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Ereignis Reformation | bpb.de

Ereignis Reformation

Luise Schorn-Schütte

/ 4 Minuten zu lesen

Am Anfang war Luthers Glaubenszweifel: Wie erlange ich die Gnade Gottes? Damit stellte der Wittenberger Theologieprofessor die Lehre der Werkgerechtigkeit in Frage, wie sie die römische Kirche des 15./16. Jahrhunderts predigte.

Vor dem Kaiser und den versammelten Reichsständen auf dem Reichstag zu Worms 1521 weigert sich Luther, seine Lehrmeinung zu widerrufen. Darstellung (18. Jh.) nach einem zeitgenössischen Kupferstich. (© bpk)

Luther verwarf die Ansicht, man könne vor Gott bestehen, wenn man beichte, Interner Link: Ablass zahle und gute Werke tue. Nach seiner Erkenntnis brachte nur die unmittelbare Beziehung jedes Gläubigen zu seinem Schöpfer Erlösung von der Verdammnis. Auf dieser Grundlage formulierte Luther seine Sola-Theologie: solus Christus / allein Christus; sola fide / allein durch Glaube; sola gratia / allein durch Gnade; sola scriptura / allein durch die Schrift (d. h. durch die Bibel).

QuellentextWas ist ein Ablass?

[…] Zum Verständnis der Attraktivität des Ablasses hilft ein Blick auf die Lebensumstände im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit. Das Leben der Menschen war geprägt durch Leiderfahrungen: Einseitige Mangelernährung, wiederholte Hungersnöte, Enge, Armut, Krankheiten, Schmerzen, Kindstod und harte, kräftezehrende körperliche Arbeit machten das Dasein zu einer Tortur, die durch den omnipräsenten Tod begleitet wurde. Wenn das Dasein von Not und Tod geprägt ist, ist es logisch, dass das Diesseits lediglich als Phase vor dem Tod galt, die der Mensch durchleiden musste. Fixpunkt des Denkens war das himmlische Jenseits, das Hoffnung und damit Halt bot. […]

In dieses erlösende Jenseits konnte der Mensch nach vorreformatorischer Überzeugung jedoch nicht durch eigene Kraft gelangen. Gefangen in der eigenen, unabwendbaren Sündhaftigkeit, bedurfte er der Hilfe der katholischen Kirche. Sie […] verstand sich als eine zwischen Gott und Mensch vermittelnde Instanz. Nur die katholische Kirche konnte, so ihr damaliges, heute nicht mehr derart exklusives Selbstverständnis, die Sünden der Gläubigen in Gottes Namen vergeben und ihnen damit den Zugang ins Paradies ermöglichen – oder sie auch unvergeben lassen, was in die Hölle führte.

Der Ablass hing mit dieser eminent wichtigen Frage des Seelenheils eng zusammen. Das Ablasssystem beruht auf dem Selbstverständnis der katholischen Kirche. Als Stellvertreter Christi den reuigen Gläubigen nach der Beichte Gnade gewährend, erlegte sie den von der Sünde Freigesprochenen Bußleistungen auf, die zur Tilgung der Schuld zu absolvieren waren. Konnten diese zu Lebzeiten nicht mehr vollbracht werden, verblieben die Gläubigen die Zeit bis zur vollständigen Sündentilgung im zwar reinigenden, aber qualvollen Fegefeuer […]. Das Fegefeuer setzte also die Vergebung der Sünden voraus. In einem mittelalterlichen Bußbuch heißt es: "Wenn ein Heranwachsender mit seiner Schwester schläft, soll er fünf Jahre lang büßen" – starb er jedoch bereits nach zwei Jahren, hatte er die übrige Buße im Fegefeuer abzuleisten. Allein von diesen Bußleistungen konnte der Ablass befreien […].

Zur Zeit Luthers hatte der Papst einen Ablass für den Neubau des Petersdoms ausgeschrieben, was zunächst nicht ungewöhnlich war. In Luthers Umgebung war der bei den Fuggern hochverschuldete Albrecht von Brandenburg für den Ablass zuständig, dem die Kurie die Einbehaltung von 50 % der Ablasseinnahmen gewährt hatte. […] Angesichts dieser finanziellen Interessen ging im Bistum Halberstadt der Ablassprediger Johann Tetzel, den Instruktionen seines Bischofs gemäß, derart aggressiv vor, dass im Bewusstsein der Gläubigen die eigentliche theologische Intention des Ablasses verloren ging. Man konnte nicht nur, so predigte Tetzel, für bereits Verstorbene einen Ablass erwerben. Wie Luther bei einigen seiner Beichtkinder feststellte, hatten Tetzels Predigten und Flugblätter die Gläubigen zudem zu der Annahme verleitet, dass die von ihm erworbenen Ablassbriefe den Sünder auch ohne Beichte freisprechen würden […]. Dies widersprach jedoch der eigentlichen katholischen Lehre.

Gegen diese Ablasspraxis zog Luther zu Felde, indem er seine 95 Thesen verfasste und an ausgewählte Personen verschickte […].

Thomas Diehl, "Der Ablass oder: die Frage, was die Kirche mit dem Himmel zu tun hat", in:
Geschichte lernen 173: Wunder wirken © 2016 Friedrich Verlag GmbH, Seelze, S. 18 f.

