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Bundesrat | bpb.de

Bundesrat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Der Sitz des Bundesrates in Berlin. (© picture alliance/dpa)

Bundesrat entscheidet mit

Die politischen Vertreter der 16 Bundesländer bilden den Bundesrat. Der Bundesrat ist an wichtigen bundespolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen wird, kann der Bundesrat ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Manche Gesetze können nur dann gültig werden, wenn der Bundesrat zustimmt.

Sitzung des Bundesrats. (© dpa)

Zusammensetzung des Bundesrates

Der Bundesrat hat 69 Mitglieder. Jedes Bundesland hat mindestens drei und höchstens sechs Stimmen im Bundesrat. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Die Vertreter der Bundesländer im Bundesrat sind Mitglieder der jeweiligen Landesregierung. Der Bundesratspräsident oder die Bundesratspräsidentin wird jeweils für ein Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter/in des Bundespräsidenten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten