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Eidesstattliche Versicherung/ Eidesstattliche Erklärung | bpb.de

Eidesstattliche Versicherung/ Eidesstattliche Erklärung

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E orange (© Stefan Eling)

Die Glaubwürdigkeit betonen

Menschen verlassen sich in der Regel darauf, dass man ehrlich miteinander ist und sich nicht belügt. Nicht immer aber kann man sich darauf verlassen, dass jemand die Wahrheit sagt. Um die Wahrheit einer Aussage besonders zu bekräftigen, kann man eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Die Aussage erhält dadurch zusätzliche Glaubwürdigkeit. Eidesstattliche Erklärungen geben beispielsweise Menschen ab, die wegen zu großer Schulden Auskunft über ihren Besitz geben müssen. Auch Zeugen vor Gericht können um eine eidesstattliche Versicherung gebeten werden. Damit soll die Glaubwürdigkeit der Zeugen gestärkt werden. Eine Rolle spielt die eidesstattliche Erklärung auch bei Wahlen: Bei der Briefwahl muss man eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde. Und selbst bei schriftlichen Prüfungsarbeiten an Universitäten muss die Autorin oder der Autor eidesstattlich versichern, dass korrekt gearbeitet und nicht bei anderen Arbeiten abgeschrieben wurde.

Falsche Versicherung: Straftat

Eine eidesstattliche Versicherung wird gegenüber einer offiziellen Stelle abgegeben. Welche Bedeutung die eidesstattliche Versicherung hat, sieht man daran, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung eine Straftat ist. Wer eine solche falsche Aussage macht, kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Gefängnis bestraft werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten