Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion über Jugendkriminalität stehen oft junge Intensiv- und Gewalttäter, insbesondere wegen ihrer großen Bedeutung für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Über entsprechende Fälle berichten Medien in der Regel ausführlich. Darüber hinaus gibt es auch andere Fälle der Überschreitung gesellschaftlicher Normen. Von der Vielzahl der Ereignisse, die Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als "kriminell" bewerten, melden diese nur einen Teil den Behörden. In der kriminologischen Forschung wird dies als "Hellfeld" bezeichnet. Die Anzeigewahrscheinlichkeit ist nicht für alle Delikt- beziehungsweise Tätergruppen gleich hoch und variiert auch nach Deliktart und -schwere. Ohne eigene Kontrollaktivitäten der Strafverfolgungsbehörden bleiben die nicht angezeigten Ereignisse aus Sicht der Behörden im "Dunkelfeld". Wenn den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Deutschland Ereignisse bekannt werden, gibt ihnen insbesondere die Strafprozessordnung (StPO) vor, wie sie zu verfahren haben. Daher bedeutet die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen eine Person nicht automatisch, dass die Person tatsächlich "kriminell" im Sinne des Gesetzes war, sondern nur, dass die Strafverfolgungsbehörden – insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft – aufgrund einer Anzeige oder eigener Beobachtung entsprechend der Gesetze ermitteln. Dabei steht am Anfang des Verfahrens immer ein hinreichender Verdacht, dass eine Straftat im Sinne des deutschen Strafrechts vorliegen könnte. Die Staatsanwaltschaft als leitende Ermittlungsbehörde muss dann belastende und entlastende Aspekte prüfen. Im Ergebnis kann die Staatsanwaltschaft in ihrer Abschlussverfügung Anklage gegen Tatverdächtige erheben, sie kann aber auch je nach Einzelfall zu einer anderen Bewertung des Ermittlungsstandes gelangen. Im Fall einer Anklage entscheiden Gerichte über den Fortgang des Strafverfahrens.
Über die Tätigkeit der Polizei berichtet jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, über die Tätigkeit der Justiz berichten jährlich die Rechtspflegestatistiken der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen Ergebnisse dieser Hellfeld-Statistiken mit dem Fokus auf Jugendliche.
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