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EU: Europäisches Parlament | bpb.de

EU: Europäisches Parlament

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Gebäude des EU-Parlaments in Straßburg, Frankreich. (© picture alliance / Arco Images)

Abgeordnete aus allen EU-Mitgliedsstaaten

Dieses Parlament mit Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Damals hieß es allerdings noch nicht "Europäisches Parlament". Gewählt wird das Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 27 EU-Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament entsenden. Insgesamt hat das EU-Parlament 705 Abgeordnete. Die größte Gruppe bilden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Europaparlament, wie es auch genannt wird, hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg. Seine Tagungen finden in Straßburg oder in Brüssel statt.

Aufgaben

Das Europaparlament kann gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (man sagt auch "EU-Ministerrat") europäische Gesetze beschließen. Dieses Mitentscheidungsrecht gilt zum Beispiel beim EU-Haushalt, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitswesens oder bei kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können in der EU nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der EU-Kommission.

Immer mehr Mitsprache

Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das 2009 durch den Vertrag von Lissabon. Auf diese Weise haben auch auch die Wählerinnen und Wähler bei einer Europawahl mehr Einfluss auf die Politik, die in Europa gemacht wird.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten