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Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis | bpb.de

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt den Austausch von Nachrichten zwischen einem Sender und einem Empfänger. Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt.

Inhalt

In Artikel 10 des Grundgesetzes steht:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. (…)

Das Briefgeheimnis schützt schriftliche Mitteilungen.
Dazu gehören z. B. Briefe und Telegramme.

Das Postgeheimnis schützt die Übermittlung von Nachrichten und Gütern per Post.
Dazu gehören z. B. Briefe, Pakete und Päckchen.

Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten, die auf elektronischem Weg versendet werden.
Es schützt z. B. E-Mail, Nachrichten Apps und Chats über das Internet. Das Fernmeldegeheimnis schützt auch Nachrichten über das Telefon.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/249815

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Priya Linke

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 4 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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