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Bundeszentralregister | bpb.de

Bundeszentralregister

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon B grau (© Stefan Eling)

Begriffserklärung

Das Wort „Register“ habt ihr vielleicht schon einmal in der Schule gehört. Wenn ihr nämlich in eure Schulordner Trennblätter einheftet, um alles etwas übersichtlicher zu machen, dann habt ihr schon ein Register angelegt. Mit dem Register habt ihr die Inhalte des Ordners in unterschiedliche „Fächer“ abgelegt und findet sie jetzt besser wieder.

Staatliches Register

Auch der Staat legt solche Register an. Ein ganz besonderes Verzeichnis ist das Bundeszentralregister. In diesem Register werden Verurteilungen durch deutsche Gerichte eingetragen. Auch wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt wird, kann das in diesem Register stehen, ebenso wie gerichtliche Entscheidungen und Vermerke. Oft wird man nach einem Führungszeugnis gefragt, wenn man eine neue Stelle antritt oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten will. Ein solches Führungszeugnis stellt das Bundesamt der Justiz aus. Die Informationen für das Führungszeugnis stehen im Bundeszentralregister.

Daten werden wieder gelöscht

Die Einträge im Bundeszentralregister stehen dort meistens nur für eine bestimmte Zeit. Danach können die Einträge dann vollständig aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Das Bundeszentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in der früheren Bundeshauptstadt Bonn geführt.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten