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Bundeswahlleiter/in | bpb.de

Bundeswahlleiter/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Aufgaben des Bundeswahlleiters

Der Bundeswahlleiter bereitet die Wahlen zum Deutschen Bundestag vor. Er sorgt außerdem dafür, dass sie rechtmäßig durchgeführt werden. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn die Landeswahlleiter und auch die Leiter der Wahlkreise und Wahlbezirke. Der Bundeswahlleiter prüft vor der Wahl, ob die Parteien, die sich zur Wahl stellen, auch die Voraussetzungen erfüllen, die das Parteiengesetz vorschreibt. Wenn die Wahl vorbei ist, verkündet der Bundeswahlleiter nach der Stimmenauszählung das amtliche Endergebnis der Wahl. Auch bei der Wahl des Europäischen Parlaments muss der Bundeswahlleiter dafür sorgen, dass die Wahl der deutschen Abgeordneten rechtmäßig verläuft.

Der Präsident des Statistischen Bundesamtes

Der Bundeswahlleiter wird vom Interner Link: Bundesminister des Innern ernannt. Nach einer langen Tradition ist es der Präsident des Statistischen Bundesamtes, der in das Amt des Bundeswahlleiters berufen wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten