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EU: Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) | bpb.de

EU: Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E blau (© Stefan Eling)

Alle Fachminister der EU

Der Rat der Europäischen Union ist die Organisation, in der alle Fachminister/-innen der EU zusammenkommen. Er wird deshalb auch "EU-Ministerrat" genannt. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU. Es gibt einen Rat der Außenminister, der Finanzminister, einen Rat der Landwirtschaftminister, der Verkehrsminister und so weiter. Die Fachminister/-innen entscheiden über Vorhaben, die viele europäische Länder betreffen. Das kann zum Beispiel eine neue Eisenbahnlinie durch Europa sein, die Einführung des EU-Führerscheins oder die Höhe der finanziellen Hilfen für die Landwirtschaft einzelner Länder.

Aufgaben des Rates der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Rechtsvorschriften, die in der EU gelten sollen. Die Vorschläge dazu kommen von der EU-Kommission. Der Rat entwickelt die Außenpolitik und Sicherheitspolitik der EU. Dabei muss er die Beschlüsse und Empfehlungen beachten, die das höchste EU-Gremium, der Europäische Rat, fasst. Im Europäischen Rat sind die Regierungschefs und -chefinnen aller Mitgliedsstaaten vertreten. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament muss der Rat der Europäischen Union den Haushaltsplan der EU genehmigen.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten