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Bürgerkrieg | bpb.de

Bürgerkrieg

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon B orange (© Stefan Eling)

Krieg zwischen den Bürgern eines Landes

Als "Bürgerkrieg" versteht man die bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Bürgern eines Staates. Dabei überfällt nicht ein Staat einen anderen Staat, sondern zwei oder mehrere Gruppen in einem Staat bekämpfen sich untereinander. Oft werden Bürgerkriege geführt, um politische oder gesellschaftliche Verhältnisse gewaltsam zu verändern. Manchmal will auch eine Gruppe im Staat die Regierung stürzen und die Macht an sich reißen oder ein Teil der Bevölkerung will sich vom Gesamtstaat abspalten.

Bürgerkriege in der Vergangenheit

Sehr bekannt ist der Amerikanische Bürgerkrieg (1861-1865). Die amerikanischen Südstaaten hatten einen eigenen Staat gegründet, es kam zum Krieg mit den Nordstaaten, in dem weit mehr als 500.000 Menschen starben. Die Armee der Südstaaten verlor diesen Bürgerkrieg, die Einheit der USA wurde wiederhergestellt. Auch in Europa gab es verheerende Bürgerkriege, in denen viele tausend Menschen starben. Nach der russischen Oktoberrevolution 1917 kam es in Russland zu einem jahrelangen Bürgerkrieg. In Spanien brach 1936 ein Bürgerkrieg aus, der drei Jahre dauerte. Eines der jüngsten Beispiele: In den 1990er Jahren bekämpften sich im ehemaligen Jugoslawien in einem Bürgerkrieg unterschiedliche Volksgruppen, die bis dahin friedlich nebeneinander in ihrem Staat gelebt hatten.

Völkerrecht

Nach dem Völkerrecht gilt ein Bürgerkrieg nicht als „Krieg“, sondern als innere Angelegenheit eines Staates. Daher entstehen immer wieder Diskussionen, ob sich ausländische Staaten in Bürgerkriege einmischen dürfen und sollten, um den bedrohten Menschen zu helfen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten