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Der Weg der EU – Rückblick und Ausblick | Europäische Union | bpb.de

Europäische Union Editorial EU im Krisenmodus Motive und Leitbilder der europäischen Einigung Vertragsgrundlagen und Entscheidungsverfahren Ausgewählte Bereiche gemeinschaftlichen Handelns Das auswärtige Handeln der EU Der Weg der EU – Rückblick und Ausblick Literatur Impressum

Der Weg der EU – Rückblick und Ausblick

Otto Schmuck

/ 11 Minuten zu lesen

Die Europäische Union ist für viele eine Erfolgsgeschichte. Dabei verlief der Einigungsweg keineswegs gradlinig und zielgerichtet. Immer wieder musste die Union Krisen überwinden und Rückschritte hinnehmen. Gleichzeitig bewies die EU die Kraft und die Fähigkeit, Reformprozesse in Gang zu setzen und innovative Lösungen voranzutreiben.

Vielfältig, frei und offen: Zwei Frauen feiern bei der Kundgebung "Pulse of Europe" auf dem Goetheplatz in Frankfurt am 26. März 2017 ihr persönliches Europa. Die Bürgerinitiative Pulse of Europe wurde 2016 in Frankfurt gegründet und engagiert sich europaweit gegen wachsende nationalistische und rechtspopulistische Strömungen und für den europäischen Einheitsgedanken. (© picture-alliance, Geisler-Fotopress | Roger Murmann)

Im Ergebnis hat die europäische Einigung viele Ziele erreichen können:
Europa ist heute größtenteils ein Kontinent des Friedens und der Stabilität. Ein Krieg zwischen den Mitgliedstaaten der EU – wie ihn noch die Generation der (Ur-)Großväter und -mütter etwa zwischen Deutschland und Frankreich erlebt hat – ist kaum vorstellbar.

  • Die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes schuf die Grundlage für den wirtschaftlichen Wohlstand in der EU.

  • Seit 1979 können die Bürgerinnen und Bürger der EU-Staaten das Europäische Parlament direkt wählen.

  • Die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sind beseitigt, auch wenn in Krisenzeiten, wie beispielsweise während der Coronavirus-Pandemie, einzelne Grenzschließungen kurzzeitig möglich sind.

  • Seit Anfang 1999 wurde der Euro in zunächst elf, heute in 19 EU-Staaten als gemeinsame Währung eingeführt.

  • Die Zahl der EU-Mitgliedstaaten ist von ursprünglich sechs auf heute 27 angestiegen, mehrere andere europäische Staaten haben die Mitgliedschaft beantragt.

Der EU-Austritt Großbritanniens hat aber deutlich gezeigt, dass die europäische Integration keine Einbahnstraße ist und um ihre Ausgestaltung durchaus gestritten wird. Nach wie vor besteht ein großer Reformbedarf. Um den Erwartungen, die etwa in der Umwelt- oder der Außenpolitik an die EU gestellt werden, gerecht zu werden und Krisen wie der Coronavirus-Pandemie angemessen zu begegnen, ist eine Vertiefung des Einigungsprozesses unumgänglich.

Die europäische Einigung und ihre Konfliktlinien

Etappen der europäischen Einigung

Folgende Etappen sind in der europäischen Einigungsgeschichte von besonderer Bedeutung:

1949Gründung des Europarates mit Sitz in Straßburg.
1951Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die EGKS war der erste Vorläufer der heutigen Europäischen Union – ihr gehörten die sechs "Gründerstaaten" Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg an. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.
1958Inkrafttreten der "Römischen Verträge" zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Atomenergie (Euratom) durch die EGKS-Staaten. Bedeutsam wurde vor allem der EWG-Vertrag, der eine gemeinsame Zoll- und Handelspolitik sowie eine gemeinsame Agrar- und Verkehrspolitik vorsah.
1967 Schaffung der Europäischen Gemeinschaften (EG) durch den Zusammenschluss von EGKS, EWG und Euratom.
1970 Die EG-Staaten gründen die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) zur besseren Vertretung ihrer außenpolitischen Interessen.
1973 Erste Erweiterung der EG um Großbritannien, Irland und Dänemark ("Norderweiterung").
1979Einführung von Direktwahlen zum Europäischen Parlament und Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS).
1981Zweite Erweiterung der EG um Griechenland; Spanien und Portugal folgen 1986 ("Süderweiterung").
1985Unterzeichnung des Schengen-Abkommens über den Abbau der Binnengrenzen durch zunächst fünf Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande).
1987Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte mit dem Ziel der Vollendung des Binnenmarktes bis zum 1. Januar 1993.
1993Vollendung des Binnenmarktes und Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags über die Europäische Union (EU).
1995Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland ("EFTA"-Erweiterung).
1999Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam.
2000Feierliche Proklamation der Charta der Grundrechte.
2001Unterzeichnung des Vertrags von Nizza.
2002Einführung des Euro-Bargelds in zwölf EU-Mitgliedstaaten (bereits ab 1999 von elf Staaten als einheitliche Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr genutzt).
2003Ausarbeitung des Vertrags über die Europäische Verfassung (im Mai bzw. im Juni 2005 durch Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich abgelehnt und damit gescheitert).
2004 und 2007Beitritt von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten sowie von Malta und Zypern.
2009Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon.
2010Vereinbarung eines Euro-Rettungsschirms durch die damals 17 Euro-Staaten mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro.
201225 der damals 27 EU-Staaten beschließen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens einen "Fiskalpakt" mit strengen Verschuldungsregeln.
2013EU-Beitritt Kroatiens.
2015Litauen führt als 19. EU-Staat den Euro ein.
2016Eine Mehrheit im Vereinigten Königreich stimmt für den EU-Austritt ("Brexit").
2020Nach Vollzug des Brexits hat die EU noch 27 Mitglieder.
2020Entscheidung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 mit einem Volumen von rund 1074 Milliarden Euro; zudem Beschluss über das Konjunkturprogramm "Next Generation EU" zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie mit einer Mittelausstattung von 750 Milliarden Euro. Der EU werden erstmals gemeinsame europäische Schulden ermöglicht.

Der "tastende Pragmatismus" als europäische Einigungsmethode

Gründung und Entwicklung des europäischen Zusammenschlusses folgten keinem lang konzipierten und allgemein akzeptierten Bauplan. Die beteiligten Politikerinnen und Politiker verfolgten unterschiedliche Leitbilder und Zielvorstellungen. Als Kompromiss wurden meist pragmatische und in ihrer Reichweite begrenzte Reformschritte vereinbart. Die europäische Zusammenarbeit begann auf wenigen, als besonders wichtig eingestuften Politikfeldern: Kohle und Stahl sowie Wirtschaft und Landwirtschaft. Auf dieser Grundlage wurden neue Einigungsschritte kleinerer und mittlerer Reichweite unternommen. Dieses Vorgehen wird häufig als die "Methode des tastenden Pragmatismus" bezeichnet.

Die bereits 1958 mit dem EWG-Vertrag vereinbarte Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vertiefte auch die Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern. Im Binnenmarktziel waren bereits die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung und die Öffnung der Binnengrenzen in der EU angelegt. Auch verlangte die mit dem EWG-Vertrag geschaffene europäische Zollunion die vollständige Übertragung handelspolitischer Kompetenzen von den Mitgliedstaaten auf die Gemeinschaft. Die grenzüberschreitende Verkehrspolitik wurde als gemeinsames Anliegen gesehen. Gleiches galt für die Zusammenarbeit mit den "überseeischen Ländern und Gebieten" – damit waren die damals noch existierenden Kolonien der Gründungsstaaten, vor allem Frankreichs, Belgiens und der Niederlande, gemeint.

Das 1985 auf wirtschaftspolitischem Gebiet beschlossene Programm "Vollendung des Binnenmarktes bis 1992" hatte auch für andere Politikbereiche unmittelbare Auswirkungen. Denn die teilnehmenden Länder brachten so unterschiedliche Voraussetzungen mit ein, dass eine Marktöffnung ohne sozial- und umweltpolitische Begleitmaßnahmen zu Verwerfungen geführt hätte. Dem konnte die EU durch eine umfangreiche Gesetzgebung begegnen. Vor allem in den Bereichen Arbeits- und Verbraucherschutz sowie bei Sozial- und Umweltstandards wurden gemeinsame Regeln erlassen. Das Europäische Parlament erwies sich dabei als eine wichtige Interessenvertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Allerdings wird auch heute noch vielfach beanstandet, dass die EU Wirtschaftsinteressen gegenüber sozialen und umweltpolitischen Anliegen höher einstufe.

Einige Stimmen fordern zudem eine intensivere wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU, um den Euro dauerhaft zu stärken. In der Tat ist eine gemeinsame Währung ohne eine gemeinsame wirtschaftspolitische Steuerung kaum überlebensfähig.

Zu den Zielen der Gründungsväter der europäischen Einigung gehörte von Anfang an die Abschaffung der Grenzen zwischen den beteiligten Staaten. Die Grenzöffnung führte den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile des Einigungsprozesses besonders deutlich vor Augen. Die Schengen-Zusammenarbeit, die 1985 erst fünf Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande) miteinander vereinbarten, gilt im Hinblick auf den "europäischen Raum ohne Grenzen" und auf mögliche institutionelle Weiterentwicklungen in der EU als ein Erfolgsmodell. Mit dem 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam gelang es, den sogenannten Schengen-Besitzstand in das Gemeinschaftsrecht zu überführen. Heute haben sich 26 europäische Staaten – darunter auch Nicht-EU-Staaten wie etwa die Schweiz – dem Projekt "Europa ohne Grenzen" angeschlossen.

Kritikpunkte und Konfliktlinien

Ungeachtet ihrer Leistungen steht die Europäische Union seit vielen Jahren in der Kritik: Demnach würde "Europa" zu viel kosten und die Gelder nicht entsprechend der vorhandenen Bedürfnisse verteilen. Die unionsinternen Entscheidungsabläufe werden häufig als zu kompliziert und langwierig empfunden. Bemängelt wird, dass allzu viel von "Brüssel" reguliert wird. Die EU kann nach Auffassung ihrer Kritikerinnen und Kritiker die Außengrenzen nicht in hinreichendem Maß schützen oder schütze – so die gegenteilige Ansicht – die Grenzen zu sehr in Form einer hart durchgesetzten Flüchtlingspolitik. Auch wird der am 31. Januar 2020 vollzogene Austritt Großbritanniens als Beleg für die verblassende Strahlkraft der Einigungsidee und das Scheitern der Integration insgesamt herangezogen.

Kaum zur Kenntnis genommen wird, dass der EU wesentliche Handlungsinstrumente fehlen, um auf die vorhandenen Problemlagen angemessen reagieren zu können. Die Entscheidungsverfahren waren für eine Gemeinschaft der sechs Gründerstaaten konzipiert und passen – auch weil in vielen Bereichen noch immer Einstimmigkeit erforderlich ist – eben nicht für eine Gemeinschaft mit heute 27 Mitgliedern.

Bei der Suche nach den Ursachen für diese Veränderungen der Befindlichkeiten ist auf die Rahmenbedingungen des europäischen Handelns zu verweisen, die von einer Vielzahl von kaum zu vereinenden Positionen und Widersprüchen geprägt sind:

  • Kontroverse Zielperspektiven der handelnden Akteure und Akteurinnen: Von Anfang an gab es bei den Beteiligten, die die Verträge aushandelten, unterschiedliche Zielvorstellungen zur Kompetenzausstattung und zur Rolle des Zusammenschlusses. Auch heute gibt es keine Einigung darüber, wie das geeinte Europa im Endzustand aussehen soll: Einige streben einen Bundestaat nach deutschem oder amerikanischem Vorbild an. Andere sehen in dem Zusammenschluss lediglich eine Zweckgemeinschaft, um aktuelle Probleme zu lösen und begrenzte ökonomische und politische Ziele sicherzustellen.

  • Unterschiedliche Ausgangslagen und Interessen der Mitgliedstaaten: Vor allem in finanzieller Hinsicht wurden und werden immer wieder Konflikte erkennbar zwischen den wirtschaftsschwächeren, zumeist ländlich geprägten EU-Staaten im Süden und Osten der EU, die eine größere finanzielle Unterstützung fordern, und den reicheren Industriestaaten im Norden der Gemeinschaft. Hinzu kommt, dass kleine EU-Staaten befürchten, von den großen dominiert zu werden. Konfliktpotenzial bietet traditionell auch die Ausgestaltung der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich des Verhältnisses zu den Großmächten Russland, USA und China. Im Hinblick auf die innere Sicherheit und offene Grenzen wurden von EU-Staaten in Insel- und Randlage häufiger Sonderinteressen artikuliert.

  • Veränderung der inneren und äußeren Rahmenbedingungen: Stand angesichts der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs zu Beginn der Einigung das Motiv der Friedenssicherung deutlich im Vordergrund, so trat mit Beginn des Kalten Kriegs die Abwehr gegen die Ausbreitung des Kommunismus hinzu. Später forderten veränderte Problemlagen und deren Wahrnehmung ein verstärktes europäisches Engagement, darunter Umwelt- und Klimaveränderungen, verstärkter Migrationsdruck, Wirtschaftskrisen, das Drängen der USA auf ein verstärktes außen- und sicherheitspolitisches Engagement Europas und aktuell die Coronavirus-Pandemie.

  • Das Spannungsverhältnis von Erweiterung und Vertiefung: Zwiespältige Folgewirkungen ergaben sich aus der steigenden Attraktivität der EU. Der erfreuliche Umstand, dass die Einigung auch von außerhalb als erfolgreich bewertet wurde, führte dazu, dass andere europäische Staaten den Beitritt anstrebten. Die Anzahl der Mitglieder wuchs von ursprünglich sechs Gründungsstaaten auf heute 27 an und es gibt weitere Beitrittsanwärter. Mit den EU-Erweiterungen nahm allerdings auch die Heterogenität der Strukturen, der Wirtschaftskraft und der Zielperspektiven zu; wachsende Spannungen und Probleme waren die Folge. Hinzu kam, dass die Entscheidungsverfahren ursprünglich weitgehend auf Konsens ausgelegt waren, der im Sechserkreis noch funktionierte, aber in der erweiterten EU zunehmend schwerer zu erreichen war.

Seit Mitte der 1980er-Jahre entwickelte sich in der EU ein erheblicher Reformdruck. Mit der Einigung auf fünf Vertragsänderungen – die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997, den Vertrag von Nizza 2001 sowie zuletzt den Vertrag von Lissabon 2007 – wurden beachtliche Fortschritte erreicht. Häufig brachten diese Überarbeitungen der Verträge durch ihren Kompromisscharakter jedoch bereits Ansatzpunkte für eine erneute Reformrunde mit sich.

Das Wertefundament der EU

Bereits der Vertrag zur Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957 enthielt einen Hinweis auf ihre gemeinsamen Werte und Grundüberzeugungen: In der Präambel vereinbarten die damaligen sechs Gründungsstaaten, "Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen". Gleichzeitig wurden die anderen Völker Europas aufgefordert, sich zu dem gleichen hohen Ziel zu bekennen.

In den Verträgen von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon wurden weitere Bestimmungen zu den gemeinsamen Werten und Grundüberzeugungen der Vertragspartner hinzugefügt. In der Präambel des am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen aktuellen Vertrags über die Europäische Union sahen sie sich "[...] schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben".

Zudem wurde in Artikel 7 EUV vereinbart, dass EU-Staaten, die dauerhaft die Grundrechte missachten, ihre vertraglichen Rechte – einschließlich des Stimmrechts der Vertretung dieses Staates im Rat – verlieren können. Allerdings versagt diese Regelung in der Praxis, betrachtet man offensichtliche Grundrechtsverletzungen etwa in Ungarn und Polen. Für die Vergabe von EU-Mitteln im Förderzeitraum 2021–2027 wurde deshalb vom Europäischen Parlament eine wirksame Konditionierung gefordert. Die Kommission hat inzwischen entsprechende Vorschläge vorgelegt, über die Parlament und Rat aber noch entscheiden müssen.

Von besonderer Bedeutung ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die am 1. Dezember 2009 rechtlich verankert wurde. Die in dieser Charta aufgeführten Rechte beruhen auf den Verfassungstraditionen der EU-Staaten und auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Sie sind in sechs Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte.

Zentrale Botschaften der Charta sind: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen." in Artikel 1 sowie die Aussage in Artikel 2: "Jede Person hat das Recht auf Leben. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." Zu den Gemeinsamkeiten gehört auch die Bestimmung, wonach jeder Mensch in der EU das Recht auf Bildung, auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst hat.

In der Charta der Grundrechte wird die Gleichbehandlung aller Menschen, der Anspruch auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, auf bezahlten Jahresurlaub, auf bezahlten Mutterschaftsurlaub sowie auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung begründet. Allerdings gelten all diese Vereinbarungen lediglich für das Handeln der EU-Institutionen und für die Fälle, in denen Mitgliedstaaten EU-Recht anwenden. Ansonsten haben die Grundrechte der EU-Staaten innerstaatlich Vorrang.

Die Symbole der EU

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in der EU und auch die Europafahnen sowie die blauen T-Shirts bei den von "Pulse of Europe" durchgeführten Veranstaltungen verdeutlichen die Bedeutung von Symbolen für die Identifikation der EU-Bürgerinnen und -Bürger mit der EU. Die wichtigsten sind die blaue Flagge mit einem Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund, die Hymne aus der "Ode an die Freude" der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven, der Leitspruch "In Vielfalt geeint", der Euro als Währung und der Europatag am 9. Mai. Auch der Stier – als Ableitung aus der griechischen Mythologie – wird häufig als Sinnbild Europas verwandt. Der den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gemeinsame burgunderrote Pass ist ebenfalls ein deutliches Zeichen der Gemeinsamkeit.

Die Symbole der EU sollten eigentlich in der europäischen Verfassung offiziellen Status erhalten. Nach dem Scheitern des Verfassungsprojekts 2005 bekräftigten 16 der damaligen 27 EU-Staaten – unter anderem auch Deutschland – 2007 in einer Zusatzerklärung zum Vertrag von Lissabon, dass für sie die europäischen Symbole einen hohen Stellenwert für die Zusammengehörigkeit der Menschen in der Europäischen Union haben und ihre Verbundenheit mit der EU zum Ausdruck bringen.

Europäisches Gesellschaftsmodell im 21. Jahrhundert

Im Zusammenhang mit der Debatte um die Zukunft der Europäischen Union wird häufig auf das europäische Gesellschaftsmodell Bezug genommen, das es zu achten und zu schützen gelte. Seine Besonderheiten lassen sich im Rückblick damit erklären, dass die Vorgängerorganisationen der EU in den 1950er-Jahren primär unter wirtschaftlichen Vorzeichen gegründet worden waren und mit der Verwirklichung des Binnenmarktes nach 1985 der Wettbewerbsaspekt besonders stark in den Vordergrund getreten war. Als Reaktion darauf verbreitete sich in einigen Mitgliedstaaten die Ansicht, die damals noch so bezeichnete EG stünde für Neoliberalismus und Sozialabbau – was mit dazu beitrug, dass mehrere Volksbefragungen zu wichtigen europäischen Themen negativ ausgingen.

Die EU hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Wirtschafts- und die Sozialpolitik miteinander zu vereinbaren, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen zu erreichen.

Im Lauf der Zeit haben sich so spezifische Merkmale des europäischen Zusammenlebens herausgebildet, die das Handeln der EU wie ihrer Mitgliedstaaten prägen und die vielfach in ihrer Gesamtheit als "europäisches Gesellschaftsmodell" bezeichnet werden. Zu diesen Merkmalen gehören:

  • demokratische Entscheidungsverfahren und Rechtsstaatlichkeit;

  • Achtung der Grund- und Menschenrechte;

  • Vorhandensein starker Gewerkschaften;

  • institutionalisierte Arbeitsbeziehungen, beruhend auf einem verlässlichen Arbeitsrecht und geregelten Verhandlungsprozessen zur Beilegung sozialer Konflikte;

  • Absicherung von persönlichen Risiken durch soziale Sicherungssysteme, zum Beispiel durch Sozialversicherungen und/oder steuerfinanzierte Einkommenstransfers;

  • die Auffassung, dass in einem System der sozialen Marktwirtschaft Privateigentum an soziale Verantwortung gebunden ist.

Eine Reihe vertraglicher Regelungen und verschiedene Beschlüsse der EU sollen zudem die Lebenssituation der Menschen in den Mitgliedstaaten positiv beeinflussen: So gehört die Gleichstellung von Mann und Frau seit vielen Jahren zu den Prioritäten der EU. Den Leistungen der Daseinsvorsorge wird im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht ein besonderer Status eingeräumt. Geregelt wurden Anerkennungs- und Anrechnungsprobleme von Renten- und Pensionssystemen. Und ein Globalisierungsfonds trägt mit dazu bei, die negativen Auswirkungen von Betriebsschließungen oder -verlagerungen abzumildern.

Auf dem Weg zur Politischen Union

Die europäische Einigungsgeschichte hat die EU zu einer Organisation eigenen Charakters werden lassen. Sie verfügt sowohl über bundesstaatliche Merkmale als auch über Elemente zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Bundesstaatliche Merkmale sind beispielsweise der Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem Recht, die Direktwahlen zum Europäischen Parlament, die Mehrheitsabstimmungen im Rat und die Ausarbeitung der Grundrechtecharta der EU. Zu den Elementen der zwischenstaatlichen Regierungszusammenarbeit gehören die Vereinbarung, dem Europäischen Rat eine herausgehobene Entscheidungsstellung zu geben, und die Haltung der Mitgliedstaaten, die Außen- und Sicherheitspolitik nach wie vor weitgehend außerhalb der Gemeinschaftsverfahren zu belassen.

Die EU als Organisation eigenen Charakters (© bpb, Eigene Darstellung)

Von besonderer Bedeutung für die EU sind der sogenannte gemeinsame Besitzstand, den alle neuen EU-Mitglieder ohne Abstriche übernehmen müssen, sowie die in der EU entwickelte "Gemeinschaftsmethode", bei der sich zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat eine austarierte institutionelle Balance entwickelt hat.

Der europäische Einigungsprozess ist mit dem am 1. Dezember 2009 erfolgten Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keineswegs abgeschlossen. Der Vertrag über die Europäische Union enthält bereits in seinem ersten Artikel die programmatische Verpflichtung, dass diese Vereinbarung "[...] eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas [...]" darstellt. Zugleich machte das Scheitern der europäischen Verfassung im Jahr 2005 deutlich, dass in absehbarer Zeit kaum von einem Verfassungsakt zur Schaffung der "Vereinigten Staaten von Europa" auszugehen ist. Somit wird der pragmatische Einigungsweg aller Voraussicht nach in kleineren Schritten weiterverfolgt werden.

Neue Impulse erhielt der Einigungsprozess durch den Amtsantritt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, der in mehreren Ansprachen in Paris, Athen und bei der Karlspreis-Verleihung am 10. Mai 2018 in Aachen eine "Neugründung Europas" unter starker Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verlangte. Seinem Drängen ist es mit zu verdanken, dass nach 2020 in der auf zwei Jahre angelegten Konferenz zur Zukunft Europas Ideen und Reformvorschläge entwickelt werden sollen. Alle EU-Institutionen unterstützen diese Initiative. Die Ergebnisse sollen in mehreren Etappen und Foren erarbeitet und in die Realität umgesetzt werden. Ob dies mit allen 27 derzeitigen EU-Staaten möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Möglicherweise werden die dazu bereiten EU-Staaten im Sinn der differenzierten Integration in Teilbereichen vorangehen. Ziel ist ein effizientes demokratisches Europa, das den Erwartungen an eine handlungsfähige und demokratische Union in der globalisierten Welt gerecht wird.

QuellentextEin Gespräch über Europas Zukunft

[…] DIE ZEIT: Zum ersten Mal überhaupt soll die EU Schulden aufnehmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in den Mitgliedsländern zu bekämpfen. […] Olaf Scholz, der deutsche Finanzminister, hat von einem "Hamilton-Moment" gesprochen, in Anspielung auf die Geschichte der USA. Dort bereitete der Beschluss der einzelnen Staaten, gemeinsame Schulden aufzunehmen, Ende des 18. Jahrhunderts den Boden für die Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika. Erleben wir gerade einen ähnlich weitreichenden Moment europäischer Integration?
Ivan Krastev: Wir erleben einen Moment der Föderalisierung, obwohl die Begeisterung für die EU in den meisten Ländern gerade nicht besonders groß ist. Aber jetzt geht es nicht mehr um irgendeinen europäischen Traum, sondern ums Überleben. Das haben selbst Regierungen verstanden, die sonst sehr nationalistisch agieren. […]
[Luuk van] Middelaar: Mir fällt auf, dass sich in der deutschen Debatte die Argumente verändert haben. […] Deutschland befreit sich gerade von seiner eigenen Heuchelei.

ZEIT: Was genau meinen Sie mit Heuchelei?
Van Middelaar: Die Heuchelei bestand zum Beispiel darin, dass die deutsche Regierung in der Euro-Krise nicht zugegeben hat, ihre eigenen Interessen zu verteidigen. Stattdessen hat sie eine moralische Überlegenheit für sich in Anspruch genommen und die Griechen als "Sünder" dargestellt. Klar, die Griechen hatten mehr Geld ausgegeben, als sie besaßen. In Deutschland wurde aber ausgeblendet, dass die Milliarden-Rettungspakete auch dazu dienten, deutsche Banken zu retten und den europäischen Markt zu stabilisieren. Ähnlich, wenn auch etwas komplizierter, war es in der Migrationskrise. Dass die Kanzlerin damals die deutsche Grenze für Flüchtlinge aus Syrien nicht geschlossen hat, war eine noble Geste. Dafür hat sie in Europa anfangs viel Applaus bekommen. Aber es wurde auch registriert, dass Deutschland eine sehr alte Bevölkerung hat und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Ich halte es für vollkommen normal, dass Länder in der EU ihre Interessen verfolgen. Ärgerlich und schwer erträglich wird es aber, wenn diese Interessen ständig versteckt und moralisch verbrämt werden.

ZEIT: Das ist diesmal anders?
Van Middelaar: Ja, diesmal erkennt die deutsche Regierung beides an: die Notwendigkeit zu europäischer Solidarität und die eigenen Interessen. Dadurch gewinnt sie an Glaubwürdigkeit. Es ist ein Zeichen wachsender Reife dafür, wie Deutschland mit seiner Macht in der EU umgeht.
Krastev: Die Corona-Krise revidiert in mancher Hinsicht die drei großen vorangegangenen Krisen. Zunächst wurden ohne großen Widerstand viele Freiheiten eingeschränkt, deren Einschränkungen im "Kampf gegen den Terrorismus" noch höchst umstritten waren. Dann hat das Virus mehr Grenzen in Europa geschlossen als die Flüchtlingskrise. Aber der Nationalismus, der dabei zum Vorschein kam, ist ein anderer. In der Flüchtlingskrise ging es um kulturelle Fragen, die Front verlief zwischen "uns" und "ihnen". Der Nationalismus war ethnisch motiviert und hat die Gesellschaften gespalten. Nun erleben wir einen territorialen Nationalismus, der alle einschließt, die zum Zeitpunkt der Grenzschließungen in den betroffenen Ländern leben. Dieser "Bleiben Sie zu Hause"-Nationalismus ist inklusiv, nicht spaltend. Und schließlich sind die wirtschaftlichen Folgen viel einschneidender als nach der Finanzkrise. […]

ZEIT: Es klingt, als könnte diese Krise Wunden heilen, die in früheren Krisen geschlagen wurden. Hat die EU dazugelernt?
Krastev: Jede Regierung und jedes Land muss jetzt für sich die Frage beantworten, wie sie in einem viel feindlicheren globalen Umfeld bestehen will. Bislang spielten die Konflikte in der EU immer zwischen den Nationalstaaten und Brüssel. Nun ist Brüssel plötzlich gar nicht mehr so wichtig. Es ist kein Zufall, dass Frankreich und Deutschland die entscheidende Initiative ergriffen haben, nicht die Kommission.
Van Middelaar: Mich fasziniert der Wandel der Öffentlichkeit. Die Europäer haben in den Dramen der vergangenen Jahre gelernt, viel mehr auf ihre Nachbarländer zu achten. Dadurch ist eine europäische Arena entstanden: Der italienische Ministerpräsident Giuseppe Conte etwa spricht nicht mehr nur zu seinen Landsleuten; er gibt Interviews in Deutschland und den Niederlanden und versucht so, auch dort die Öffentlichkeit für sein Anliegen zu gewinnen. Umgekehrt erklären deutsche Minister in spanischen oder italienischen Zeitungen ihre Position. Die nationalen Regierungen haben verstanden, dass sie darauf Rücksicht nehmen müssen, wie sie in anderen europäischen Ländern wahrgenommen werden.
Krastev: Ausgerechnet in dem Moment, in dem wir unsere Wohnungen nicht mehr verlassen durften, sind wir kosmopolitischer geworden als je zuvor. Wir haben angefangen, in einer Welt zu leben, in der alle mit denselben Problemen kämpfen. Und die Menschen kontrollieren ihre Regierungen nun, indem sie sie mit anderen Regierungen vergleichen. […]

ZEIT: Wenn die EU nach außen mehr zusammenstehen muss, um in der globalen Konkurrenz zu bestehen, was bedeutet das für ihre internen Differenzen? Etwa für den Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien oder gemeinsame Schuldenregeln?
Krastev: In den bisherigen Krisen gab es stets großen Druck aus Brüssel auf die Mitgliedstaaten, Auflagen für finanzielle Hilfen oder die Drohung mit Rechtsstaatsverfahren. Nun hat die EU ihren Anspruch, die Mitgliedstaaten verändern zu wollen, reduziert. Gleichzeitig ist der Druck auf die nationalen Regierungen größer geworden, trotz ihrer Differenzen zusammenzuarbeiten. Die Konsolidierung nach außen wird dazu führen, dass die EU in ihrem Inneren flexibler werden wird.
Van Middelaar: Wir unterschätzen noch immer, wie radikal sich die EU vor unseren Augen verändert. Die Union war lange Zeit ein Labor für die Welt, bis weit in die 1990er-Jahre hinein galt sie als Avantgarde des Weltfriedens. Vor allem Deutschland hat sich mit dieser Idee sehr identifiziert, um seine eigene Geschichte zu überwinden. Nun steht fest, dass der Rest der Welt nicht so werden wird wie Europa. Stattdessen werden wir dazu gezwungen, uns anzupassen, wenn wir in der Welt […] mitspielen wollen. Das hat Folgen, und Deutschland fällt es besonders schwer, das zu akzeptieren. […]

Luuk van Middelaar[…] ist Historiker und Philosoph. Der Niederländer lehrt am Europainstitut der Universität Leiden. […]

Ivan Krastev […] ist Vorsitzender des Centre for Liberal Strategies in Sofia, zudem forscht der Bulgare am Institut für die Wissenschaft vom Menschen in Wien. […]

"Das Ende der Heuchelei". Gespräch mit dem niederländischen Historiker Luuk van Middelaar und dem bulgarischen Politologen Ivan Krastev, in: DIE ZEIT Nr. 25 vom 13. Juni 2020

Dr. Otto Schmuck, Leiter der Europaabteilung a.D. der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union, Berlin. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Mitwirkungsrechte von Ländern und Regionen in Europa sowie institutionelle Reformen der EU. Er hat die Koordination des Heftes übernommen.
E-Mail Link: oschmuck@online.de