Wenn aber der Gläubige keinen Vermittler zu seinem Schöpfer benötigt, braucht es kein besonderes geistliches Amt, es erübrigen sich eine kirchliche Hierarchie, Interner Link: Konzilien  und das Amt des Papstes. Die reformatorische Bewegung (1517–1555) war somit zwar rein theologisch begründet, aber zugleich institutionenkritisch. Diese Infragestellung der römischen Kirche war im 16. Jahrhundert hochpolitisch, hatte die Kirche doch als geistliche Macht zugleich erheblichen weltlichen Einfluss. Obgleich Luther gerade diese Verzahnung von Religion und Politik kritisierte, bestärkte seine Theologie dennoch viele Zeitgenossen in ihren politischen Reformanliegen. Zunächst im Alten Reich (Deutschland im 16. Jh.), später auch in ganz Europa nutzten sie Luthers Theologie, um ihre weltlichen Forderungen zu legitimieren.

Die hochadligen Reichsstände verlangten von Karl V. (1500–1558, seit 1519 Kaiser) eine Reichsreform: Während der Kaiser die Konzentration monarchischer Gewalt im kaiserlichen Amt anstrebte, beharrten die Reichsstände auf ihren politischen Teilhaberechten und setzten seinem Machtanspruch aristokratische Ordnungsvorstellungen (Herrschaft der Besten) entgegen. Dieser Gegensatz wurde bereits im ausgehenden Mittelalter heftig diskutiert.

Auch wohlhabende Handels- und Handwerkerfamilien in den großen Reichs- und Hansestädten des Alten Reichs verlangten seit Beginn des 16. Jahrhunderts mehr Teilhabe an den politischen Entscheidungen in ihren Stadtgemeinden. Dort lag die Entscheidungsgewalt zumeist in der Hand weniger Ratsfamilien, die als Oligarchien charakterisiert werden können. Die Frage, wie stark wirtschaftlicher Erfolg auch zu politischer Teilhabe berechtigen sollte, mündete in stadtintern häufig kontrovers geführte Debatten über die Verwirklichung des städtischen Gemeindebegriffs. Danach verstand sich die städtische Gemeinde als Genossenschaft, als corpus christianum im Kleinen (so der Kirchenhistoriker Bernd Moeller). Dieser Begriff von der Gemeinde als theologische und politische Einheit spielte für das frühneuzeitliche Selbstverständnis der protestantischen Kirchen nach der Reformation eine entscheidende Rolle – vor allem auch im Unterschied zur hierarchisch bleibenden katholischen Kirche.

Die bäuerliche Bevölkerung beteiligte sich ebenfalls an den sozialpolitischen Kontroversen. Seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert hatte sich im Alten Reich und in Europa ein wirtschaftlicher Strukturwandel vollzogen. Kennzeichen des Wandels war die Verlagerung der Handelsrouten innerhalb Europas und damit der Beginn der europäischen Arbeitsteilung in einen agrarischen Osten und einen Fertigprodukte bzw. Luxusgüter produzierenden Westen. Infolgedessen sollten die Bauern auf Verlangen der adligen und kirchlichen Grundherren intensivere Erträge erwirtschaften. Im Osten mündete dies in eine zweite Leibeigenschaft, im Westen sahen sich die bäuerlichen Gemeinden einem erhöhten Abgabendruck durch den Adel ausgesetzt.
Die Bauern wollten diese Veränderungen der Eigentums- und Agrarstrukturen nicht akzeptieren. Vor allem die wohlhabenderen Bauern protestierten. Sie forderten die Wiederherstellung ihres "guten alten Rechts", die Rückkehr zu den mittelalterlichen Rechtsnormen, die ihnen bestimmte Anteile an der Allmende (Waldnutzung, Viehweiderechte, Jagdrechte, weniger Abgaben) zugestanden hatten. Dabei beriefen sie sich auf das "biblische Recht" des Neuen und Alten Testaments.
Auf diese kontroversen Debatten wirkte Luthers Sola-Theologie beschleunigend und motivierend. Seine Forderung nach Rückkehr zu den ursprünglichen Ordnungsformen des Urchristentums und seine Kritik an den hierarchischen Strukturen der katholischen Kirche boten eine theologische Legitimation für die Forderung nach Reformen "in der Welt". Dies war der Versuch einer Integration der theologischen Reformforderungen, keine bloße Funktionalisierung. Zumindest in den ersten Jahren der Reformation verstärkten sich reformatorischer Aufbruch und politischer Reformwille wechselseitig und bewirkten gemeinsam Veränderungen.
Die zeitgenössische Wirkung der reformatorischen Theologie blieb nicht auf das Alte Reich beschränkt, denn auch in anderen Teilen Europas gab es vergleichbare Strukturprobleme. Das gilt für die schweizerische Eidgenossenschaft ebenso wie für Frankreich, Polen-Litauen, die nördlichen Niederlande, die Anrainerregionen der Ost- und Nordsee sowie für England, Schottland und Irland. Zugleich erleichterte die technische Erfindung des Buchdrucks die Verbreitung der Lutherschriften und der zahllosen Flugschriften und Predigten, die die Reformation im Alten Reich zwischen 1517 und 1520 vorantrieben.
In Südeuropa (Italien, Spanien und Portugal) stieß die reformatorische Theologie dagegen auf nur sehr geringe Resonanz. Denn in Spanien und Portugal gab es zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zum Alten Reich ein weniger entwickeltes Bürgertum mit ausgeprägtem politischem Selbstbewusstsein. Ebenso wenig gab es dort ein rechtlich freies Bauerntum, das seine Rechte einforderte, die bäuerliche Bevölkerung lebte weiterhin in Abhängigkeit zum Adel. In Italien wiederum war die Rolle der katholischen Kirche als politische Macht zu stark.

Fussnoten

Luise Schorn-Schütte ist emeritierte Professorin für Neuere Geschichte der Goethe-Universität Frankfurt am Main.