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Botschaft / Botschafter/in | bpb.de

Botschaft / Botschafter/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Die Botschaft von Großbritannien in Berlin. (© picture-alliance / ZB)

Vertretung eines Landes

Den höchsten diplomatischen Vertreter oder die Vertreterin eines Landes in einem anderen Staat nennt man "Botschafter" oder "Botschafterin". Die Botschafter haben in ihrem Gastland besondere Rechte und Pflichten. Um ein Beispiel zu nennen: Der deutsche Botschafter in Ägypten kann den Staatschef oder Außenminister um ein Gespräch bitten, um ihm eine wichtige Mitteilung (Botschaft) zu überbringen oder eine dringende Angelegenheit im Auftrag seiner Regierung zu besprechen. Umgekehrt kann er selber zum Regierungschef oder einem Minister seines Gastlandes gerufen werden, um eine wichtige Nachricht oder einen Brief an seine Regierung entgegenzunehmen.

Flüchtlinge aus der DDR vor der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag 1989. (© dpa - Report)

Botschaftsgebäude

Die Gebäude, in denen die Botschafter mit ihren Mitarbeitern im Ausland arbeiten, sind die Botschaften. Das Gastland hat die Pflicht, sie zu schützen. Deutsche Bürger können in einer deutschen Botschaft im Ausland Rat und Hilfe erbitten, wenn sie zum Beispiel ihren Pass oder ihr Geld verloren haben. Deutschland hat in 153 Ländern eine Botschaft.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten