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Schutzquote | bpb.de

Schutzquote

Als Schutzquote bzw. Gesamtschutzquote wird in Deutschland der Anteil der positiven Asylentscheidungen (d.h. Gewährung einer der Interner Link: Schutzformen: Asylanerkennung, Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz und Abschiebeverbot) an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum getroffenen Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Interner Link: BAMF) bezeichnet. Werden aus der Gesamtzahl der im Betrachtungszeitraum gestellten Asylanträge die sogenannten "formellen Entscheidungen" heraus gerechnet, ergibt sich die "bereinigte Gesamtschutzquote". Diese fällt höher aus als die Gesamtschutzquote. Bei formellen Entscheidungen handelt es sich um Asylanträge, die das BAMF nicht inhaltlich bearbeitet, weil sich die Fälle bereits anderweitig erledigen – etwa, weil ein Asylantrag zurückgezogen wird oder ein anderes EU-Mitgliedsland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (siehe Dublin-Verfahren).

(Quelle: Externer Link: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration)

Fussnoten