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Optionspflicht | bpb.de

Optionspflicht

Die Optionspflicht ist ein im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerter Grundsatz, der u.a. dazu dienen soll, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Seit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 erhalten Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie waren zunächst jedoch nach Erreichen der Volljährigkeit verpflichtet, sich bis zu ihrem 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten zu entscheiden. Dies ist seit einer Reform der Optionsregelung im Jahr 2014 nur noch bei denjenigen der Fall, die nicht in Deutschland aufwachsen bzw. hier einen Teil ihrer Schulbildung absolvieren. Sie müssen sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres weiterhin für die deutsche oder die elterliche Staatsangehörigkeit entscheiden.

(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Innern)

Fussnoten