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Binnenmarkt | bpb.de

Binnenmarkt

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das EU-Bio-Logo gilt für Bio-Waren im europäischen Binnenmarkt. Es weist nach, dass die Ware nach den Regeln für ökologischen Landbau hergestellt wurde. (© picture-alliance/ dpa)

Begriffserläuterung

Ein Binnenmarkt ist ein abgegrenztes Wirtschaftsgebiet, in dem frei und ohne Zollschranken Handel getrieben werden kann. Er umfasst den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital. Auch die Arbeit der Menschen gehört dazu. In einem Binnenmarkt können die Menschen ihren Arbeitsplatz frei wählen. Der Gegensatz zum Binnenmarkt ist der Weltmarkt. Dieser ist durch vielerlei Zölle und andere Beschränkungen gekennzeichnet ist.

Binnenmärkte weltweit

Die Europäische Union ist ein Binnenmarkt. So haben es die Staatschefs der EU-Länder in einem gemeinsamen Abkommen 1993 festgelegt. Statistisch gesehen sind die größten Binnenmärkte der Welt die USA, die Europäische Union und Japan.
Übrigens: Der Begriff „Binnenmarkt“ wird auch für den Wirtschaftsmarkt innerhalb eines Landes verwendet.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten