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Einbürgerung | bpb.de

Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung können Migrant_innen die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erwerben. In jedem Land gelten dafür unterschiedliche Voraussetzungen. Bedingungen für eine Einbürgerung in Deutschland sind u.a. eine Mindestaufenthaltsdauer im Land von acht Jahren, ausreichende Deutschkenntnisse und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, beispielsweise durch Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus dürfen ausländische Staatsangehörige, die sich einbürgern lassen wollen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und müssen einen Einbürgerungstest bestanden haben. Wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden, liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde unter bestimmten Umständen doch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen, beispielsweise dann, wenn – wie im Fall von Spitzensportler_innen – ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht (sog. Ermessenseinbürgerung).

(Quelle: Externer Link: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Fussnoten