Die EU beruht auf dem Vertrag über die Europäische Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet worden und am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Der EU-Vertrag führte zu einer politischen Union zwischen den Mitgliedstaaten und brachte wesentliche Änderungen der bestehenden Verträge. Er schuf die Europäische Union bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften. Die Union beinhaltete u.a. die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine enge Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.
ENTSCHLOSSEN, den mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleiteten Prozess der europäischen Integration auf eine neue Stufe zu... Mehr lesen
Durch diesen Vertrag gründen die HOHEN VERTRAGSPARTEIEN untereinander eine EUROPÄISCHE UNION (im Folgenden "Union"), der die Mitgliedstaaten... Mehr lesen
Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit... Mehr lesen
Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren... Mehr lesen
Die Mitgliedstaaten, die untereinander eine Verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen der nicht ausschließlichen Zuständigkeiten der Union begründen... Mehr lesen
Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und... Mehr lesen
Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit. Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls... Mehr lesen