Ein freier und demokratischer Staat ist auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Demokratie lebt davon, dass viele Menschen von ihren in der Verfassung garantierten Rechten Gebrauch machen und Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen. Die Ausübung des Wahlrechts spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie entscheidet über die Zusammensetzung der demokratischen Vertretungen in Gemeinde, Land, Bund und der Europäischen Union. Da in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzliche Wahlpflicht besteht, gilt die Wahlbeteiligung – unter gewissen Einschränkungen – auch als Gradmesser für das politische Interesse der Menschen. Sie weist deutliche Unterschiede auf, je nachdem ob es sich um Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament handelt.
Dem Grundgesetz entsprechend wird der Bundestag auf vier Jahre gewählt. Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag fand am 24. September 2017 statt.... Mehr lesen
In den Bundesländern stecken die jeweiligen Landesverfassungen den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts ab. Dabei können die Länder... Mehr lesen
Seit 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU alle fünf Jahre die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Die Wahl der deutschen... Mehr lesen