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EU: Kommissionspräsident/in | bpb.de

EU: Kommissionspräsident/in

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission. (© picture alliance/dpa)

Chef/in der Europäischen Kommission

An der Spitze der Europäischen Kommission steht die Präsidentin oder der Präsident.

Aufgaben

  • Die Präsidentin bestimmt die politischen Leitlinien, nach denen die Kommission arbeitet.

  • Sie entscheidet, wie die Kommission organisiert ist und welche Aufgabenbereiche die einzelnen Kommissionsmitglieder übernehmen.

  • Bei den Sitzungen des Europäischen Rates, bei den G-7 und G-20-Treffen und bei Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern vertritt die Präsidentin die EU-Kommission.

  • Auch bei wichtigen Debatten sowohl im Europäischen Parlament als auch im Europäischen Rat vertritt sie die EU-Kommission.

Wahl des Präsidenten/der Präsidentin

Der Europäische Rat schlägt eine Person als Kommissionspräsidenten vor. Es sind dann die Abgeordneten des Europäischen Parlamentsdie die Präsidentin oder den Präsidenten wählen. Um Kommissionspräsident/in zu werden, braucht die vorgeschlagene Person die Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Kommissionspräsidentin sowohl im Europäischen Rat als auch im Europäischen Parlament die nötige Unterstützung hat, um ihre wichtigen Aufgaben auszuführen.

Viel Macht und Einfluss

Das Amt der EU-Präsidentin ist mit viel Macht und Einfluss ausgestattet. Wichtig sind für die Präsidentin eine gute Zusammenarbeit mit den Kommissarinnen und Kommissaren der EU-Kommission und gute Kontakte zu den Abgeordneten des Parlaments sowie zu den Regierungschefs in der EU.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten