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Erststimme/ Direktmandat | bpb.de

Erststimme/ Direktmandat

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Wahlzettel von der Bundestagswahl 2013. Links macht man ein Kreuzchen für die Erststimme, rechts das Kreuzchen für die Zweitstimme. (© picture alliance / dpa)

Wahlzettel mit Erststimme und Zweitstimme

Bei Bundestagswahlen haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Spalten auf dem Stimmzettel. Die Erststimme für den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin gibt man ab, wenn man sein Kreuz in der linken Spalte des Wahlzettels macht. Die Zweitstimme, mit der man eine Partei wählt, gibt man ab, wenn man rechts ein Kreuzchen macht.

Erststimme für Direktkandidaten

Mit seiner Erststimme wählt man eine/n der Kandidat/innen, deren Namen auf der linken Spalte des Wahlzettels aufgeführt sind. Das sind die sogenannten Direktkandidat/innen. Sie bewerben sich im Wahlkreis der Wähler direkt um einen Sitz im Bundestag. Wer von den Direktkandidaten die Mehrzahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis erhält, dem steht dieser Sitz im Deutschen Bundestag zu. Er oder sie hat von den Wählern ein Direktmandat erhalten. Das heißt, die Wahlberechtigten haben der Kandidatin oder dem Kandidaten den Auftrag gegeben, sie im Bundestag zu vertreten. Die Hälfte der Sitze im Bundestag wird an solche Direktkandidat/innen vergeben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

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