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Arbeitskampf | bpb.de

Arbeitskampf

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Stimmzettel, mit dem die Arbeitnehmer darüber abstimmen, ob sie unbefristet streiken wollen. (© dpa)

Grundrecht: Koalitionsfreiheit

Ein Grundrecht in modernen Demokratien ist die sogenannte Koalitionsfreiheit. Das bedeutet, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen, um gemeinsam ihre Interessen wahrzunehmen. Sie können also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gründen. In Deutschland steht das im Grundgesetz in Artikel 9.

Arbeitnehmer stellen Forderungen

Angenommen, Arbeiter und Angestellte in der Autoindustrie fordern mehr Lohn. Sie beauftragen ihre Interessenvertreter, die Gewerkschaften, mit den Unternehmern und deren Interner Link: Verbänden über eine Lohnerhöhung zu verhandeln. Wenn es auch nach mehreren Verhandlungsrunden zu keiner Einigung kommt, beginnt meist ein Arbeitskampf.

Streik und Aussperrung

Wenn die Arbeitnehmer diesen Kampf beginnen, dann nennt man das "Streik". Dann erscheinen die Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz. Wenn die Arbeitgeber diesen Kampf beginnen, nennt man das "Aussperrung". Die Arbeitgeber lassen die Arbeitnehmer dann nicht an ihren Arbeitsplatz. In beiden Fällen bedeutet das, dass nicht gearbeitet werden kann und ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Die Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit keinen Lohn, die Arbeitgeber verdienen kein Geld. Weil diese Folgen eines Arbeitskampfes niemand wünscht, versucht man vorher einen Kompromiss zu schließen. Bei einem Arbeitskampf müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Es ist zum Beispiel festgelegt, wie lange verhandelt werden muss, bevor es zu einem Streik oder einer Aussperrung kommen darf. Aussperrung oder die Teilnahme an einem Streik sind keine Kündigung. Wenn der Arbeitskampf beendet ist, werden die Arbeitsverhältnisse wieder normal aufgenommen.

Hafenarbeiter am Seehafen Wismar streiken. (© picture alliance / ZB)

Schlichter

Wenn es zu einem Arbeitskampf kommt, wird oft ein Unbeteiligter gebeten, bei einer Lösung mitzuhelfen. Dies ist ein „Schlichter“. Er soll beide Konfliktparteien wieder zusammenführen und einen neuen Vertrag aushandeln.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten