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Europäische Agentur für Grundrechte (EFRA) | bpb.de

Europäische Agentur für Grundrechte (EFRA)

T.-C. Bartsch

Die E. [engl.: European Union Fundamental Rights Agency] wurde 2007 durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wien, Österreich, und ersetzt die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC). Die Grundrechte und Grundfreiheiten, wie sie v. a. in der Charta der Grundrechte der EU festgehalten sind, bilden einen wichtigen Bezugspunkt der europ. Identität und sind Leitmotiv und Verpflichtung für die EU. Die EFRA hat die Aufgabe, die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane in Fragen, die die Grundrechte berühren, zu beraten. Dazu sammelt und analysiert sie Daten, fördert und verfasst wissenschaftliche Gutachten und Studien und versucht die Öffentlichkeit für Problematiken und Entwicklungen in Grundrechtsfragen zu sensibilisieren. Ein besonderer Schwerpunkt der Agentur liegt als EUMC-Nachfolgerin in der Beobachtung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Die Agentur hat dabei aber keine Kompetenz, Vorschriften zu erlassen, über individuelle Beschwerden zu befinden oder die Grundrechtslage in den Mitgliedstaaten zu beurteilen. 2019 standen der Agentur 22 Mio. € zur Verfügung, in der Agentur waren ca. 90 Mitarbeiter tätig.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

Fussnoten