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Ein-Euro-Job | bpb.de

Ein-Euro-Job

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon E grün (© Stefan Eling)

Lange arbeitslos

Ein-Euro-Jobs gibt es für Menschen, die lange arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II bekommen. Die Arbeitslosen sollen mit diesen Jobs die Möglichkeit erhalten, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Sie können dafür auch etwas zum ALG II dazu verdienen. Das können zwischen ein und zwei Euro pro Stunde sein.

Was sind das für Jobs?

Es sind keine "richtigen" Arbeitsstellen, bei denen es feste Arbeitsverträge gibt. Vielmehr handelt es sich um die staatliche Förderung von Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Es gibt viele verschiedene Ein-Euro-Jobs. Zum Beispiel kann es sich um die Hilfe in einer Stadtbücherei oder beim Bau von Kinderspielplätzen handeln. Vielleicht geht es aber auch um die Pflege von Parks und Anlagen oder um Angebote in der Nachbarschaftshilfe.

Keine Konkurrenz zu "richtigen" Jobs

Ein-Euro-Jobs dürfen keine normalen Arbeitsplätze verdrängen. So darf zum Beispiel ein Krankenpfleger nicht durch einen „Ein-Euro-Jobber“ ersetzt werden. Ein Ein-Euro-Job muss außerdem zeitlich begrenzt sein. Und er muss dem Arbeitslosen eine Chance auf einen richtigen Arbeitsplatz bieten.

Wie kommt man an einen Ein-Euro-Job?

Städte, Gemeinden oder gemeinnützige Einrichtungen können solche Arbeiten anbieten. Sie melden diese Jobs bei den Arbeitsagenturen, und die Arbeitsagenturen vermitteln diese Ein-Euro-Jobs an die Arbeitslosen. Ein Arbeitsloser, dem ein Ein-Euro-Job angeboten wird, muss ihn annehmen, sonst kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Wenn der Arbeitslose jünger als 25 Jahre ist, kann das ALG II dann sogar ganz gestrichen werden.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten