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Grundrechte-Konvent

A. Möller

Der G. erarbeitete zwischen November 1999 und Oktober 2000 unter dem Vorsitz des ehem. dt. Bundespräsidenten und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Eingesetzt wurde der G. durch einen Beschluss des Europäischen Rates von Köln im Juni 1999. Der G. setzte sich aus 15 Vertretern der nationalen Regierungen, 30 nationalen Parlamentariern, 16 Europaparlamentariern und einem Vertreter der Europäischen Kommission zusammen. Der schlanke und moderne europ. Grundrechtskatalog des G. basiert v. a. auf der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Verfassungstraditionen der EU-Mitglieder und der Sozialcharta des Europarates. Er ist in 6 Kapitel unterteilt:

• Würde des Menschen,

• Freiheiten,

• Gleichheit,

• Solidarität,

• Bürgerrechte,

• justizielle Rechte.

Die Charta wurde auf dem Gipfel von Nizza am 7.12.2000 feierlich unterzeichnet und verkündet. Rechtsverbindlich wurde sie jedoch dadurch noch nicht. Im G. wurde zum ersten Mal das Modell eines Konvents erfolgreich getestet. Diese sog. Konventsmethode wurde dann im Jahr 2002 bei der Erarbeitung des europ. Verfassungsentwurfs erneut eingesetzt. Die Frage, wie die Grundrechte-Charta rechtsverbindlich werden kann, war eine der zentralen Fragen im Verfassungskonvent. Im Verfassungsentwurf war der Text der Charta noch als Teil der künftigen Verfassung vorgesehen. Der Vertrag von Lissabon (2009) enthält nun nicht den gesamten Text der Charta, sondern nimmt sie lediglich in ein Zusatzprotokoll auf. Dennoch wird sie mit dem Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich. In der Charta der Grundrechte sind zum ersten Mal in der Geschichte der EU alle bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Unionsbürger in einem einheitlichen Dokument systematisch aufgelistet. Auch wenn bereits vor der Verabschiedung der Charta ein funktionierender Grundrechtsschutz in der EU bestand, ist sie mittlerweile zu einem wichtigen Bezugsdokument in der europ. Rechtsprechung geworden. Gleichzeitig ist sie für die Unionsbürger und Bürger anderer Länder ein sichtbarer Ausdruck der Werte, zu denen sich die EU bekennt. Die Konventsmethode soll auch bei künftigen Vertragsreformen wieder eingesetzt werden.

Literatur

  • P. Becker/O. Leiße: Der Konvent zur Ausarbeitung der Europäischen Grundrechtecharta, in: dies., Die Zukunft Europas. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, Wiesbaden 2005, S. 41-48.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller

Fussnoten

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