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Bürgerwehr | bpb.de

Bürgerwehr

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon B grau (© Stefan Eling)

Früher notwendiger Schutz

Unruhen, Kriege oder andere Notstände bedrohten zu allen Zeiten die Bürger in den Städten. Aber nicht immer sorgten die Herrscher dafür, dass ihre Untertanen ausreichend geschützt waren. Deshalb schlossen sich die Bürger manchmal in einer bewaffneten Bürgerwehr zusammen, um sich selbst zu schützen und die Gefahren abzuwehren.

Heute schützt die Polizei

Eine solche Bürgerwehr gibt es bei uns heute nicht mehr. Heute schützt die Polizei im Auftrag des Staates die Bürger und Bürgerinnen . Allerdings gibt es private Bewachungsfirmen, Leibwächter oder Menschen, die zum Schutz von Gebäuden angestellt werden. Diese Wachleute haben aber kein Recht, wie die Polizei vorzugehen. Sie dürfen keine Waffen tragen und keine Straftäter verhaften.
Jeder Bürger darf sich aber bei Gefahr oder in Notwehr auch selber schützen oder sein Privateigentum verteidigen. Allerdings gelten auch dafür Gesetze, die beachtet werden müssen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten