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Trilog | bpb.de

Trilog

M. Clar

Als T. [lat.: tri = drei, Abwandlung von Dialog] werden informelle Verhandlungstreffen zwischen Vertretern der 3 am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe – Kommission, Parlament und Ministerrat – bezeichnet. Die interinstitutionellen Konsultationen haben das Ziel, unter Vermittlung der Kommission rasch eine politische Einigung zwischen Europäischem Parlament (EP) und Ministerrat zu einem Gesetzesvorschlag herbeizuführen. Der im T. ausgehandelte Kompromiss ist vorläufig und muss im Anschluss von Rat und EP formell verabschiedet werden, was i. d. R. ohne substantielle Änderungen geschieht. T. können in jeder Phase des Gesetzgebungsverfahrens organisiert werden. Sie führen zumeist zu einer Einigung bereits in 1. Lesung (»early agreement«) oder einer frühzeitigen Einigung in 2. Lesung (»early second reading agreement«).

Die grundsätzliche Möglichkeit interinstitutioneller Verhandlungen außerhalb der regulären Schritte des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wurde mit dem Vertrag von Amsterdam (1999) geschaffen. Seither ist die Zahl der Gesetze, die nach einem erfolgreichen T. als sog. »fast track legislation« (engl.: »Schnellspur-Gesetzgebung«) verabschiedet werden, kontinuierlich gestiegen, sodass T. mittlerweile das Standardverfahren europ. Gesetzgebung darstellen (»Trilogisierung«). Dennoch ist der informelle T. selbst bislang nicht primärrechtlich geregelt. Grundlage der T. bilden lediglich Bestimmungen in der »Gemeinsamen Erklärung zu den praktischen Modalitäten des neuen Mitentscheidungsverfahrens« vom 30.06.2007, sowie Hinweise im »Verhaltenskodex für Verhandlungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens« vom 28.09.2017, den Leitfäden der Organe zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und der Geschäftsordnung des EP.

T. finden nicht-öffentlich statt; ihnen können vorbereitende technische Sitzungen auf Arbeitsebene vorausgehen. Verhandlungsgrundlage bildet ein vierspaltiges Arbeitsdokument (sog. 4-column document). Die erste Spalte enthält den Gesetzesvorschlag der Kommission, Spalte 2 und 3 die Standpunkte von Rat und EP, in der vierten Spalte findet sich der vorläufige Kompromisstext. Die Verhandlungsdelegation des EP besteht aus dem Vorsitzenden des federführenden Ausschusses, sowie dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern der Fraktionen. Ihr Mandat bildet ein Bericht des zuständigen Ausschusses in Form von Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag. Der Rat legt seinen Standpunkt in einer sog. Allgemeinen Ausrichtung fest. Ihn vertreten die Ratspräsidentschaft sowie die Vorsitzenden des Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV, das sind die Botschafter der Regierungen aus den EU-Staaten) und der zuständigen Ratsarbeitsgruppe. Die Kommission nimmt mit dem zuständigen Referatsleiter oder Direktor, gelegentlich auch dem Kommissar teil. Im Anschluss an jeden T. unterrichten die Delegationen ihre Institution.

Während Befürworter dieser legislativen Praxis die gestiegene Schnelligkeit und Effizienz des Prozesses sowie die Vertraulichkeit als Grundlage erfolgreicher Kompromissfindung herausstellen, bemängeln Kritiker, dass dies auf Kosten der Prinzipien demokratischer Legitimation gehe. So seien die einzelnen Verhandlungspositionen sowie etwaige Kompromisse durch das für die Öffentlichkeit intransparente Verfahren kaum nachvollziehbar. Zudem gehe mit der Verengung der Beteiligtenstruktur eine aus Repräsentativitätsgesichtspunkten bedenkliche Machtverschiebung einher, weil der Einfluss der Verhandlungsdelegation gegenüber dem Plenum des jeweiligen Mit-Gesetzgebers überproportional ansteige. Schließlich wird auch der gewachsene Einfluss der Kommission kritisiert.

Literatur

  • C. Roederer-Rynning/J. Greenwood: The culture of trilogues, in: Journal of European Public Policy (JEPP), H. 8/2015, S. 1148-1165.

  • J. von Achenbach: Verfassungswandel durch Selbstorganisation. Triloge im Europäischen Gesetzgebungsverfahren, in: Der Staat, Bd. 55, 2016, S. 1-39.

  • F. Giersdorf: Der informelle Trilog. Das Schattengesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, Berlin 2019.

  • M. McGuiness u. a.: Activity Report. Developments and Trends of the Ordinary Legislative Procedure (2014-2019), Brüssel 2019 (Download: http://www.epgencms.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/f8966799-e04c-47c0-ace9-dd213ad20379/activity-report-2014-2019_en.pdf)

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Clar

Fussnoten

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