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Begnadigungsrecht | bpb.de

Begnadigungsrecht

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon B gelb (© Stefan Eling)

Bedeutung

Das Begnadigungsrecht bedeutet, dass in bestimmten Fällen entschieden werden kann, dass ein Straftäter seine Gefängnisstrafe nicht bis zum Ende verbüßen muss.

Wer darf begnadigen?

Das deutsche Staatsoberhaupt, der Bundespräsident, hat das Begnadigungsrecht für die Bundesrepublik Deutschland. In den deutschen Bundesländern haben die Ministerpräsidenten das Begnadigungsrecht.

Gültige Entscheidung

Bevor Gnadengesuche dem Bundespräsidenten oder den Länderchefs vorgelegt werden, wird sorgfältig geprüft: Wie ist der rechtliche Hintergrund des Falles, wie das menschliche Schicksal des Antragstellers? Einen Anspruch auf Begnadigung gibt es nicht. Wird ein Gnadengesuch abgelehnt, hat der Antragsteller keine Möglichkeit dagegen zu klagen. Ist die Begnadigung einmal ausgesprochen, kann kein Gerichtsverfahren sie wieder rückgängig machen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten