der Täterwerkzeuge. Die Gestalt des Busses wird jeweils durch die Außenwände hergestellt. Dazwischen ist ein Gang ausgespart. An einer Innenwand steht die dokumentierte Frage eines der Opfer: "Wohin bringt Ihr uns?"

Einer der Busse steht dauerhaft an der alten Pforte der ehemaligen "Heilanstalt Weißenau" (Ravensburg/Schwaben). Ein zweiter Bus bewegt sich gleichsam durch Deutschland und wird jeweils für einen längeren Zeitraum an einem der Orte der Krankenmorde aufgestellt. Ein erster Standort lag am Grundstück Tiergartenstraße 4 in Berlin, der organisatorischen Zentrale für die Krankenmorde. Im Internet ist der jeweilige aktuelle Standort zu erfahren:
Externer Link: http://www.dasdenkmaldergrauenbusse.de

Das Denkmal der "Grauen Busse" (© Archiv Jochheim)

Literaturhinweise und Internetadressen


Friedländer, Henry: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 2002, 639 S.

Heesch, Eckard: Marylene. Ein behindertes Kind im "Dritten Reich". In: Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte (Kiel), Nr. 43/2004, S. 23-64, Link: Externer Link: www.akens.org/akens/texte/info/43/43_024.pdf

Hinz-Wessels, Annette: Tiergartenstraße 4. Schaltzentrale der nationalsozialis-tischen Euthanasie-Morde. Berlin 2015, 208 S.

Klee, Ernst: "Euthanasie" im Dritten Reich. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Frankfurt am Main 2010, 736 S.

Sedlaczek, Dietmar u. a. (Hg.): "minderwertig" und "asozial". Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter. Zürich 2005, 198 S.

Westermann, Stefanie/Kühl, Richard/Ohnhäuser, Tim (Hg.): NS-"Euthanasie" und Erinnerung: Vergangenheitsaufarbeitung, Gedenkformen, Betroffenenperspektiven. Münster 2011, 248 S.

Externer Link: www.gedenkort-t4.eu

Fussnoten

Dr. Gernot Jochheim ist Friedens- und Konfliktforscher und war Lehrer. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die Sozialgeschichte, Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit und Probleme politisch-gesellschaftlichen Wandels sowie im pädagogischen Bereich Gewaltprävention und Erinnerungskultur.